Mehr Eigenverantwortung in Bayern

Fischer am Inn

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AW: Mehr Eigenverantwortung in Bayern

Hallo Toni_1962
Hallo miteinander

und solange dies so ist, wird sogar der gewünscht angelfreundlichste Verband in Bayern am Ministerium und seinen nichtangelnden, angelpraxisfernen Juristen scheitern ....

nein, an so einem Sachverhalt muss man nicht scheitern. Wichtig ist nur, dass man das zur Kenntnis nimmt, was ist.

Es ist erstaunlich, dass Ministerialräte einen Minister am Nasenring durch die Manege führen können. Aber es ist nun mal so.

Das gilt es zu beachten. Und von da weg sind Lösungsstrategien zu erarbeiten. Und das machen wir. Aber nicht hier im Forum.

Heute ist erster Mittwoch im Monat. Das bedeutet für mich Anglerstammtisch. Ich denke, ich sollte da mal wieder dem Delegierten zum Landesfischereitag meinen Text aufsagen.

Servus
Fischer am Inn
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Mehr Eigenverantwortung in Bayern

Ich denke, ich sollte da mal wieder dem Delegierten zum Landesfischereitag meinen Text aufsagen.
Je nach Text (den Du ja nicht veröffentlicht hast) schadet Druck machen und Text aufsagen bei Verbanditen NIE!

Freiwillig, ohne Druck bewegt sich wohl eher kein Funktionär, kein Beamter, keine Gesetzgeber.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Mehr Eigenverantwortung in Bayern

Es ist erstaunlich, dass Ministerialräte einen Minister am Nasenring durch die Manege führen können. Aber es ist nun mal so.

wenn auch off-topic:

Nein, das ist es nicht!
Wenn man bedenkt, dass ein Ministerium +- 60 wesensverschiedene Referate hat, welche wiederum mehrere verschiedene komplexe Aufgabengebiete haben, dann kann kann man einem Minister gratulieren, wenn er alle seine Referate aufzählen kann oder sogar inhaltlich kennt.
Kann er nicht und muss er auch nicht, denn die Referate sind ja Abteilungen zugeordnet. Ansprechpartner des Ministers sind die Abteilungsleiter. Die Abteilungsleiter (i.d.R. Ministerialdirigenten) sollen froh sein, wenn sie wiederum alle +-9 Referate mit den einzelnen Aufgabengebieten kennen, das Personal außer den Referatsleitern wiederum kennen sie nicht wirklich.
Je weiter in der Hierarchie unten, umso mehr spezifischer Sachverstand. Fachspezialisten sind die "einfachen Sachbearbeiter". Diese machen die Vorlagen, die nach oben hin nur noch abgesegnet und/oder unterzeichnet werden.

Oben herrscht kein Sachwissen, sondern der "globale Blick" |rolleyes

OT aus
 
Zuletzt bearbeitet:

Fischer am Inn

Active Member
AW: Mehr Eigenverantwortung in Bayern

Hallo Toni

wenn auch off-topic:

Nein, das ist es nicht!
Wenn man bedenkt, dass ein Ministerium +- 60 wesensverschiedene Referate hat, welche wiederum verschiedene komplexe Aufgabengebiete haben, dann kann kann man einem Minister gratulieren, wenn er alle seine Referate aufzählen kann oder sogar inhaltlich kennt.
Kann er nicht und muss er auch nicht, denn die Referate sind ja Abteilungen zugeordnet. Ansprechpartner des Ministers sind die Abteilungsleiter. Die Abteilungsleiter (i.d.R. Ministerialdirigenten) sollen froh sein, wenn sie wiederum alle +-9 Referate mit den einzelnen Aufgabengebieten kennen, das Personal außer den Referatsleitern wiederum kennen sie nicht wirklich.
Je weiter in der Hierarchie unten, umso mehr spezifischer Sachverstand. Fachspezialisten sind die "einfachen Sachbearbeiter". Diese machen die Vorlagen, die nach oben hin nur noch abgesegnet und/oder unterzeichnet werden.

Oben herrscht kein Sachwissen, sondern der "globale Blick" |rolleyes

OT aus

ist mir bekannt. Und das ist auch alles zu beachten.

Und trotzdem sind Prozesse der Veränderung möglich.

Ist alles hier aber OT. Und darum sag ich jetzt nix mehr.

