AW: Neues Fischereigesetz Schleswig Holstein veröffentlicht und somit gültig
So steht das aber nicht in euren Fischereigesetz , glaubt eigentlich einer das das Geld für Angler ausgegeben wird und nicht für Berufsfischer und um Vorgaben aus Brüssel zu erfüllen?
In Niedersachsen wird keine Zwangsabgabe erhoben und trotzdem werden die gleichen Projekte finanziell gefördert, dort aber als Stützung der Berufsfischer.
Davon kann man zumindest ausgehen, weil in SH die Fischereiabgaben zweckgebunden ausgegeben werden müssen. Und darüber wo das eingesetzt wird entscheidet alle 4 Jahre ein Gremium, wo auch der Landesverband drin sitzt. Die dürfen nur die Verwaltungskosten einbehalten.
So steht das aber nicht in euren Fischereigesetz , glaubt eigentlich einer das das Geld für Angler ausgegeben wird und nicht für Berufsfischer und um Vorgaben aus Brüssel zu erfüllen?
In Niedersachsen wird keine Zwangsabgabe erhoben und trotzdem werden die gleichen Projekte finanziell gefördert, dort aber als Stützung der Berufsfischer.