Newsmeldung
Seit letzter Woche ist es ofiiziell: In Niedersachsen gibt es einen neuen Erlass in der Kormoranverordnung, der es ermöglicht, gefährdete Fischarten auch in Schutzgebieten wirksam zu schützen.
In Niedersachsen wird die Entnahme durch Kormorane für bestimmte Fischarten als echte Bedrohung anerkannt! (Beipsielbild)
In einer Pressemitteilung teilt der Angelverband Niedersachsen (AVN) mit, dass es durch einen neuen Erlass in der Kormoranverordnung nun möglich ist, gefährdete Fischarten auch in Schutzgebieten wirksam zu schützen. Dies war im Rahmen der bis dato aktuellen Kormoranverordnung so nicht möglich.
Der neue Runderlass sei laut AVN ein "Meilenstein" für den Fischartenschutz in Niedersachsen. Darin gibt es eine Auflistung aller prioritären und höchst prioritären Gewässer und Fischarten, mit Angaben für eine wirksame Vergrämung zur Zeit von Fischwanderungen/Laichzeiten und Kartenmaterial. Der AVN arbeitete in den vergangenen zwei Jahren intensiv am Entstehen des Erlasses.
Vereine müssen jetzt Anträge stellen
Jetzt müssen die Vereinen in Niedersachsen Anträge bei den Unteren Naturschutzbehörden stellen. Das geht natürlich nur über die/einen Jagdausübungsberechtigten.
Wer dies tun möchte, kann sich gerne beim AVN melden und bekommt dort Hilfestellung
Hier findet Ihr eine entsprechende Pressemitteilung der Ministerien für Umwelt und Landwirtschaft.
In dieser Mitteilung wird festgestellt, das die Entnahme durch Kormorane für bestimmte Fischarten bereits derzeit eine signifikante Bedrohung darstellt! Diese deutliche Anerkennung der Fraßschäden durch Kormorane seitens eines Umweltministeriums ist ein klares Signal in Bezug auf die Kormoranpolitik!
Quelle: https://www.av-nds.de/aktuelles.html
Seit letzter Woche ist es ofiiziell: In Niedersachsen gibt es einen neuen Erlass in der Kormoranverordnung, der es ermöglicht, gefährdete Fischarten auch in Schutzgebieten wirksam zu schützen.
In Niedersachsen wird die Entnahme durch Kormorane für bestimmte Fischarten als echte Bedrohung anerkannt! (Beipsielbild)
In einer Pressemitteilung teilt der Angelverband Niedersachsen (AVN) mit, dass es durch einen neuen Erlass in der Kormoranverordnung nun möglich ist, gefährdete Fischarten auch in Schutzgebieten wirksam zu schützen. Dies war im Rahmen der bis dato aktuellen Kormoranverordnung so nicht möglich.
Der neue Runderlass sei laut AVN ein "Meilenstein" für den Fischartenschutz in Niedersachsen. Darin gibt es eine Auflistung aller prioritären und höchst prioritären Gewässer und Fischarten, mit Angaben für eine wirksame Vergrämung zur Zeit von Fischwanderungen/Laichzeiten und Kartenmaterial. Der AVN arbeitete in den vergangenen zwei Jahren intensiv am Entstehen des Erlasses.
Vereine müssen jetzt Anträge stellen
Jetzt müssen die Vereinen in Niedersachsen Anträge bei den Unteren Naturschutzbehörden stellen. Das geht natürlich nur über die/einen Jagdausübungsberechtigten.
Wer dies tun möchte, kann sich gerne beim AVN melden und bekommt dort Hilfestellung
Hier findet Ihr eine entsprechende Pressemitteilung der Ministerien für Umwelt und Landwirtschaft.
In dieser Mitteilung wird festgestellt, das die Entnahme durch Kormorane für bestimmte Fischarten bereits derzeit eine signifikante Bedrohung darstellt! Diese deutliche Anerkennung der Fraßschäden durch Kormorane seitens eines Umweltministeriums ist ein klares Signal in Bezug auf die Kormoranpolitik!
Quelle: https://www.av-nds.de/aktuelles.html