Müssen sich Anlagenbetreiber den Fischereischein zeigen lassen?

dosenelch

00 Schneider
Folgende Situation:

Bei einer behördlichen Kontrolle an einer Teichanlage werden Angler ohne gültigen oder sogar komplett ohne Fischereischein angetroffen. Von den kontrollierenden Personen mit dieser Tatsache konfrontiert, argumentiert der Betreiber, er habe durch ein entsprechendes Schild darauf hingewiesen, dass das Angeln nur mit gültigem Fischereischein erlaubt sei und seiner Pflicht damit genüge getan.
Wie sieht das Ganze rein rechtlich aus?

Ist er verpflichtet, sich den gültigen Schein eines jeden Anglers zeigen zu lassen, bevor er diesen an seinem Gewässer angeln lässt bzw. lassen darf oder muss er das nicht?
Das heißt, ist er tatsächlich bereits aus dem Schneider, wenn er irgendwo ein solches Schild aufstellt/anbringt oder dieser Zusatz in den ausgehängten Teichregeln steht?
 
L

Lazarus

Guest
AW: Müssen sich Anlagenbetreiber den Fischereischein zeigen lassen?

Das dürfte vom Bundesland abhängen, bzw. ich kenne nur die Gesetzeslage in Bayern.
Hier ist der Aussteller eines Erlaubnisscheines verpflichtet, zu prüfen ob der Angler einen gültigen Fischereischein besitzt.
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Müssen sich Anlagenbetreiber den Fischereischein zeigen lassen?

Er kann die Kontrolle auch bleiben lassen und mit den Konsequenzen leben. Fragt sich dann nur, wie lange das gutgeht.
 

jkc

Well-Known Member
AW: Müssen sich Anlagenbetreiber den Fischereischein zeigen lassen?

Hi, hier in NRW gibt es folgendes:
http://www.lanuv.nrw.de/agrar/tierschutz/pdf/Betriebshinweise Angelteiche.pdf

Siehe Punkt 9: Angler müssen...
Woher will ein Betreiber wissen ob ein Kunde einen Schein hat oder nicht, wenn er diesen nicht kontrolliert?

Normaler Weise sollten Verstöße gegen die obige Abhandlung zu Auflagen / Probleme für den Betreiber führen.

Grüße JK
 

Gondoschir

Vorschriftenignorierer
AW: Müssen sich Anlagenbetreiber den Fischereischein zeigen lassen?

Aus meiner Sicht geht es hier nicht ums angeln an sich, sondern um das töten von Fischen, welches eines Sachkundenachweises in Form des Fischereischeines bedarf.
Wenn jetzt jemand in Begleitung eines Fischereischeininhabers, der für ihn die Fische tötet, an einer Anlage angelt, sollten alle gesetzlichen Grundlagen erfüllt sein.

Ohne Sachkundenachweis also kein Angeln? Richtig. Mit einer Ausnahme: Wenn ein Angler keinen Fischereischein hat - das kann vor allem in Niedersachsen sein - dann hätte er noch die Möglichkeit, einen Anglerkollegen, der im Besitz eines Fischereischeines ist, zu bitten, den Fisch zu töten. Er selbst darf es nicht mehr - seit dem 9. Februar 2000.

http://www.sfv-oldendorf.de/neuigkeiten
 

Daniel SN

Die Saison ist eröffnet...
AW: Müssen sich Anlagenbetreiber den Fischereischein zeigen lassen?

In MV reicht es wenn ein Schild angebracht ist.
Somit ist der Anlagenbesitzer raus.
Und die Angler ohne Fischereischein stehen dafür gerade.
 

phirania

phirania
In stillem Gedenken
AW: Müssen sich Anlagenbetreiber den Fischereischein zeigen lassen?

Der Teichbetreiber ist dazu verpflichtet sich vorher den Schein zeigen zulassen ohne darf er keinen Angler auf der Anlage das angeln erlauben.
Ansonsten droht ihm eine Anzeige.
So ist das hier in NRW geregelt.
 

Gondoschir

Vorschriftenignorierer
AW: Müssen sich Anlagenbetreiber den Fischereischein zeigen lassen?

In Schleswig-Holstein gibt es folgende Regelung:

Auf kommerziellen Angelkuttern und an gewerblichen Angelteichen kann künftig ohne Fischereischein oder Urlauberfischereischein geangelt werden, wenn der gewerbliche Anbieter durch seine Aufsichtsführung für die Einhaltung fischerei- und tierschutzrechtlicher Vorschriften sorgen kann bzw. will (Kann-Regel, bitte sprechen Sie den jeweiligen Anbieter direkt an).

http://www.ms-forelle.de/ohne angel schein.htm
 

Fischer am Inn

Active Member
AW: Müssen sich Anlagenbetreiber den Fischereischein zeigen lassen?

