LSFV-SH: Satzungsänderung - Schleichende Entmachtung der Basis?

Thomas9904

Well-Known Member
Vorabveröffentlichung Mag September

LSFV-SH: Satzungsänderung - Schleichende Entmachtung der Basis?

Wer bei uns mitliest, hat ja alles mitbekommen um den Kauf des Westensees, die Kündigung beim DAFV - was seitens nicht weniger im LSFV-SH auch dazu führte, dass die Informationspolitik des Landesverbandes kritisch hinterfragt wurde.
Beim Regionaltreffen in Lübeck wurde das ja auch mehr als deutlich, auch Kündigungen von Vereinen beim LSFV-SH waren die Folge, einige sind aber auch wieder umgefallen und wollen lieber weiter abnicken ..

Da kann es dann durchaus sinnvoll sein, wenn das Ehrenamt (Präsident oder Präsidium) das Hauptamt beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, wie zukünftig der Informationsfluss gegenüber den Mitgliedern und ihren zahlenden Angelfischern und die Transparenz in solch wichtigen Dingen besser gestaltet werden kann.

Wir wissen nicht, ob so etwas im LSFV-SH geschehen ist.

Nur, dass es eine außerordentliche Hauptversammlung wegen einer Satzungsänderung gibt, also vermutlich die Geschäftsführung Änderungen ausgearbeitet hat..

Obwohl ja bisher die Mitglieder im LSFV-SH eher durch braves Abnicken aufgefallen sind, gab es nun Widerstand aus den Reihen sowohl der Kreisverbände wie auch von Vereinen.

Es wurden Anträge vorgelegt, welche die vorgelegten und abzustimmenden Satzungsänderungen mehr als kritisch hinterfragen.

Uns liegen auch die gewünschten Satzungsänderungen des LSFV-SH und einige der Anträge aus Vereinen und Kreisverbänden vor, die sich kritisch mit diesen Änderungen beschäftigen.

So habe ich mich mit einigen Schleswig Holsteinern zusammen, welche die Situation vor Ort logischerweise besser kennen als ich, daran gemacht, die vom LSFV-SH gewünschten Satzungsänderungen unter die Lupe zu nehmen.

Einiges ist unbedenklich, anderes aber schlicht eine mehr oder weniger stille und weitreichende Entmachtung der Basis.

Nachfolgend mal einige Punkte und meine Gedanken dazu:

In § 1 (Allgemeines) wurden die bisher in Abs. 2 aufgeführte Bestimmung, wonach über die Mitgliedschaft in anderen Vereinen und Verbänden (z.B. DAFV) durch die Mitgliederversammlung abgestimmt wird, ersatzlos gestrichen.

Nach dieser vorgesehenen Satzungsänderung kann das Präsidium allein hierüber entscheiden, da § 8 hierzu keinen Vorbehalt enthält, obwohl eine Mitgliedschaft im z.B. dem DAFV Finanzmittel der Mitgliedsvereine in erheblichem Umfang bindet!

Begründet wird das damit, dass die Zuständigkeit der Mitgliedschaften beim Vorstand liegt.

Will man auf diesem Wege zurück in den DAFV nach der Hauptversammlung?


Immerhin hat man in §2 bei Zweck und Aufgaben des LSFV die nachhaltige Sicherung der Angelfischerei in die Satzung aufgenommen.

Man soll ja auch das Positive mal erwähnen.

Dafür hat man dann aber bei den Aufgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von Binnengewässern das Wort Pacht gestrichen, so dass man diese Ziele nur noch durch Eigentums- oder Besitzerwerb erreichen darf.

Folgen jetzt unzählige Umlagen?

Nach der aktuellen Satzung muss ein Mitglied, welches ein Gewässer aufgeben möchte, unverzüglich den Kreis- und Landesverband darüber informieren.

In der geplanten Änderung wird nur noch der Landesverband erwähnt.
Satzungsgemäße Wettbewerbseinschränkung?

Plant man neben dem Westensee weitere Käufe?

Hat deshalb der Referent für den Arbeitsbereich Gewässer in der Neufassung der Satzung auch gleich die Zuständigkeit für Grundstücke erhalten?

Die Herausgabe von Verbandsinformationen an die Mitgliedsvereine ist weiterhin in der Satzung enthalten, jedoch hat man „jährlich mehrfach“ gestrichen.

