Nachtangelverbot gekippt!

Pressemeldung
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Nachtangeln (Beispielfoto/pixabay)

Die Meldung tauchte bereits hier im Board auf. Wir bringen aber noch mal die komplette Pressmeldung vom DAFV:

Heute früh am Mittwoch, dem 14.07.2021, fiel die gerichtliche Entscheidung über die Aufhebung des Nachtangelverbotes in Baden-Württemberg. Der Präsident und ein Teil des Präsidiums des Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. (LFVBW) hatte eine Feststellungsklage eingereicht, welcher heute in Stuttgart von dem Verwaltungsgericht stattgegeben wurde. "Erst mal dürfen ja jetzt nur die Kläger als Privatperson nachts angeln, aber mit der richtigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Stuttgart ist das Verbot aus unserer Sicht nicht mehr haltbar. Wir werden nun umgehend das Gespräch mit dem Ministerium suchen", so Reinhardt Sosat, Geschäftsführer der Landesfischereiverband Baden-Württemberg.

In einem offenen Brief trat der LFVBW bereits am 13.04.2016 an die Landesregierung heran und forderte eine Aufhebung des Nachangelverbotes. Viele politische Gespräche, umfangreiche Stellungnahmen sowie Anhörungsverfahren wurde abgehalten in denen der Verband seine Sichtweisen darlegen und nahezu alle Beteiligten inklusive der Fischereiverwaltung von der Aufhebung überzeugen konnte. Selbst der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg E.V. (LNV) beschloss einstimmig, dass keine Einwände mehr gegen die Aufhebung eine Nachtangelverbots bestehen. Dies war eine wichtige Unterstützung, um die Gespräche mit der zuständigen Politik und Verwaltung fortzuführen. Trotz aller Bemühungen seitens des Verbandes wurde die Aufhebung des Nachtangelverbotes nicht in die geänderte Landesfischereiverordnung am 09.04.2020 aufgenommen.

Eine nachvollziehbare Argumentation für die Beibehaltung des Nachangelverbotes gab es nicht und Baden-Württemberg blieb das einzige Bundesland, welches sich mit solchen Einschränkungen der Angelfischerei über Nacht konfrontiert sah. Da der Verband als solcher keine Klage dagegen einreichen konnte, hat das Präsidium des LFVBW fünf Einzelklagen beim Verwaltungsgericht in Stuttgart eingereicht. Wird der Klage vor Gericht stattgegeben, so wird das Nachtangelverbot für die Kläger aufgehoben. Im weiteren Verlauf kann der Verband mit diesem Urteil an die Landesregierung herantreten, um das Nachtangelverbot vollständig zu kippen.

Zur Info: In Baden-Württemberg ist die Angelfischerei nur von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis zu einer Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt. Diese Regelung eines generellen Nachtangelverbotes ist aus Sicht der Angler überholt und es gibt sie in dieser Form nur noch in Baden-Württemberg.

Auch ohne Angler findet an vielen Gewässern nachts eine Naturnutzung statt. Hundeführer, Mountainbiker, Festivitäten, Spaziergänger, Schifffahrt, Straßenführung entlang von Gewässern sind nach wie vor Realität.

Angler können nachts eine positive Aufsichtsfunktion am Gewässer erfüllen und haben im Gegensatz zu anderen nächtlichen Naturnutzern eine spezielle Ausbildung in Form der amtlichen Fischerprüfung.

Insbesondere in den Wintermonaten, ohne viele Sonnenstunden, kann mit der geltenden Regelung an einem normalen Arbeitstag die Fischerei praktisch nicht mehr ausgeübt werden.

Weiterhin bleibt der Nutzen eines generellen Nachtangelverbotes schleierhaft, wenn am gleichen Flussabschnitt, jedoch aber über die Landesgrenze hinaus, der Angelfischerei nach wie vor nachgegangen werden kann.

Der Landesfischereiverband hat als anerkannter Naturschutzverband ein vitales Interesse an funktionierenden Ökosystemen und sieht diese auch mit einer flexiblen Regelung beim Nachtangeln in keiner Weise gefährdet. Das zeigen auch die Erfahrungen aus den übrigen Bundesländern in Deutschland.

Aus Sicht des DAFV wäre es zielführend, die Regelung zum Nachtangeln außerhalb von Naturschutzgebieten grundsätzlich dem Fischereirechtsinhaber bzw. dem Pächter des Fischereirechts zu überlassen, in den meisten Fällen sind dies die Fischereivereine. Der jeweilige Vereinsvorstand sollte in eigener Verantwortung Regelungen zu einer tageszeitlichen Beschränkung der Angelfischerei treffen können. Eine solche Deregulierung würde die Entscheidungshoheit in die Hände derer übertragen, welche die notwendige Kenntnis für eine geeignete Lösung an dem jeweiligen Gewässer besitzt.

Quelle: https://dafv.de/referate/aktuelles/...-kippt-nachtangelverbot-in-baden-wuerttemberg
 
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