Hallo Lazarus,
Hallo miteinander,


Das dürfte vom Bundesland abhängen, bzw. ich kenne nur die Gesetzeslage in Bayern.
Hier ist der Aussteller eines Erlaubnisscheines verpflichtet, zu prüfen ob der Angler einen gültigen Fischereischein besitzt.


rein gefühlsmäßig hatte ich das auch so gesehen. Wenn man aber ins Gesetz schaut, wird man feststellen, dass in Bayern so eine Verpflichtung nicht besteht. Der Aussteller eines Erlaubnisscheins , das gilt sowohl für gewerbliche Anlagen als auch für die "normalen" Angelgewässer, ist zu keinerlei Prüfung verpflichtet. Es steht einfach nirgendwo im Gesetz.
Es ändert sich lediglich die Rechtslage für den Angler, wenn dieser nicht im Besitz eines staatl. Fischereischeins ist. Sobald diesem Personenkreis ein Erlaubnisschein ausgestellt wird, ist das Angeln dann keine Fischwilderei bzw. Diebstahl mehr, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit.


Servus
Fischer am Inn
 

Mollebulle

Member
AW: Müssen sich Anlagenbetreiber den Fischereischein zeigen lassen?

Hallo in die Runde,
Bei mir im Angelsportverein wird der ANGEL-ERLAUBNISSCHEIN
zum angeln im Pachtgewässer erst nach Prüfung des FISCHEREISCHEINs auf:
1.) Vorhandensein
2.) Gültigkeit
durch den Vereinsverantwortlichen, ausgestellt
Das Mitführen beim angeln ist Pflicht und wird auch durch den staatlichen Fischereiaufseher und die durch den ASV benannten Aufsichtspersonen überprüft.
Das gleiche Verfahren wird auch bei der Austellung des ERLAUBNISSCHEINES für den Teilbereich UNTERSEE des Bodensees durch den Beamten des LRA Konstanz angewandt.
Also:Keine Ausstellung des ANGEL-ERLAUBNISSCHEINs
ohne Prüfung der erforderlichen Voraussetzung durch einen Verantwortlichen.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Müssen sich Anlagenbetreiber den Fischereischein zeigen lassen?

Es geht hier nur um Angelanlagen.

Da brauchst Du in B-W (weil Du daher kommst) nicht mal an allen überhaupt einen Schein, sofern entsprechendes Personal vorhanden ist.

Und genau das stimmt:
Das dürfte vom Bundesland abhängen,

Es gibt in Deutlschand zig Möglichkeiten ohne Schein und/oder ohne Prüfung zu angeln.

Das kann NUR immer im Zusammenhang mit Bundesland UND einzelnem Gewässer gesehen werden.

Zudem war die Frage nach der rechtlichen Verantwortlichkeit des Betreibers.

Auch da dürfte es rechtlich entsprechend unterschiedlich nach Bundesland/Gewässer aussehen.

Was da ein z. B. - wie in Mollebulles Beispiel - ein Angelverein/Bewirtschafter darüber hinaus macht (ob der sich da den Schein vor Kauf Erlaubniskarte zeigen lässt oder nicht) ist für die Frage hier nicht von Belang.
 

Mollebulle

Member
AW: Müssen sich Anlagenbetreiber den Fischereischein zeigen lassen?

@Thomas9904
Ich persönlich sehe ein PACHTGEWÄSSER gleichgestellt mit einer ANLAGE...:m</p>Weiterhin sehe ich das Überprüfen des FISCHEREISCHEINS vor Ausstellungdes ANGEL-ERLAUBNISSCHEINS durch den verantwortichenAussteller als Absicherung bei evtl. durchgeführten behördlichen Überprüfungen ......:m
man weiß ja: keine Regeln / Vorschriften ohne drohende Sanktionen...;)
Als analoges Beispiel sehe ich folgendes:
Wenn Du Dein Auto einem Bekannten ausleihst, solltest Du Dir vorher seinen FS zeigen lassen, denn: wenn er keinen hat, dies dann bei einer Kontrolle durch die Polizei festgestellt wird, bekommt er eine Strafanzeige wegen -fahren ohne FE
Du aber wirst auch angezeigt als Fz-Halter, da du das Fahren ohne FE angeordnet oder zugelassenhast..:(>p>nix für ungut...:m

Petri
Molle
 
Zuletzt bearbeitet:

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Müssen sich Anlagenbetreiber den Fischereischein zeigen lassen?

Wie Du das persönlich siehst, ist aber nicht die Frage, sondern wie das rechtlich geregelt ist, ob sich der Anlagenbetreiber das vorher zeigen lassen MUSS (und da MUSS man immer sowohl im Gesetz wie in der regelnden Verodnung für das jeweilige Bundesland nachschauen, damits nicht zu einfach wird. Darüber hinaus steht es natürlich Gewässerbewirtschaftern frei, im Rahmen der Gesetze strengere Vorschriften für die Kartenausgabe zu verlangen).

Nochmal:
In B-W, S-H, Sachsen etc. gibts Anlagen, wo man ganz legal ohne Schein angeln darf, da MUSS man den natürlich auch NICHT zeigen...

Und in zig Bundesländern kann man ganz legal ohne Prüfung/Schein auch an "normalen" Gewässern angeln:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=266642

Zudem:
Es geht hier NICHT um B-W.

