Freakadelle
Der um den Grill tanzt
Hallo zusammen,
anlässlich der anstehenden Landtagswahlen in BW habe ich unter anderem Herrn Willy Härtner, Kandidat von Bündnis90 / Die Grünen für den Wahlkreis Backnang, nach seiner Position zum Nachtangelverbot befragt. Meine Anfrage und seine Antwort stelle ich hier unverfälscht und unkommentiert ein, lediglich meinen Namen habe ich rausgenommen. Macht euch euer eigenes Bild:
Sehr geehrter Herr Härtner,
sicher erreichen Sie in diesen Wochen und Monaten viele Fragen und Kommentare, die sich mit dem Krankenhausneubau und Stuttgart 21 befassen. Zweifellos sind dies überaus wichtige Themen für unsere Region und die zahlreichen Diskussionen hierüber werden zu Recht geführt.
Ich schreibe Ihnen heute allerdings, weil ich als passionierter Angler und Naturschützer mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen gerne wüsste, wie Sie zum Nachtangelverbot in Baden-Württemberg stehen. In der letzten Jahren war immer wieder zu lesen, daß dies gekippt werden soll, doch leider ist dies nicht geschehen. Mich interessiert daher Ihre Meinung zum Thema und ich würde gerne wissen, ob Sie sich im Landtag für eine Abschaffung dieser unsinnigen Regelung einsetzen würden.
Mit freundlichen Grüssen aus BK-Maubach,
xxx xxx
Sehr geehrter Herr xxx:
Aus unserer Sicht (von Bündnis90/Die Grünen) sprechen gegen eine völlige Freigabe des Angelns zur Nachtzeit zahlreiche Gründe. Vor allem erachten wir eine Ruhezeit für die Lebewelt an den Gewässern als erforderlich und es ist zu befürchten, dass es bei durchgehendem nächtlichen Angelbetrieb zu größeren Schädigungen der Lebensstätten und Lebensgemeinschaften der ökologisch besonders sensiblen Uferzonen käme, es würden insbesondere Störungen der heimischen Tierwelt zunehmen. Tierarten am Gewässer (z.B. Schlaf- und Rastplätze von Vögeln, also ausdrücklich nicht nur zur Brutzeit) sollten nachts bei Wegfall des Nachtangelverbots nicht unvermeidlichen Störungen ausgesetzt sein.Die Aufhebung des Nachtangelverbots lehnen wir daher ab.Das Angeln ist nach der FischVO sowieso recht großzügig gerregelt: von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang ist es zulässig. Damit beträgt die generell zulässige Angelzeit selbst an den kürzesten Tagen im Jahr mehr als zehn und im Sommer bis zu 18 Stunden. Für das Angeln auf die nachtaktivenArten Aal und Wels besteht eine Sonderregelung, dieses ist je nach Tageslänge mindestens 17 und bis zu über 20 Stunden erlaubt.Auch der Landesfischereiverband, der Landesnaturschutzverband sowie der Landesfischereibeirat und der Landesbeirat für Tierschutz haben sich deshalb dafür ausgesprochen, die bestehende Regelung beizubehalten.
Grüssle Willy Härtner
Von den übrigen Kandidaten kam bis jetzt übrigens noch keine Antwort.|kopfkrat
anlässlich der anstehenden Landtagswahlen in BW habe ich unter anderem Herrn Willy Härtner, Kandidat von Bündnis90 / Die Grünen für den Wahlkreis Backnang, nach seiner Position zum Nachtangelverbot befragt. Meine Anfrage und seine Antwort stelle ich hier unverfälscht und unkommentiert ein, lediglich meinen Namen habe ich rausgenommen. Macht euch euer eigenes Bild:
Sehr geehrter Herr Härtner,
sicher erreichen Sie in diesen Wochen und Monaten viele Fragen und Kommentare, die sich mit dem Krankenhausneubau und Stuttgart 21 befassen. Zweifellos sind dies überaus wichtige Themen für unsere Region und die zahlreichen Diskussionen hierüber werden zu Recht geführt.
Ich schreibe Ihnen heute allerdings, weil ich als passionierter Angler und Naturschützer mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen gerne wüsste, wie Sie zum Nachtangelverbot in Baden-Württemberg stehen. In der letzten Jahren war immer wieder zu lesen, daß dies gekippt werden soll, doch leider ist dies nicht geschehen. Mich interessiert daher Ihre Meinung zum Thema und ich würde gerne wissen, ob Sie sich im Landtag für eine Abschaffung dieser unsinnigen Regelung einsetzen würden.
Mit freundlichen Grüssen aus BK-Maubach,
xxx xxx
Sehr geehrter Herr xxx:
Aus unserer Sicht (von Bündnis90/Die Grünen) sprechen gegen eine völlige Freigabe des Angelns zur Nachtzeit zahlreiche Gründe. Vor allem erachten wir eine Ruhezeit für die Lebewelt an den Gewässern als erforderlich und es ist zu befürchten, dass es bei durchgehendem nächtlichen Angelbetrieb zu größeren Schädigungen der Lebensstätten und Lebensgemeinschaften der ökologisch besonders sensiblen Uferzonen käme, es würden insbesondere Störungen der heimischen Tierwelt zunehmen. Tierarten am Gewässer (z.B. Schlaf- und Rastplätze von Vögeln, also ausdrücklich nicht nur zur Brutzeit) sollten nachts bei Wegfall des Nachtangelverbots nicht unvermeidlichen Störungen ausgesetzt sein.Die Aufhebung des Nachtangelverbots lehnen wir daher ab.Das Angeln ist nach der FischVO sowieso recht großzügig gerregelt: von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang ist es zulässig. Damit beträgt die generell zulässige Angelzeit selbst an den kürzesten Tagen im Jahr mehr als zehn und im Sommer bis zu 18 Stunden. Für das Angeln auf die nachtaktivenArten Aal und Wels besteht eine Sonderregelung, dieses ist je nach Tageslänge mindestens 17 und bis zu über 20 Stunden erlaubt.Auch der Landesfischereiverband, der Landesnaturschutzverband sowie der Landesfischereibeirat und der Landesbeirat für Tierschutz haben sich deshalb dafür ausgesprochen, die bestehende Regelung beizubehalten.
Grüssle Willy Härtner
Von den übrigen Kandidaten kam bis jetzt übrigens noch keine Antwort.|kopfkrat
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