Servus
Fischer am Inn
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Mehr Eigenverantwortung in Bayern

Mal den aktuellen Stand erfragen:

In Diskussionen um das bayrische Abknüppelgebot (z.B. bei Facebook)

http://www.anglerpraxis.de/ausgaben...n-braun-erklaerungen-zum-11-des-avbayfig.html
wird immer wieder auf das "Reförmchen" hingewiesen, dass dem Angler doch mehr Eigenverantwortung bringen sollte
- Thema dieses Threads - zur Erinnerung:

https://lfvbayern.de/fischen/angelf...eigenverantwortung-fuer-die-fischer-1403.html
http://www.fischereiverband-oberbayern.de/?scope=aktuelles&action=showArticle&id=263;
und von einigen Anglern behauptet, dass sich doch eine Menge getan hat.

Ist das denn wirklich so?
Welcher Bewirtschafter hat wirklich solche Zugeständnisse von der Genehmigungsbehörde bekommen & welche konkret?


Ich meine damit wohlgemerkt nicht das
'Mia san Mia & machen sowieso was wir wollen',
sondern wo stehen welche Arten tatsächlich in von Behörden abgenickten Erlaubnisscheinen, die eigenverantwortlich vom Angler zurückgesetzt werden können?

Könnt ihr Beispiele nennen?
Und wo hat es warum Absagen solcher Anträge gegeben?
 

Fischer am Inn

Active Member
AW: Mehr Eigenverantwortung in Bayern

Hallo,

ich zitiere jetzt mal aus meinem aktuellen Jahreserlaubnisschein 2018:

"Catch and Release" ( auslassen massiger Fische außerhalb der Schonzeiten) ist strengstens untersagt!

Folgende Fischarten dürfen ausschließlich zur Erfüllung des Hegeziels zurückgesetzt werden: Äsche u. Bachforelle.

In den Strecken 1, 2 und 3 sind die gefangenen Hechte dem Wasser zu entnehmen!

....


Sind 3 Salmoniden gefangen, ist jegliches Fischen einzustellen.

Das haben wir selbst so gewollt. Ist also 100% so genehmigt wie von uns vorgelegt.

Zum Verständnis: Äschen und Bachforellen können zurückgesetzt werden, müssen aber nicht.
Hechte müssen in bestimmten Abschnitten entnommen werden auch wenn das gesetzliche Mindestmaß nicht erreicht ist.
Alle anderen Fische müssen unter Beachtung der gesetzl. Schonbestimmungen entnommen werden (Regenbogen, Nasen, Barben, Aitel...) - auch weil wir das so wollen.

Servus
Fischer am Inn
 
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Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Mehr Eigenverantwortung in Bayern

Hallo,

ich zitiere jetzt mal aus meinem aktuellen Jahreserlaubnisschein 2018:

"Catch and Release" ( auslassen massiger Fische außerhalb der Schonzeiten) ist strengstens untersagt!

Diese Ansage ist in der Absolutheit schlicht rechtswidrig, auch in Bayern. Die Entnahme setzt laut Tierschutzgesetz Verwertung oder eine Hegemaßnahme voraus. Zur Verwertung kann im Fall von Zufallsfängen aber niemand gezwungen werden.

Extrembeispiel: Ein Angler fängt beim Brassenangeln einen 90er Aal, den er aber nicht essen mag und setzt ihn zurück. Was meinst du, was passiert, wenn er im Falle einer Sanktion vor Gericht zieht?

Man kann aber auch erheblich weniger dramatische Fälle hernehmen und den Aal durch eine Barbe ersetzen.

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis es hierzu mal Grundsatzurteile gibt.
 

kati48268

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AW: Mehr Eigenverantwortung in Bayern

@Lajos
danke für die Info #h
War das ein Akt die Ausnahmen zu erwirken oder ging das ohne besondere Querelen durch?

Diese Ansage ist in der Absolutheit schlicht rechtswidrig, auch in Bayern. Die Entnahme setzt laut Tierschutzgesetz Verwertung oder eine Hegemaßnahme voraus. Zur Verwertung kann im Fall von Zufallsfängen aber niemand gezwungen werden.

Extrembeispiel: Ein Angler fängt beim Brassenangeln einen 90er Aal, den er aber nicht essen mag und setzt ihn zurück.
Dazu erklärt Braun ja:
Auf deutsch: es dient immer der Hege einen Fisch zu entnehmen (& somit gibt es keinen Konflikt mit dem TierSchG), wäre dies nicht der Fall, würde es entsprechende Regelungen geben.
Für dein Beispiel heisst das, der Aal ist zu killen und zu verwerten, zu verschenken, zu entsorgen,... egal, aber zurück darf er nicht.