Dann kann man ja auf der Hauptversammlung eine Zusammenfassung der letzten 12 Monate auslegen.

Ob es dagegen Stimmen geben wird?

Allerdings gibt es einen Hinweis in der Erklärung zur Satzung, dass man hier für ja auch das Internet nutzen kann.
Ob die das Anglerboard hiermit meinen ;-)?


Der Wettbewerb unter Kreisverbänden wird wohl auch eingeschränkt!
Bisher gab es ja auch die Möglichkeit aus Teilen eines Kreises einen Kreisverband zu gründen.
Dieses ist zukünftig nur noch in Abstimmung mit dem LSFV und den betroffenen Kreisvorsitzenden möglich!
Dadurch soll eine Zersplitterung der Kreisverbände verhindert werden.

Demokratie unter Anglern halt!

Vor lauter Schulterklopfen der letzten Jahre, hat man es auch nicht versäumt, jeden Präsidenten mit 3 Amtszeiten, unabhängig von der Leistung, durch die Satzung zum Ehrenpräsidenten zu ernennen.

Mal sehen wie viele Frau Dr. wir noch bekommen ;-)

Die Mitgliedschaft eines Vereines soll jetzt auch durch den LSFV gekündigt werden können (neu in §6).
In der aktuellen Fassung ist nur der Austritt des Vereines möglich oder ein Ausschluss (neben Tod und Auflösung) bei satzungswidrigem Verhalten, z.B. Beitragsrückstand.
Beitrag ist ein gutes Stichwort.
Stundungen sind auch nicht mehr gewünscht, dafür dürfen die Vereine jetzt nicht nur Beiträge für ordentliche Mitglieder, sondern auch für fördernde Mitglieder abführen.
Auch gilt nicht mehr die Mitgliederzahl am Anfang eines Jahres, nein, der Beitrag ist für alle Mitglieder abzuführen, auch für Mitglieder die nur zu einem Teil eines Jahres Vereinsmitglied sind!

Wo wir beim Thema Geld sind.
Will man sparen, da man auf einen Hinweis in der Satzung, dass Aufwendungen und Tätigkeitsvergütungen in angemessener Höhe zulässig sind, anscheinend verzichten möchte oder will man einfach die Gemeinnützigkeit riskieren?

Denn Vereine benötigen, wenn Sie ihren Vorständen und/oder Mitgliedern Vergütungen zahlen, hierfür eine Satzungsgrundlage.

Dies gilt insbesondere für gemeinnützige Vereine.

Da passt es doch auch, dass in §12 (Revisoren) der Begriff Finanzwesen gegen Haushaltsführung ausgetauscht wird.

Das ist eine deutliche Einschränkung der Aufgaben der Revisoren, da diese keinen Zugriff mehr auf die finanzielle Aufstellung des Verbandes haben werden.

Ebenso ist die Prüfung des Umgangs mit Finanzmitteln zukünftig erschwert. Auch eine Kontrolle der Vereinbarkeit des Handelns mit den gesetzlichen Vorgaben ist eingeschränkt.

Warum plant man so etwas?
Soll da eine Tür ins Hinterzimmer geöffnet werden?
Oder will man einfach nur verhindern, dass bei zukünftigen Investitionen in Gewässer wie beim Westensee erneut der Einsatz von Eigengeldern gefordert werden kann?


In § 8 „Aufgaben der Hauptversammlung“ wurde die Aufgabe „Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Landesverbandes“ raus genommen.
Das Präsidium ist jedoch ermächtigt, aus vereins- und steuerrechtlichen Gründen erforderliche redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

Möchte das Präsidium jetzt alleine über Satzungsänderungen entscheiden?

Schließlich ist so nach der neuen Fassung jede frist- und formgerechte Versammlung, ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten beschlussfähig

Die einfache Mehrheit reicht- ja kein Risiko eingehen ;-)

Pflichten und Aufgaben werden in der neuen Satzung auch delegiert.
In der bisherigen Fassung konnte sich der Präsident über die Handlungen der Jugendgruppe informieren, in der neuen Fassung hat der Jugendgruppenleiter das Präsidium regelmäßig darüber zu informieren.

