Tja, und ganau da irren viele. Die Bundesländer erkennen untereinander die Fischereischeine an, aber nicht die Fischereiabgaben, das ist ganz klar zu trennen.
Nun ja, da die Entrichtung der Fischereibgabe zur Pflicht wird, nutzt das Anerkennen der Fischereischeine anderer BL nix.
Ein Bundesland nimmt 10,-€ im Jahr, das nächste nur 5,-€ und ein weiteres Bundesland gibt sogar lebenslange Fischereischeine aus. Da kann kein Land die Abgaben der anderen Länder anerkennen, weil das überall anders geregelt ist.
Das muss auch nicht anerkannt werden. Die Abgaben bleiben ja in den jeweiligen Länderkassen, was sollte man da anerkennen? Das Prinzip beruhte doch auf Gegenseitiger Anerkennung. Der Gastangler zahlt ja sowieso seinen Erlaubnisschein und bringt, so er im jeweiligen BL Urlaub macht, diesem auch Steuern und Abgaben ein. Direkt oder indirekt. Ein " Gegenrechnen" der unterschiedlichen Fischereiabgaben hinkt auch da.
Ich selbst finde das auch nicht toll und würde eine bundeseinheitliche Regelung vorziehen, das wird aber leider nur ein frommer Wunsch bleiben. Auch die Abgabe, die nun die Angler aus anderen Bundesländern zahlen müssen finde ich nicht so klasse, auch unser Landesverband nicht, wurde aber über die Köpfe der Angler hinweg entschieden. Da gibt es jetzt Probleme, mit Freunden aus anderen Bundesländern, die sich erst einmal einen Zusatzschein kaufen müssen, um mit mir gemeinsam Angeln zu können.... Oder diejenigen, die in HH wohnen, aber einen Zweitwohnsitz in SH haben, auch die müssen doppelt bezahlen, weil sich das nach dem Erstwohnsitz richtet....
Die suchen in der Politik eben jede mögliche Einnahmequelle zusammen, aus der sie noch Geld ziehen können...., leider.