Neue Infos zum Baglimit 2020

Anglerdemo

Well-Known Member
Baglimit 2020- weitere Informationen von der EU- Kommission liegen vor

Wir waren bisher sehr zurückhaltend mit unseren Veröffentlichungen zum Baglimit 2020. Bis heute gab es nur wenige offizielle Informationen, teilweise auch nur auf inoffiziellen Wegen. Zudem waren im Netz auf verschiedenen Seiten falsche Informationen veröffentlicht worden.

Der Wassertourismus in Schleswig- Holstein e.V. hat heute noch einmal Gespräche mit den zuständigen Stellen geführt und diese Informationen zur Veröffentlichung freigegeben.

Hinweis: Die offizielle Verordnung hierzu wird nach heutigem Stand in der kommenden Woche veröffentlicht. Erst damit ist die Verordnung rechtsverbindlich, da die Verodnung noch formal vom Rat angenommen werden muss. In Kraft treten wird die Verordnung am 01. Januar 2020.

Ab 01. Januar 2020 gilt ein Baglimit von 5 Dorschen pro Angler pro Tag. Im Februar und März sind es 2 Dorsche pro Angler pro Tag. Aktuell gibt es noch Gespräche, um den Vorschlag der WiSH e.V. zu einer sogenannten „Kutterquote“ (also Anzahl der Angler auf dem Schiff x 2 Dorsche) in den Monaten Februar und März in den Mitgliedstaaten umsetzen zu können.

Das Baglimit gilt in den ICES Untergebieten 22 bis 24. Im ICES Untergebiet 24 gilt die Regelung, dass die Freizeitfischerei auf Dorsch nur in einem Gebiet von sechs Seemeilen (ca. 11,1 Km) von der Basislinie erlaubt ist. Jenseits dieser Linie ist die gezielte Fischerei auf Dorsch vollständig verboten. Eine Ausnahme gilt für die dänische Insel Bornholm. Hier ist auf der westlichen Seite – also dem Teil im ICES Untergebiet 24 - die Freizeitfischerei ebenfalls in einem Gebiet bis zu sechs Seemeilen von der Küstenlinie entfernt erlaubt. Ab einer Grenze von sechs Seemeilen ist auch hier die gezielte Fischerei auf Dorsch verboten.

Zu beachten ist hierbei, dass auch im ICES Gebiet 24 das reduzierte Baglimit von 2 Dorschen in den Monaten Februar und März gilt. Auch wenn die Schließzeit für die Fischerei in diesem Gebiet eigentlich in den Sommermonaten (Laichzeit beim Ostdorsch) liegt, so ist die Beschränkung für die Freizeitfischerei zur Vereinheitlichung in die Monate Februar und März gelegt worden.

In den ICES Gebieten 25 und 26 ist die Freizeitfischerei auf Dorsch ab 01. Januar 2020 vollständig verboten! Somit hat es die polnischen Kollegen leider besonders hart getroffen- ein Opfer der durch die Politik jahrelang geduldeten Überfischung.

Zusammenfassend bedeuten diese Regelungen:

ICES 22 und 23 Baglimit 5 (2 Dorsche Februar und März)

ICES 24 Baglimit 5 (2 Dorsche Februar und März), jedoch innerhalb einer Zone von 6 Seemeilen

ICES 25 und 26 Verbot der Freizeitfischerei auf Dorsch ab 01. Januar 2020


Wir informieren Euch natürlich sofort, wenn die Verordnung veröffentlicht ist!

Petri Heil und herzliche Grüße von der Küste!

191025 Baglimit 2020_Karte.jpg
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Moin Moin liebe Angelfreunde!

Das Baglimit für 2020 wurde im Oktober von der EU festgelegt, das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND) hat am 25.11.2019 die Küstenfischereiverordnung geändert, um auch zukünftig Verstöße lückenlos ahnden zu können (der Begriff "lückenlos" stammt übrigens aus der behördlichen Mitteilung).

Es betrifft die KÜFVO, § 23 Abs. 3.

