Nachtangelverbot in BaWü - Landtagswahlen 2011

Carras

Active Member
AW: Nachtangelverbot in BaWü - Landtagswahlen 2011

Moin,

in nem anderen Forum hat mal einer was dazu geschrieben, wo es um das Grundgesetz (Artikel 3) ging.
In Deutschland gibt es zwei Bundesländer bei denen Nachtangeln verboten ist. B-W und das Saarland.
Bei allen anderen ist es erlaubt.
Hier herrscht doch eindeutig eine Schieflage oder nicht?


Wo ist da der Punkt: "Gleiches Recht für alle!"

Grüßle
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Nachtangelverbot in BaWü - Landtagswahlen 2011

Gesetzlich verboten ist es nur in Baden-Württemberg.

Im Saarland ist der dortige Verband einer Körperschaft öffentlichen Rechtes und hat verbandsseitig ein Nachtangelverbot verhängt, aber nicht gesetzlich..

Ansonsten hast Du recht..
 

Koalabaer

Well-Known Member
AW: Nachtangelverbot in BaWü - Landtagswahlen 2011

Sehr schön zu sehen,ist so ein Käse(Nachtangelverbot)erstmal eingeführt,ist ein zurück schwer möglich.

Auch die scheinheilige Begründung typisch aufgebaut...als ob es andere Bundesländer in D nicht geben würde. #d
wie denn auch,dort scheint ein miteinander Angler und Natur möglich...macht sich als Argument für ein Nachtangelverbot ja auch schlecht. :)

zum VdSF sage ich in dem Zusammenhand lieber nichts...nur soviel:Zusammenschluß #d

Gruß Jörg
 

Hilde

Member
AW: Nachtangelverbot in BaWü - Landtagswahlen 2011

Mit dem Nachtangelverbot in B-W ist es wie mit dem Verbot beim Autofahren zu telefonieren. Wen kümmert es?

Solange da nur ein kleiner Prozentsatz evtl. dafür belangt wird, wird man auf einen Aufschrei aus der Anglerschaft gegen diesen Unsinn lange warten können. Ich meine damit einen Aufschrei in der Form, dass es den Verbandsoberen etwas ungemütlich in der Haut wird.

Ich möchte sogar behaupten, dass die meisten B-W-Angler nicht mal wissen, dass sie mit diesem Verbot bundesweit ziemlich einmalig dastehen.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Nachtangelverbot in BaWü - Landtagswahlen 2011

Nein Zusser, in Oberbayern ist es wie in ganz Bayern gesetzlich erlauibt, nur hat die dortigen Behörden/Verbände haben das Nachtangelverbot dort wieder eingeführt..
 

Honeyball

endlich EX-Mod
AW: Nachtangelverbot in BaWü - Landtagswahlen 2011

Glaubt bitte nicht, die Grünen in B-W wären anglerfreundlich... Aus Fragenkatalogen, die vor Wahlen an die Fraktionen verschickt werden, läßt sich nicht ansatzweise ableiten, wie dann nach der Wahl die Politik ausfällt. Wenn solche Aussagen in (einem Forum) verbreitet werden, dann ist das entweder gewollte Beeinflussung der user oder schlicht fehlende Erfahrung.

:):):)

Dieses konkret auf's AB bezogene Zitat stammt übrigens pikanterweise von einem Politiker aus den Reihen einer Partei, die sich nicht nur in B-W als politischer Gegner der Grünen versteht und der u.a. auch noch als umweltpolitischer Sprecher seiner Ratsfraktion fungiert...:m
 

Honeyball

endlich EX-Mod
AW: Nachtangelverbot in BaWü - Landtagswahlen 2011

...und wenn man das genauso liest und auch noch glaubt, dann heißt das ja wohl, dass -zumindest die CDU- vor der Wahl Fragen anders beantwortet als ihr Handeln nach der Wahl ist und man, zumindest nach der Meinung dieses CDU-Politikers eines anderen Bundeslandes, davon ausgehen soll, dass dies für andere Parteien, hier also konkret die Grünen, genauso anzunehmen sei.

Pikanterweise ist der hier von mir zitierte CDU-Politiker auch noch Fischereiverbandsfunktionär.

Wenn derlei Handeln in der heutigen Politik gebräuchlicher Usus ist, dann finde ich es zumindest bemerkenswert, das von einem Politiker bestätigt zu bekommen. (Ich meine, sowas ähnliches gedacht, hatte ich mir ja schon vorher mal:m:q:q:q)

Na ja, und wenn Politiker mit einer solchen Grundeinstellung in der Führungsetage unserer Verbände das Zepter schwingen, dann braucht man sich über so manche nicht nachvollziehbare Verbandsentscheidung nicht mehr zu wundern!!!|rolleyes
 

moborie

Member
AW: Nachtangelverbot in BaWü - Landtagswahlen 2011

Hallo zusammen,
anlässlich der anstehenden Landtagswahlen in BW habe ich unter anderem Herrn Willy Härtner, Kandidat von Bündnis90 / Die Grünen für den Wahlkreis Backnang, nach seiner Position zum Nachtangelverbot befragt. Meine Anfrage und seine Antwort stelle ich hier unverfälscht und unkommentiert ein, lediglich meinen Namen habe ich rausgenommen. Macht euch euer eigenes Bild:

