neuer Fischereischein nach Umzug

O

Olaf

Guest
;+ Hallo,
ich bin nach Bayern umgezogen und will jetzt meinen 12/01 abgelaufenen Fischereischein erneuern. Bisher hatte ich einen Fischereischein a aus Brandenburg, den ich wiederum bekommen habe, weil ich in der DDR auch eine Angelerlaubnis mit Salmonidenqualifikation hatte.
Jetzt meint die zuständige Gemeinde, dass sie mir keinen neuen Schein geben kann.
Ist es nicht generell so das die einmal erworbene Berechtigung den Fischereischein zu erhalten in ganz Deutschland gilt? Sonst müsste ich ja jedes mal, wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe eine neue Prüfung machen.

Vieleicht weiß jemand Rat, wie ich einen neuen Fischereischein bekomme, ohne erneut Schulung und Prüfung machen zu müssen.
 

Lynx

Member
Servus Olaf,
das ist ein Auszug aus dem Gesetzestext.
Der Fischereischein wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde bei Vorliegen der Voraussetzungen (s.o.) erteilt. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Bayern. Die Gültigkeit/Anerkennung eines bayerischen Fischereischeines in einem anderen Bundesland ist dort zu erfragen. In den anderen Bundesländern erteilte Fischereischeine gelten nach Zuzug grundsätzlich auch in Bayern unverändert weiter. Nichtdeutsche Fischereischeine sind keine Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in Bayern.
Besorg Dir den Originaltext, und hau den dem Schnarcher solange um die Ohren bis er aufwacht. Vonwegen neue Prüfung. :r
 

Esox P

Member
hallo Olaf,

mir scheint, daß dort willkür und unwissenheit zusammenspielt. fischereischeine umzutragen war bei mir 3 mal unterschiedlich, aber seltsamerweise bei den als streng geltenden bayern ging es am unproblematischsten. die haben auf der grundlage des scheines von sachsen-anhalt, den für Bayern erstellt.
am härtesten waren bisher die hamburger, die meine fischereischeine aus Meck-pom, Sachsen-Anhalt und Bayern nicht anerkannten. ich sollte das bestehen meiner fischereiprüfung nachweisen. zum glück hatte ich noch den handschriftliche vermerk mit stempel meines alten vereins in meinem 1991 vom DAV zum VdSF umgeschriebenen Ausweis: "Prüfung am ........... bestanden".
Bloß wer hat das schon.
ich ging immer der annahme, dass die behörde eines bundeslandes sich auch auf die eines anderen verläßt.

ich bin am wochenende von hamburg nach schleswig holstein gezogen, mal sehen, was mich da erwartet.

ich drück dir die daumen, daß dir umschreibung gelingt.

bis die tage
 
F

Franky

Guest
Ohhh Junge nee.... Watt lob ich mir das "Bremer Modell"... Fischereischein auf Lebenszeit mit Prüfungseintrag... Könnte man das nicht bundesweit angleichen?
Jahresscheine für Vereine/Gewässer sind dann jährlich neu zu kaufen. Grundlage: einheitlicher Schein. Der Führerschein gilt ja nu auch bundesweit!!!
 

Lynx

Member
Frank, den "Fischereischein auf Lebenszeit" gibt es bei uns auch. Auf der Rückseite prangt der Prüfungsstempel. Für Junge ist die Einmalzahlung natürlich schon happig.
Wir Bremer und ihr Bayern sind natürlich fortschrittlich. :q ;) :q
 
F

Franky

Guest
Was kostet der SChein denn??? Zur Einführung vor ein paar Jahren wusste noch keiner 100%, was dafür fällig wurde. Einige haben SChwein gehabt und nur die 5-Jahres-Gebühr in Höhe von 30,- DM gezahlt. Mein letzter Wissenstand ist 115,- DM inkl. polizeilichem Führungszeugnis... (mit dem Führungsszeugnis soll ausgeschlossen werden, daß Leute, die wegen Tierquälerei verurteilt wurden den Schein ausgehändigt bekommen)
 
U

udorudi

Guest
Olaf,
verlass dich nicht auf die Behörden
die bekommen ihr Gehalt auch so oder so.
Siehste ja, geh hin und lass Dir von denen nichts erzählen!!!
Schließlich bezahlen wir die Burschen…
Übrigens, die Niedersachsen haben auch lebenslänglich.
kostet z.Zt. 100 teuro, und das alles sogar ohne praktische Prüfung (wie Hamburg)

Gruss aus dem Norden

Udo
 

Lynx

Member
Frank, das waren noch Zeiten. Für einen Jugendlichen vom 14. bis zum 22. Lebensjahr sind 300 Euro fällig. :( Tabelle

@Olaf
Da habe ich noch was gefunden.
Bei einem Umzug aus einem anderen Bundesland nach Bayern gilt der Fischereischein des anderen Bundeslandes 2 Jahre in Bayern.
Du brauchst Dich also nicht beeilen.
 

angeltreff

hat keinen Titel
Konkret steht in der "Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern (AVFiG)"

§ 2 Gleichstellung anderer Fischereischeine und Fischerprüfungen
(1) In anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland ausgestellte Fischereischeine gelten auch in Bayern, soweit die Inhaber in einem dieser anderen Länder ihre Hauptwohnung (Art. 16 Abs. 2 Meldegesetz ) haben oder zum Zeitpunkt der Erteilung des Fischereischeins hatten. Nimmt der Inhaber eines Fischereischeins nach Satz 1 seine Hauptwohnung in Bayern, gilt der Fischereischein hier nur mit einer Bestätigung der Gemeinde über die Anmeldung und längstens bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer.
(2) Für die Erteilung des Fischereischeins werden der nach dem Fischereigesetz für Bayern vorgeschriebenen Fischerprüfung die in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach den dortigen Rechtsvorschriften abgelegten Fischerprüfungen gleichgestellt. ...

§ 2a Fischereischein ohne vorherige Fischerprüfung
...
c) vor dem 3. Oktober 1990 in dem in Art. 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet die Raubfischqualifikation erworben und die Erteilung des Fischereischeins außerhalb dieses Gebiets erstmals spätestens am 31. Juli 1995 erfolgreich beantragt haben;
...

Den vollständigen Gesetzestext findes Du hier

Olaf
 
F

Franky

Guest
Original von angeltreff
Nimmt der Inhaber eines Fischereischeins nach Satz 1 seine Hauptwohnung in Bayern, gilt der Fischereischein hier nur mit einer Bestätigung der Gemeinde über die Anmeldung und längstens bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer.

Auweia... Wieder son geiler Schwamm, den man bis sonstwo hin ausquetschen kann!!! :(

Mich interessiert: was ist längstens, und was passiert anschließend. Ich hab zuviel Phantasie für Antworten... ;)

@ Lynx:
300 FLocken... *hinsetz* Welche/Wieviel Gewässer sind da drin????
 
U

udorudi

Guest
ja, ist ja Okay!
Die Kiddies mussten nur 50 Euro bezahlen;))

Gruss aus der Nordheide

Udo
 

Dorsch1

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@ Olaf

Ich bin vor drei Jahren von Brandenburg nach Bayern gezogen und hatte bei der Umschreibung 0 Probleme.
 
G

Gelöschtes Mitglied 828

Guest
@ Franky, im "Fortschirtlichen" Bayern sind für diese 300€ KEINE Gewässer drin.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Franky

Guest
@ Stuffel:
Auweh... Im hinterwäldlerischen Bremen darf man immerhin in der Weser innerhalb unserer Landesgrenzen fischen. ´N Stückl Lesum ist sogar auch nich mit dabei...
 
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