Hier wurde mit der jetzigen Änderung der Bezug zur neuen EU Verordnung hergestellt. Die Änderung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Das nur zu Eurer Info, da die Änderung lediglich im Gesetz- und Verordnungsblatt im Dezember erscheint. Wir sehen diese Info als Service für die Meeresangler an.

Somit heißt es dann zukünftig im §23 Abs. 3 "Ordnungswidrig nach § 46 Absatz 1 Nummer 16 LFischG handelt, wer gegen die Verordnung 2019/1838 verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Artikel 7 Absatz 1 und 2 mehr als die dort genannte Anzahl Exemplare Dorsch behält."

Also alles ein ganz normaler behördlicher Vorgang...

Petri Heil und herzliche Grüße von der Küste!

Aenderung KueFVO Baglimit 2020.JPG
 
was macht die E U eigentlich , wenn russische, ukrainische oder weißrussische Fischerflotten ihre Schleppnetze
durch die Ostsee ziehen. Wollen sie das dann mit Kriegsschiffen verhindern.
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Das regeln die Gesetze und Verordnungen der CFP in der EU, in den deutschen Gewässern das Seefischereigesetz. In der deutschen AWZ ist zum Beispiel der Bund für die Überwachung und Kontrolle zuständig.
 
Da diese Staaten kein Mitglied der EU sind haben sie auch keine Fangbeschränkungen und können in den freien Gewässer
der Ostsee so viel fangen wie sie wollen, ob das gut ist, sei dahingestellt.
 

nowortg

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Und wie kommen die Fischer aus der Ukraine und aus Weißrussland zum fischen in die Ostsee?
Die haben keinen Hafen der an die Ostsee grenzt...
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Da diese Staaten kein Mitglied der EU sind haben sie auch keine Fangbeschränkungen und können in den freien Gewässer
der Ostsee so viel fangen wie sie wollen, ob das gut ist, sei dahingestellt.

In der Ostsee gibt es keine "freien Gewässer", also "Hohe See". Somit gilt der Artikel 56 "Rechte, Hoheitsbefugnisse und Pflichten des Küstenstaats in der ausschliesslichen Wirtschaftszone" des Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Dort heißt es im Absatz 1 a) "1. In der ausschliesslichen Wirtschaftszone hat der Küstenstaat: a) souveräne Rechte zum Zweck der Erforschung und Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nicht lebenden natürlichen Ressour-cen der Gewässer über dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines Untergrunds sowie hinsichtlich anderer Tätigkeiten zur wirtschaftlichen Er-forschung und Ausbeutung der Zone wie der Energieerzeugung aus Wasser, Strömung und Wind;". Somit gilt in der gesamten Ostsee die CFP der EU.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anglerdemo

Well-Known Member
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Ja Kaliningrad ist auch quasi die einzige Möglichkeit.

Für Weißrussland denkbar, aber für die Ukraine? Wohl eher in polnischen Häfen.

Aber so wie du es darstellst sind irgendwelche Auswüchse da nicht zu erwarten.
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Aber so wie du es darstellst sind irgendwelche Auswüchse da nicht zu erwarten.
Ich stelle nur die Theorie dar :07_Cool. Ich weiß leider nicht, wie ernsthaft die Kontrollen in den Gebieten 25 und 26 stattfinden. Ich habe da ganz ehrlich meine Bedenken. Nicht ohne Grund haben wir die Situation bei Dorsch und Hering wie sie jetzt so ist
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
was macht die E U eigentlich , wenn russische, ukrainische oder weißrussische Fischerflotten ihre Schleppnetze
durch die Ostsee ziehen. Wollen sie das dann mit Kriegsschiffen verhindern.

Gab es alles schon: https://de.wikipedia.org/wiki/Buttkrieg
Ich habe in Kanada mit jemandem zusammengearbeitet, der damals als Offizier auf einem der beteiligten kanadischen Kriegsschiffe dabei war. Der hat mir erklärt, dass die kanadische Marine ausdrücklichen Befehl hatte, die Fischerei zu unterbinden, notfalls mit militärischer Konfrontation.
 