Was meinst du, was passiert, wenn er im Falle einer Sanktion vor Gericht zieht?
Das scheint bisher ja noch nie passiert zu sein und steht deshalb in den Sternen.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Mehr Eigenverantwortung in Bayern

Dazu erklärt Braun ja:

Auf deutsch: es dient immer der Hege einen Fisch zu entnehmen (& somit gibt es keinen Konflikt mit dem TierSchG), wäre dies nicht der Fall, würde es entsprechende Regelungen geben.
Für dein Beispiel heisst das, der Aal ist zu killen und zu verwerten, zu verschenken, zu entsorgen,... egal, aber zurück darf er nicht.

Was Braun da fabuliert hat, ist rechtlich in keiner Weise haltbar. Da haben selbst die Justiziare der Verbände die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Mehr Eigenverantwortung in Bayern

@Lajos
danke für die Info #h
War das ein Akt die Ausnahmen zu erwirken oder ging das ohne besondere Querelen durch?

Hallo,

auf wechen Beitrag beziehst Du Deine Frage?
Zum Dr. Braun noch, der ist seit etwa 7 Jahren in Pension, daher sind seine ehemaligen Aussagen nicht mehr unbedingt relevant.

Petri Heil

Lajos
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: Mehr Eigenverantwortung in Bayern

Hallo,

ich bin grundsätzlich auch für mehr freie Entscheidung, also selektive Entnahme nach Maßgabe der Gegebenheiten.

auslassen massiger Fische außerhalb der Schonzeiten) ist strengstens untersagt!

Das hätte ich nicht so krass formuliert sondern lediglich auf Art 11 AVFiG verwiesen. Solange ihr für andere Arten keine Erlaubnis erteilt, darf es dann eh keiner tun. Und bei juristischen Zwist ist eben der Verordnungsgeber der Gegner, nicht der Verein.


Die Entnahme setzt laut Tierschutzgesetz Verwertung oder eine Hegemaßnahme voraus.

Wo steht denn das???

Ich lese nur die begriffe "töten" oder "Leiden" .

Wenn wir also schon mit juristischen Spitzfindigkeiten anfangen:

In der Karte steht nicht, dass die Fische getötet werden müssen oder ihnen länger anhaltende Leiden zuzufügen sind. Sie dürfen lediglich nicht "ausgelassen" werden.

Extrembeispiel: Ein Angler fängt beim Brassenangeln einen 90er Aal, den er aber nicht essen mag und setzt ihn zurück.

Dann verstößt er wahrscheinlich gegen §11 AVFiG und könnte theoretisch mit einem Bußgeld belegt werden.

Übrigens stehen in so einigen Bezirkfischereiordnungen auch ähnliche Verbote für ReBo, Hecht, Aal und Bachsaibling in Salmonidengewässern drin. Also unabhängig, ob man die Viecher nun essen will oder nicht.

Und für Graskarpfen, Marmorkarpfen, Zwergwelse etc. greift dann wieder die AVFiG.

Im Zweifel bleibt die Frage, ob die Befolgung einer Rechtsverordnung vor Gericht als "vernünftiger Grund" anerkannt würde oder nicht.

Nachdem diese Verordnungen z.T. schon seit Jahrzehnten unbeanstandet gelten, wundert es mich schon, dass immer wieder behauptet wird, die würden gegen das TSCHG verstoßen.

Warum sind dann weder C&R-Verfechter noch Tierschützer oder Tierrechtler dagegen vorgegangen?
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Mehr Eigenverantwortung in Bayern

@Lajos
danke für die Info #h
War das ein Akt die Ausnahmen zu erwirken oder ging das ohne besondere Querelen durch?
auf wechen Beitrag beziehst Du Deine Frage?
Auf die Möglichkeit BaFo & Äsche zurück setzen zu können.
Mir geht es schlicht um bisherige Erfahrungen bei der Umsetzung der Verordnung.



Ich wäre auch vorsichtig dabei, die Statements von Braun einfach so abzutun, weil sie schon ein paar Tage alt sind.
Auch wenn er als Verbandspräsi und Ministeriums-Referatsleiter maßgeblich an der Verordnung beteiligt war, hat er das Dingens doch nicht allein gekritzelt.
Da werden zig Augen, auch & vor allem Juristen drüber schauen, bevor so was raus geht.

