Natura2000: Im Kreis ABI Angelverbote abgewendet!

Ladi74

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Am 16.3. hat die Mitteldeutsche Zeitung über einen vor Ort Termin, mit den Köthener Angelvereinen und den "Amtsschimmeln", bei Osternienburg(Altkreis Köthen) berichtet.
Leider sind die betreffenden Artikel nicht online frei verfügbar.
Deswegen fasse ich kurz aus dem Gedächtnis zusammen.

Für den Zuckerteich drohte ein Angelverbot!
Dies konnte beim Treffen abgewendet werden. Das Südufer darf ganzjährig beangelt werden!

(So viel mehr zugängliche Stellen gabs ja auch nicht.)

Der Schulteich darf auch weiterhin beangelt werden. Lediglich Arbeiten an den Stegen sind vorab anzuzeigen!

In einem weiteren Artikel wurden, in einem Vierzeiler, u.a. Holzplatzteich, Molkerteich, Teich2... (waren noch 2-3mehr) genannt, für die es weiterhin Angelstrecken gibt.

Was ich mich frage, der ganze Stuss/ geplante Verbotszonen wird von gutverdienenden "Amtsschimmeln" am Schreibtisch ausgeheckt und vor Ort wird abgewunken!
D.h. von denen, die sich den ganzen Mist ausgedacht haben, war nie jemand an o.g. oder anderen Gewässern!
Da könnte ich Fäkal-Tourette bekommen!
 
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larsens

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AW: Natura2000: Im Kreis ABI Angelverbote abgewendet!

Ich habe den Beitrag in der MZ auch gelesen.Der Herr Hausschild hats nochmal gerichtet.
Gibts denn schon Infos zu einem evtl. geplanten Angelverbot an der Elbe im Bereich Aken bis Dessau?
 

Ladi74

Well-Known Member
AW: Natura2000: Im Kreis ABI Angelverbote abgewendet!

Vorneweg,!
Hab grade die Info von einem "total vernetzten"|supergri|supergri bekommen, dass der Artikel online ist. Bin mitm Tab nur zu grobmotorisch um den einzustellen.
Auf "seiner" FB Seite ist der Artikel online.

Herr Hauschild, OB+Angler, da muss ja was gehen!:q

@larsens
Keine Ahnung!
Evtl. pennen die Vereine noch, oder wollen das so hinnehmen, wies kommt.
 

plagionotus

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AW: Natura2000: Im Kreis ABI Angelverbote abgewendet!

Ja Angelverbote wurden abgewendet. Aber zu glauben, ein Verbot einer flächigen, pachtbasierten, angelsportlich-fischereilichen Nutzung im Osternienburger Trebbichauer Teichgebiet wäre wirklich durch die Behörden durchzusetzen gewesen, der ist ein wenig leichtgläubig. Die Behörden haben sehr manipulativ undurchsetzbare Maximalforderungen präemtiv formuliert! Dies erfolgte in der Hoffnung maximal restriktive Kompromisse zu erhalten. Aufgrund unzureichender Verwaltungserfahrung, Rechtssicherheit u.- beratung der Vereine, sowie der ungenügenden Einbindung der Angelsportnutzer in die Konzeptionierung der Schutzgebiete hatte diese Vorgehensweise teilweise Erfolg.

Ich weiß nicht, was es dann da so vollmundig zu jubeln gibt? Ein Bsp.: Gerade weil die Unterhaltung von Stegen u.a. auch am Zuckerteich über Jahre mangelhaft war, wurde bspw. dieser Umstand vom Landesverwaltungsamt genutzt, die maroden Stege und dazugehörigen Schneisen bspw. am Ostufer des ZT bis auf einen Metallsteg zusammenzustreichen! Hier erfolgte keinerlei Einspruch und Widerstand. Pro Forma wurden durch die Behörde Angelstellen an der Westseite direkt in Anschluss an die viel befahrene Straße Osternienburg - Aken angeboten, was fast schon als Verhöhnung zu bezeichnen war. Aus meiner Sicht könnte man sich da gleich auf die Fahrbahn setzen - Erholungswert gleich Null! Insgesamt wurde zwar verhindert, dass wir gar nicht zu Wort kamen (was in meinen Augen ein eklatanter, rechtsbeugender Verfahrensfehler gewesen wäre und vorm Verwaltungsgericht anfechtbar), aber für mich stellen sich die hier lobpreisten Erfolge eher als ein geordneter Rückzug dar. Zu schreiben, wir müssten ja aktuell nur den Stegbau anzeigen,ist eine Bagatellisierung - jeder nicht fortlaufend erhaltene Steg/ Angellücke/-schneise wird zum Verlust, da die Erhaltungskette lückenlos ggü. der "lauernden" Verwaltung nachzuweisen ist - einmal verfallen/ aufgeglassen...
Die Folgen sieht man ja an zahlreichen Angelstellen, welche ggü. vor 10-20 Jahren verloren gingen und jetzt eine dem ggü. zusammengestrichene Angelplatzsituation an den Gewässern vorzufinden ist. Damit meine ich nicht nur den Zuckerteich sondern den gesamten Komplex der Angelgewässer im Osternienburger-Trebbichauer Teichgebiet, welchen ich sehr gut seit ca. 35 Jahren nicht nur aus angelfischereilicher Sicht kenne.
Die restriktive Auslage der neuen Europa-Schutzgebiete in Verbindung mit einer "angelfeindlichen" Einstellung rahmengebender Behörden wird in Zukunft eher argwönisch zu beobachten sein, damit die jetzigen Reste der Nutzungsmöglichkeiten aus den Pachtverträgen nicht noch weiter verwässert werden. Zum Jubeln fehlt jedenfalls der Anlass, da sich jeder laxe Umgang mit den Behörden bisher zum Nachteil der Angler rächte! Man gebe sich keinen falschen Hoffnungen hin, die zuständigen Behörden sehen die angelsportlich-fischereiliche Nutzung als naturschutzfachlichen Störfaktor sehr großer Wirkung an!

In diesem Zusammenhang interessieren mich die getroffenen Regelungen zu Angelstrecken an der Elbe, hier plante das LVA weitgehende Streckenperforierungen mit Angelverbotsbereichen in den Pachtstrecken! Wer dazu etwas weiß, könnte sich ja mal äußern! Der völlige Blödsinn mit 30m-Bannmeile um jede Biberröhre konnte ja gerade noch abgewendet werden.
 

plagionotus

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AW: Natura2000: Im Kreis ABI Angelverbote abgewendet!

Die Bezeichnung "Angelverbote abgewendet" summiert jetzt aber nicht die überwiegenden Angelverbote an allen nicht ausgewiesenen, von den luftbildbasierten Angelstrecken und -stellen abweichenden Gewässerbereiche. Und diese stellen die deutlich überwiegenden Randbereiche aller betroffenen Gewässer.

Vorsicht Sarkasmus: Mal sehen, wann die zuständigen Behörden den um die Gewässer spaziergehenden Erholungssuchenden als Störmaximum ansehen - eine vorgeschriebene regelmäßige Überprüfung der Erhaltungszustände der Schutzgebiete ermöglicht auch eine regelmäßige Anpassung der Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen bzw. Managementpläne!!!!
 
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