G

Gelöschtes Mitglied 11191

Guest
ja in kanada ….aber hier ich selber habe schon schleppnetzfischer mitten in der nacht vor Rostock erwischt die dann die lichter ausgemacht haben und da ich damals nur 5 ps hatte kam ich nicht hinterher.....jetzt würde ich die verfolgen bis denen der sprit ausgeht....
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Der hat mir erklärt, dass die kanadische Marine ausdrücklichen Befehl hatte, die Fischerei zu unterbinden, notfalls mit militärischer Konfrontation.
Das wird es in Deutschland wohl nicht geben, da die Marine dazu keinen verfassungsrechtlichen Auftrag hat und es gemäß Grundgesetz sicherlich nicht zu den Aufgaben der Bundeswehr gehört, es sei denn, die Fischereikontrolle fällt unter den Bereich Überwachung und Sicherung des deutschen Seeraums. Ich hätte in meiner damaligen Zeit sicherlich nicht den Befehl zum schießen auf einen Fischkutter gegeben, der ein paar Fische zu viel an Bord hat. :07_Cool
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Alter Feldherr, warst Du in damaliger Zeit Fregattenkapitän, General oder so was ähnliches? Nach meinem flüchtigen Kenntnisstand, ich bin ausweislich des Bescheides des Kreiswehrersatzamtes Essen vom. 10.11. 1977 berechtigt, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, zieht sich das System Befehl und Gehorsam durch die gesamte Nahrungskette und nur das arme Schwein am Ende derselben hat nix mehr zu befehlen und muss das Knöpfchen drücken, damit die Ballerei losgeht. Käptn, mein Käptn...
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

den Befehl zum schießen auf einen Fischkutter gegeben

Ich dachte, da ginge es eher um Abdrängen oder kappen der Netze, so wie damals bei den Kabeljaukriegen in der isländischen Fischereizone.

muss das Knöpfchen drücken

Also mir wurde damals beigebracht, dass ich keine Befehle ausführen darf, die gegen deutsche Gesetze oder das Völkerrecht verstoßen.
Auf einen unbewaffneten Fischkutter zu schießen, der nicht gerade versucht das gegnerische Schiff zu rammen oder sonst eine konkrete Gefahr für Leib und Leben darstellt, wäre m.E. wohl so ein Fall.
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Alter Feldherr, warst Du in damaliger Zeit Fregattenkapitän, General oder so was ähnliches? Nach meinem flüchtigen Kenntnisstand, ich bin ausweislich des Bescheides des Kreiswehrersatzamtes Essen vom. 10.11. 1977 berechtigt, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, zieht sich das System Befehl und Gehorsam durch die gesamte Nahrungskette und nur das arme Schwein am Ende derselben hat nix mehr zu befehlen und muss das Knöpfchen drücken, damit die Ballerei losgeht. Käptn, mein Käptn...

Es kommt auf die Situation an. Es gibt Situationen, in denen eine Führungskraft vor Ort entscheidet, das wäre unter Umständen der wachhabende Offizier an Bord eines Schiffes. Wie ich bereits mal erwähnte, saß ich einige Jahre im NATO Headquarter in verantwortlicher Position und habe die Truppe damals aus persönlichen (familiären) Gründen verlassen und ja, ich musste damals während meiner Dienstzeit harte Entscheidungen treffen.

Ich möchte jetzt nicht über Befehl und Gehorsam diskutieren, da es einfach zu OT ist. Fakt ist jedoch, dass unsere Marine sicherlich nicht die Aufgabe hat, Fischkutter zu überwachen. Das ist die Aufgabe der Küstenwache/ Bundespolizei und Fischereiaufsicht. Allerdings sieht es in anderen Ländern (z.B. Dänemark) anders aus, nach meinem Wissen darf die Marine dort eingreifen.
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Das hört sich jedenfalls unwahrscheinlich wichtig an. Nur die Harten kommen in den Garten...
 
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