Mal ne doofe rechtliche "Besatz"frage.....

Thomas9904

Well-Known Member
........ ich weiss ja und schreibs immer selber, dass beim Fischereiercht ersma alles Ländersache ist, und es danach noch auf den jeweiligen Verband, Verein oder Bewirtschafter ankommt...

Aber:
Gibt ja auch noch Naturschutzrecht (Bundes- wie Länder).....

Was oder wie ist das strafbar, wenn jemand in irgendein fremdes Gewässer einfach Fische "besetzt"?

Und macht das nen Unterschied, obs "Aquarienentsorgung" mit Warmwasserfischen ist, welche den Winter nicht überleben oder z. B. der "Besatz" mit Kleinwallern zum Angeln (Bestandsaufbau)...


Weiss jemand konkret, wie das rechtlich aussieht (seis allgemein oder Länderspezifisch)?
 

jkc

Well-Known Member
AW: Mal ne doofe rechtliche "Besatz"frage.....

Hi, in NRW:


Landesfischereiverordnung:

§ 23 (Fn 3)
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 55 Absatz 1 Nummer 7 des Landesfischereigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig



[...]


14. entgegen § 14 Absatz 1 nichteinheimische Fische, Neunaugen, Krebse oder Muscheln oder deren Laich aussetzt, entgegen § 14 Absatz 2 Arten mit ganzjähriger Schonzeit, die aus Gebieten außerhalb von Nordrhein-Westfalen stammen, ohne Genehmigung der oberen Fischereibehörde aussetzt oder entgegen § 14 Absatz 3 künstlich genetisch veränderte oder erkennbar kranke oder mit Parasiten befallene Fische aussetzt,

Grüße JK
 
AW: Mal ne doofe rechtliche "Besatz"frage.....

Naja, in Österreich ist die Sachlage so:

Wer sozusagen heimische Angelfische einbringt, ohne eine Genehmigung zu haben, kann sowohl nach dem (Landes-)Fischereirecht also auch den (Landes-)Naturschutzverordnungen und dem (Bundes-)Naturschutzgesetz Probleme bekommen, theoretisch - falls die Lebensbedingungen in dem Gewässer für die gesetzten Fische unpassend sein würden - auch nach dem Tierschutzgesetz.

Das Ganze ist ja sowohl gegen den Naturschutz als auch ein Eingeiff in Fremdes Fischereirecht (rechtlich ähnlich wie Schwarzfischen).

Bei Entsorgung von Fremdländischen Aquarienfischen kommt zusätzlich noch etwas aus dem Naturschutzgesetzt, nämlich "Einbringung von faunen- und landesfremden Tieren" hinzu.

Das ist die Sachlage in Österreich
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Mal ne doofe rechtliche "Besatz"frage.....

Ist ja auch hart in NRW - nur OWI, hätt ich nicht gedacht...

Danke für den Einblick ins Ösiland an Swordfischer!!
 

jkc

Well-Known Member
AW: Mal ne doofe rechtliche "Besatz"frage.....

Hi, ob es darüber noch was globaleres gibt, ist mir nicht bekannt. Ob etwas mehrfach verboten ist ist ja aber auch egal wenn man sich an die Verbote halten möchte.:q

Grüße JK
 

smithie

Well-Known Member
AW: Mal ne doofe rechtliche "Besatz"frage.....

AVFIG Bayern -> OWI:

Nach Art. 77 Abs. 1 Nr. 4 BayFiG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen

11. c) § 22 Abs. 4 Satz 1 Fische aussetzt, die nicht zu den in § 11 Abs. 3 Satz 1 genannten Arten gehören, die künstlich genetisch verändert worden sind oder von derart veränderten Fischen abstammen,
Ich glaube aber Deine Frage zielt darauf ab, was man als Gewässerbesitzer macht, wenn irgendjemand anders in Deinem Gewässer Fische besetzt (die er ggf. gem. der für Bayern o.g. Liste besetzen dürfte)?!
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Mal ne doofe rechtliche "Besatz"frage.....

Naja, wenn mi einer 20 Waller in nen Karpfenteich haut, oder 20 Karpfen zu meinen Karauschen und Schleien, und das ist dann nur OWI - schon hart eigentlich, oder?
 

Laichzeit

Well-Known Member
AW: Mal ne doofe rechtliche "Besatz"frage.....

Soweit ich weiß, ist man in Bayern auch für die Entfernung seines illegalen Besatzes verantwortlich, wenn dieser fremde Fischereirechte erreicht und dort Schäden verursachen kann.
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
AW: Mal ne doofe rechtliche "Besatz"frage.....

