Nachweis zur Fischereiprüfung

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

@Gand Ralf, es stellt sich die Frage, wer hier Arrogant ist?
Der Verein, welcher glaubt Niedersachsens Angler wären es ungeprüft nicht Wert Mitglied in ihrem Kackverein zu werden, oder die Leute die diese Praxis kritisieren.

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

GandRalf

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Kein Angelverein kann es sich leisten, jemanden ohne erfolgte Fischereiprüfung aufzunehmen.
Dagegen spricht das Fischerei-und Tierschutzgesetz!

Ob jemand durch die erlangte Prüfung wirklich das entsprechende Wissen hat steht selbstverständlich auf einem anderen Blatt.

Die NWA ist nunmal in Niedersachsen beheimatet. Dort besteht keine Pflicht für den blauen Fischereischein!
Da aber der Verein, wie oben angemerkt, rechtlich nur "geprüfte" Mitglieder aufnehmen kann, steht halt in der Satzung der Text mit dem Prüfungsnachweis.

Ist doch gar nicht so schwer zu verstehen, oder?;)
 
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Sooo nach gefühlten 7 Stunden suchen, habe ich das Prüfungszeugnis im Keller in einer der abgelegtesten Ecken gefunden.

So jetzt geht der Brief heute raus.

Vielen Dank für eure Hilfe.
 
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Kein Angelverein kann es sich leisten, jemanden ohne erfolgte Fischereiprüfung aufzunehmen.
Dagegen spricht das Fischerei-und Tierschutzgesetz!

Auch wenn es von div.offiziellen Stellen gerne mal "argumentativ" vorgeschoben wird..dem Tierschutzgesetz ist das sowas von wumpe, ob du jetzt geprüft bist oder nicht.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Kein Angelverein kann es sich leisten, jemanden ohne erfolgte Fischereiprüfung aufzunehmen.
Dagegen spricht das Fischerei-und Tierschutzgesetz!

Nö, auch das ist falsch. Selbst in Bayern kenne ich Fischereivereine, die Leute ohne Besitz eines Fischereischeins aufnehmen (Beispiel: Ehrenmitgliedschaften von Leuten, die dem Verein Gewässer, Geldmittel o.ä. gespendet haben, selbst aber nicht angeln). Nur dürfen sie denen dann halt keine Erlaubnisscheine ausstellen.

Genau genommen muss jeder Angler zum Erwerb von Erlaubnisscheinen seinen gültigen Fischereischein vorweisen, also meist mindestens einmal jährlich, wenn der Jahreserlaubnisschein ausgegeben wird. Das ziehen manche Vereine tatsächlich so durch, andere nicht. Und dann muss in Niedersachsen der Angler halt mit dem blauen Schein oder seinem Prüfungsnachweis antreten.

Die Aufnahme von Mitgliedern nur gegen Vorlage eines Prüfungsnachweises hat was mit der Satzung, aber gar nix mit Gesetzen zu tun.

Und das Tierschutzgesetz hat mit dem Thema Prüfung auch rein gar nix zu tun. Nicht in jedem Bundesland ist eine Prüfung Voraussetzung für die Ausgabe von Erlaubnisscheinen. Hier geht es immer ausschließlich um das landesspezifische Fischereigesetz.
 
Zuletzt bearbeitet:

GandRalf

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Du merkst selber wo es bei deinen Argumenten hakt, oder?

Es ist doch völlig wumpe, was ein Verein in Bayern macht! Du schreibt ja selber, dass jemand dann keinen Erlaubnisschein bekommen kann.
Hier geht es doch in erster Linie um den Eintritt in einen Verein, um das Angeln auszuüben.
Dazu braucht man einen Nachweis der abgelegten Prüfung!
Da in Niederssachsen nicht jeder einen Fischereischein (blauer Schein) hat (weil nicht vorgeschrieben -hatten wir oben schon diverse Male!) möchte der Verein halt das Prüfungszeugnis sehen.

