Neues Fischereigesetz Schleswig Holstein veröffentlicht und somit gültig

Thomas9904

Well-Known Member
Neues Fischereigesetz Schleswig Holstein veröffentlicht und somit gültig

Bekam ich eben die Erlaubnis zum veröffentlichen.

http://www.lav-union-nord.de/neuefischerigesetze.html

Die Änderungen des Landesfischereigesetzes ( LFischG ) sind in Kraft getreten

Die von der Landesregierung Schleswig-Holsteins beschlossenen Änderungen des Landesfischereigesetzes sind durch Veröffentlichung am 29.11.2011 mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten.

Dadurch ändern sich für den Angler gravierende Punkte, über die wir in Teilen bereits auf dieser Homepage berichtet hatten oder über die in der Presse informiert wurde. Als die beiden wichtigsten Punkte sind wohl zu erwähnen, dass das Setzkescherverbot aufgehoben wurde und das jeder Angler, der aus einem anderen Bundesland kommt und in Schleswig-Holstein angeln möchte, ab sofort in S-H eine Fischereiabgabe in Höhe von 10 Euro pro Jahr zu entrichten hat. Diese Abgabe muss zusätzlich zu der bereits entrichteten Fischereiabgabe in seinem eigenen Bundesland entrichtet werden.

Wie genau das Prozedere ablaufen soll, wo die Fischereiabgabemarke eingeklebt wird, erfahren wir hoffentlich in den nächsten Tagen.

Sobald uns neuere und detailliertere Informationen vorliegen, werden wir hier berichten. Das gleiche gilt für den Gesetzestext selber. Sobald uns hier die genauen Definitionen vorliegen, werden wir das hier umgehend veröffentlichen und erklären.




--------------------------------------------------------------------------------

Hier für alle Interessierten eine kurze Erklärung vom 11.10.2011 vom Präsidenten des Landesanglerverbandes Schleswig-Holsteins, Siegfried Stockfleth, zu den Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen des Fischereigesetzes rund um unser Hobby.

Moin moin liebe Sportfreunde,

am 05.10.2011 hat der Landtag eine Änderung des Landesfischereigesetze beschlossen. Nach der Verkündigung tritt das neue Gesetz in Kraft. Auf den Seiten des Landtages unter der Drucksache 17/1871 könnt Ihr die Änderungen schon einsehen.

Vorweg hier schon einmal einige wichtige Änderungen.

Im Erlaubnisschein muss jetzt nicht mehr die gesamte Anschrift des Inhabers eingefügt werden, aber das Geburtsdatum.

Neu ist jetzt, dass alle Fischereischeininhaber anderer Bundesländer, die in Schleswig-Holstein angeln wollen, zusätzlich die Fischereiabgabenmarke für Schleswig-Holstein kaufen müssen, da sonst der Fischereischein in SH keine Gültigkeit hat.

Für den Urlauberfischereischein ist die Änderung, dass er nur noch für 28 hinter einander liegende Tage Gültigkeit hat. Langleinen bleiben nur der Erwerbsfischerei vorbehalten. Verboten ist weiterhin das Wettfischen und außerdem das Fischen mit der Handangel, dass von vornherein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist ( Catch & Release ).

Die Verwendung von Setzkeschern ist nun wieder erlaubt. Über die Art und den Einsatz von Setzkeschern wird in der Durchführungsverordnung etwas stehen.

Ein Urteil über die Änderungen möchte ich noch nicht abgeben. Ich warte erstmal ab, wenn es in Kraft getreten ist und was dann in den Durchführungsverordnungen zu lesen ist.

Mit freundlichem Gruß
Siegfried Stockfleth
 

Dorschfutzi

Dorschfutzi
AW: Neues Fischereigesetz Schleswig Holstein veröffentlicht und somit gültig

Na schön, dann sitzen die von Meck.Pomm auch schon im
Rathaus von S-H.|krach:

Geht mal schön zur Wahl...|gutenach
 

RenéK.

freier Autor bei Rute & Rolle
AW: Neues Fischereigesetz Schleswig Holstein veröffentlicht und somit gültig

Verboten ist weiterhin das Wettfischen und außerdem das Fischen mit der Handangel, dass von vornherein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist ( Catch & Release ).

Na dann mal guten Appetit an die Karpfenangler so nen 30 Pfünder schmeckt bestimmt richtig gut!! ;-) mal wieder nen Witz mehr aus dem
Präsidium übernommen worden... traurig traurig
 
AW: Neues Fischereigesetz Schleswig Holstein veröffentlicht und somit gültig

Wir werden sehen was in den Durchführungsverordnung steht.Da ist es genau geregelt.Im Entwurf war von der Fischereiabgabe nicht zulesen.als wir es bemerkt haben, waren wir nicht untätig .Ich war selber in Kiel .Leider war es zu spät.
 