Ich bin kein Jurist, aber das öffentliche Interesse ist das eine und die Forderung als Schadensersatz ist eine andere. Wenn ich Nachweisen kann, das mir durch den Besatz x Zentner Karpfen entgangen sind, kann ich den Besetzer auf Schadensersatz verklagen und hoffen, das ich Recht bekomme und der Sünder Zahlungswillig und fähig ist.
 
AW: Mal ne doofe rechtliche "Besatz"frage.....

Stimmt, habe etwas vergessen:

In Österreich (denke das wird in DE auch so sein) ist es natürlich auch so, dass der illegale Besetzer dann für die Kosten der Abfischung und für den entstandenen Schaden am Bestand auch zivilrechtlich haftbar ist und natürlich schadenersatzpflichtig ist.
 

Laichzeit

Well-Known Member
AW: Mal ne doofe rechtliche "Besatz"frage.....

In Deutschland kommt Schadensersatz und die Pflicht zum Entfernen bestimmter Arten bald bundesweit als Neozoenverordnung und aus einer ähnlichen Vorschrift stammt auch das aus Bayern.
Würde mich aber durchaus nicht wundern, wenn man das nicht jetzt schon überall einklagen könnte.
 

Laichzeit

Well-Known Member
AW: Mal ne doofe rechtliche "Besatz"frage.....

Das allerwichtigste Gesetz für Besatz ist eindeutig das "Ralle 24´sche Knüppelrecht".

Und ich würde sonstwas dafür geben, so ein Gewässer mein eigen zu nennen und jeden mit einem Knüppel erschlagen, der da irgendeinen Fisch besetzt.

Also vorher unbedingt Besitzverhältnisse klären.:)
 

Nidderauer

Active Member
AW: Mal ne doofe rechtliche "Besatz"frage.....

In Deutschland kommt ...... die Pflicht zum Entfernen bestimmter Arten bald bundesweit als Neozoenverordnung und aus einer ähnlichen Vorschrift stammt auch das aus Bayern.

Kein Raps, keine Kartoffeln, kein Mais, keine gentechnisch veränderten Organismen ?

Wann kommt denn das endlich, wenn ich fragen darf? Hab noch garnix davon gehört? Diese hier nicht heimischen Arten brauchen ja Unmengen an künstlichen Krücken, damit die hier halbwegs anständig wachsen und damit wird massiv die heimische Flora und Fauna beeinträchtigt.

Grüße Sven
 

Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: Mal ne doofe rechtliche "Besatz"frage.....

Hallo
der Fall, das Tiere ausgesetzt werden ist nicht nur im Fischereigesetz behandelt, sondern auch im Bundesnaturschutzgesetz (§ 40) und im Tierschutzgesetz §3 Abs. 4.

In allen Fällen ist es aber eine Ordnungswidrigkeit.
Eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro, würde ich aber nicht als gering bezeichnen.

sNeeP
 

Gardenfly

Active Member
AW: Mal ne doofe rechtliche "Besatz"frage.....

Ist natürlich immer die Frage wann das Gesetz greift-in Niedersachsen steht im Anhang welches Gewässer überhaupt darunter fällt. Gedacht ist es, damit nicht eine Fischzucht davon betroffen ist.
 

rheinfischer70

Well-Known Member
AW: Mal ne doofe rechtliche "Besatz"frage.....

Und was ist zivilrechtlich? Kann ein Schaden in einem freien Gewässer nachgewiesen werden? Denke eben an den Grundel- oder Wallerbesatz?
Oder wenn Transporte von Großkarpfen zur Mehrung anglerischer Freude heimlich umziehen?
 

Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: Mal ne doofe rechtliche "Besatz"frage.....

Hallo,

den Schaden nachzuweisen ist unter Umständen möglich.

Das größere Problem ist der Nachweis, wer der Verursacher ist.

Wenn sich die roten amerikanischen Sumpfkrebse im Herbst aus meinem ungesicherten Gartenteich auf Landgang begeben und sich in der benachbarten Krebszucht niederlassen und dort ihre Sporen der Krebspest streuen,
dann ist es sehr einfach den Schaden zu ermitteln,

Das sind dann alle Edelkrebse in dem Teich die tot auf dem Boden liegen multipliziert mit dem Stückpreis plus sonstige Kosten wie Reinigung der Teiche usw.