In Bürokrateutonien ist nicht alles sooo einfach und eindeutig sicher geregelt, wie sich das mancher gerne vorstellt .....
 
Zuletzt bearbeitet:

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Müssen sich Anlagenbetreiber den Fischereischein zeigen lassen?

Strassenverkehr ist hier offtopic.
Dazu gibts geeignetere Foren.
Danke
 

ronram

...
AW: Müssen sich Anlagenbetreiber den Fischereischein zeigen lassen?

Wer in NRW angelt ohne Besitzer eines Fischereischeins zu sein oder diesen nicht mit sich führt oder ihn einfach nicht aushändigt, der handelt ordnungswidrig.
Es sei denn natürlich, man angelt an seinem eigenen Privatgewässer.
Aber das ist ja eine Angelanlage nicht für den bezahlenden Angler.

Ist der Teichbesitzer also verpflichtet den Fischereischein zu kontrollieren?
Hm...tut er es nicht, würde er ja in Kauf nehmen, dass möglicherweise gegen das LFischG verstoßen wird.
Nur weil es in Landesfischereigesetz und in der Landesfischereiverordnung nicht explizit steht, heißt das ja nicht, dass es
a) in irgend einer anderen rechtsverbindlichen Vorschrift so steht, von der wir gar nichts wissen
oder
b) doch irgendwie aus der Fischereischeinmitführungspflicht des LFischG ableitbar ist.

Ich will nichts behaupten, aber mein Gefühl sagt mir, dass ein Anlagenbetreiber in NRW, der die Scheine nicht kontrolliert, rechtlich belangt werden kann. Dass er dafür haftet, was an seiner Anlage passiert, halte ich nicht für ausgeschlossen.

Die Ordnungsverfügung gegen den Angelpark aus der Doku, die verlangt, dass der Betreiber das Töten der Fische durch die Angler sicherstellt, hat ja auch irgendwo irgendeine Rechtsgrundlage.

So ein Anlagenbetreiber ist ja kein Verein, der einen See bewirtschaftet, sondern jemand, der das ganze gewerblich macht mit dem Ziel damit Einkommen zu erzielen.
Könnte mir schon vorstellen, dass es da noch andere rechtliche Aspekte gibt, die beim Otto-Normal-Angeln niemanden berühren.

Der von jkc gepostete Link deutet ja darauf hin.
(Z.B. die Aufsichtsperson...da misst man ja schon mit einem anderen Maßstab im Vergleich zum Verein mit seinem See, wo niemand beaufsichtigt werden muss, weil ja alle geprüfte Angler sind, die ihre Rechte wahrnehmen. Aber an der Anlage muss der geprüfte Angler für die gleiche Handlung wie am See beaufsichtigt werden.
Irgendwie paradox.)

Irgendwer kann doch sicher was dazu Sagen, ob es für Anlagenbetreiber besondere Sorgfaltspflichten gibt?

Vielleicht steht ja in der Erlaubnis der Veterinärbehörde drin, dass die Scheine kontrolliert werden müssen, dass man beaufsichtigen muss, usw...
 
Zuletzt bearbeitet:

oberfranke

Active Member
AW: Müssen sich Anlagenbetreiber den Fischereischein zeigen lassen?

Hmmmh der Beitragsersteller schmeißt irgend ein Thema mit ein paar wenigen Infos in den Ring und wird nicht mehr gesehen.

Gelinde gesagt ärgerlich.
Wenn ich eine Frage stelle die mit Sicherheit sehr unterschiedlich geregelt ist muss man ein bißerl mehr bringen.
Zum Beispiel Land- Bundesland usw. usw. Dann kann man sogar ne befriedigende Antwort bekommen. Scheinbar erwartet man die aber gar nicht sonst würde man sich ja noch mal erkundigen wie es mit den Antworten auschaut- merken das Infos fehlen und dementsprechend nachbessern.
Nix für ungut, musste aber einfachmal gesagt werden.
 

dosenelch

00 Schneider
AW: Müssen sich Anlagenbetreiber den Fischereischein zeigen lassen?

Ruhig Blut, Brauner, da bin ich wieder. Hab' auch noch was anderes zu tun...|wavey:
Es geht in erster Linie um NRW. Die eingangs beschriebene Situation hat fiktiven Charakter, könnte aber jederzeit so eintreten und war neulich am Wasser Gegenstand einer Diskussion. Dort war jemand felsenfest der Überzeugung, der Betreiber müsse lediglich ein Schild aufstellen/anbringen oder auf die Notwendigkeit des Scheins in der Teichordnung aufmerksam machen. Der Rest läge in der Verantwortung des Anglers, insbesondere was die Konsequenzen einer möglichen Kontrolle betrifft, sollte dieser keinen Schein haben oder vorweisen können.

Das Ganze ist dann wohl wie fast alles Ländersache und ein Betreiber in NRW zur Kontrolle des Scheins vor Angelbeginn verpflichtet, wenn ich das richtig verstehe.
 
Oben