Neue Vorschriften fürs Kanalangeln am WDK?

DeichWanderer

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Hallo Sportfreunde!

Am Montag den 12.3.2007 war ich zum zweitenmal im neuen Jahr am Wesel-Datteln-Kanal unterhalb der Schleuse Hünxe angeln. Kaum hatte ich ausgepackt und die Tiefe ausgelotet kam ein Mitarbeiter des WSA an und forderte mich auf, daß Angeln sofort einzustellen. Das ich gültige Papiere hatte interessierte ihn nicht, auch nicht das andere Angler und ich schon immer (einen Tag vorher hatte ich an der gleichen Stelle beim Spazieren mit zwei anderen Anglern gesprochen) hier angelten hatte nichts zu sagen.
Generell sei das Angeln im ganzen Schleusenbereich verboten und dieses Verbot würde ab sofort durchgesetzt.
Damit erzählte er mir ja nichts Neues und ich saß schließlich 25-30 Meter unterhalb der Anlegerausbuchtung für Schiffe an der nördlichen Kanalseite wo der Kanal sich auf normale Breite verengt. Auf der anderen Seite ist nur noch ein kleiner Anleger für Sportboote - also weit von der Schleusenanlage entfernt.
Auf meine erstaunte Frage, wie weit der Schleusenbereich gehen würde sagte er generell zwischen den Brücken ober- und unterhalb der Schleuse Hünxe.
Ich packte also wieder ein, fuhr zum Wendebecken nach Friedrichsfeld und angelte weiter. Am nächsten Tag traf ich da einen Angler, erzählte ihm das ich hier am Wendebeckenerst zum 2. mal angel und was mir am vorigem Tag passiert war.
Da erzählte ich ihm nichts Neues, ihm war es auch so ergangen, er hatte sogar die Polizei dabei geholt und sofort den Verein und den Fischereiverband informiert. Hoffentlich gibt es bald eine akzeptable Lösung, denn das Geld für den Kanalschein ist sonst rausgeschmissenes Geld... Ach so, der Sportfreund und ich sind natürlich keine Banausen, Rocker oder ähnliches, sondern ganz normale Naturfreunde mitte der 50er.

Hat jemand ähnliche negative Erfahrung am Wesel-Datteln-Kanal gemacht?

Mit sportlichem Gruß

Deichwanderer


 

Tomalion

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AW: Neue Vorschriften fürs Kanalangeln am WDK?

Leider war ich noch nie am WDK, aber bei uns am Mittellandkanal ist schon etwas länger die Reglung aktiv, das man 50 JMeter vor der Schleuse nicht mehr fischen darf. Und die Schifffahrt darf dabei auch nicht beeinträchtigt werden. Aber soetwas ist normalerweise in den gültigen Erlaubnisscheinen vermerkt.

Hoffe etwas geholfen zu haben. :)
 
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