Auch kann das Präsidium jederzeit Kreisverbände, Mitgliedsvereine und sachkundige Personen mit „besonderen Aufgaben“ betrauen.

Da finde ich den fehlenden Hinweis auf die Möglichkeit von Vergütungen wieder von Bedeutung!

Da kann so ein Verband ja eine Menge Geld einsparen…

Auch bei der Auswahl der Delegierten gibt es Änderungen.
Sind die Delegierten bisher nach der aktuellen Satzung das Präsidium und diejenige Anzahl an Vertretern der Kreisverbände, die notwendig ist, gehört die Geschäftsführung gemäß der neuen Satzung zukünftig zu diesem auserwählten Kreis!

Die Kreisverbandsvertreter werden nur in darüber hinaus erforderlicher Zahl durch den Verbandsausschuss bestimmt.

So kann man in meinen Augen als Geschäftsführung oder Präsidium seine Meinung auch einfacher durchbekommen. Insbesondere weil ja jetzt eine Information der Mitglieder nur noch einmal im Jahr erfolgen muss!

Teilweise ist das auch aus den Anträgen heraus zu lesen, dass zumindest einige Vereinsvorstände begriffen haben, was ihnen da droht mit dieser Satzungsänderung.

Anträge von Mitgliedern zur geplanten Satzungsänderung

Das fängt an mit Anträgen zum Westenseekauf, dass die Berichterstattung über den Sachstand zum Teilkauf des Westensees und Darstellung der voraussichtlichen wirtschaftlichen Belastung der angeschlossenen Vereine und zum Einsatz der „Eigenmittel des Landesverbandes“ auf die Tagesordnung gehöre.

Mit der Begründung, dass für die Planung der Jahreshauptversammlungen und die Haushaltsvoranschläge der Vereine es einer rechtzeitigen und verbindlichen Information seitens des LSFV-SH bedürfe.
Deswegen notwendige Beitragserhöhungen müssen vielfach ja bereits in der Einladung zur JHV der Vereine enthalten sein.


Ebenso wird gewollt, dass die Entscheidung über Verbleib in anderen Vereinen und Verbänden (hier insbesondere aufgeführt der DAFV) weiter bei der Mitgliederversammlung verbleibt.

Die Begründung dazu ist, dass eine Festlegung große Finanzmittel für längere Zeit binden könne.

Hierdurch würde auch die Außenwirkung des Landesverbandes (politisch und von der Orientierung her / s. a. § 3 Abs. 2) geprägt.
Über so gravierende Maßnahmen hat in Augen der Antragsteller das höchste Gremium des Landesverbandes - also die Mitgliederversammlung - zu bestimmen.
Nach der vorgesehenen Satzungsänderung kann das Präsidium aber alleine allein hierüber entscheiden, da § 8 (neu / Hauptversammlung) hierzu keinen Vorbehalt enthält.


Auch der geänderte §3 wird in einem Antrag kritisiert (Gemeinnützigkeit, Neutralität) mit der Begründung, dass spätestens (Einführung bereits verschoben) seit dem 01.01.2015 Vereine, die ihren Vorständen und anderen Mitgliedern Vergütungen zahlen oder zukünftig zahlen möchten, hierfür eine ausdrückliche Satzungsgrundlage brauchen würden

Dies gelte insbesondere für (aber nicht nur) gemeinnützige Vereine.
Ab dem 01.01.2015 wäre gesetzlich geregelt, dass Vorstandsmitglieder eines Vereins unentgeltlich tätig sind.
Der Verein kann aber von dieser Unentgeltlichkeit abweichen und in der Satzung etwas anderes festlegen.
Bei gemeinnützigen Vereinen drohe aber bei Zahlung von Vergütungen ohne entsprechende Gestattung in der Satzung der Verlust der Gemeinnützigkeit wegen des Verstoßes gegen das Gebot der Selbstlosigkeit.

Es wird auch in einem Antrag gefordert, dass die Hauptversammlung des LSFV-SH NUR im zweiten Halbjahr stattfinden darf, um rechtzeitig vorgelegte Bilanzen und Dokumente bearbeiten zu können.