Was ist daran nicht zu verstehen, oder wie oben geschrieben: arrogant?#d
 

Ladi74

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Hallo Kollegen,
ich bin seit 1984 im Verein (in Sachsen-Anhalt) und habe nie eine Prüfung abgelegt! Das heißt, ich hab auch kein Prüfungsnachweis. Nach der Wende gabs den blauen Fischereischein nach Vorlage des Mitgliedsausweises bei der nächsten Versammlung ausgehändigt.
Nun stellt sich die Frage, wenn ich umziehen müsste z.B. nach Bayern, könnte ich meinen Schein gar nicht umschreiben lassen, da die dort das Prüfungszeugnis sehen wollen...
Wat macht man dann?
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

@Ladi, in Bayern könntest du dich gleich zum Kurs samt Prüfung anmelden, wenn du weiterhin angeln willst!
Also lass es, nach Bayern zieht man sowieso nur wenn man muss!
(Sagt jemand, der selbst mal 1,5 Jahre wegen der Arbeit in Nürnberg leben musste!)

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

Bronni

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Ich hatte meinen Nachweis auch verlegt, der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe hatte alle Unterlagen von damals gespeichert und hat mir eine Zweitausfertigung für kleines Geld ausgestellt.
 

immerhunger8101

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Als Fischwirt brauchst du zum Bleistift keine
" Prüfung zum Erwerb des angelscheins" ablegen.... darf man dann auch so...da ein Fachkunde Nachweis ( Prüfungszeugniss) erworben wurde....

Wie das dann mit dem angeln an für sich aussieht, keine Ahnung...
 

Ladi74

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

@Ladi, in Bayern könntest du dich gleich zum Kurs samt Prüfung anmelden, wenn du weiterhin angeln willst!
Also lass es, nach Bayern zieht man sowieso nur wenn man muss!
(Sagt jemand, der selbst mal 1,5 Jahre wegen der Arbeit in Nürnberg leben musste!)

Jürgen

Hatte ich eigentlich auch nicht vor. ABER, sowas kann sehr schnell gehen. Kennst du ja selber....

Ich hatte eher auf andere "Leidensgenossen" gehofft, bei denen es genau so ist, wie bei mir und den ganzen Bürokratie-Irrsinn schon hinter sich haben.
Dieses Phänomen müsste ja in der ehem. "Zone" weiter verbreitet sein? Keiner der im DDR-DAV war hat doch nach der Wende nochmal ne Prüfung gemacht...
Leider bin ich in der Generation, die mobil sein soll oder muss!
 

Bimmelrudi

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

In der Tat ist das ein Bürokratie-Problem, womit alle zu tun bekommen, dessen alter grüner DAV-Mitgliedsausweis nach der Wende in den blauen Fischereischein umgewandelt wurde.
Denn wir haben doch nie ne Prüfung gemacht, wenn man mal von den paar vorgeführten Würfen absieht, die man mit 14 gemacht hat, um die Raubfischqualifikation zu bekommen.

Mir wäre es beinahe ähnlich ergangen, hatte von 2009-2014 in Bayern zu tun und lebte auch dort.
Da es aber für den Rosenheimer Inn sowieso keine Gastkarten gab und ich in einen Verein hätte eintreten müssen, war das Thema auch schnell wieder vom Tisch.
Die Zeit bin ich dann nur angeln gewesen, wenn ich mal wieder in der Heimat war...im Jahr vielleicht zusammen 15-20 Tage.


Vielleicht einfach mal bei deiner zuständigen Fischereibehörde nachhaken, die für dich den Fischereischein ausstellt, ob es dafür irgend eine unbürokratische Lösung gibt.
Schließlich kann man sich behördlich auch Geburtsurkunden nachträglich ausstellen lassen, wo es nie welche gab.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Hallo Kollegen,
ich bin seit 1984 im Verein (in Sachsen-Anhalt) und habe nie eine Prüfung abgelegt! Das heißt, ich hab auch kein Prüfungsnachweis. Nach der Wende gabs den blauen Fischereischein nach Vorlage des Mitgliedsausweises bei der nächsten Versammlung ausgehändigt.
Nun stellt sich die Frage, wenn ich umziehen müsste z.B. nach Bayern, könnte ich meinen Schein gar nicht umschreiben lassen, da die dort das Prüfungszeugnis sehen wollen...
Wat macht man dann?

Ich hatte gerade geschrieben, dass man trotzdem den bayerischen erhält. Da muss ich mich korrigieren: Du behältst deinen Fischereischein bis zum Ende seiner Gültigkeit. Falls er lebenslang ausgestellt ist, brauchst du also nie eine Prüfung ablegen, sonst nach Ablauf der Gültigkeit.
Eine Umschreibung auf den bayerischen Schein erfolgt nur, wenn eine vergleichbare Prüfung nachgewiesen werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ladi74

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

@bimmelrudi
Wenigstens einer, der sich outed! Danke!

