LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Thomas9904

Well-Known Member
Redaktionelle Berichterstattung

Den vorherigen Thread:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=208479
habe ich geschlossen, da der LSFV-SH unsere Fragen beantwortet.
Nicht direkt, sondern im Forum des LSFV-SH, da wir in Augen des LSFV-SH nicht kommunikationswürdig sind..

Wie bei uns üblich, lassen wir da dennoch nichts unkommentiert und machen daher diesen neuen Thread auf, indem sowohl unsere ursprünglichen Anmerkungen und Fragen zu finden sind, wie auszugsweise die relevanten Auszüge der Antworten des LSFV-SH.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??
Wie man hier sehen kann, antwortet der LSFV-SH in seinem Forum auf unsere Fragen.

http://www.anglerforum-sh.de/showthread.php?t=10364&page=6

Da eine Kommunkation seitens des LSFV-SH nicht gewünscht wird, können wir leider nur auszugsweise zitieren und Stellung nehmen.

LSFV schrieb:
Außerdem kann und wird sich der LSFV nicht in allen möglichen fremden Foren äußern (können). Dafür unterhalten wir eigene Informationswege.
Obwohl sich der LSFV also anmaßt, in der Gesetzgebung für alle Angler mitwirken zu wollen, findet es der Verband niocht für nötig, auch zuerst einmal alle Angler zu informieren, sondern verweist auf seine eigenen Wege.

LSF-SH schrieb:
Wichtig ist jedenfalls die Feststellung, daß der LSFV ein Verband ist. Viele Menschen sind Mitglieder, andere aber (noch) nicht.
Mir ist nicht bekannt, dass Menschen (also Angler) Mitglied des Verbandes sind.
Das sind meines Wissens und laut Satzung nur die Mitgliedsvereine..


LSFV-SH schrieb:
Bedauerlich ist nur, daß die Fragen auf einer veralteten Fassung unserer Stellungnahme basieren. Die tatsächlich abgegebene Stellungnahme ist auf der Internet-Seite des LSFV unter „downloads“ zu finden.
Die uns zugespielte Fassung stammte aus dem Dezember 2010 - wenn natürlich ein Verband wie oben erst nach unserer Anfrage die neue Fassung veröffentlicht und ansonsten darauf verweist, dass er nur "eigene Informationswege" bietet, ist es kein Wunder, wenn es da zu Fehlinformationen kommen kann.

Zu unserer ersten Frage äußert sich der Verband (auszugsweise) wie folgt:

LSFV-SH schrieb:
Zu § 26 Abs. 2 Satz 1, Fischereischeinpflicht
Die Befreiung von der Fischereischeinpflicht an allen geschlossenen Gewässern wird vom LSFV mit Nachdruck kritisiert. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf sämtliche
bisherige Stellungnahmen des Verbandes zur Änderung des Gesetzes.
Die vorgeschlagene Änderung und deren Begründung sind nicht akzeptabel und verkennen Sinn und Zweck der Fischereischeinpflicht vollkommen. Die Fischereischeinpflicht dient nicht vorrangig der ordnungsgemäßen Erfüllung der Hegepflicht, sondern den Belangen des Tierschutzes.
Der Fischereischein dient weder dem Tierschutz noch der Hegepflicht, sondern ist lediglich als Verwaltungsinstrument der Nachweis für entrichtete Fischereiabgabe und Voraussetzung für den Erwerb eines Erlaubnisscheines und/oder dem möglichen Beitritt in einen Verein.
Gemeint ist hier sicherlich die Fischereiprüfung, deren Inhalte sich aber in der Hauptsache auf hegerische, allgemeine und gesetzliche Aspekte bezieht. Die Aspekte des Tierschutzes sind in der Prüfung direkt lediglich auf die Behandlung und das Töten des Fanges beschränkt.
Dies wird aber bereits durch das übergeordnete Tierschutzgesetz geregelt und fällt somit als Argument (wie auch schon bei der Frage des Zurücksetzens vom Verband sehr richtig angeführt) vollkommen weg.


Unsere Frage dazu:
Welchen stichhaltigen Grund für die Notwendigkeit des Fischereischeins an geschlossenen Gewässern sieht der Verband?

LSFV schrieb:
Wir vertreten jedoch ansonsten eine andere Auffassung. Er dient dem Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe, aber nicht lediglich. Der Hauptzweck des Fischereischeins liegt im Nachweis einer tierschutzrelevanten Sachkunde, vgl. die entsprechenden rechtlichen Ausführungen zu § 4 TierSchG in Ziffer 3.2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes. Ein Sachkundenachweis ist danach gegeben, wenn die Person im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist oder die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Obwohl der Verband anerkennt, dass es keinen Sachkundenachweis braucht, besteht er für Angler weiterhin darauf. Zudem wurde der Fischereischein zu Zeiten angeführt in der BRD, als Tier- oder Naturschutz in der Politik noch keine Rolle spielten. Von der ersten Einführung des Fischereischeines durch die Nazis zur besseren Versorgung der Bevölkerung mit tierischem Eiweiss und dem fernhalten unerwünschter Menschen vom Gewässer mal ganz zu schweigen. Schon auf Grund dieser historischen Tatsacheen sollte der Verband einsehen, dass die Sichtweise, der Fischereischein hätte etwas mit Tierschutz zu tun, absolut widersinnig ist.

LSFV schrieb:
Übrigens greifen die Ausbildung und die Prüfung in Schleswig-Holstein hinsichtlich des Tierschutzes nicht nur die Behandlung und das Töten des Fanges auf, sondern deutlich mehr Aspekte, etwa hinsichtlich der Vermeidung von Otter-Beifängen in Reusen. Weil der Tierschutz an geschlossenen Gewässern nicht anders zu behandeln ist als an offenen Gewässern fehlt aus unserer Sicht der Grund für abweichende Regelungen dort.
Reusen stellen hat schlicht nichts mit Angeln zu tun - also wäre es zielführender, Anglern das Reusenstellen zu verbieten - sollen das die Berufsfischer machen..

LSFV-SH schrieb:
Dieser Begriff erscheint in Ihrer Begründung dort überhaupt nicht. Statt dessen werden ausreichende fischereiliche Kenntnisse wegen Fehlens der Hegepflicht als unnötig angesehen. Sie sind aber für die Beachtung des Tierschutzes, den Sie mit der Änderung des § 39 noch erhöhen wollen, unabdingbar. Wie sonst soll ohne solche Kenntnisse ein tierschutzgerechter Umgang mit Fischen erfolgen?
Im Gegensatz zur Angelfischerei, benötigt man für die Aufzucht, Hälterung und Schlachtung an nicht gewerblichen Fischteichen keinerlei Prüfung, sondern ist dem Tierschutzgesetz unterworfen.

Unsere Frage dazu:
Welchen Bedarf für hiervon abweichende übergeordnete Kenntnisse im tierschutzrechtlichen Umgang mit Fischen sieht der Verband beim Angler?

LSFV-SH schrieb:
Schon der einleitende Satz ist unverständlich. Darin erfolgt für Teiche eine Abgrenzung zur Angelfischerei und zu gewerblichen Teichen. Nicht gewerbliche Fischteiche, an denen nicht geangelt wird, wären also private Teichanlagen zur Fischproduktion. Solche sind hier nicht bekannt.
Schade, dass ein Anwalt und Fischerreirechtsexperte das nicht versteht.
Habe ich einen z. B. einen Gartenteich, in dem Fische schwimmen, kann ich diese ohne jede Prüfung ausfangen und töten.

Warum das bei Anglern anders soll und diese geprüft werden müssen laut Verband???


LSFV-SH schrieb:
Den Schutz individueller Tiere vor unnötigen Schmerzen oder Leiden an geschlossenen Gewässern aufzuheben, ist aus keiner einzigen Sicht nachvollziehbar und begründbar.

Ungeachtet dessen, dass die Schmerz- und Leidensfähigkeit von Fischen wissenschaftlich keinesfalls bewiesen ist, unterstellt der Verband, dass ungeprüfte Angler nicht in der Lage oder willens sind, das Tierschutzgesetz zu befolgen. Zudem wird impliziert, dass ohne einen Fischereischein, der ja nur ein Verwaltungsinstrument ist, bzw. ohne Prüfung (was vielfältig durch die Praxis in vielen Bundesländern mit der Möglichkeit ohne Prüfung zu angeln, widerlegt ist) Menschen unfähig wären, sich mit Anstand und Respekt gegenüber Natur und Kreatur zu verhalten.

Unsere Frage dazu:
Welche Erfahrung bringt den Verband zu dieser Einschätzung?

LSFV-SH schrieb:
Uns stört lediglich die Möglichkeit, daß Personen an geschlossenen Gewässern Fischfang ermöglicht werden soll, die ohne jede Kenntnis und ohne Aufsicht sein können, während das Gesetz in dem Entwurf an anderer Stelle tierschutzmäßige Anforderungen (sachlich völlig unsinnig) hochtreibt.
Und uns stört, dass jeder Fische oder andere Tiere (Kleintierzüchter, sogar Säugeitere) ohne Prüfung töten darf - nur der Verband sieht Angler als so unwissend und gefährlich für den Tierschutz an, dass er meint, diese müssten geprüft werden.

=LSFV-SHEs gibt keine Fische 1. und 2. Klasse, es sollte auch keine Angler 1. und 2. Klasse geben.
Vollkommen richtig, also weg mit der Prüfung, den es gibt ja auch schon den Touristenschein ohne Prüfung in SH.

LSFV-SH schrieb:
Es ist unverständlich, diese Anforderungen, die einen ordnungsgemäßen Umgang mit lebenden Wirbeltieren sicherstellen sollen, zu reduzieren. Aufgrund der Sensibilität der Bereiche „Umweltschutz“ und „Tierschutz“ besteht in anderen Bundesländern sogar die Pflicht zur Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang!
Der Verband unterstellt hier indirekt den Ländern, in denen es keine Kurspflicht gibt, sowie den Ländern, in denen der sog. Touristenschein eingeführt wurde, einen fahrlässigen Umgang mit Natur- und Tierschutz.
Auch in Schleswig Holstein besteht ja schon seit langem die Möglichkeit, über den Touristenschein ohne Prüfung zu angeln. Und das ohne signifikante oder nachweisbare Zunahme an Verstößen gegen Fischerreirecht oder Tierschutzgesetz.


Unsere Frage dazu:
Welche konkreten Erfahrungen und Zahlen aus Ländern mit der Möglichkeit prüfungsfreien Angelns veranlassen den Verband zu seiner negativen Einschätzung prüfungsfreien Angelns?


LSFV-SH schrieb:
Wiederum existiert die behauptete Unterstellung nicht. Es liegt doch auf der Hand, daß Anforderungen reduziert werden, wenn früher ein vom Prüfungserfolg abhängiger Fischereischein erforderlich war und in der Zukunft vielleicht nicht mehr. Was ist das sonst, wenn nicht eine Herabsetzung von Anforderungen?
Hier weigert sich der Verband wieder einmal schlicht die Realität zur Kenntnis zu nehmen:
Sowohl in SH selber geht Angeln ohne Prüfung, wie in vielen weiteren Bundesländern auch. Und in Brandenburg geht sogar das Friedfischangeln ganz ohne Prüfung..

Wer also behauptet, das wäre eben doch eine Reduzierung, weigert sich zum einen die Realität im eigenen Bundesland zur Kenntnis zu nehmen und ist zum zweiten nicht zu einem Blick über den Tellerrand in andere Bundesländer fähig.


LSFV-SH schrieb:
Interessant und bedeutsam ist in diesem Zusammenhang auch, daß die Aufweichung der Fischereischeinpflicht bei der Anhörung zum letzten Entwurf im Frühjahr 2010 übereinstimmend auch vom Institut für Meereskunde – Geomar, vom Deutschen
Tierschutzbund, vom Bund gegen Mißbrauch der Tiere oder dem Landesanglerverband kompromißlos abgelehnt wird.
Eingedenk der Tatsache, dass diese Institutionen (Ausnahme Landesanglerverband) generell dem Angeln gegenüber kritisch eingestellt sind, ist das kein Wunder.

Unsere Frage dazu:
Warum macht sich der Verband die Argumente erklärter Angelgegner zu eigen?

LSFV-SH schrieb:
Weil sie IN DIESEM FALL zu unserer Auffassung passen. Übrigens ist das Institut für Meereskunde nicht als solches „anglerkritisch“. Und die Argumente können doch wohl auch aus Eurer Sicht nicht ganz falsch sein, wenn auch der LAV es in seiner Stellungnahme inhaltlich entsprechend formuliert hat.
Man sucht sich also seine "Freunde" - ganz wies gerade passt - auch gerne mal unter Angelgegnern...

LSFV-SH schrieb:
Nicht nachvollziehbar ist auch, damit die Zahl der Fischereiabgabepflichtigen zu verringern.
Denn nach § 29 Abs. 2 sind nur Fischereischeinpflichtige fischereiabgabepflichtig.
Die Fischereiabgabe ist ein wirkungsvolles Instrument zur Finanzierung Fischschützender oder -fördernder Maßnahmen. Es ist innerhalb der Anglerschaft akzeptiert und belastet alle
Menschen, die von der Fischerei profitieren, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einem
Verband. Es wäre ein vollkommen falsches Signal an teilweise seit Jahrzehnten ehrenamtlich
im Artenschutz Tätige, jetzt den Kreis der „Nur-Nutzer“ zu erhöhen, die nicht einmal mehr
einen finanziellen Anteil an erforderlichen Maßnahmen des Fischschutzes leisten.
Der Grund hierfür liegt allerdings ausschließlich an der vorbedingenden Prüfung.

Unsere Frage dazu:
Was spricht dagegen, den Fischereischein, wie vor der Einführung der Anglerprüfung käuflich zu erwerben? Damit wäre das entrichten der Fischereiabgabe gewährleistet.

LSFV-SH schrieb:
Der Grund, warum aus unserer Sicht ein Fischereischein nicht nur gegen Zahlung der Fischereiabgabe „gekauft“ werden soll ist, daß wir die davor stehende Ausbildung und Prüfung richtig finden.
Wozu es (siehe oben) ausser der mit den Kursen zu machenden Kohle kein nicht widerlegtes Argument gibt.

LSFV-SH schrieb:
Dieser Änderungsvorschlag führt im Ergebnis nur zu einer unbegründeten Bevorzugung einiger weniger kommerzieller Angelteichbetreiber.
Kommerzielle Angelteiche bieten dem Anfänger eine problemlose Möglichkeit, die Praxis der Angelfischerei zu erlernen. Sie sind ideale Vorbereitung auf eine spätere Anglerische Tätigkeit in „ freier Wildbahn“. Ohne den geringsten negativen Einfluss auf Natur- Umwelt- und Artenschutz kann der angehende Angler, oft unter Anleitung erfahrener Angler, hier seine anglerischen Fähigkeiten und Kenntnisse erlangen und ausbauen.

Die Betreiber solcher Anlagen sind wirtschaftliche Existenzen und auch Basis für Arbeitsplätze. Sowohl direkt im Betrieb selbst, als auch bei den beliefernden Fischzüchtern.
Mögliche moralische Einwände gegen das betreiben von kommerziellen Angelteichen werden durch die Fischereischeinpflicht nicht tangiert.

Die Fischereischeinpflicht an kommerziellen Anlagen erschwert den Kunden die Nutzung selbiger, ändert aber an möglicherweise zu kritisierenden Punkten hinsichtlich des Betreiber nichts.

Unsere Frage dazu:
Warum will der Verband den Zugang zu diesen, hervorragend zu Erlangung von praktischem Wissen geeigneten und mit Vorteilen für den Arbeitsmarkt behafteten Anlagen, unnötig erschweren?

Die Führerscheinpflicht erschwert auch den Absatz von Autos, trotzdem wird sie nicht in Frage gestellt. Ohne Jagdscheinpflicht würden mehr Waffen verkauft.
Auch hier weicht der Verband wieder aus und beruft sich auf die Prüfungs- nicht die Scheinpflicht.
Auch, weil er hier wieder nicht zum Blick über den Tellerrand fähig ist:
In Brandenburg stiegen die Einnahmen aus der Fischereiabgabe nach Einführung des prüfungsfreien Friedfischangelns genauso sprunghaft an wie darauffolgend die Zahl der Angler, die dann noch freiwillig die Prüfung ablegten.


LSFV-SH schrieb:
Im Übrigen könnten auf diesem Weg auch Personen, die rechtskräftig wegen fischerei- oder tierschutzrelevanter Vergehen verurteilt wurden und denen daher die Erteilung eines Fischereischeins versagt werden kann, wieder die Fischerei an allen geschlossenen Gewässern ausüben.Die Wirkung der entsprechenden Regelung in § 26 Abs. 3 LFischG würde erheblich reduziert.
Der Fischereischein ist in der Tat auch ein unverzichtbares Mittel, um bei groben Verstößen gegen das Fischerei- oder Tierschutzrecht zum angeln offenbar ungeeignete Personen auszuschließen.

Unsere Frage dazu:
Sieht der Verband ein, dass die zum Erlangen des Fischereischeins notwendige Prüfung, sich u.a. auch in dieser Frage zum Kontrapunkt entwickelt hat? Indem durch ablegen der Prüfung automatisch gesetzes- und tierschutzgerechtes Verhalten impliziert wird?

LSFV-SH schrieb:
Bei Verstößen müssen sich alle Menschen in gleicher Weise verantworten, ob geprüft oder nicht.
Es geht nur darum, daß ausgebildete und geprüfte Angler wissen, wie man sich angemessen verhält. Das ist keine Garantie, aber eine gute Voraussetzung.
Dass die meisten Verstösse gegen angelrechtliche Bestimmungen wie auch gegen Natur- und Tierschutzbestimmungen von geprüften Anglern "verbrochen" werden, blendet man gerne aus, wenns zuerst mal um die eigene Kohle geht..
Und ebenso wieder den fehlenden Blick über den Tellerrand:
Trotz prüfungsfreien Friedfischangelns stiegen in Brandenburg laut der Behörde weder Verstöße gegen das Fischereigesetz noch gegen das Tierschutzgesetz signifikant an.


LSFV-SH schrieb:
Wer ohne Fischereischein den Einstieg in das Angeln finden möchte kann bereits mit der bisherigen Gesetzesfassung in privaten Kleingewässern angeln. Damit ist das Argument widerlegt, zu diesem Zweck eine Freigabe an allen geschlossenen Gewässern zu benötigen.
Ungeachtet dessen, dass die Zahl der Privatgewässer sicher nicht ausreichend ist und der Zugang sicher nur sehr begrenzt möglich sein dürfte, sehen wir auch hier einen Widerspruch zu der vorangegangenen Argumentation des Verbandes hinsichtlich der Notwendigkeit der Fischereiprüfung.

Unsere Frage dazu:
Wie unterscheidet der Verband den selbst definierten, notwendigen Ausbildungsstand der Angler, bezogen auf Tier-, Natur-, und Umweltschutz, im Vergleich von Privatgewässern zu öffentlichen Gewässern?

.

LSFV-SH schrieb:
Der Verband unterscheidet überhaupt nicht. Aber die besonderen Regelungen für private Kleingewässer waren schon immer politisch so gewollt. Konsequent wäre es, auch dieses Privileg aufzuheben, aber dazu wird es nicht kommen. Das muß man realistisch sehen.
Dass es auch konsequent sein könnte, alle anderen Gewässer ebenso zu privilegieren, darauf kommt der Verband auch nicht (bzw. will es nicht).

LSFV-SH schrieb:
Zu § 26 Abs. 5, Urlauberfischereischein nun auch für Einheimische
Zur Begründung stellen Sie auf die Behebung einer angeblich ungerechtfertigten
Ungleichbehandlung ab. Wir verweisen auf unsere Gründe für die Annahme, daß die bisherige Praxis gerade keinen Verstoß gegen ein Gleichheitsgebot enthält. Denn die Sachverhalte sind unterschiedlich und können damit auch unterschiedlich behandelt werden.
Die erheblichen Bedenken im Zusammenhang mit dem Tierschutz bestehen besonders auch
bei dieser vorgeschlagenen Änderung. Die erforderliche Sachkunde zum Betäuben und Töten
eines Wirbeltieres erlangt man nicht durch den Handzettel, der derzeit von den Behörden den
Urlaubern ausgegeben werden. Wir weisen dazu auch auf die entsprechenden rechtlichen
Ausführungen zu § 4 TierSchG in Ziffer 3.2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur
Durchführung des Tierschutzgesetzes hin. Ein Sachkundenachweis ist gegeben, wenn die
Person im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist oder die Fischerprüfung erfolgreich
abgelegt hat.
Ein Sachkundenachweis für das nichtgewerbliche töten und schlachten von Fischen wird vom Tierschutzgesetz nicht gefordert. Es wird lediglich gefordert, dass diese Sachkunde vorhanden ist. Die Theorie lässt sich ohne weiteres auf einem Handzettel darstellen. Dieses Wissen reicht aus um die Sachkunde zu belegen, zumal es sich hierbei nicht um eine komplexe Handlung handelt, sondern um einen einfachen Schlag auf den Kopf und das folgende Abstechen. Die Effizienz der tatsächlichen Tötungshandlung kann nur in der Praxis erlernt werden. Dabei ist es auf das Individuum bezogen vollkommen gleich, ob das an einem lebenden Testobjekt (z.B. aus einem Fischzuchtbetrieb in einem Kurs), so dies denn überhaupt gelehrt wird, oder später am Gewässer praktisch erlernt wird.

Unsere Frage dazu:
Wird der Verband die unrichtige Behauptung, dass zum nichtgewerblichen Töten und Schlachten eines Fisches ein Sachkundenachweis erforderlich ist, revidieren?

LSFV-SH schrieb:
Wo liegt denn hier eine unrichtige Behauptung vor? Wir schreiben einerseits von „erforderlicher Sachkunde“, andererseits davon, daß ein Fischereischein oder Prüfungszeugnis nach der genannten Vorschrift ein Sachkundenachweis darstellt.
Da muss man dem Verband recht geben, das haben sie geschickt verklausiliert, um weiterhin an die Kohle durch Kurse und Prüfungsabnahme zu kommen..
RESPEKT!!


LSFV-SH schrieb:
Tierschutz ist zu wichtig, um für einige Euro Verwaltungsgebühr und Fischereiabgabe Verstöße zu riskieren.

Unsere Frage dazu:
Ist der Verband der Meinung, dass mit einigen EURO Verwaltungsgebühr und Fischereiabgabe Verstöße vermieden werden können?

LSFV-SH schrieb:
Meine Aussage bezieht sich darauf, daß für die erwarteten Einnahmen aus Urlauberfischereischeinen und dem wirtschaftlichen Effekten des Tourismus auf den sonst erforderlichen Fischereischein verzichtet wird. Man wurde also von der Prüfung freigestellt, weil man Geld ins Land gebracht hat. Ich finde das bemerkenswert.
Auch hier wieder begreift der Verband nicht ansatzweise um was es geht:
Alleine die Tatsache, dass es überhaupt einen Touristenschein gibt zeigt deutlich, dass es keine rechtlichen Gründe gibt für eine gesetzliche Zwangsprüfung.


LSFV-SH schrieb:
Davon abgesehen ist die Freigabe von Urlauberfischereischeinen auch für Einwohner unseres Bundeslandes eine Aufgabe der Fischereischeinpflicht „auf Raten“. Sie bedeutet einen erheblichen Eingriff in die gewachsenen Strukturen der Vereine.

Der Fischereischein ist heute meist Bedingung zum aktiven Beitritt in einen Angelverein. Da hierfür die vorgeschriebene Prüfung ist eher als Hinderungsgrund für einen Anstieg der Mitgliederzahlen in den Vereinen zu bewerten.

Unsere Frage dazu:
Sieht der Verband ein, dass ein käuflich zu erwerbender Fischereischein mehr Menschen zum Angeln und somit auch zum Beitritt in die Vereine bewegen wird?

LSFV-SH schrieb:
Nicht der Besitz eines Fischereischeins ist „meist“ Aufnahmebedingung, sondern gelegentlich die abgelegte Fischereischeinprüfung. Insofern würde gerade einer Enttäuschung Vorschub geleistet, wenn sich jemand einen Fischereischein „kauft“ und dann von einem Verein trotzdem nicht aufgenommen wird.
Dieser genannte Angler ist dann über Vereine oder Verbände "enttäuscht", die so etwas als Aufnahmnebedingung verlangen - einer der Gründe, warum der Verband wohl so strikt gegen Erleichterungen plädiert:
So müssen sich die Mitgliedsvereine nicht hinstellen und das verlangen, sondern man kann auf den Gesetzgeber verweisen und sich so selber aus der Verantwortung stehlen...


LSFV-SH schrieb:
In Erinnerung gerufen werden soll außerdem der hohe gesellschaftliche Nutzen, der durch die Fischereischeinprüfung Jahr für Jahr im Hinblick auf den Natur-, Tier- und Umweltschutz in unserem Lande geleistet wird.
Ca. 5.500 Teilnehmer werden in Lehrgängen auf die Fischereischeinprüfung vorbereitet. Die
für das Erreichen des Prüfungszieles erforderliche Wissensvermittlung in allen Belangen des
Tier- und Umweltschutzes - gerade auch bei jungen Leuten - trägt zum Bewußtseinswandel
bzw. bei vielen Menschen zur erstmaligen Entwicklung eines Umweltbewußtseins und damit
auch zum Verhaltenswandel der Bevölkerung bei.
Ein noch höherer gesellschaftlicher Nutzen dürfte durch einen möglichst unbürokratischen Zugang zur Angelfischerei gegeben sein. Das in der Prüfung vermittelte Wissen ist zum großen Teil für den genannten Nutzen irrelevant und das relevante Grundwissen ist bei fast allen naturinteressierten Menschen vorhanden.

Unsere Frage dazu:
Sieht der Verband ein, dass erst durch die Möglichkeit zu angeln ein erweiterter Zugang zur Natur, eine intensivere Auseinandersetzung mit selbiger und ein tieferes Verständnis für die Abläufe und Zusammenhänge in der Natur erreicht werden kann, und dass, je mehr Menschen sich mit der Angelfischerei beschäftigen, der gesellschaftliche Nutzen um so höher ist?

LSFV-SH schrieb:
Nein. Weder treffen die einleitenden Sätze zu, noch bejahe ich die Frage. Es mag Ausbildungen geben, die irrelevante Inhalte haben. Aber das sollte nicht verallgemeinernd behauptet werden.
Auch hier zeigt der Verband wieder eine bemerkenswerzte Realitätsferne und ignoriert auch die positiven Erfahrungen anderer Bundesländer mit wesentlich leichteren Zugangsregeln zum Angeln...

LSFV-SH schrieb:
Ausdrücklich nennen Sie im letzten Satz der Begründung, die auf 28 Tage verkürzte Gültigkeit ermögliche, mehrfach im Jahr Urlauberfischereischeine zu erhalten. Damit verschärfen Sie sogar ganz bewußt die bereits häufig genannten Bedenken unseres Verbandes.
Außerdem verlassen Sie damit bewußt den Charakter des Scheines als
„Urlauber“fischereischein. Ein Schleswig-Holsteiner, der mehrfach im Jahr diese Scheine
erwerben kann, nimmt dann gerade ein Privileg in Anspruch, daß deutlich darüber hinausgeht,
Personen aus anderen Bundesländern kurzzeitig während der Urlaubszeit das Angeln ohne
Sachkenntnis zu ermöglichen. Damit einhergehen müßte also aus sachlichen Gründen eine
Änderung der dann zumindest mißverständlichen Bezeichnung dieser
Ausnahmegenehmigung.
Nicht verschweigen möchte ich auch, daß bei geringeren Zahlen an Prüfungsteilnehmern der
mit dieser Aufgabe verbundene Arbeitsplatz beim LSFV nicht zu erhalten wäre.
Unstrittig dürfte sein, dass der „Urlauberfischereischein“ mehr Menschen zur Angelfischerei bringt. Mehr angelnde und naturverbundene Menschen bedeutet aber auch mehr Umsatz in Tourismus und Angelgeräteindustrie.
Unstrittig ist auch, dass in den Ländern, in denen der Urlauberfischereischein fester Bestandteil ist, eine signifikante Zunahme der Prüfungsteilnehmer zu verzeichnen ist, weil erst durch die unbürokratische Möglichkeit, die Angelfischerei auszuüben mehr Menschen ein tieferes Interesse daran finden.

Unsere Frage dazu:
Doch angenommen, die Befürchtungen des Verbandes hinsichtlich eines Rückgangs an Prüfungsteilnehmern tritt tatsächlich ein, wie rechnet der Verband den volkswirtschaftlichen Nutzen gegen einen Arbeitsplatz beim LSFV gegen?

LSFV-SH schrieb:
Eine Aussage zu dem Arbeitsplatz ist in der abgegebenen Stellungnahme nicht enthalten. Sie entsprang der Erkundigung eines Politikers, der genau wissen wollte, welche konkrete Folge denn beim Verband eintreten könnte.
Also in dem Hinweis sehe ich eine glasklare Aussage zum Arbeitsplatz, was der Verband durch den zweiten Teil des Satzes auch noicht bestätigt, oindem er darauf hinweist, dass das auf eine Politikerfrage hin aufgenommen worden wäre..

LSFV-SH schrieb:
Als extrem unsozial ist dazu noch zu bemerken, daß sich auf diese Weise finanziell gut gestellte Personen dauerhaft von der Fischereischeinpflicht freikaufen können. Finanziell Schwächere hingegen, die gerade in der heutigen Zeit wieder deutlich verstärkt den Fischfang als günstige Möglichkeit der Erlangung gesunder Nahrungsmittel nutzen, sind dann als „Angler 2. Klasse“ solche, die die Prüfung ablegen und einen regulären Fischereischein erwerben „müssen“.
Hier gehen wir mit dem Verband völlig konform, wenn auch aus einer anderen Betrachtungsweise.
Bereits heute ist es für Mitglieder sozial schwacher Familien fast unmöglich, die Kosten für den Vorbereitungskurs, die Prüfung, sowie die Fahrtkosten zu den Kursen und zur Prüfung aufzuwenden. Auch der Schichtarbeiter wird sich erheblich schwer tun, über Wochen regelmäßig den Vorbereitungskurs zu besuchen.

Unsere Frage dazu:
Was unternimmt der Verband um die bereits vorhandene 2 Klassen Gesellschaft zu unterbinden und auch sozial schwachen oder im Schichtbetrieb arbeitenden Menschen, den Zugang zur Angelfischerei zu ermöglichen?

LSFV-SH schrieb:
Im Gegensatz zu wiederholten Käufen des Urlauberfischereischeins sind Ausbildung und Prüfung sicher die günstigere Variante.
Und noch viel günstiger und menschenfreundlicher wäre es, auf den ganzen Prüfungsunfug zu verzichtem Touristenangelschein abzuschaffen und den Fischereischein ohne Prüfung käuflich erwerben zu lassen.

LSFV-SH schrieb:
Seit 1983 ist das System der Fischereischeinprüfungen bewährt. Ändern Sie es nicht! Hilfsweise bitten wir mit Nachdruck, hinter dem Wort „Tage“ die Worte „einmalig im Kalenderjahr“ einzusetzen.
Dieser Einschub wäre erforderlich um den von der Landesregierung verfolgten Charakter der
Ausnahmegenehmigung als „Urlauberfischereischein“ nicht zu unterlaufen. Dafür erforderlich
wäre dann eine zentrale Erfassung. Der LSFV bietet an, dafür eine Datenbank einzurichten.
Das wäre zwar ein Mehr an Bürokratie, aber akzeptabel im Vergleich zu den erheblichen
bürokratischen Verschlechterungen, die durch andere Vorschläge des Entwurfes drohen.

In der vorgebrachten Argumentationsweise kann der Eindruck entstehen, dass es hier nicht um das Wohl der Angler geht, sondern vorrangig um monetäre Interessen des Verbandes.

Diese müssen natürlich berücksichtigt werden und sind somit in Ihrer Notwendigkeit legitim.

Fraglich und Kritikwürdig ist lediglich das Vorgehen, mit dem diese Interessen wahrgenommen werden. Nämlich durch Ausgrenzung und Wahrung von Pfründen.

Unsere Frage dazu:
Warum setzt sich der Verband nicht dafür ein, dass alle interessierten Menschen einen einfachen, kostengünstigen und unbürokratischen Zugang zur Angelfischerei bekommen um aus der dadurch ganz sicher steigenden Mitgliederzahl in Vereinen und Verbänden zu profitieren?

LSFV-SH schrieb:
Der Verband vertritt die Auffassung, daß der Stellenwert eines geprüften Anglers in der öffentlichen Wahrnehmung ein besserer ist. Wir machen uns durch Ausbildung und Prüfung nicht so leicht angreifbar von außen. Gerade unsere Gegner ärgert doch diese Prüfung, weil sie eben nur selbsternannte Schützer sind, die keinerlei Qualifikation aufzuweisen haben.
Wieder die jahrzehntealte typische Argumentation des VDSF-Bund, die der Landeservband hier übernimmt und die aber dadurch natürlich in nichts richtiger wird.

Angler sind zuerst eine Chance für die Gewässer, Natur- und Tierschutz, und kein Risiko.

Nur wer das begreift und auch offensiv vertritt, hat gegen fehlgeleitete Schützerinteressen überhaupt eine Chance.

Wer schon im Vorfeld sagt, dass Angler und Angeln eher riskant für Gewässer, Natur- und Tierschutz ist, braucht sich nicht zu wundern, wenn Angelgenger das dankbar aufgreifen.

Und das Resultat dieser über Jahrzehnte verfolgten Politik des VDSF kennen wir ja:
Immer mehr sinnlose und praxisfremde Einschränkungen..

Da lobt man sich den DAV, der Angler positiv darstellt und in ihnen zuerst die Chancen und dier Möglichkeiten sieht. Und das auch in der Praxis in vielen Bundesländern schon bewiesen hat.

Nur der VDSF schläft weiter und will sich seine Pfründe sichern - im Notfall sogar zusammen mit ausgemachten Angelgegnern..

Wer solche Verbände hat, braucht sonst keine Feinde mehr... .
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

@AB-Team:

Seid Ihr Euch wirklich sicher, daß Ihr keinen eigenen Verband oder eine sonstige Interessenvertretung für Angler gründen wollt?

Wenn ich sowas lese komme ich immer mehr zu der Ansicht, daß die Zeit dafür mehr als reif ist.

Jeder in einem Verein organisierte Angler sollte sich die o.a. Stellungnahme ausdrucken und sie in seinem Verein veröffentlichen.
Nur so ist er zu erreichen, daß die Vereine beginnen, sich von den "Unnütz" (mir fallen da noch andere Formulierungen ein, ich lass es besser) gewordenen Verbänden zu lösen.

Wenn den Verbänden die Basis wegbricht, setzt hoffentlich ein Umdenken bei den Verantwortlichen ein..... falls nicht, bleibt nur eine Ihrer Pfründe beraubte Altherrenriege zurück, die zu Klein sein wird, um ihr noch großartig hinterher zu trauern.

Ich bin weder in Verein noch Verband organisiert und kann somit leider nicht mit gutem Beispiel vorangehen, aber ich hoffe, daß im Interesse für unser aller Hobby endlich was geschieht.

Mit sportlichem Gruß, Kai
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Seid Ihr Euch wirklich sicher, daß Ihr keinen eigenen Verband oder eine sonstige Interessenvertretung für Angler gründen wollt?
Noch haben wir die Hoffnung, dass richtige Angler zu einem richtigen Anglerverband wechseln (DAV) und nicht bei einem von Anglern finanzierten Naturschutzverband (VDSF) bleiben, der zudem mit Angelgegnern wie dem Tierschutzbund gemeinsame Sache machen will..

Man muss sich ja auch nicht mehr Arbeit antun, als unbedingt nötig - und wir haben hier in der Redaktion wirklich schon mehr als genug damit zu tun, die Angler überhaupt mal zu informieren.

Von daher hast Du damit vollkommen recht:
Jeder in einem Verein organisierte Angler sollte sich die o.a. Stellungnahme ausdrucken und sie in seinem Verein veröffentlichen.
Und bei jedem Angelgerätehändler, an jedem Gewässer, jeder Angler muss darüber informiert sein.


Dann - so hoffe ich - können wir uns auch das gründen eines weiteren Anglerverbandes sparen..
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

interessant wäre es mal zu erfahren, wie denn in Schleswig-Holstein den Teilnehmern einer Prüfung der "Sachkundenachweis" hier das tierschutzgerechte Töten von Fischen, beigebracht wird.
Gibt es dafür entsprechende Vorgaben ?
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

@Thomas,
hast Du da was ?
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

interessant wäre es mal zu erfahren, wie denn in Schleswig-Holstein den Teilnehmern einer Prüfung der "Sachkundenachweis" hier das tierschutzgerechte Töten von Fischen, beigebracht wird.
Gibt es dafür entsprechende Vorgaben ?
Du brauchst in SH nicht mal einen Kurs belegen, also gibts dafür auch keine Grundlagen.

Zudem ist es auch aus individuelltierschützerischer Sicht vollkommen wurscht, ob Du das töten in der Praxis bei einem Zuchtfisch in einem Lehrgang übst, oder bei selber gefangenen Fischen - So oder so ist ein individuellers Tier betroffen.

Dieser Zusatz deswegen, weil der Geschäftsführer des LSVF-SH in einem früheren Schreiben ans Parlament dargelegt hat, dass die Prüfung wegen des "individuellen Schutzes" des einzelnen Tieres notwendig sei - So kann nur jemand argumentieren, der nicht begreift, dass er damit das Angeln dann gleich abschaffen kann..
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Du brauchst in SH nicht mal einen Kurs belegen, also gibts dafür auch keine Grudlagen.

hä?? und wieso beharren die dann so darauf ? von wegen Sachkundenachweis?|bigeyes
Die dürfen nämlich (genau wie in jedem anderen Bundesland auch) diesen Abschnitt auch nur in der Theorie lehren,
was dann auch nicht viel mehr als ein Handzettel ist
siehe §10 Absatz 1-3 Tierschutzgesetz
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Man muss sich ja auch nicht mehr Arbeit antun, als unbedingt nötig - und wir haben hier in der Redaktion wirklich schon mehr als genug damit zu tun, die Angler überhaupt mal zu informieren.


Da hast Du wiederum auch Recht...

Als normaler AB-Member vergisst man nur allzu leicht, daß Ihr ja nicht "hauptamtlich" hier involviert seid, sondern ja noch nebenher :)q) einen Beruf ausübt...


Aber trotzdem sei mir doch bitte noch eine Frage erlaubt, die Du so offen wie Du nur irgendwie kannst, beantwortest:

Was macht der DAV um sovieles besser als den LSFV, daß man unbedingt dorthin wechseln sollte?
So ein-zwei Alte Zöpfe wurden dort zwar schon abgeschnitten -und- so ein bischen bewegt sich ja schon was vom "System der Postenschieberei und Berufsgratulanten" weg... aber von einer echten Interessenvertretung (Stichwort Lobby für Angler) ist auch der DAV noch ziemlich weit weg.

Sicherlich ist es möglich, daß mir in der nahen Vergangenheit was an entscheidenen Wandlungen entgangen ist- aber seit Eröffnung dieser Grundsatzdiskussion (ich weiss nicht, ob mans jetzt wirklich so nennen kann) wühle ich mich durch jegliches veröffentliches Material der Verbände und könnte derzeit nicht behaupten, daß der DAV um sovieles besser arbeitet, um jetzt nun als Heilsbringer zu gelten.

Nur mal als Beispiel zum Verständniss:

Wollte ich mich heute unbedingt einer Naturschutzorganisation anschließen, müsste ich wohl diejenige wählen, die momentan den geringsten ökol. Schwachsinn praktiziert/ propagiert und nicht die, die wirklich was erreicht/ bewegt...
...denn so eine Organisation existiert derzeit nicht.

Und genauso sehe ichs mom. auch bei den Anglerverbänden:(
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

@Thomas,
heißt das jetzt, dass es in SH gar keine Prüfungspflicht gibt ?
wenn doch, muss es doch irgentwelche Mindestanforderungen geben
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Es ist der unterschiedliche Grundansatz der Verbände, der den Unterschied ausmacht, was auch in der Art der Kommunikation sowie den Veröffentlichungen auf den Seiten der Verbände abzulesen ist.


Der VDSF sieht die Angler zuerst einmal als mögliche Gefahr für die Gewässer, Natur- und Tierschutz.
Der VDSF ist traditionell ein Verband, der Vereine vertritt.
Diese wollen an ihren Gewässern möglichst wenige Fremdangler - also ist eine gesetzliche Zwangsprüfung gut, wenn damit die Anglerzahl reduziert wird. Vor allem weil dann nicht der Verband oder die Vereine hinstehen müssen und selber die Anglerzahl begrenzen, sondern da den Gesetzgeber vorschieben können.

Zudem vertritt der VDSF bis heute die in den 90er Jahren mit den Tierschutzereferenten der Länder ausgemachten angelpolitischen Leitlinien.

Zum Beispiel, dass der einzig zulässige Grund zum Angeln der Verzehr der Fische sei - C+R-Debatte, gesetzliche Rückwurfverbote waren die Folge
Danke, VDSF!

Oder das alleine das wiegen und zählen der Fische (auch wenn getötet) tierschutzwidrig wäre - Wettfischverbot.
Danke, VDSF!

Und da ein Merkmal des verbotenen Wettfischens der Setzkescher sein, wurde der auch in vielen Ländern verboten.
Danke, VDSF!

Und da Angler so schlecht sind, muss man wie in B-W ein Nachtangelverbot fordern - als das die Regierung dort aufheben wollte, schickte denen der dortige VDSF ein Gutachten, wie schlecht Angler sind und dass es nicht der Natur zumutbar sei, diese nachts angeln zu lassen..
Danke, VDSF!


Der DAV sieht die Angler und das Angeln zuerst einmal als Chance für Gewässer, Natur- und Tierschutz.
Auch wenn der DAV genauso wie der VDSF zuerst einmal ein Verband der Mitgliedsvereine und nicht der Angler ist, konnte man sowohl aus entsprechenden Veröffentlichungen der letzten Jahre wie auch aus vielen persönlichen Gesprächen u. a. mit Präsident und Geschäftsführer klar erkennen, dass es dem DAV auch und gerade darum geht, Angeln populärer zu machen, mehr Angler zu bekommen und daher auch die Interessen aller Angler und nicht nur die der organisierten mit aufzunehmen.


Der DAV hat komplett andere angelpolitische Leitlinien als der VDSF, die auf einem positiven Menschen- und Anglerbild beruhen und auf der Eigenvernantwortlichkeit sowie Naturschutzinteressen aus reinem Eigennutz (Angler brauchen und wollen nun mal saubere und gesunde Gewässer und Fischbestände).

Die Unterschiede sind klar:
Daher plädiert der DAV für eine möglichst frühes und unreglementiertes Angeln, um möglichst frühzeitig Jugendliche an die Natur heranführen zu können - Absage an die Prüfung.

Auch der DAV sagt, dass man zuerst einmal wegen der Verwertung der gefangenen Fische angelt - aber er behält sich das Recht des einzelnen Anglers auf das zurücksetzen vor statt das Abknüppelgebot maßiger Fische wie beim VDSF.

Der DAV vertritt die Meinung, das nicht alleine zählen, wiegen oder messen schon an sich tierschutzwidrig ist und hat daher nichts gegen tierschutzgerechte Wettfischen.

Auch daraus und weil es keine nachgewiesene Quälerei ist, wenn Fische sachgerecht gehältert werden, kämpft die DAV bundesweit für die Zulassung der Hälterung.

Und im Gegensatz zum genannten Beispiel aus B-W (Nachtangelverbot) kämpft der DAV überall für Erleichterungen für Angler - und nicht dagegen...

Was macht der DAV um sovieles besser als den LSFV, daß man unbedingt dorthin wechseln sollte?
Reicht Dir das als erstes mal???
DAV = Angler sind zuerst eine Chance für das Gewässer, den Natur- und Tierschutz, daher ist das Angeln in all seinen legalen Formen zu fördern.
Satzungsgemäß sind DAV-Verbände Anglerverbände

VDSF = Angler sind zuerst mal eine Gefahr für Gewässer, den Natur- und Tierschutz und müssen daher zu ihrem Glück gewzungen werden und so streng wie möglich reglementiert...
Satzungsgemäß sind VDSF-Verbände von Anglern finanzierte Naturschutzverbände



@Thomas,
heißt das jetzt, dass es in SH gar keine Prüfungspflicht gibt ?
wenn doch, muss es doch irgentwelche Mindestanforderungen geben
Es gibt eine Prüfungspflicht (ausser Du bist Tourist uund kein Schleswig Holsteiner).
Aber es gibt keine Pflicht vorher einen Kurs zu besuchen.
Auswendig lernen, zur Prüfung und gut is...
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Ja, Danke!

Haste fein gemacht!#6
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Gerne doch - dann also ran und ausdrucken, verteilen, informieren - beim Verein, beim Händler, am Wasser - ÜBERALL!!!
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

also, bei Prüfungspflicht ohne Lehrgang, gibt es auch nur Handzettel!!
womit deren Argument ja wohl ins Lehre geht.
Wenn es nun eine Pflicht zur Prüfung gibt, muss es auch irgenteine Verordnung oder Ähnliches über die zu prüfenden Inhalte geben.
Oder kann da jeder Prüfer nach Gutdünken machen was ihm einfällt?
 

mcrae

Stichlingschreck
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Wie man hier sehen kann, antwortet der LSFV-SH in seinem Forum auf unsere Fragen.

http://www.anglerforum-sh.de/showthread.php?t=10364&page=6

Da eine Kommunkation seitens des LSFV-SH nicht gewünscht wird, können wir leider nur auszugsweise zitieren und Stellung nehmen.

Kommunikation findet Statt, nur halt nicht auf dem hier vorherrschenden Niveau...

Obwohl sich der LSFV also anmaßt, in der Gesetzgebung für alle Angler mitwirken zu wollen, findet es der Verband niocht für nötig, auch zuerst einmal alle Angler zu informieren, sondern verweist auf seine eigenen Wege.

Der LSFV ist ein Verband/Interessenvertretung/Lobbygruppe von vielen die sich an der Meinungsbildung im Gesetzgebungsverfahren beteiligen. Jeder Angler hat genauso die Möglichkeit sich daran zu beteiligen. Entweder unterstützt er die Vereinigung die seine Interessen am besten Vertritt oder er wendet sich über eine Petition zu dem Thema direkt an die zuständige Regierung. Anmaßend ist hier lediglich die Unterstellung das sich der LSFV angeblich anmaßt Politik gegen Angler zu betreiben.

Mir ist nicht bekannt, dass Menschen (also Angler) Mitglied des Verbandes sind.
Das sind meines Wissens und laut Satzung nur die Mitgliedsvereine..


Und die Vereine haben keine Mitglieder, wählen Vorstände die Vertreter in den Verbänden???

Die uns zugespielte Fassung stammte aus dem Dezember 2010 - wenn natürlich ein Verband wie oben erst nach unserer Anfrage die neue Fassung veröffentlicht und ansonsten darauf verweist, dass er nur "eigene Informationswege" bietet, ist es kein Wunder, wenn es da zu Fehlinformationen kommen kann.

Guck in den Veröffentlichungen des Verbandes, da kannst du lesen ohne zu spielen... Aktuelle Versionen werden auch ohne Nachfragen veröffentlicht.

Zu unserer ersten Frage äußert sich der Verband (auszugsweise) wie folgt:




Obwohl der Verband anerkennt, dass es keinen Sachkundenachweis braucht, besteht er für Angler weiterhin darauf. Zudem wurde der Fischereischein zu Zeiten angeführt in der BRD, als Tier- oder Naturschutz in der Politik noch keine Rolle spielten. Von der ersten Einführung des Fischereischeines durch die Nazis zur besseren Versorgung der Bevölkerung mit tierischem Eiweiss und dem fernhalten unerwünschter Menschen vom Gewässer mal ganz zu schweigen. Schon auf Grund dieser historischen Tatsacheen sollte der Verband einsehen, dass die Sichtweise, der Fischereischein hätte etwas mit Tierschutz zu tun, absolut widersinnig ist.

Der Fischereischein ist nicht nur aus Gründen des Tierschutzes eingeführt worden. Der Nachweis der Sachkunde, der im Tierschutzgesetz und im Fischereigesetz nicht explizit gefordert ist, ist in keinster Weise schädlich, im Gegensatz zu "unwissenden" Anglern.

Reusen stellen hat schlicht nichts mit Angeln zu tun - also wäre es zielführender, Anglern das Reusenstellen zu verbieten - sollen das die Berufsfischer machen..

Erst das gesetzliche Verbot der Reusen, dann das Verbot von Drillingen, dann das Verbot von...


Schade, dass ein Anwalt und Fischerreirechtsexperte das nicht versteht.
Habe ich einen z. B. einen Gartenteich, in dem Fische schwimmen, kann ich diese ohne jede Prüfung ausfangen und töten.

Warum das bei Anglern anders soll und diese geprüft werden müssen laut Verband???


Im privaten Gartenteich kann man mehr oder weniger tun und lassen was man will, weil die dort anzuwendenden Gesetze schlicht nicht überwacht werden können. Sobald es sich um gewerbliche Nahrungsmittelproduktion handelt spielen eine menge weitere Gesetze und Verordnungen eine Rolle. Das sollte dir als Koch ja bekannt sein.


Und uns stört, dass jeder Fische oder andere Tiere (Kleintierzüchter, sogar Säugeitere) ohne Prüfung töten darf - nur der Verband sieht Angler als so unwissend und gefährlich für den Tierschutz an, dass er meint, diese müssten geprüft werden.

Die Einschränkungen für Kleintierhalter die Tiere zur Nahrungsproduktion halten sind für gewerbliche Halter weitaus restriktiver als die Vorschriften für Angler. Im privaten Bereich sollen die Regeln laut EU an die gewerblichen Vorschriften angepasst werden. Kleintierzucht unterliegt nicht den gleichen Gesetzen wie die Fischerei, es ist nicht ausschließlich Ländersache.


Vollkommen richtig, also weg mit der Prüfung, den es gibt ja auch schon den Touristenschein ohne Prüfung in SH.

Wie sinnvoll diese Regelung ist sei ganz einfach dahingestellt. Die Einführung hatte touristische Gründe.


Hier weigert sich der Verband wieder einmal schlicht die Realität zur Kenntnis zu nehmen:
Sowohl in SH selber geht Angeln ohne Prüfung, wie in vielen weiteren Bundesländern auch. Und in Brandenburg geht sogar das Friedfischangeln ganz ohne Prüfung..

Wer also behauptet, das wäre eben doch eine Reduzierung, weigert sich zum einen die Realität im eigenen Bundesland zur Kenntnis zu nehmen und ist zum zweiten nicht zu einem Blick über den Tellerrand in andere Bundesländer fähig.


Das kannst du jedem Bundesland bei jedem Landesgesetz vorwerfen. In B-W darf man nachts nicht angeln... und muss auch einen Fischereischein haben. In S-H brauch man halt eine Prüfung wenn man länger als ein paar Tage angeln will.

Man sucht sich also seine "Freunde" - ganz wies gerade passt - auch gerne mal unter Angelgegnern...

Zusammenarbeit und Miteinander anstatt sich sinnlos zu Bekriegen. Diese Aussage sollten sich viele mal zu Gemüte führen und sie auch befolgen...

Wozu es (siehe oben) ausser der mit den Kursen zu machenden Kohle kein nicht widerlegtes Argument gibt.

Sachkunde vermitteln und durch die Prüfung "sicherstellen" das sich die zukünftigen Angler die Regeln zumindest durchgelesen und (kurzfristig) gemerkt haben. Lieber im Voraus informieren als unnötigerweise nachträglich bei Verstößen bestrafen. Schaden der Angerichtet wurde, ist auch durch Kontrolle und Strafe nicht rückgängig zu machen.


Auch hier weicht der Verband wieder aus und beruft sich auf die Prüfungs- nicht die Scheinpflicht.
Auch, weil er hier wieder nicht zum Blick über den Tellerrand fähig ist:
In Brandenburg stiegen die Einnahmen aus der Fischereiabgabe nach Einführung des prüfungsfreien Friedfischangelns genauso sprunghaft an wie darauffolgend die Zahl der Angler, die dann noch freiwillig die Prüfung ablegten.


Wenn alle gleich schlau wären würde es keine länderspezifischen Fischereigesetze geben. Es würde eine bundeseinheitliche (EU-weite) Fischereiabgabe geben und man bräuchte in Deutschland (Europa) überhaupt keinen Verband.

Dass die meisten Verstösse gegen angelrechtliche Bestimmungen wie auch gegen Natur- und Tierschutzbestimmungen von geprüften Anglern "verbrochen" werden, blendet man gerne aus, wenns zuerst mal um die eigene Kohle geht..
Und ebenso wieder den fehlenden Blick über den Tellerrand:
Trotz prüfungsfreien Friedfischangelns stiegen in Brandenburg laut der Behörde weder Verstöße gegen das Fischereigesetz noch gegen das Tierschutzgesetz signifikant an.


Der Anteil an Anglern die "Schwarzfischen", also ohne Fischereischein angelt ist weitaus geringer als die Angler die mit Papieren angeln. Also hinkt diese Unterstellung gewaltig.


Dass es auch konsequent sein könnte, alle anderen Gewässer ebenso zu privilegieren, darauf kommt der Verband auch nicht (bzw. will es nicht).

Die damit einhergehende Hegepflicht abschaffen... Das ist irgendwie absurd. Der eine Pächter gibt unsummen für Fischbesatz aus und der nächste Pächter sagt sich: OK, der Nachbar setzt ein, ich fange raus.


Da muss man dem Verband recht geben, das haben sie geschickt verklausiliert, um weiterhin an die Kohle durch Kurse und Prüfungsabnahme zu kommen..
RESPEKT!!


Lesen und Verstehen. Wie oben schon gesagt, Sachkunde zu haben ist ein Muss, aber ein Nachweis schadet nicht. Das aufs Geldverdienen zu reduzieren ist falsch.


Auch hier wieder begreift der Verband nicht ansatzweise um was es geht:
Alleine die Tatsache, dass es überhaupt einen Touristenschein gibt zeigt deutlich, dass es keine rechtlichen Gründe gibt für eine gesetzliche Zwangsprüfung.


Gründe für eine Prüfung gibt es genauso viele wie gegen eine Prüfung. Die Tatsache das es einen Tourischein gibt zeigt deutlich das zur Förderung der Tourismus(industrie) die Natur eben noch mehr nutzbar gemacht wird. Die Folgen dieser Politik muss wie immer die Zeit zeigen.


Dieser genannte Angler ist dann über Vereine oder Verbände "enttäuscht", die so etwas als Aufnahmnebedingung verlangen - einer der Gründe, warum der Verband wohl so strikt gegen Erleichterungen plädiert:
So müssen sich die Mitgliedsvereine nicht hinstellen und das verlangen, sondern man kann auf den Gesetzgeber verweisen und sich so selber aus der Verantwortung stehlen...


Diese Aufnahmebeschränkungen haben meiner Meinung nach vollste Berechtigung. Wenn man unbedingt in eine Verein möchte der Mitglieder ohne Prüfung aufnimmt muss man sich halt einen suchen. Anspruchsdenken wie "ich möchte in den Verein, mich aber nicht an die Regeln halten und wenn der mich dann nicht nimmt sind alle böse" klappt vielleicht im Kindergarten, ist hier aber deutlich unter Niveau.

Auch hier zeigt der Verband wieder eine bemerkenswerzte Realitätsferne und ignoriert auch die positiven Erfahrungen anderer Bundesländer mit wesentlich leichteren Zugangsregeln zum Angeln...

Wenn der Angler diese einfachen Regeln haben will soll er in das entsprechende Bundesland ziehen. Eine Erweiterte Nutzung jedwelchen Gutes setzt eine deutlich höhere Rücksichtnahme auf ebendieses Gut voraus um dieses auch nachhaltig in einigen Jahren nutzen zu können. Dies setzt Wissen und die Bereitschaft dieses auszubauen und anzuwenden voraus. Wie das Wissen vermittelt wird und wie Schaden von dem Gut abgewendet wird ist keine Sache von "so geht das und nicht anders". Es ist Einzelfallabhängig.



Also in dem Hinweis sehe ich eine glasklare Aussage zum Arbeitsplatz, was der Verband durch den zweiten Teil des Satzes auch noicht bestätigt, oindem er darauf hinweist, dass das auf eine Politikerfrage hin aufgenommen worden wäre..

Das ist vollkommen verständlich. Wer würde schon freiwillig seinen Arbeitsplatz abschaffen.



Und noch viel günstiger und menschenfreundlicher wäre es, auf den ganzen Prüfungsunfug zu verzichtem Touristenangelschein abzuschaffen und den Fischereischein ohne Prüfung käuflich erwerben zu lassen.

Das wäre eine Möglichkeit. Dann würde der Schein so teuer das sich den kaum einer mehr leisten kann, da die Kosten für die daraus resultierende Intensivierung der Kontrollen, die dann erst recht notwendig werden, durch den Verkauf der Scheine eingenommen werden müsste. Also steht dies der Forderung des vereinfachten Zugangs zum Angeln entgegen.


Wieder die jahrzehntealte typische Argumentation des VDSF-Bund, die der Landeservband hier übernimmt und die aber dadurch natürlich in nichts richtiger wird.

So Falsch ist sie aber nicht...

Angler sind zuerst eine Chance für die Gewässer, Natur- und Tierschutz, und kein Risiko.

Zu viele Angler, die sich (aus Unwissen, oder mutwillig) nicht um die Natur kümmern schon.

Nur wer das begreift und auch offensiv vertritt, hat gegen fehlgeleitete Schützerinteressen überhaupt eine Chance.

Wer schon im Vorfeld sagt, dass Angler und Angeln eher riskant für Gewässer, Natur- und Tierschutz ist, braucht sich nicht zu wundern, wenn Angelgenger das dankbar aufgreifen.