Mit der Begründung, dass Mitgliedsvereine ein Recht auf rechtzeitige und umfängliche Information zu Themen haben, die bundesweit zur Entscheidung anstehen oder Einfluss auf das Angeln an sich und es zudem dem höchsten Gremium des Landesverbandes zustehe, über entscheidende Fragen und eine eventuelle Vorgabe an die Delegierten abzustimmen, gibt es auch Anträge auf eine Änderung des §8, um zu verhindern,. dass die Auswahl der Delegierten durch den Verbandsaussschuss erfolgt.

Und auch die oben von mit bereits angesprochene Sache mit den Revisoren (keine Prüfung der Finanzen, nur der Haushaltsführung) wird in einem weiteren Antrag kritisiert.

Begründung hier:
Nur die Prüfung der Haushaltsführung (neue Wortwahl im neuen § 12) wäre eine deutliche Einschränkung gegenüber der bisherigen Bestimmung „Finanzwesens“.

Die Überprüfung der Haushaltsführung sei eine eingegrenzte „Kontrolle“ der Abarbeitung der Haushaltsvoranschläge durch die Geschäftsführung und deren buchtechnische Umsetzung.

Sie beinhalte ABER NICHT die grundsätzliche finanzielle Aufstellung des Vereins, die langfristige Planung und den Umgang mit den Finanzmitteln sowie die Vereinbarkeit des Handelns mit den gesetzlichen Vorgaben.
Es würde dadurch unnötig der Informationsanspruch und die umfassende Kontrolle eingeschränkt.

Es würde dann zwangsläufig zu Auseinandersetzungen darüber kommen, was noch eingesehen werden darf und zu welchem Bereich die Unterlagen gehören.


Fazit:
Man sieht also, zumindest einzelne im LSFV-SH begreifen, dass die Basis (hier sind die Vereine gemeint, nicht die zahlenden organisierten Angelfischer im LSFV-SH) hier mit dieser Satzungsänderung mehr oder weniger schleichend entmachtet werden kann.

Wir wissen natürlich nicht, ob das vom Präsidenten und Präsidium genau so gewollt war.

Oder ob die Geschäftsführung das so ausgearbeitet hat, dass die in Zukunft ungestörter von Informations- und Mitbestimmungswünschen der Mitglieder arbeiten können??

Dennoch gehen wir nach den bisherigen Erfahrungen davon aus, dass die Mehrzahl der Delegierten auf der ausserordentlichen Hauptversammlung des LSFV-SH einmal mehr gar nicht begreifen wird, dass sie mit diesen Satzungsänderungen der eigenen Entmachtung und der Einschränkung ihrer Kontroll- und Informationsrechte zustimmen werden.

Und sie werden wohl auch das wieder mehrheitlich abnicken....

Thomas Finkbeiner
 
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Ulli3D

MdDHC
AW: LSFV-SH: Satzungsänderung - Schleichende Entmachtung der Basis?

Wen wunderts? Die dümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber!
 

Thomas9904

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AW: LSFV-SH: Satzungsänderung - Schleichende Entmachtung der Basis?

Auf der Seite des KAV-Nordfriesland sind auch Anträge von denen sowie einem ihrer Vereine öffentlich:
http://www.kav-nf.de/

Die habens begriffen!

Die Einschätzung des KAV-Vorsitzenden ist schon deutlich formuliert.

Dass nämlich der Landesverband versuche, die kritischen Stimmen in den eigenen Reihen zum Schweigen zu bringen.

Es hätten wohl auch „Einmischungsversuche“ des KAV bei der Diskussion um das leidige DAFV-Papier zum Thema "Gemeinschaftsfischen" und anläßlich des Westenseekaufes großen Unmut bei den "Landesvorderen" erzeugt.
Deshalb sollen wohl zukünftig alle Beschlüsse nur noch vom Präsidium des LSFV-SH gefasst werden.

Die Hauptversammlung als demokratisches Instrument würde mit der neuen Satzung (sehr geschickt, aber trotzdem hinterhältig formuliert!!) ausgehebelt werden.
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Wird in meinen Augen wohl nur bei der Abnickermentalität im LSFV-SH nicht reichen, um die Satzungsänderungen zu verhindern..
 
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exil-dithschi

ansitzspinner

Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Satzungsänderung - Schleichende Entmachtung der Basis?

