torstenhtr
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AW: MELUR: Angler müssen Dorschfänge in der Ostsee ab 2017 begrenzen
@Fisherbandit1000:
Bisher existiert in SH kein explizites Entnahmegebot (vergleiche Bayerisches Fischereigesetz). Laut LFischG SH §39 (1) Punkt 3 ist lediglich Angeln, das "Vornherein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist" verboten.
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fischerei/gesetzeVerordnungen.html
D.h. unzulässig wäre, wenn du mit Vorsatz alle Fische zurücksetzt, bzw. wenn du ein Entnahmelimit erreicht hast und du trotzdem weiter spezifisch diese Fischart beangelst.
Wenn du noch nicht das Limit erreicht hast, Fische entnehmen willst und z.B. einen knapp maßigen Dorsch fängst, kannst du meines Erachtens diesen straffrei zurücksetzen und weiterhin auf Dorsch angeln.
@Fisherbandit1000:
Lemcke vom MELUR kann viel schreiben; relevant sind jedoch die Gesetze und Verordnungen in eurem Bundesland. (Praxishinweise: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fischerei/faqDorschfangbegrenzung.html, Unfug meines Erachtens bzgl. Sanktionsmöglichkeiten, 50000€ äußerst unrealistisch)."Aussortieren" ist in SH nach Ansicht vom MELUR schon immer verboten! Jeder mach sich halt seine Regelungen, wie er es für richtig hält. Ist genau das vielleicht ein Grund, warum die Regelungenn auch immer härter werden?
Bisher existiert in SH kein explizites Entnahmegebot (vergleiche Bayerisches Fischereigesetz). Laut LFischG SH §39 (1) Punkt 3 ist lediglich Angeln, das "Vornherein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist" verboten.
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fischerei/gesetzeVerordnungen.html
D.h. unzulässig wäre, wenn du mit Vorsatz alle Fische zurücksetzt, bzw. wenn du ein Entnahmelimit erreicht hast und du trotzdem weiter spezifisch diese Fischart beangelst.
Wenn du noch nicht das Limit erreicht hast, Fische entnehmen willst und z.B. einen knapp maßigen Dorsch fängst, kannst du meines Erachtens diesen straffrei zurücksetzen und weiterhin auf Dorsch angeln.