Die Verordnung steht.
Die Auslegung, dass dies so nicht gelten kann, ist eine Annahme, mehr nicht.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Mehr Eigenverantwortung in Bayern

Auf die Möglichkeit BaFo & Äsche zurück setzen zu können.
Mir geht es schlicht um bisherige Erfahrungen bei der Umsetzung der Verordnung.



Ich wäre auch vorsichtig dabei, die Statements von Braun einfach so abzutun, weil sie schon ein paar Tage alt sind.
Auch wenn er als Verbandspräsi und Ministeriums-Referatsleiter maßgeblich an der Verordnung beteiligt war, hat er das Dingens doch nicht allein gekritzelt.
Da werden zig Augen, auch & vor allem Juristen drüber schauen, bevor so was raus geht.

Die Verordnung steht.
Die Auslegung, dass dies so nicht gelten kann, ist eine Annahme, mehr nicht.

Hallo,

das "erlaubte" Zurücksetzen kommt nur für Fischarten in betracht, welche im Artenhilfsprogramm gelistet sind und das ist: Äsche, Bachforelle, Barbe, Nase, Nerfling (Aland), Rutte, Frauennerfling, Seeforelle, Schied (Rapfen) und Huchen.
Die gesetzliche Schonzeit für diese Fische wird um einen Monat verlängert, der Bewirtschafter muss dies im Erlaubnisschein dokumentieren, da nur dieser und nicht der einzelnen Angler über Hegemaßnahmen entscheiden kann.
Zu den Aussagen von Dr. Braun noch, sicher einfach abtun kann man sie nicht unbedingt, aber andererseits müssen zehn Jahre alte Aussagen des ehemals Verantwortlichen, welcher schon seit etlichen Jahren in Pension ist auch nicht unbedingt mehr zutreffend sein:).

Petri Heil

Lajos
 

Georg Baumann

Well-Known Member
AW: Mehr Eigenverantwortung in Bayern


Da werden zig Augen, auch & vor allem Juristen drüber schauen, bevor so was raus geht.

Sollte man eigentlich glauben. Aber meine Erfahrungen mit Behörden sind da leider andere. Auch da wird nämlich schnell mal was "rausgehauen", was dann mühsam wieder eingefangen werden muss. Ich halte die Aussagen auch nach wie vor für eine sehr weitgehende Auslegung, die in meinen nicht-juristischen Augen nicht vom Gesetz gedeckt sind.
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Mehr Eigenverantwortung in Bayern

Habe ja auch reichlich Erfahrung mit Ministerialbeamten... da ist schon was dran, was du sagst, Georg. :m
Aber wie man sieht, wird die Verordnung in großen Teilen so angewendet wie sie steht.

Letztendlich würde es einer gerichtlichen Klärung bedürfen.
Deshalb ja auch meine Frage nach dem aktuellen Stand.

Ich weiß leider nix von gelaufenen Verfahren bezügl. des kritischen Kerns der Verordnung, also z.B. den im obigen Beispiel genannten Aal zurücksetzen und dafür ein Verfahren kassieren.
Viell. hat ja noch der eine oder andere Boardie eine Info.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Mehr Eigenverantwortung in Bayern



Ich weiß leider nix von gelaufenen Verfahren bezügl. des kritischen Kerns der Verordnung, also z.B. den im obigen Beispiel genannten Aal zurücksetzen und dafür ein Verfahren kassieren.
Viell. hat ja noch der eine oder andere Boardie eine Info.

Hallo,

also ich habe noch nie gehört und gelesen, dass in Bayern ein Angler wegen eines Verstoßes gegen AVFiG § 11 Abs. 8 (sogenanntes Abknüppelgebot) belangt worden wäre.
Einen unerwünschten Beifang setzte ich zurück und zwar schon seit 58 Jahren.
Meine Theorie ist, dass deshalb da nichts passiert, weil dieser Absatz in der AVFiG nicht mit dem Tierschutzgesetz zusammenpasst. Würde sich da nämlich ein betroffener Angler aud die Hinterfüße stellen und gegen einen entsprechenden Bescheid der Ordnungsbehörde Einspruch einlegen (ein Verstoß gegen die AVFiG stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz eine Straftat), wäre da vermutlich schnell Schluss mit diesem Passus, denn ein Entnehmen eines unerwünschten Beifangs um ihn dann wegzuwerfen ist niemals ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes.
Wenn jemand natürlich so deppert ist und fischt z.B. gezielt auf Karpfen und lässt verwertbare Fische dieser Art wieder schwimmen und propagiert das noch - ja mei, gegen Dummheit wächst kein Kraut im Garten.