Die Präsidentin des DAFV, die kompetente Nichtanglerin Frau Dr. Happach-Kasan, ist ja sowohl Ehrenmitglied im LSFV-SH wie auch vom LSFV-.SH vorgeschlagen worden als Präsidentin des DAFV...

Von ihr stammt ja der Satz, den ich gerne mal verwende:
"Den Regeln der Demokratie folgend".....

Das passt schon alles irgendwie zusammen, wie "die da oben" (ob jetzt Haupt- oder Ehrenamt) immer wieder zu versuchen scheinen, Kontrolle und Information zu verhindern...

Und - viel schlimmer - wie die Abnicker in den HV, die Delegierten und Funktionäre, das alles mit sich machen lassen...

Mir kommt da immer wieder der Spruch in den Sinn, das jeder kriegt, was er verdient.

Die organisierten Angelfischer in Deutschland den DAFV (mit der vom LSFV-SH vorgeschlagenen Präsidentin)..

Die organisierten Angelfischer in SH ihren LSFV mit den "rührigen" GF und dem Präsidium, das entweder nicht begreift, wie hier die Rechte der Basis beschnitten werden (und zwar so geschickt, dass man das die Abnicker selber machen lässt), oder das duldet oder sogar wünscht.
 
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Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: LSFV-SH: Satzungsänderung - Schleichende Entmachtung der Basis?

Beitrag ist ein gutes Stichwort.
Stundungen sind auch nicht mehr gewünscht, dafür dürfen die Vereine jetzt nicht nur Beiträge für ordentliche Mitglieder, sondern auch für fördernde Mitglieder abführen.
Auch gilt nicht mehr die Mitgliederzahl am Anfang eines Jahres, nein, der Beitrag ist für alle Mitglieder abzuführen, auch für Mitglieder die nur zu einem Teil eines Jahres Vereinsmitglied sind!

Ob die Mitglieder diese Beitragserhöhung für eine unveränderte "Leistung" akzeptieren werden? Für mich ist das eine versteckte Beitragserhöhung! Aber auch das lassen sich wieder alle gefallen- und zahlen die Umlage auch noch mit einem lächeln im Gesicht. Wetten?

Nicht zu vergessen, dass der LSFV ohnehin eine Beitragserhöhung plant. Die wollen sicherlich ihre Eigenmittel erhöhen, da sie ja mit der Satzungsänderung Gewässer kaufen müssen. Die Vereine zahlen das schon alles ohne wenn und aber! Aufgaben kann der LSFV zukünftig ja auch nach belieben delegieren. Die machen sich das echt einfach. Aber wenn du jahrelang deine Mitglieder verarschen kannst und die alles freundlich und ungeprüft abnicken, ja warum solltest du dann damit aufhören? Solange das funktioniert, würde ich auch weiter machen. Einfacher kann das Leben doch nicht sein. Auf der einen Seite das große Präsidium und übermächtige Geschäftsführung, auf der anderen Seite die kleinen Vereine, die aus Respekt gegenüber der Übermacht aus Kiel alles befürworten. Rhetorisch und fachlich sind doch die meisten Vereinsvorsitzenden den Kielern unterlegen, da trauen die sich doch nicht einmal eine Frage zu stellen. Auch nicht im Interesse ihrer Mitglieder. Ist ja eh nur das Geld der Angler...
 

Thomas9904

Well-Known Member
Das ist keine versteckte Beitragserhöhung, sondern eine offene ...

Genauso wie alles andere ja auch offen ist.

Nur so geschickt gemacht, dass die Funktionäre und Delegierten aus den Vereinen das wohl wieder mal nicht merken und mehrheitlich abnicken werden.

Gibt zu wenige, die mitdenken und das begreifen, wie die vom KAV-NF....



PS:
Interessant auch, dass der LSFV-SH darüber natürlich auch nicht auf seiner Seite informiert.

Und auch im LSFV-Forum es scheinbar keiner für nötig erachtet, die ganzen Punkte mit Entmachtung der Vereine und Beitragserhöhung anzusprechen, denen scheint das alles so zu passen, das sie zukünftig weniger mitzureden und dafür mehr zu zahlen haben.....

S.o.:
Nicht besser verdient....

Aber jetzt kann keines der im LSFV-SH organisierten Nordlichter nachher sagen, sie hättens nicht gewusst.