Ralle 24

User
AW: Neues Fischereigesetz Schleswig Holstein veröffentlicht und somit gültig

Verboten ist weiterhin das Wettfischen und außerdem das Fischen mit der Handangel, dass von vornherein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist ( Catch & Release ).

Na dann mal guten Appetit an die Karpfenangler so nen 30 Pfünder schmeckt bestimmt richtig gut!! ;-) mal wieder nen Witz mehr aus dem
Präsidium übernommen worden... traurig traurig


Da muss ich jetzt, auch wenns schwer fällt, dem LSFV -SH mal helfen, denn das haben die richtig gut gemacht.

Vorgesehen war - nicht vom Verband - eine generelle Entnahmepflicht wie in Bayern. Sprich jeder gefangene und nicht geschonte Fisch sollte entnommen werden müssen.

Nicht zuletzt durch die Intervention des LSFV-SH ist das abgewendet worden.

Der jetzige Passus, also das Verbot des Fischens mit der von vornherein festgelegten Absicht jeden gefangenen Fisch zurückzusetzen, lässt ausreichend Raum für eine selektive Entnahme.

Sprich, man geht zwar mit der Absicht angeln, einen Fisch für die Küche zu fangen, hat aber bei jedem einzelnen Fisch die Wahl, ob man genau diesen abschlägt, oder zurücksetzt.
 
AW: Neues Fischereigesetz Schleswig Holstein veröffentlicht und somit gültig

Moin

Als die Stippermesse in Bremen noch in der Sporthalle gewesen ist,hieß es ab nächstes Jahr können wir in SH wieder hältern damit das schlachten ein ende hat (umsetzen bei Hegefischen....etc.).

Nun sind gut 6-7 Jahre um seit das erzählt wurde,jetzt hat man es endlich geschafft das der Setzkescher in SH wieder erlaubt wird.

Nur geht in der Stipperszene rum,das der Setzkescher in SH nur privat erlaubt wird,sprich bei einem Hegefischen soll er weiterhin verboten bleiben.Was heißt,das schlachten geht fröhlich weiter,statt wie in anderen Bundesländer üblig die fische umzusetzen in andere Gewässer,erlaubt man ihn zwar privat,aber nicht da (Hegefischen) wo es Sinnvoll wäre um zb.anderen Gewässer damit zu helfen.

So ganz nach dem Motto,Privat ist es keine Tierqual (beim richtigen einsatz 3,50 x 0,50m...usw) und auch erlaubt,bei einem Hegefischen aber ist es dann wohl wieder Tierqual.


Gratuliere#6



Ps: Zu hoffen bleibt das dieses nicht so umgesetzt wird,aber was laut der Szene rumgeht wird es genau so kommen.
 
K

kxxxkfxx

Guest
AW: Neues Fischereigesetz Schleswig Holstein veröffentlicht und somit gültig

Der jetzige Passus, also das Verbot des Fischens mit der von vornherein festgelegten Absicht jeden gefangenen Fisch zurückzusetzen, lässt ausreichend Raum für eine selektive Entnahme.

Sprich, man geht zwar mit der Absicht angeln, einen Fisch für die Küche zu fangen, hat aber bei jedem einzelnen Fisch die Wahl, ob man genau diesen abschlägt, oder zurücksetzt.

Stimmt, die Formulierung im Fischereigesetz von S-H ist wirklich gut.

Trotzdem nochmal der Hinweis: Auch in Bayern ist aufgrund der eindeutigen Aussagen im Tierschutzgesetz niemand gezwungen einen Fisch zu entnehmen, den er ohne Absicht gefangen und für den er keine Verwendung hat. In diesem Punkt widerspricht das Bayerische Fischereigesetz schlicht einem Bundesgesetz.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Neues Fischereigesetz Schleswig Holstein veröffentlicht und somit gültig

Immer wieder die OT-Geschichten
In diesem Punkt widerspricht das Bayerische Fischereigesetz schlicht einem Bundesgesetz
Ist aber nunmal zuerstmal gültig in Bayern und muss daher von jedem deswegen belangten Angler vor Gericht durchgekämpft werden.

Solange nicht gerichtlich festgestellt ist, dass dieses Gesetz grundsätzlich einem Bundesgesetz widerspricht, ist es nunmal gültig.