In der Heimat angeln?
15-20Angeltage sind für mich, seit ein paar Jahren, ein Traum.
Dafür wird in Norge die Sau rausgelassen... :)

@Naturliebhaber
Aha, das ist ja mal ne gute Info!
Hast du auch nen Paragraph o.ä. dazu, auf den man sich berufen könnte? Der Amtsschimmel will ja was zu fressen haben.
Danke dir!
 
Zuletzt bearbeitet:

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

@bimmelrudi
Wenigstens einer, der sich outed! Danke!

In der Heimat angeln?
15-20Angeltage sind für mich, seit ein paar Jahren, ein Traum.
Dafür wird in Norge die Sau rausgelassen... :)

@Naturliebhaber
Aha, das ist ja mal ne gute Info!
Hast du auch nen Paragraph o.ä. dazu, auf den man sich berufen könnte? Der Amtsschimmel will ja was zu fressen haben.
Danke dir!

Guckst du hier:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAVFiG-2?hl=true

Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes
§ 2 Gleichstellung anderer Fischereischeine und Fischerprüfungen


Generell hat jedes Bundesland eigene Regelungen bzgl. der Gültigkeit "fremder" Fischereischeine. Hier findest du eine gute Übersicht (4. Spalte der Tabelle):
http://www.bfv-sr.de/fischereiaufsi...cht/sonderregelungen zum fischereischein.html
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Hallo,

kurz nach der Wende lernte ich zufällig einen Angler aus Chemnitz kennen, der dann nebst Lebensgefährtin für ca. 15 Jahre hier her zog. Er bekam ohne Schwierigkeiten einen "Bayerischen Fischereischein", da er die sogennnte Raubfischqualifikation nach DDR-Status hatte (Fliegenfischerqualifikation hatte er auch).
Damals hieß es bei uns auf dem Ordnungsamt, dass ab der Raubfischqualifikation der DDR Fischereischein als Qualifikation für die Erteilung eines Bayerischen Fischereischeins anerkannt wird.
Ob das heute auch noch so ist oder nur in den ersten Übergangsjahren galt weiß ich allerdings nicht.

Petri Heil

Lajos
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Damals hieß es bei uns auf dem Ordnungsamt, dass ab der Raubfischqualifikation der DDR Fischereischein als Qualifikation für die Erteilung eines Bayerischen Fischereischeins anerkannt wird.
Ob das heute auch noch so ist oder nur in den ersten Übergangsjahren galt weiß ich allerdings nicht.

Ähm, ich habe diese "Qualifikation" in den 80ern mit 15 Jahren in meinen Ausweis eingeklebt bekommen.
Ablauf: Eine Stunde neben dem Vereinschef sitzen, ihm beim Aufspießen des (selbstverständlich lebenden) Köderfisches zuschauen, sich ein wenig zulabern lassen und fertig. |wavey:
 

Ladi74

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

In meinem damaligen Verein gings noch einfacher:
Jugendwart zum Markenausgeber:"Der ist jetzt 14(oder15). Kleb die Marke ein." Der Rest war Schweigen oder man bekam mal was am Gewässer gezeigt.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

In meinem damaligen Verein gings noch einfacher:
Jugendwart zum Markenausgeber:"Der ist jetzt 14(oder15). Kleb die Marke ein." Der Rest war Schweigen oder man bekam mal was am Gewässer gezeigt.
cool - da gings noch um Angler und Angeln und nicht um prüfen und schützen ...
Gute Methode ..
:):)
 

Jose

Active Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

In meinem damaligen Verein gings noch einfacher:
Jugendwart zum Markenausgeber:"Der ist jetzt 14(oder15). Kleb die Marke ein." Der Rest war Schweigen oder man bekam mal was am Gewässer gezeigt.

cool - da gings noch um Angler und Angeln und nicht um prüfen und schützen ...
Gute Methode ..
:):)



klingt nach "guter alter zeit", und die kommt bekanntlich ja nicht zurück.

heute ists besser! |kopfkrat

da werden angler so gegängelt, dass denen evtl. die lust am angeln in D vergeht.

reim ich mal " verein, verband - mit petra hand in hand". #q



und bevor es unbemerkt bleibt: die alle haben den schein, aber sowas von :g
 
Oben