Kann nun jeder nachlesen..

Sie hättens also wissen können (bzw. müssen) ...

Nun also komplett selber schuld, wenn sie das mit sich machen lassen..

;-)))
 
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Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: LSFV-SH: Satzungsänderung - Schleichende Entmachtung der Basis?

Nein Thomas, ich bleibe dabei- es handelt sich in meinen Augen um eine (versuchte) versteckte Beitragserhöhung! Warum? Zu allen "harmlosen" Punkten/ Änderungen gibt es Erläuterungen in der Vorlage zur neuen Satzung. Beim §14 "Beitrag" steht lediglich "Sprachliche Zusammenfassung"! Warum hat man diese Änderungen nicht erläutert? Hat man doch bei anderen Punkten auch so gehandhabt. Die Erläuterung ist aber bei so einigen kritischen Punk vergessen worden ;-).

Immerhin hat man in der Erläuterung zu §1 (Allgemeines) auch angemerkt, dass man bei den dortigen Änderungen eine Diskussion über den Begriff "Sport" im Verbandsnamen führen kann - und über einen zukünftigen Zusammenschluss mit dem LAV. Das ist doch kalter Kaffee- im Gegensatz zu den Beitragserhöhungen oder den Beschneidungen der Rechte der Revisoren!
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Satzungsänderung - Schleichende Entmachtung der Basis?

Und?
Den Regeln der Demekratie folgend (Gruß ans Ehrenmitglied Frau Dr.) lassen sichs die im LSFV-SH organisierten Angelfischer doch gefallen, indem sie Vereinsführungen wählen, die sowas augenscheinlich nicht begreifen ..

Aber vielleicht täuschen wir uns ja alle, und sie geben diesen "netten" Satzungsänderungen mit Entmachtung und Beitragserhöhung doch ne rote Karte??

Unverschämt finde ich persönlich, dass man als Geschäftsführung und/oder Präsidium eine Satzungsänderung ausarbeitet, mit der man Informations- und Kontrollrecht so einschränkt und dafür noch mehr Kohle ziehen will..

Ich persönlich, wäre ich da organisiert, würde da Mißtrauensanträge gegen das gesamte Präsidium stellen und die Entlassung der verantwortlichen Hauptamtlichen fordern.

Aber ich bin da als Angler wohl eh anders gepolt als organisierte Angelfischer ;-)
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: LSFV-SH: Satzungsänderung - Schleichende Entmachtung der Basis?

Unverschämt finde ich persönlich, dass man als Geschäftsführung und/oder Präsidium eine Satzungsänderung ausarbeitet, mit der man Informations- und Kontrollrecht so einschränkt und dafür noch mehr Kohle ziehen will..

Ich persönlich, wäre ich da organisiert, würde da Mißtrauensanträge gegen das gesamte Präsidium stellen und die Entlassung der verantwortlichen Hauptamtlichen fordern.

Aber ich bin da als Angler wohl eh anders gepolt als organisierte Angelfischer ;-)

Bei "hautamtlich" fällt mir gerade ein, dass die sich das sogar jetzt in die Satzung (§15) reinschreiben lassen wollen. Dafür gibt es sogar eine Erläuterung, nämlich handelt es sich um eine Vereinfachung und zugleich um die Streichung von Selbstverständlichkeiten :q:q:q

Ob sich eigentlich die Kreisverbände die Entmachtung bei der Auswahl der Delegierten gefallen lassen werden? Vermutlich ja, oder?
 

Ralle 24

User
AW: LSFV-SH: Satzungsänderung - Schleichende Entmachtung der Basis?

Ich finde es außergewöhnlich, mit welcher Dreistigkeit sich die Verbandsführung hier Freifahrtscheine für diverse Bereiche holen will. Und nicht nur das. Durch die alleinige Entscheidungsmacht des Präsidiums, können getroffene Entscheidungen auch nicht mehr durch die JHV rückgängig gemacht werden.
Das öffnet Tür und Tor für ......sagen wir mal "Fehler von denen nicht alle im Verband profitieren".

Und natürlich hat man bemerkt, dass immer mehr Angler den Unsinn des Verbandes nicht mitmachen wollen und versucht nun, den sich aufbauenden Druck und die daraus folgenden Diskussionen auszumerzen.