Und das Resultat dieser über Jahrzehnte verfolgten Politik des VDSF kennen wir ja:
Immer mehr sinnlose und praxisfremde Einschränkungen..

Da lobt man sich den DAV, der Angler positiv darstellt und in ihnen zuerst die Chancen und dier Möglichkeiten sieht. Und das auch in der Praxis in vielen Bundesländern schon bewiesen hat.

Nur der VDSF schläft weiter und will sich seine Pfründe sichern - im Notfall sogar zusammen mit ausgemachten Angelgegnern..

Wer solche Verbände hat, braucht sonst keine Feinde mehr... .

Sich hinstellen mit dem "Dagegen"-Schild und dem Einschlagen auf die einzigen die sich wenigstens etwas für die Interessen der Angler einsetzen ist unterste Schublade. Ich bezweifel das sich mehr als 50 nichtorganisierte Angler direkt an das Parlament wenden um Vorschläge zu dem geplanten Gesetz vorzubringen.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Ich bezweifel das sich mehr als 50 nichtorganisierte Angler direkt an das Parlament wenden um Vorschläge zu dem geplanten Gesetz vorzubringen.
Damit hast Du leider recht!!

Weil ja Angler in den Verbänden (beiden, auch DAV) zwangsrekrutiert werden.

Kaum ein Angler (Ausnahme manche DAV-Verbände, wo man auch als Einzelangler Mitglied werden kann) tritt aus eigenem Willen oder weil er Verbandsziele unterstützt in einen Verein oder Verband ein.

Ein Angler will angeln, an einem möglichst heimatnahen, attraktiven Gewässer, deswegen tritt er in einen Verein ein, der dann leider eben zu oft noch dem VDSF angehört.

Von daher gibt es zwar eine formale demokratische Legitimation, aber eben keine faktische.

Siehe dazu auch:
http://www.anglerpraxis.de/ausgaben-archiv/november-2010/zahlenspiele-vdsf-versus-anglerboard.html

Von daher konnten (wie man an vielen Klagen hier im Forum auch immer wieder sieht) die Vereinsvorständ ewie auch die Verbände mehr oder weniger machen was sie wollten.

Weil (leider!!) kaum ein Angler Interesse an angelpolitischen Themen hatte - nur immer hinterher jammern, wen dann wieder unsinnige Einschränkungen kamen

Guck in den Veröffentlichungen des Verbandes, da kannst du lesen ohne zu spielen... Aktuelle Versionen werden auch ohne Nachfragen veröffentlicht.
Wohl eher dann, wenn man sich genötigt sieht.
Die aktuelle Ausagbe wurde erst lange nach versenden unserer Frageliste veröffentlicht.

Die Ausgabe, auf der unsere Fragen berughten, wurde uns zugespielt und war nirgends zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht!

Genau das ist ja einer unserer ständigen Kritikpunkte beim VDSF:
Dass hier wieder ohne Information der Angler etwas ausgemauschelt und sogar ins Parlament eingebracht wird.

Wenn alle gleich schlau wären würde es keine länderspezifischen Fischereigesetze geben. Es würde eine bundeseinheitliche (EU-weite) Fischereiabgabe geben und man bräuchte in Deutschland (Europa) überhaupt keinen Verband.
Dass es Ländergesetze gibt liegt schlicht an der Föderalismusrreform und nicht an Intelligenz od erDummheit - und was dabei rauskommt an "intelligenmten Dingen", siehst Du nicht nur bei der Fischerei, sondern - wenn wir schon von Intelligenz sprechen - noch viel besser im Bildungsbereich.

Das wäre eine Möglichkeit. Dann würde der Schein so teuer das sich den kaum einer mehr leisten kann, da die Kosten für die daraus resultierende Intensivierung der Kontrollen, die dann erst recht notwendig werden, durch den Verkauf der Scheine eingenommen werden müsste. Also steht dies der Forderung des vereinfachten Zugangs zum Angeln entgegen.
Sorry, aber das ist schlichter Unfug, da in der Praxis (Brandenburg) das Gegenteil bewiesen ist!

Sich hinstellen mit dem "Dagegen"-Schild und dem Einschlagen auf die einzigen die sich wenigstens etwas für die Interessen der Angler einsetzen ist unterste Schublade.
Wir haben noch nie auf jemanden eingeprügelt, der etwas für Angler macht - nur ist das eben nur in den seltensten Fällen der VDSF.

Aber dann wird er genauso kräftig gelobt (hatten wir mal auch beim SH-Verband für eine damals offene Kommunikation (weil wir bis dahin die Stellungnahmen nicht auseinander genommen hatten und nicht die generelle Mefoschonzeit verhindert).

Heute machen wir das mit dem Landsverband des VDSF Westfalen Lippe, der sich gegen den Bundesverband von der Prämisse abwendet, dass nur der Verzehr gefangener Fische ein vernünftiger Grund fürs Angeln wäre.

Wir haben klare, nachzulesende angelpolitische Vorstellungen, an denen wir uns orientieren.

Es ist also kein "willenloses einprügeln", sondern so wie hier immer argumentativ und faktisch - und auch in der Sprach hart und klar (sonst rührt kein Angler den Arsxx aus dem, Sessel).

Leid tun uns wirklich die Menschen und Angler in den VDSF-Verbänden, die trotz der falschen angelpolitischen Grundsätze und Leitlinien des VDSF vor Ort etwas für Angler tun.

Genau diese vor Ort engagierten Leute haben meist eder die Zeit noch die Lust, sich um solche angelpolitischen Grundsätze zu kümmern. Dennoch wäre es gut, wenn diese Leute ihre Vereine oder Regionalverbände dazu bewegen könnten, zum DAV, einem wirklichen Anglerverband also, zu wechseln.


@ Micha:
Klar darfst Du das sagen, wir kennen uns zum einen gut genug, und ich schätze Dich persönlich sehr.

aber ich halte Dich für eine Gefahr für uns Angler durch Deine reißerischen Aussagen
.
Und ich halte eben den VDSF für eine Gefahr für die Angler..

Ich war bis dato durch falsche angelpolitische Grundsätze und Kooperation mit Angelgegnern weder schuld an:
Gesetzlichen Rückwurfverboten
Verbot sachgerechter Hälterung von Fischen
Verbot tierschutzgerechten Wett/Gemeinschaftsfischen
Nachtangelverbote
etc..
etc..

Daran war alleine der VDSF mit jahrzehtnelanger falscher Politik und "falschen Freunden" (wie jetzt auch wieder: Tierschützer) schuld, und nicht etwa ich.

Und schlimmer als jetzt mit dem VDSF kann es für Angler kaum kommen, Zeit also, dass man was anderes probiert.

Und es gibt ja eine anglerfreundliche Alternative:
Den DAV
Da brauche ich dann wirklich keinen Verband (hoffentlich) aufzumachen.

Und ich spreche da bewusst von den Bundesverbänden, welche ja eine angelpolitische Richtung vogeben, an die sich LÖandesevrbänd eigentlich auch halten sollten

Dass diverse Landesverbände auch beim DAV problembehaftet sind, ist nicht Neues - haben wir auch schon mehrfach thematisiert.
Das wird immer gerne von denen vergessen, die meinen wir prügeln blind drauf los - nenene....

Der ganz große Unterschied:
Kontaktiert man in solchen Dingen den DAV-Bundesverband, kümmert der sich drum und regelt die Dinge zusammen mit dem betroffenen Landesverband..

Oder, um das nochmal zu wiederholen (kennste ja schon von mir auch aus persönlichen Gesprächen):
Gerade engagierte Leute wie Du sollten zu einem richtigen Anglerverband wechseln!
;-)))
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Zusammenarbeit und Miteinander anstatt sich sinnlos zu bekriegen...

@mcrae

Wer sich mit Hunden schlafen legt, wacht mit Flöhen auf!
Den Satz könnte man auch so erweitern:
...und hat deswegen bald keine Freunde mehr!

In keinem anderen Hobby, Sport oder Interessengebiet hauen sich die Angehörigen derart in die Fresse- oder legen sich gegenseitig Steine in den Weg wie bei den deutschen Anglern!
Kaum ein Ausländer, der unsere Sprache versteht und sich nicht über unsere Gesetzeslage köstlichst amüsiert...

Ein Anglerverband sollte stellvertretend für die gesamte Anglerschaft deren Interessen vertreten- und nix anderes!

Frei nach Otto Waalkes:
Wo Scheixse draufsteht- sollte auch Scheisxe drinsein!#d
 
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