Petri Heil

Lajos
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: Mehr Eigenverantwortung in Bayern

Hallo,

also ich habe noch nie gehört und gelesen, dass in Bayern ein Angler wegen eines Verstoßes gegen AVFiG § 11 Abs. 8 (sogenanntes Abknüppelgebot) belangt worden wäre.

Ich auch nicht, zumindest behördlich. Aber in der Disziplinarordnung des Fischereiverbandes MFr wurde genau dies unter "schwere Verstöße" gelistet, die mit sofortigem Kartenentzug bestraft werden.

Ein Bekannter wurde mal für ein Jahr für die Seenkarte gesperrt, weil er beim Zanderfischen gefangene Hechte wieder zurückgesetzt hatte. Zu seinem Pech war einer der Angler in seiner Nähe Verbandskontrolleur.

Das war allerdings noch zu Maiers Zeiten. Ich glaube mittlerweile auch in Mittelfranken nen Umbruch zu erkennen.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Mehr Eigenverantwortung in Bayern

Das war allerdings noch zu Maiers Zeiten. Ich glaube mittlerweile auch in Mittelfranken nen Umbruch zu erkennen.

Hallo,

ja, der Dr. Maier, er hat zwar für die Angelei sicher viel getan (er sagte mal, im kleinen Kreis bei uns, dass er in München mittlerweile ja schon Fisch-Maier genannt wird:)) andererseits war er wenig kompromissbereit. So streng wie zu Maiers Zeiten geht es mittlerweile nicht mehr zu. Trotzdem, seinen Einsatz für die Fischerei und speziell für Mittelfranken erkenne ich schon an.#h

Petri Heil

Lajos
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Mehr Eigenverantwortung in Bayern

In einem Verein mag es "stillschweigende Regelungen" dazu geben, egal ob der AVFiG-Mist auch noch in Vereinsregularien übernommen wurde oder auch nicht.

Aber was ist mit dem Gastangler? Der wird kaum was riskieren, weil er nicht weiß, wie es gehandhabt wird.

Und letztendlich steht sowohl der Gastangler wie auch ein Vereinsmitglied immer mit einem Bein im Regen, denn Kontrolleure u.a. könnten jederzeit solche Regelungen aus dem Hut zaubern, wenn sie einen Grund suchen, jemandem ans Zeug zu flicken.

Wenn eine solche Regelung wie §11 VIII gesetzwidrig ist,
muss sie weg!
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Mehr Eigenverantwortung in Bayern

In einem Verein mag es "stillschweigende Regelungen" dazu geben, egal ob der AVFiG-Mist auch noch in Vereinsregularien übernommen wurde oder auch nicht.

Aber was ist mit dem Gastangler? Der wird kaum was riskieren, weil er nicht weiß, wie es gehandhabt wird.

Und letztendlich steht sowohl der Gastangler wie auch ein Vereinsmitglied immer mit einem Bein im Regen, denn Kontrolleure u.a. könnten jederzeit solche Regelungen aus dem Hut zaubern, wenn sie einen Grund suchen, jemandem ans Zeug zu flicken.

Wenn eine solche Regelung wie §11 VIII gesetzwidrig ist,
muss sie weg!

Hallo,

na ja, "stillschweigende Regelungen" gibt es mitunter schon|rolleyes.
Wegen Gastangler: man kann ja schlecht in die Karte reinschreiben, dass dieser Passus nicht gilt#d.
Wenn mir da einer was ans Zeug flicken wollte, würde ich gegen den Bescheid vom Ordnungsamt klagen und dann würde man sehen, was dabei herauskommt. Dabei bräuchte ich nicht mal einen Anwalt. Passiert mir aber kaum, da mich im Verein so ziemlich jeder Fischereiaufseher kennt und an einem fremden Gewässer muss ich halt schauen, ob mich gerade einer sieht (das kommt sehr selten vor) und selbst dann hätte ich da keine großen Bedenken#h.

Petri Heil

Lajos
 
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