Ist ja auch Schei$$e, wenn das tumbe Zahlvieh plötzlich anfängt zu denken und peinliche Fragen stellt.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Satzungsänderung - Schleichende Entmachtung der Basis?

Naja, aber mehrheitlich werden sies in meinen Augen trotzdem wieder abnicken - nur weil ein paar anfangen, plötzlich doch etwas zu denken, reicht das nicht für Mehrheiten..
 
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Allrounder27

Active Member
AW: LSFV-SH: Satzungsänderung - Schleichende Entmachtung der Basis?

Interessant auch, dass der LSFV-SH darüber natürlich auch nicht auf seiner Seite informiert.

Und auch im LSFV-Forum es scheinbar keiner für nötig erachtet, die ganzen Punkte mit Entmachtung der Vereine und Beitragserhöhung anzusprechen, denen scheint das alles so zu passen, das sie zukünftig weniger mitzureden und dafür mehr zu zahlen haben.....

Was meinst du wohl, was passiert wenn sich dort einer negativ äussert? Die üblichen Verbandslakaien fallen über den her und letztlich wird der Account gelöscht.
 
F

Franky

Guest
AW: LSFV-SH: Satzungsänderung - Schleichende Entmachtung der Basis?

Umlagen sind m. W. nur zweckbestimmt einsetzbar und müssen vorher von der HV genehmigt werden. Damit einher geht ein entsprechendes Sonderkündigungsrecht der Mitglieder, die diese nicht tragen wollen/können... (u. a. BGH, OLG Stuttgart) Ob das den Mitgliedern und dem Vorstand so bewusst ist?
 

Jose

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AW: LSFV-SH: Satzungsänderung - Schleichende Entmachtung der Basis?

die basis hat eben die rute vorm kopf und nix begriffen von wahrung eigener interessen.

nur, dass alle anderen unter deren bräsigkeit leiden müssen, das ist nur nach FF frau doktors " Regeln der Demokratie" zu verstehen, wenn man deren demokratieverständnis akzeptiert.

leider akzeptiert die mehrheit der angler gar nix außer ihrer rute vorm kopf.

cervantes grüßt...
 
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Allrounder27

Active Member
AW: LSFV-SH: Satzungsänderung - Schleichende Entmachtung der Basis?

Es ist tatsächlich erstaunlich wie wenig Angler über den Verband (fast hätte ich fälschlicherweise von "Verbandsarbeit" geschrieben) informiert sind.

Dabei reichen 2-3 Stunden Internetrecherche um heraus zu finden, dass der Verband nichts taugt.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Satzungsänderung - Schleichende Entmachtung der Basis?

Umlagen sind m. W. nur zweckbestimmt einsetzbar und müssen vorher von der HV genehmigt werden. Damit einher geht ein entsprechendes Sonderkündigungsrecht der Mitglieder, die diese nicht tragen wollen/können... (u. a. BGH, OLG Stuttgart) Ob das den Mitgliedern und dem Vorstand so bewusst ist?
Wäre ja zweckbestimmt beim Kauf von Gewässer.

Daher vielleicht auch die Änderung, dass bei Aufgaben statt Pacht zukünftig nur noch Eigentum/Besitzerwerb möglich sein soll (was da mit dem NOK passiert, ob die den auch kaufen wollen?)??

Immerhin hat man in §2 bei Zweck und Aufgaben des LSFV die nachhaltige Sicherung der Angelfischerei in die Satzung aufgenommen.

Man soll ja auch das Positive mal erwähnen.

Dafür hat man dann aber bei den Aufgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von Binnengewässern das Wort Pacht gestrichen, so dass man diese Ziele nur noch durch Eigentums- oder Besitzerwerb erreichen darf.

Folgen jetzt unzählige Umlagen?

Irgendwas wird sich das Hauptamt/GF bei Erstellung dieser Satzung schon gedacht haben, wenn gleichzeitig die Kontrolle der Finanzen durch Revisoren eingeschränkt werden soll:
Dies gilt insbesondere für gemeinnützige Vereine.

Da passt es doch auch, dass in §12 (Revisoren) der Begriff Finanzwesen gegen Haushaltsführung ausgetauscht wird.

