Folgende Situation:
Bei einer behördlichen Kontrolle an einer Teichanlage werden Angler ohne gültigen oder sogar komplett ohne Fischereischein angetroffen. Von den kontrollierenden Personen mit dieser Tatsache konfrontiert, argumentiert der Betreiber, er habe durch ein entsprechendes Schild darauf hingewiesen, dass das Angeln nur mit gültigem Fischereischein erlaubt sei und seiner Pflicht damit genüge getan.
Wie sieht das Ganze rein rechtlich aus?
Ist er verpflichtet, sich den gültigen Schein eines jeden Anglers zeigen zu lassen, bevor er diesen an seinem Gewässer angeln lässt bzw. lassen darf oder muss er das nicht?
Das heißt, ist er tatsächlich bereits aus dem Schneider, wenn er irgendwo ein solches Schild aufstellt/anbringt oder dieser Zusatz in den ausgehängten Teichregeln steht?
Bei einer behördlichen Kontrolle an einer Teichanlage werden Angler ohne gültigen oder sogar komplett ohne Fischereischein angetroffen. Von den kontrollierenden Personen mit dieser Tatsache konfrontiert, argumentiert der Betreiber, er habe durch ein entsprechendes Schild darauf hingewiesen, dass das Angeln nur mit gültigem Fischereischein erlaubt sei und seiner Pflicht damit genüge getan.
Wie sieht das Ganze rein rechtlich aus?
Ist er verpflichtet, sich den gültigen Schein eines jeden Anglers zeigen zu lassen, bevor er diesen an seinem Gewässer angeln lässt bzw. lassen darf oder muss er das nicht?
Das heißt, ist er tatsächlich bereits aus dem Schneider, wenn er irgendwo ein solches Schild aufstellt/anbringt oder dieser Zusatz in den ausgehängten Teichregeln steht?