Aber wer will mir nachweisen, dass das meine Krebse sind die das verursacht haben.Den Krebsen sieht das keiner an

Aber auch beim Einschleppen von Grundeln zum Beispiel entsteht ein Schaden, alleine dadurch, dass ich mein Fischereirecht nur noch begrenzt wahrnehmen kann.
Auch ein solcher Schaden lässt sich beziffern. Das macht ein vereidigter Biologe. Das Geld für den Gutachter sollte man aber nur ausgeben, wenn man den Täter kennt.

snEEp
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Mal ne doofe rechtliche "Besatz"frage.....

Ich denke, es ist ein ganz schwieriges Thema.
Viel schwerer als viele denken.

Einmal schon bei den Strafen selbst.
Etwas aus Unwissenheit oder aus Versehen zu tun, ist etwas ganz anderes als es bewusst mit voller Absicht zu machen.
Vor allem wenn man es gegen den Willen der Mehrheit Anderer macht.

Doof nur das es für Andere oder die Natur dann keinen Unterschied macht, ob Vorsatz, Verantwortungslosigkeit oder Zufall die Ursache war.

Dann ist vieles auch unumkehrbar, oder auch unbezahlbar.

Aber schon bei der Betrachtung ob es überhaupt einen Schaden gab, oder ob das dann doch eher eine Verbesserung sei, wird es eher im Auge der Betrachtung liegen.

Nehmen wir mal die heimliche Ansiedlung von Zander in England, obwohl fast alle gegen diese Art waren.
Es ist unumkehrbar und unbezahlbar.

Die Ansiedlung des Welses oder Zander im Ebro, unumkehrbar und unbezahlbar.

Nur werden es eben gar nicht Alle als Schaden wahrnehmen.
Zander sind z.B im Rhein und Weser so fremd wie die Wollhandkrabbe. Sie kommen aber in den zu Wasserstraßen verwandelten Flüssen prima zurecht.
Haben sie nun eine Schaden angerichtet oder ist die Ansiedlung Schadensbegrenzung?
Im Sinne des Natur und Artenschutzes hätte das beides nie geschehen dürfen.

Kleinfischarten und die Natur, soll der Staat als Naturschutzauftrag vertreten.
Schadensersatz bekommen eher die Nutzer.
Wobei beweisen und Wiedergutmachen, läst sich dort oft nicht mehr viel.

So lange überall mit Exoten frei gehandelt wird, werden eben immer auch mal Exoten (wie auch immer) frei kommen.
Wir brauchen keine Exotischen Gartenteichfische wenn es einheimische Arten mit ähnlichen Möglichkeiten gibt.
Oft weicht der Handel gerade auf die Exoten aus, weil der Handel der Einheimischen einen zu erschwerenden Schutz unterliegt. So werden dann eben nicht einheimische Arten gezüchtet und angeboten, sondern diverse fremde ungeschützte Arten.
So gelangen sie dann verzögert in die Gewässer, wo dann fremde Schildkröten, Störe, Schmerlenartige, Bitterlinge, Muscheln, Pflanzen u.s,w ......aus Versehen oder Unwissen eingebracht werden.
So macht der Schutz der ähnlichen heimischen Arten, dann keinen Sinn...
Wobei angeblich der Handel mit solchen fremden Arten bald in der E.U eingeschränkt werden soll.
(Trotzdem werden viele weiter Exoten halten wollen)

Wenn neue Arten auftauchen ist es kaum noch möglich den Verursacher heraus zu finden.
Fragt man sich durch, kann man es manchmal herausbekommen, nur ist das ja auch noch kein rechtlicher Beweis.


Gegenfrage, wurde schon auf Schadensersatz gegen den Wasserbau geklagt, wegen der Einwanderung der Grundeln im Rhein?
Ursache ist klar, der Bauherr ist auch bekannt.
Der Schaden nicht abschätzbar und unumkehrbar.
Und trotzdem sollte klar sein, das so eine Klage sinnlos wäre.
#c
Ist halt ein ganz komplexes und schwieriges Thema.
 

jranseier

Member
AW: Mal ne doofe rechtliche "Besatz"frage.....

Gegenfrage, wurde schon auf Schadensersatz gegen den Wasserbau geklagt, wegen der Einwanderung der Grundeln im Rhein?
Ursache ist klar, der Bauherr ist auch bekannt.
Der Schaden nicht abschätzbar und unumkehrbar.
Und trotzdem sollte klar sein, das so eine Klage sinnlos wäre.

Ich vermute sogar, dass die Klage als unbegründet abgewiesen wird, denn der Wasserbau ist nicht ursächlich für die Verbreitung der Grundeln verantwortlich, sondern der Schiffsverkehr.

Und da wird es schon schwieriger den konkreten Täter zu finden.

ranseier
 
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