Das ist eine deutliche Einschränkung der Aufgaben der Revisoren, da diese keinen Zugriff mehr auf die finanzielle Aufstellung des Verbandes haben werden.

Ebenso ist die Prüfung des Umgangs mit Finanzmitteln zukünftig erschwert. Auch eine Kontrolle der Vereinbarkeit des Handelns mit den gesetzlichen Vorgaben ist eingeschränkt.
 

Eiderhexe

Member
AW: LSFV-SH: Satzungsänderung - Schleichende Entmachtung der Basis?

Wo soll die Reise im LSFV SH hingehen? |uhoh:
Dieser Satzungsänderungsentwurf riecht geradezu nach dem geschäftsführenden Angeljustiziar für besondere Angelegenheiten aus Kiel, der diesen wohl entworfen hat. Sollte dieser Entwurf tatsächlich auf der außerordentlichen Hauptversammlung im Sept. 15 so von den Funktionären abgenickt werden, kann man das AUS des LSFV SH schon prognostizieren. Die Satzung soll nicht nur die sowieso desinteressierten Vereine mit ihren unfähigen Vorständen und Vereinsvorsitzenden, sondern auch die Kreisverbände mit ihren ebenfalls teilweise abgehalfterten und vielfach nicht sachkundigen Vorsitzenden aufs Abstellgleis stellen. Nur bei Bedarf können und sollen sie „besondere“ Aufgaben übernehmen, natürlich kostenfrei für den LSFV. Der LSFV hat doch schließlich kein Geld, erzählt dann die Geschäftsführung!#h
Die sogenannten LSFV-Verbandsausschuss-Sitzungen mit dem Präsidium (daran nehmen die Kreisverbandsvorsitzenden bisher auch teil) können noch nicht einmal mehr Beschlüsse fassen. Die sollen dann dafür 3 x jährlich zusammenkommen, um ein leckeres Tellergericht mit Getränk einzunehmen!!!#6
Die Satzung wird vielleicht irgendwann mal eingetragen. Eine vollständig vom Vereinsregistergericht genehmigte Satzung mit Stempel und Unterschrift bekommt zukünftig weiterhin kein Mitglied zu Gesicht, oder nach diesem Hinweis doch???|gr:
Das LSFV-SH-Forum ist dafür da, um Süßholz zu raspeln. Kritische Kommentatoren werden sofort aus diesem Forum gesperrt, wegen „schwerer Vergehen und Majestätsbeleidigung.“ Daher werden die „Themen wie Informationen oder Satzungsänderungen“ überhaupt nicht erwähnt. Top Secret!!!|rolleyes
Die gesamte Geschäftsführung des LSFV SH sollte schleunigst „freigestellt“ und dann entlassen werden, aber dafür müsste erst einmal ein fähiger LSFV-SH-Präsident im Amt sein. Der jetzt amtierende ist äußerst schwach und wird durch irgendwelche Fäden gelenkt. Genau da aber liegt das Problem, dieser muss auch von fähigen und klugen Vereinsvertretern gewählt werden!!! Abnicker und Sachunkundige können so etwas nicht. Abnickende Mehrheiten haben nicht automatisch Recht! Somit beißt sich die Katze im Schwanz und die Angler in SH werden schon von anderen gezeigt bekommen, was sie in Zukunft tun dürfen oder nicht.:) Wer auch noch halbwegs seiner Sinne bewusst ist, wird solch einen LSFV in Schleswig-Holstein wirklich nicht mehr ernst nehmen.



Wo Macht geistlos ist, ist Geist ohne Macht!!!#q
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Satzungsänderung - Schleichende Entmachtung der Basis?

aber dafür müsste erst einmal ein fähiger LSFV-SH-Präsident im Amt sein.
Peter Heldt soll nach dem, was mir aus dem Norden zugetragen wird, sowohl arbeitsmäßig als Selbständiger sehr eingespannt wie gesundheitlich nicht toppfit sein sein und auch daher keine große Lust mehr haben.

Analog dem Spruch eines ehemaligen bayrischen Ministerpräsidenten "Mit ist egal, wer unter mir Bundeskanzler ist", wirds dem Hauptamt in Kiel vielleicht auch nix ausmachen, ob oder wer neuer Präsi werden wird - wobei das natürlich eine Vermutung und keine Feststellung ist.
 
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