AW: Mal ne doofe rechtliche "Besatz"frage.....
Ich denke, es ist ein ganz schwieriges Thema.
Viel schwerer als viele denken.
Einmal schon bei den Strafen selbst.
Etwas aus Unwissenheit oder aus Versehen zu tun, ist etwas ganz anderes als es bewusst mit voller Absicht zu machen.
Vor allem wenn man es gegen den Willen der Mehrheit Anderer macht.
Doof nur das es für Andere oder die Natur dann keinen Unterschied macht, ob Vorsatz, Verantwortungslosigkeit oder Zufall die Ursache war.
Dann ist vieles auch unumkehrbar, oder auch unbezahlbar.
Aber schon bei der Betrachtung ob es überhaupt einen Schaden gab, oder ob das dann doch eher eine Verbesserung sei, wird es eher im Auge der Betrachtung liegen.
Nehmen wir mal die heimliche Ansiedlung von Zander in England, obwohl fast alle gegen diese Art waren.
Es ist unumkehrbar und unbezahlbar.
Die Ansiedlung des Welses oder Zander im Ebro, unumkehrbar und unbezahlbar.
Nur werden es eben gar nicht Alle als Schaden wahrnehmen.
Zander sind z.B im Rhein und Weser so fremd wie die Wollhandkrabbe. Sie kommen aber in den zu Wasserstraßen verwandelten Flüssen prima zurecht.
Haben sie nun eine Schaden angerichtet oder ist die Ansiedlung Schadensbegrenzung?
Im Sinne des Natur und Artenschutzes hätte das beides nie geschehen dürfen.
Kleinfischarten und die Natur, soll der Staat als Naturschutzauftrag vertreten.
Schadensersatz bekommen eher die Nutzer.
Wobei beweisen und Wiedergutmachen, läst sich dort oft nicht mehr viel.
So lange überall mit Exoten frei gehandelt wird, werden eben immer auch mal Exoten (wie auch immer) frei kommen.
Wir brauchen keine Exotischen Gartenteichfische wenn es einheimische Arten mit ähnlichen Möglichkeiten gibt.
Oft weicht der Handel gerade auf die Exoten aus, weil der Handel der Einheimischen einen zu erschwerenden Schutz unterliegt. So werden dann eben nicht einheimische Arten gezüchtet und angeboten, sondern diverse fremde ungeschützte Arten.
So gelangen sie dann verzögert in die Gewässer, wo dann fremde Schildkröten, Störe, Schmerlenartige, Bitterlinge, Muscheln, Pflanzen u.s,w ......aus Versehen oder Unwissen eingebracht werden.
So macht der Schutz der ähnlichen heimischen Arten, dann keinen Sinn...
Wobei angeblich der Handel mit solchen fremden Arten bald in der E.U eingeschränkt werden soll.
(Trotzdem werden viele weiter Exoten halten wollen)
Wenn neue Arten auftauchen ist es kaum noch möglich den Verursacher heraus zu finden.
Fragt man sich durch, kann man es manchmal herausbekommen, nur ist das ja auch noch kein rechtlicher Beweis.
Gegenfrage, wurde schon auf Schadensersatz gegen den Wasserbau geklagt, wegen der Einwanderung der Grundeln im Rhein?
Ursache ist klar, der Bauherr ist auch bekannt.
Der Schaden nicht abschätzbar und unumkehrbar.
Und trotzdem sollte klar sein, das so eine Klage sinnlos wäre.
#c
Ist halt ein ganz komplexes und schwieriges Thema.