Naturliebhaber
Well-Known Member
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage an die mitlesenden Vorstände bzw. Gewässerwarte:
Wie handhabt ihr das bei euch im Verein mit der Meldung von Gewässern an das Veterinäramt im Rahmen der EU Fischseuchenverordnung, vor allem hinsichtlich der Definition einer Aquakultur (https://www.vdff-fischerei.de/filea...DFF_-_Definition_Aquakultur-_MIT_Bilder.pdf)?
Das Veterinäramt bei uns möchte, dass alle Gewässer registriert werden, was wir jetzt um des lieben Friedens willen auch tun werden (kostet den Verein kein Geld), aber was ist die konkrete rechtliche Handhabe? Ich sehe nicht, dass ein Angelgewässer, das nicht kontinuierlich besetzt wird, unter die Verordnung fällt. Oder liege ich da falsch?
ich habe mal eine Frage an die mitlesenden Vorstände bzw. Gewässerwarte:
Wie handhabt ihr das bei euch im Verein mit der Meldung von Gewässern an das Veterinäramt im Rahmen der EU Fischseuchenverordnung, vor allem hinsichtlich der Definition einer Aquakultur (https://www.vdff-fischerei.de/filea...DFF_-_Definition_Aquakultur-_MIT_Bilder.pdf)?
Das Veterinäramt bei uns möchte, dass alle Gewässer registriert werden, was wir jetzt um des lieben Friedens willen auch tun werden (kostet den Verein kein Geld), aber was ist die konkrete rechtliche Handhabe? Ich sehe nicht, dass ein Angelgewässer, das nicht kontinuierlich besetzt wird, unter die Verordnung fällt. Oder liege ich da falsch?