Sehr geehrter Herr Härtner,
sicher erreichen Sie in diesen Wochen und Monaten viele Fragen und Kommentare, die sich mit dem Krankenhausneubau und Stuttgart 21 befassen. Zweifellos sind dies überaus wichtige Themen für unsere Region und die zahlreichen Diskussionen hierüber werden zu Recht geführt.
Ich schreibe Ihnen heute allerdings, weil ich als passionierter Angler und Naturschützer mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen gerne wüsste, wie Sie zum Nachtangelverbot in Baden-Württemberg stehen. In der letzten Jahren war immer wieder zu lesen, daß dies gekippt werden soll, doch leider ist dies nicht geschehen. Mich interessiert daher Ihre Meinung zum Thema und ich würde gerne wissen, ob Sie sich im Landtag für eine Abschaffung dieser unsinnigen Regelung einsetzen würden.
Mit freundlichen Grüssen aus BK-Maubach,
xxx xxx



Sehr geehrter Herr xxx:
Aus unserer Sicht (von Bündnis90/Die Grünen) sprechen gegen eine völlige Freigabe des Angelns zur Nachtzeit zahlreiche Gründe. Vor allem erachten wir eine Ruhezeit für die Lebewelt an den Gewässern als erforderlich und es ist zu befürchten, dass es bei durchgehendem nächtlichen Angelbetrieb zu größeren Schädigungen der Lebensstätten und Lebensgemeinschaften der ökologisch besonders sensiblen Uferzonen käme, es würden insbesondere Störungen der heimischen Tierwelt zunehmen. Tierarten am Gewässer (z.B. Schlaf- und Rastplätze von Vögeln, also ausdrücklich nicht nur zur Brutzeit) sollten nachts bei Wegfall des Nachtangelverbots nicht unvermeidlichen Störungen ausgesetzt sein.Die Aufhebung des Nachtangelverbots lehnen wir daher ab.Das Angeln ist nach der FischVO sowieso recht großzügig gerregelt: von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang ist es zulässig. Damit beträgt die generell zulässige Angelzeit selbst an den kürzesten Tagen im Jahr mehr als zehn und im Sommer bis zu 18 Stunden. Für das Angeln auf die nachtaktivenArten Aal und Wels besteht eine Sonderregelung, dieses ist je nach Tageslänge mindestens 17 und bis zu über 20 Stunden erlaubt.Auch der Landesfischereiverband, der Landesnaturschutzverband sowie der Landesfischereibeirat und der Landesbeirat für Tierschutz haben sich deshalb dafür ausgesprochen, die bestehende Regelung beizubehalten.
Grüssle Willy Härtner


Von den übrigen Kandidaten kam bis jetzt übrigens noch keine Antwort.|kopfkrat
Wie realitätsfremd sind diese Politiker eigentlich ?#q
Bei uns in Thüringen wie auch un vielen anderen Bundesländern gibt´s diese unsinnige Regelung nicht,unsere Natur ist trotzdem intakt - selbst Arten die andernorts bedroht sind gehören hier zum alltäglichen Erscheinungsbild(zB.Eisvogel,Pirol,Milan,Fischadler,Rohrweihe und viele mehr)Leider haben wir jetzt sogar den Vogel des Jahres 2010-den Kormoran,auf dessen Anwesenheit wir natürlich gerne verzichten würden.Was also gibts Besonderes in BaWü,was es anderswo nicht gibt und besonderen Schutz vor uns Anglern braucht??? |kopfkrat
Gruß Gerhard
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Nachtangelverbot in BaWü - Landtagswahlen 2011

Honeyball schrieb:
Dieses konkret auf's AB bezogene Zitat stammt übrigens pikanterweise von einem Politiker aus den Reihen einer Partei, die sich nicht nur in B-W als politischer Gegner der Grünen versteht und der u.a. auch noch als umweltpolitischer Sprecher seiner Ratsfraktion fungiert...
Nenn doch Roß und Reiter:
Das ist Herr Vollborn aus Schleswig Holstein, Geschäftsführer des dortigen VDSF-Landesverbandes..


moborie schrieb:
Was also gibts Besonderes in BaWü,was es anderswo nicht gibt und besonderen Schutz vor uns Anglern braucht???
Wahrscheinlich sind die Angler in B-W in den Augen realitätsfremder Grüner noch viel schlechter als in anderen Bundesländern..

Das witzigste dabei (als Beispiel für die absurde Denke der Grünen in dieser Frage):
Der Angler darf z. B. in Heilbronn nachts nicht an den Neckar mit der Angelrute.

Nimm er statt der Angelrute einen Kasten Bier, einen Ghettoblaster sowie 10 Kumpels mit, darf er natürlich an den Neckar und ne Party feiern..

Dass zudem nicht die Angler nachts das Problem sind, sondern eben gerade im Frühjahr, Sommer und Herbst (Brutzeit der Vögel) feiernde Partyhorden, so dass Anglervereine und Gewässerbesitzer deswegen ganze Gewässer für Nichtangler sperren, spricht sich vielleicht auch bei den Grünen mal rum.

Ebenso, dass es eine zusätzliche Kontrollfunktion ergibt, wenn man weiss, dass Angler nachts an den Gewässern sind. Das wird sowohl Schwarzanglern wie auch z. B. dem unerlaubtem Müll entsorgen eher Einhalt gebieten, als wenn man Angler vom Wasser fernhält.
 
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