Wäre vorbildlich, wenn der bayrische Verband das vor Gericht durchbringen würde..;-))
OT Ende (zum Abknüppelgebot in Bayern gibts ja nen eigenen Thread)
 
K

kxxxkfxx

Guest
AW: Neues Fischereigesetz Schleswig Holstein veröffentlicht und somit gültig

So ganz nach dem Motto,Privat ist es keine Tierqual (beim richtigen einsatz 3,50 x 0,50m...usw) und auch erlaubt,bei einem Hegefischen aber ist es dann wohl wieder Tierqual.

Das hat nichts mit Tierquälerei zu tun, sondern mit der Annahme, dass in Setzkeschern gehälterte Fische u.U. Verletzungen an der Oberhaut erleiden. Darum ist das Hältern nur zum Zweck der Aufbewahrung zwecks späterer Tötung gedacht, nicht aber zum aufbewahren zwecks späterem umsetzen.

In Bayern ist das z.B. klarer festgelegt. In Setzkeschern gehälterte Fische dürfen dort per Gesetz nicht zurückgesetzt werden.
 
AW: Neues Fischereigesetz Schleswig Holstein veröffentlicht und somit gültig

Das hat nichts mit Tierquälerei zu tun, sondern mit der Annahme, dass in Setzkeschern gehälterte Fische u.U. Verletzungen an der Oberhaut erleiden. Darum ist das Hältern nur zum Zweck der Aufbewahrung zwecks späterer Tötung gedacht, nicht aber zum aufbewahren zwecks späterem umsetzen.

In Bayern ist das z.B. klarer festgelegt. In Setzkeschern gehälterte Fische dürfen dort per Gesetz nicht zurückgesetzt werden.

Jo jo

Seit tagen fahren hier die BF's mit Schleppnetzen rum,um Besatz für die Angelvereine zu fangen.

Dieser fang wird 4-6 mal verladen,um dann in Angelteiche zu kommen.
Schleimhaut und co.besitzen diese fische nicht.

|wavey:


Ps: Nochmal ich richte selber aus,ich kenne alle unterlagen dazu habe hier Ordnerweise liegen,das sage ich dir jetzt zum ungefähr 7-8 mal.
Du brauchst mir nicht immer und immr wieder erklären was fakt ist und was nicht.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Neues Fischereigesetz Schleswig Holstein veröffentlicht und somit gültig

Mir stinkt es, wenn krickfan hier immer wieder offtopic über sein geliebtes Bayern schreibt - und dann aber auch noch falsch.
Die Fische dürfen in Bayern nur nicht ins Fanggewässer zurückgesetzt werden, steht so eindeutig in der Verordnung - dass umsetzen bei Hälterung verboten wäre steht da klar nicht (§ 20 AFViG)..
 

OssiHWI

MeFo - Jäger
AW: Neues Fischereigesetz Schleswig Holstein veröffentlicht und somit gültig

Na das klappt ja wieder bestens in SH. Da wir ja in MV von September bis Dezember eine Meerforellen-Schonzeit haben, haben sich dann zukünftig die Ausflüge nach SH auch erledigt. Ich bezahl hier 8 € Fischereiabgabe und in SH dann nochmal 10€ damit ich für die 3 Monate meinem Hobby nachgehen kann. Danke schön. Das habt ihr richtig gut hinbekommen....

|wavey:Ossihwi
 

Norbi

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Neues Fischereigesetz Schleswig Holstein veröffentlicht und somit gültig

Na ja OssiHWI,und bei Euch muß man die Küstenkarte kaufen:m
 
AW: Neues Fischereigesetz Schleswig Holstein veröffentlicht und somit gültig

Mir stinkt es, wenn krickfan immer wieder offtopic über sein geliebtes Bayern schreibt - und dann aber falsch.
Die Fische dürfen in Bayern nur nicht ins Fanggewässer zurückgesetzt werden, steht so eindeutig in der Verordnung - dass umsetzen verboten wäre steht da klar nicht.

Seit er hier im AB mitmischt versucht er ständig bei anderen Fehler zu finden,bezw.es so zu drehen das es für ihn gut darsteht.


Es ist Zeitverschwendung sowie Nervenverschwendung sich darauf immer und immer wieder einzulassen.

Alle Bündesländer machen alles falsch,das Südliche Land was seit Jahren die Statistik im Wildern anführt,macht natürlich alles richtig und alle anderen sind Blöd und Doof.

|wavey:
 

Norbi

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Neues Fischereigesetz Schleswig Holstein veröffentlicht und somit gültig

die kannst du aber ganzjährig nutzen. Ich würde die 10€ für 3 Monate nutzen...Nö nö, dann bleib ich eben hier...

|wavey:

Ich geb Dir ja Recht,ich habe auch keine Lust von Hamburg nach Kühlungsborn zu fahren wegen Tandem Cup und dafür noch 5 Euro für einen Tag zu bezahlen.
 

