Georg Baumann
Well-Known Member
Jäger, bzw. Jagdpächter dürfen ihr Wild verkaufen.
Dazu müssen sie aber entsprechende Räumlichkeiten, Kühlung, Gerätschaften zur Verarbeitung, die sich in nichts von denen in einer Metzgerei unterscheiden, nachweisen können.
Da ist man dann schnell mal bei Investitionskosten von (mindestens!) 10-15000 Euro.
Ich bezweifle, dass diese Fopu-Hansels über entsprechende Hygene Standards verfügen, oder sich überhaupt darüber Gedanken machen?
Jürgen
Es gibt Abstufungen. Ganze Tiere mit Fell darf ich relativ problemlos verkaufen, sind die Tiere zerwirkt, d. h. in Portionsstücke zerteilt, muss ich über einen enstrechenden, vom Kreisveterinär abgenommen Raum mit Kühlzelle verfügen. Und wenn ich vearbeitete Wildprodukte verkaufen möchte (Würste, etc.), dann muss ich als Lebensmittelhändler gemeldet sein mit dem ganzen Bohei.Das nur mal so ein kleiner Off-Topic-Exkurs ...