Neues vom LSFV

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Norbi

Well-Known Member
In stillem Gedenken
Liebe(r) Angler(in)

folgende Pressemitteilung hat der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein am heutigen Sonntag an die Medien verschickt:

Der LSFV lässt nur ausgebildete
Angler an seine Verbandsgewässer

Kiel – Das neue Landesfischereigesetz für Schleswig-Holstein ermöglicht die Ausgabe von so genannten Urlauberfischereischeinen an Angel-Laien ohne den Nachweis von Sachkenntnis. „Für den Landessportfischerverband (LSFV) Schleswig-Holstein bleiben dabei die hohen Anforderungen an den Arten- und Tierschutz auf der Strecke“, kritisierte LSFV-Präsident Peter Heldt am Sonntag auf der Jahrestagung seines Verbandes in Nortorf. Er repräsentiert knapp 40.000 Angler, die in 360 Vereinen im Land organisiert sind.

Urlauber aber auch neuerdings Schleswig-Holsteiner erhalten durch das neue Gesetz drei Mal im Jahr die Möglichkeit, an 28 aufeinander folgenden Tagen den Urlauberfischereischein zu beantragen. Bisher werden die angehenden Angler durch fachkundige Lehr- und Prüfbefähigte des LSFV Schleswig-Holstein ausgebildet. Am Ende der Ausbildung werden sie geprüft. Erst dann dürfen die Angler ihrem Hobby nachgehen. Heldt ist entsetzt: „Und diese anspruchsvolle Ausbildung soll bei den Urlaubs-Anglern durch ein kurzes Informationsblatt zum Tierschutz kompensiert werden.“ Der Artenschutz bleibe dabei völlig unberücksichtigt.

„Menschen, die Fische fangen wollen, müssen wissen, welche Arten grundsätzlich geschützt oder jahreszeitlich zu schonen sind. Sie müssen aber auch wissen, wie man verwertbare Fische sachgerecht behandelt“, empfiehlt Peter Heldt einen Lehrgang zur Erlangung des Fischereischeins. Der LSFV Schleswig-Holstein reagiert deshalb auf das von CDU und FDP beschlossene neue Gesetz und erlaubt künftig nur geschulten Anglern mit regulären Fischereischeinen das Angeln in den vielen Verbandsgewässern. Gleiches empfiehlt der LSFV übrigens auch den Vorständen seiner Vereine. Die ersten Vereine – zum Beispiel der Sportfischerverein Plön und Umgebung – folgten bereits dieser Empfehlung.

Es gibt aber noch weitere Kritik am neuen Landesfischereigesetz. Bisher mussten Fischereischein-Inhaber aus anderen Bundesländern in Schleswig-Holstein keine zusätzliche Fischereiabgabe zahlen. Für Schleswig-Holsteiner galt das Gleiche wechselseitig. Mit dem neuen Landesfischereigesetz müssen allerdings jetzt auch diese Gäste zahlen, um in Schleswig-Holstein angeln zu dürfen. Peter Heldt: „Damit stellt sich Schleswig-Holstein bundesweit in eine absolute Außenseiterposition.“ Er sieht dadurch auch die bisherige gegenseitige Anerkennung von Fischereischeinen innerhalb Deutschlands gefährdet.

Peter Heldt (Tarp) wurde am Sonntag in Nortorf in seinem Amt als Präsident des Landessportfischerverbandes Schleswig-Holstein bestätigt. Er tritt damit seine zweite Amtszeit an. Bestätigt wurden auch seine vier Vizepräsidenten Rüdiger Neukamm (Hochdonn), Boie Lorenz (Burg), Andreas Sager (Quickborn) und Matthias Winkelmann (Bornhöved). Bestätigt wurde LSFV-Jugendleiter Hartwig Voß. Wiedergewählt wurden die Referenten Hartwig Hahn (Aukrug, Gewässer), Axel Gerhardt (Lübeck, Turnierwurfsport) und Günter Kreusch (Kiel, Meeresfischen) und Pressesprecher Michael Kuhr (Eutin). Neu gewählt wurden Jan Neumann (Ratzeburg, Castingsport, für Jürgen Töllner) und Wolfgang Engel (Jevenstedt, Binnenfischen, für Heinz Drews).

Michael Kuhr, LSFV-Pressesprecher
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