Neues Fischereigesetz für Südtirol

Das aktuelle Gesetz definiert seit gestern (9. Februar 2023) die neue, nachhaltige Ausrichtung der Fischerei in Südtirol.

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Neues Fischereigesetz für Südtirol (Bild @pixabay)

Der Gesetzentwurf zum neuen Fischereigesetz für Südtirol wurde vom Landtag in der Februar-Sitzung behandelt und am 9. Februar einstimmig genehmigt. Das neue Gesetz sei die Grundlage für eine neue, nachhaltige und zeitgemäße Ausrichtung für die Fischerei in Südtirol.

Das neue Gesetz betrifft alle öffentlichen Gewässer, die vom Land oder von privaten Eigentümern verwaltet werden und regelt die Bewirtschaftung sowie den maximalen Fischbesatz. Ein wichtiger Punkt bestehe darin, dass künftig kein Recht mehr auf Besatz besteht, wenn das natürliche Fortpflanzungsvermögen der Fische vorhanden ist! Besetzmaßnahmen dürfen auch nur mit heimische Arten durchgeführt werden. Für fremdländische Arten bedarf es einer Genehmigung. Auch für geschlossene Gewässer, wie Teiche, wird im neuen Gesetz nun erstmals die Artenzusammensetzung geregelt.



Quelle: https://news.provinz.bz.it/de/news/fischereigesetz-einstimmig-genehmigt-grundlage-fur-neuausrichtung
 
Man könnte sich im ersten Moment vorstellen, dass "kein Recht auf Besatz" im Einzelfall dramatisch sein kann, etwa für den Verein, der einen Bergbach befischt und keine Genehmigung für Forellenbesatz bekommt.

Ist es aber vielleicht gar nicht, weil C&R praktiziert wird und das natürliche Reproduktionsvermögen der Population ausreicht.

Genehmigungspflicht für gebietsfremde Arten ist jedenfalls nicht das Schlechteste bzw ein Verbot in Fließgewässern.
 
Bin schon ganz gespannt darauf zu erfahren, wie man 'heimisch' und 'fremdländisch' dann künftig unterscheidet. Einige Südtiroler werden sicherlich italienische Arten zu letzterem zählen.

Vermutlich werden Schwarzbarsche im als 'heimisch' eingestuft werden, wenn sie sich über einige Generationen selbständig vermehrt haben.
 
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