Gardenfly

Active Member
AW: Neues Fischereigesetz Schleswig Holstein veröffentlicht und somit gültig

Damit ist jetzt der Zwangsumtausch alle südlich von SH amtlich, die waren ja schon immer erfindungsreich bei Gebühren (Wattwurmlizenz) mal sehen wann das nächste klamme Bundesland mitzieht .
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Neues Fischereigesetz Schleswig Holstein veröffentlicht und somit gültig

Wenn meine Infos stimmen, war das ein Versehen.
Das kam rein, als der zuständige Ausschussvorstitzende nicht da war (krank, soweit ich weiss), und wurde dann blöderweise nicht wie geplant rausgenommen sondern so durchgewunken.

Geplant war, dass diejenigen, welche den Tourischein nutzen, auch eine Fischereiabgabe zahlen sollen (wogegen natürlich nichts zu sagen wäre) - wie, wer und warum das jetzt so allgemein reinkam, da will keiner schuld sein ;-))

Und nachdem sich die Ministerin wohl schon positiv dazu geäußert hat, ists nun natürlich schwierig, das nun zurückzudrehen - auch wnn die wissen, dass das gerade in einem Tourismusland wie SH absolut kontraproduktiv und sie noch nocht ansatzweise wissen, wie sie das umsetzen sollen - Marken kleben kann ja schlecht ein Nicht-SHler in seinen Schein z. B. aus Bayern.

Das wird noch richtig lustig werden...

Vor allem wie das umgesetzt werden soll ;-))

Da werden wir wohl mal die Regierung anschreiben und nachfragen..
 

Dorschgreifer

Well-Known Member
AW: Neues Fischereigesetz Schleswig Holstein veröffentlicht und somit gültig

Ich warte erstmal ab, wenn es in Kraft getreten ist und was dann in den Durchführungsverordnungen zu lesen ist.​
In Kraft getreten ist es bereits am 29.11.2011, somit auf jeden Fall amtlich.

Bezüglich der Fischereiabgabe haben die Ämter folgendes aufgegeben bekommen:

"Bis zur Novelle der LFischG-DVO bitte ich wie folgt zu verfahren:

An Inhaber gültiger Fischereischeine anderer Bundesländer werden bis auf weiteres keine Fischereiabgabemarken des Landes Schleswig-Holstein verkauft. Auf Nachfrage ist diesen Personen mitzuteilen, dass sie bis zum Inkrafttreten der neuen LFischG-DVO nichts zu unternehmen brauchen. Sie können bis auf weiteres mit dem gültigen Fischereischein des jeweiligen Bundeslandes bei uns angeln.
(Hinweis: Die Regelungen zur Erlaubnisscheinpflicht bei Binnengewässern und Küstengewässern mit selbständigen Fischereirechten (Schlei, Lübeck) bleiben unberührt.)"

Damit können Auswertige zumindest "noch" kostenfrei in SH Angeln.

Als die Stippermesse in Bremen noch in der Sporthalle gewesen ist,hieß es ab nächstes Jahr können wir in SH wieder hältern damit das schlachten ein ende hat (umsetzen bei Hegefischen....etc.).

Nun sind gut 6-7 Jahre um seit das erzählt wurde,jetzt hat man es endlich geschafft das der Setzkescher in SH wieder erlaubt wird.

Nur geht in der Stipperszene rum,das der Setzkescher in SH nur privat erlaubt wird,sprich bei einem Hegefischen soll er weiterhin verboten bleiben.Was heißt,das schlachten geht fröhlich weiter,statt wie in anderen Bundesländer üblig die fische umzusetzen in andere Gewässer,erlaubt man ihn zwar privat,aber nicht da (Hegefischen) wo es Sinnvoll wäre um zb.anderen Gewässer damit zu helfen.

Ganz so ist es nicht richtig.

Man kann durchaus nach Hegefischen Umsetzen.

Allerdings benötigt man dafür in SH eine Genehmigung, um diese zu bekommen, muss mann eine entsprechende Begründung bei der Fischereibehörde einreichen. Dies ist so, damit kein unsinniges Umsetzen stattfindet, z.B. Döbel in ein Moorgewässer besetzen und ähnlichen Unsinn. Man muss belegen, dass im Besatzgewässer ein Mangel besteht und alles gut dokumentieren, dann bekommt man diese Genehmigung auch.

Aber einfach so pauschal sagen, wir machen jetzt ein Hegefischen und setzen die Fische willkührlich um, das geht eben nicht. Es muss eben ein Hegegrund vorliegen. Bei Gemeinschafts- oder Traditionsangeln wird das aber wohl nicht funktionieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben