Nachweis zur Fischereiprüfung

fishhawk

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Hallo,

Ein Oberösterreicher Angler, welcher im Urlaub zum Angeln nach Niederösterreich fährt, braucht dort den Niederösterreichischen Fischereischein.

Außer er fischt in einem privaten Angelteich, dann reicht der Erlaubnisschein.

Die bayerische Fischerprüfung ist auch kein Anglerabitur, die sollte jemand mit Angelerfahrung problemlos schaffen. Kann mittlerweile auch auf Russisch oder Englisch abgelegt werden und ist online das ganze Jahr über möglich.

Bleiben einzig die Kosten für die Prüfungsgebühr und die Pflichtstunden, das ist natürlich lästig.

Also vorm Umzug am besten den Fischereischein so lange verlängern lassen wie es geht und dann ggf. in Bayern irgendwann die Prüfung machen.

Angeln ist in Bayern sowieso relativ teuer, da machen die Gebühren auch nicht soviel aus.
 

exstralsunder

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Der Nachweis ist aber das Problem daran.
Fischereischein als solches gabs in der DDR nicht, die Angler hatten lediglich einen grünen Mitgliedsausweis des DAV, in dem die Marken geklebt wurden.
Dieser wurde mit der Wende in den blauen Fischereischein umgewandelt und viele Angler werden den alten wohl auch nicht mehr haben.
Im blauen Schein steht ja keine Mitgliedszeit drin, lediglich ne Gültigkeitsdauer.
Und es gibt sicherlich auch Leute, die aus welchen Gründen auch immer mal eine zeit-lang ausgesetzt haben, später dann doch wieder einen Fischereischein erneuert haben.
Ebenso bei Vereinsmitgliedschaften.
Wenn beispielsweise ein Angler von 1995-2000 ausgesetzt hat, sowohl Vereinsmitgliedschaft wie Fischereischein, so kann er zwar nen neuen Fischereischein beantragen und erhält ihn auch problemlos, dass er aber auch mal vor der Wende bereits im DAV Mitglied gewesen ist, kann mitunter sehr schwer nachweisbar sein, da hier die Unterlagen im Verein dazu oftmals nicht mehr vorhanden sind.
Eventueller Umzug innerhalb des Bundeslandes und damit Beitritt eines anderen Vereins wie damals kann da auch noch hinzukommen.
Er könnte lediglich anhand seiner Geburtsurkunde nachweisen, das er im Osten der Republik geboren ist, nur eben nicht, das er auch vor der Wende DAV-Mitglied war.

Da können sich sehr schnell Hürden auftun, wo man in der Regel keine vermutet.|rolleyes

Und genau so ist's mir ergangen.
Ich bin irgendwann in den 70ern in den DAV eingetreten. Als Jugendlicher hatte ich dann die Raubfischqualifikation abgelegt.
Mein damaliger Verein traf sich sporadisch am anderen Ende der Stadt . (Handy &Mail war noch nicht erfunden und auf den Telefonanschluss warteten wir schon seit Jahren) Ich bin oftmals umsonst dort mit der Straßenbahn hingefahren- nur um dann festzustellen, dass "heute" keine DAV Versammlung war. Ich bin dann später in einen Verein eingetreten, in welchen hohe Offiziere, SED treue Mitarbeiter und Stasi Leute Mitglied waren. Grund war von meiner Seite eigentlich, dass es dort die begehrten Nachtangelmarken problemlos gab. Jedenfalls hatte sich dieser Verein quasi mit der Wende in Luft aufgelöst.
Keiner wusste wie es weiter geht. Es gab noch den Fischerpass und dann war erst mal Ruhe. Was einem keiner sagte, war die Tatsache, dass man diesen Pass zum Fischereischein umtauschen musste. Da ich viel an der Ostsee angelte, habe ich das Thema nicht weiter verfolgt. Irgendwann -Jahre später- fand ich dann einen neu gegründeten Verein, der mich aufnahm. Trotzdem ich nachweisen konnte, dass ich in Stalsund geboren wurde, den DAV Ausweis vorzeigen konnte und den Fischerpass hatte, ging kein Weg rein, mir den Bundesdeutschen Fischereischein auszustellen.
Ich musste die Prüfung nochmals wiederholen. Zudem ist es in Sachsen PFLICHT, die 30 Schulungsstunden zu absolvieren. Egal ob man schon geangelt hat, oder nicht. Am Ende hab ich dann um die 400 € investieren müssen. (Kosten für Lehrgangsmaterial/Schulung/Prüfung/ausstellen des Fischereischeins)

Interessanterweise kann man auch noch heute völlig problemlos einen PKW Führerschein, den man im 2. Weltkrieg gemacht hat, in das neue Plastikkärtchen umtauschen....
 

bombe20

Thomasianer
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

[...]ging kein Weg rein, mir den Bundesdeutschen Fischereischein auszustellen.
Ich musste die Prüfung nochmals wiederholen.
ich habe meinen blauen schein in sachsen-anhalt auf die selbe art und weise wie ladi74 bekommen und aktiv bis 97 geangelt.
vor ca. 5 jahren wollte ich wieder einsteigen. einziges dokument war mein dav-ausweis mit marken und eingetragener salmo und raubfischqualifikation. der blaue war weg.
der nette herr von der unteren fischereibehörde hat nachforschungen angestellt. zuständig war irgendein amt in halberstadt, wo die daten zu meiner person und dem fischereischein hinterlegt sein sollten. parallel dazu habe ich versucht kontakt zu meinem damaligen verein aufzunehmen. der verein war nicht mehr existent und mitgliedsakten, laut einem ehemaligen vorstandsmitglied, nicht mehr vorhanden.
im besagten halberstädter amt hat man wohl die ausgabe des fischereischeins zur damaligen zeit nicht dokumentiert, da ja auch keine prüfung abgelegt wurde (meine vermutung). daher waren auch dort keine daten vorhanden.

ergo: neu machen. #c

@ladi74
leg dir mal eine beglaubigte kopie deines fischereischeins in die schublade. wenn deiner ebenso wenig amtlich dokumentiert ist wie meiner, dürfte schon das pure verlieren dieses dokuments zum problem werden.

edit:
laut aussage des herrn von der unteren fischereibehörde gab es wohl einen stichtag, bis zu dem man die dav-ausweise in einen fischereischein problemlos umtauschen konnte. nach meiner erinnerung dürfte der aber jetzt mehr als zehn jahre verstrichen sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

exstralsunder

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Hallo,



Wiederholen oder die neue Prüfung nach der neuen Rechtsordnung für MVP ablegen?

Bundesdeutschen Fischereischein gibt es ja nicht.

Hätte richtigerweise heißen müssen: ich habe den sächsischen Fischereischein neu machen müssen-welcher dann in der gesamten Bundesrepublik anerkannt wird.
Dazu eben nicht nur die Prüfung-sondern auch den Lehrgang. Eben wie ein Neueinsteiger.


Stimmt: leider.

edit:
laut aussage des herrn von der unteren fischereibehörde gab es wohl einen stichtag, bis zu dem man die dav-ausweise in einen fischereischein problemlos umtauschen konnte. nach meiner erinnerung dürfte der aber jetzt mehr als zehn jahre verstrichen sein.

Ja. Bis 1992 konnte man den DAV Angelausweis problemlos (zumindest in Sachsen) in den Fischereischein umtauschen. Alles was danach war, muss neu gemacht werden.Andere Bundesländer hatten ggf andere Fristen.
Das einzig Gute daran ist, dass diese (bestandene) Prüfung bei der Fischereibehörde registriert wird. Ein Anruf in Königswartha und man bekommt auch verlorene Papiere neu ausgestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Bimmelrudi

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

@bombe20:

Wir hatten in der Familie einen ähnlichen Fall.
Mein Bruder war damals auch im DAV, hatte nach der Wende auch umgetauscht in den blauen Lappen.

Beruflich bedingt hatte er von 2001 bis 2009 keine Zeit zum Angeln, der Fischereischein war 2001 abgelaufen und hätte verlängert werden müssen.
Vereinsmitglied war er zu dem Zeitpunkt nicht mehr.
Nach nem Umzug ist der abgelaufene blaue Lappen auch noch verschollen gewesen.
2010 ist er zur unteren Fischereibehörde nach Wolmirstedt, hat zwecks Neuausstellung nachgefragt.
Und siehe da, seine Daten waren noch im System, obwohl schon einige Jahre nicht mehr gemeldet/gezahlt.
War dann ne einfache Sache, er bekam ohne weiteres nen neuen Schein ausgestellt.
Wäre er nicht mehr im System gewesen, hätte er wohl auch Prüfung inkl. Vorbereitungslehrgänge machen müssen.
So war es Gott sei Dank schnell erledigt.
 

Ladi74

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

@ladi74
leg dir mal eine beglaubigte kopie deines fischereischeins in die schublade. wenn deiner ebenso wenig amtlich dokumentiert ist wie meiner, dürfte schon das pure verlieren dieses dokuments zum problem werden.

Werde ich machen!
Zum Glück war mein erster Fischereischein voll und ich hab vor 2Jahren bei der Verlängerung nen neuen (incl. aktuellen Foto) bekommen. Also müssten meine Daten auch im System sein.
Meinen grünen DDR-DAV-Ausweis hab ich noch und in meinem Vereinsausweis ist handschriftlich eine Friedfisch- und eine Raubfischprüfung eingetragen.

Das mit dem Aussetzen/Mitgleidschaft ruhen lassen, hab ich auch um die Wendezeit (bis 92) gemacht. Den Betriebs-Verein gabs nicht mehr(auch den Betrieb). Dann hatte ich ein paar Kumpels die auch geangelt haben, da bin ich erstmal schwarz mitgegangen und hab wieder Lust bekommen.

Unser damaliger Händler hat auch den Vereinschef im neuen Verein gemacht. Da bin ich dann hin und hab den grünen DAV-Ausweis aufn Tisch gelegt und schon war ich wieder dabei.
Man muss aber dazu sagen, dass zu dem Zeitpunkt unter dem Vorsitzenden nicht alles koscher gelaufen ist.
Tote soll man aber ruhen lassen!
 

ZX Biker

Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Nachdem das Thema hier doch sehr abgeschweift ist und manche sich über unseren ach so blöden Verein aufgeregt haben hätte ich gerne einmal eine Rückmeldung ob du mal in Rulle vorbei gefahren bist, angerufen hast oder sonst irgendwie aktiv geworden bist. Falls dem so ist: wie war die Antwort der Geschäftsstelle?


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Ladi74

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Nachdem das Thema hier doch sehr abgeschweift ist und manche sich über unseren ach so blöden Verein aufgeregt haben hätte ich gerne einmal eine Rückmeldung ob du mal in Rulle vorbei gefahren bist, angerufen hast oder sonst irgendwie aktiv geworden bist. Falls dem so ist: wie war die Antwort der Geschäftsstelle?

@ZX Biker
Wieso abgeschweift?
Der TE hatte sein Zeugnis nur "verbummelt", ich und andere auch, haben gar keins. ;-(
Im Endeffekt, fast die gleiche "Grund -Voraussetzung" für dieses Thema.
Petri!
 

Semmelmehl

Active Member
Ich habe meinen Schein 1986 gemacht, in der DDR.
Dann Anfang der 90 umgestellt auf den Blauen und bis 2005 auch laufen lassen.
Beim Verlängern gab's dann Probleme, weil ich nicht mehr in Brandenburg wohne und die Kollegen aus Bayern die Urkunden sehen wollten.
Den alten Schein wollten sie nicht akzeptieren.

Hat ein wenig gedauert, aber letztendlich haben wir ein Gesetz in Brandenburg gefunden, das da heißt, wer seinen Schein vor dem 1.1.1993 gemacht hat, ist von der Prüfung befreit.
Das hat mir die untere Behörde in Brandenburg bescheinigt und die Bayern haben das ohne Murren akzeptiert ... schwupps hatte ich meinen Schein wieder.

Grüße
 
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