Niederlande: Darf ich aktuell wegen Corona in Holland angeln? (Info Thread)

Zander70

Inaktiver User
Bin gespannt, ob sich ab heute etwas ändert.
Ich weiß, dass immer noch ein reger kleiner Grenzverkehr stattfindet und etliche Angler aus der Grenzregion noch in niederländischen Gewässern fischen.

Ebenso habe ich gestern von einer Bekannten gehört, dass die immer noch am Wochenende für zwei Tage zur Nordsee fahren und auch vor Ort eine Unterkunft gebucht haben.

Ich verstehe das ganze nicht mehr. Ist das verboten oder nur nicht erwünscht?
Wird das kontrolliert oder interessiert es niemanden? Ich hätte nicht die Ruhe dazu.
So, so wie ich es verstanden habe, ist es kein Problem wenn man aus NRW irgendwo im nirgendwo in den NL seine Köder badet. Vorausgesetzt, man reist mit dem Auto und nicht per Bahn, Boot oder Flugzeug ein, dann gilt nämlich die Quarantänepflicht. Bei Einreisenden aus NRW max. 24 Std. und nicht länger, aus anderen Bundesländern sogar 48 Std. erst dann greift die Quarantänepflicht. So zumindest die Aussage einer Dame von der Geemende Limburg.
 
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Jan_Cux

Well-Known Member
Gesunder Menschenverstand geht auch noch klar.... Kleiner Grenzverkehr ... Klar. Ich habe Verwandte in Aachen, Kerkrade ist auf der anderen Straßenseite.... also wird sich die Pizza / Frikandel wie gewohnt auch dort gekauft. Aber das macht einen Unterschied zur Anreise aus einem anderen Bundesland nur weil man Angeln möchte...
 

Dennis Knoll

Angeln-mit-Stil
Ich verstehe das ganze nicht mehr. Ist das verboten oder nur nicht erwünscht?
Wird das kontrolliert oder interessiert es niemanden? Ich hätte nicht die Ruhe dazu.
Mit deiner Verwirrung bist du nicht alleine.
Letzte Woche stand noch drin, dass die Quarantäne ab dem 23.01.2021 Pflicht werden soll. Und seit dem 23.01.2021 steht aber wieder der alte schwammige Text, der keine "Pflicht" darstellt.
Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland sollen sich nach Einreise dringend in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben.
Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/...niederlande-node/niederlandesicherheit/211084

Schon zuvor waren sich viele einig, dass eine Pflicht in dieser Form nicht so schnell durchsetzbar zu sein scheint. Das dazugehörige Bußgeld oder Informationen bezüglich der Durchsetzung fehlen. Hingegen gab es bei der Ausgangssperre direkt Fakten inklusive der Nennung des Bußgeldes.

Stand jetzt ist es kein wunder, dass wir nach wie vor alle verwirrt sind.
 

Fruehling

Well-Known Member
Man kann also durchaus mutmaßen, daß sich die Quarantäneverpflichtung doch nicht so einfach durchs niederländische Parlament winken ließ.
Bedeutet, man darf es aktuell immer noch den Galionsfiguren der Szene gleich tun, die ja nach wie vor "selbstverständlich" an den Poldern entlanglaufen... :whistling
 
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trawar

Well-Known Member
Holland ich kommeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee

Edit:

Das war natürlich nicht ganz ernst gemeint.


Da steht unmissverständlich drin das man in Quarantäne muss!

"You must self-quarantine for 10 days upon arriving in the Netherlands. You can get tested again on day 5 after your arrival. If the result is negative you can end your self-quarantine."
 
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Fruehling

Well-Known Member
Klare Ansage und schon deshalb gut, danke!
 

De_Snoekbaars

Well-Known Member
Wenn man den Gerüchten glauben schenken darf wird die nächtliche Ausgangssperre in NL am 28.04 aufgehoben und die Außengastronomie wird auch wieder öffnen
Am 20.04 setzt sich das Kabinett in NL zusammen und beschließt das weitere Vorgehen
Wir haben eh Schonzeit, daher alles sekundär ;)
 

yukonjack

Well-Known Member
Wenn man den Gerüchten glauben schenken darf wird die nächtliche Ausgangssperre in NL am 28.04 aufgehoben und die Außengastronomie wird auch wieder öffnen
Am 20.04 setzt sich das Kabinett in NL zusammen und beschließt das weitere Vorgehen
Wir haben eh Schonzeit, daher alles sekundär ;)
Und feiern vielleicht noch ein bisschen Geburtstag,(der musste jetzt sein)
 

Zanderangler1

Well-Known Member
Und feiern vielleicht noch ein bisschen Geburtstag,(der musste jetzt sein)
Mag sein das die Niederlande die abendliche Ausgangssperre aufheben, allerdings stuft die BRD die Niederlande aktuell als Hochinzidenz Land ein. Und das wird nun erstmal so bleiben, da bin ich mir sicher. Mit der 24 Stunden Regel hat es sich damit nun auch.
Will heißen, wenn Du zb Morgens in die Niederlande rein fährst und Angeln willst, paar Stunden später zurück fährst in die BRD..musst du ein negatives Testergebnis vorlegen können wenn die Dich an der Grenze kontrollieren.

Mir soll mal einer erklären wie ich das machen soll, wenn ich zb demnächst für 3-4 Std zum Angeln rüber fahren will und dann dafür JEDES MAL erneut mich testen lassen soll!
Dann erspare ich mir Das, denn der Aufwand dafür steht in keinem Verhältnis zueinander. Ich würde nämlich da ich es sehr nah zur Maas habe (15 Kilometer) öfter los gehen wollen bevorzugt Abends...und ich werde mich garantiert nicht testen lassen wenn ich lediglich über ne Wiese gelatscht bin wo nur Kühe sind.
Das nächste Problem wird sein, das wir in D im Mai garantiert Ausgangssperren haben werden, so das ich zb um 20Uhr los fahren würde, dann aber erst um 5 Uhr zurück nach D einreisen dürfte, und das wiederum erneut nur mit negantivem Test in der Hosentasche.
Es wird immer verrückter und die nehmen uns komplett unsere Freiheiten.
 

De_Snoekbaars

Well-Known Member
Will heißen, wenn Du zb Morgens in die Niederlande rein fährst und Angeln willst, paar Stunden später zurück fährst in die BRD..musst du ein negatives Testergebnis vorlegen können wenn die Dich an der Grenze kontrollieren.
Das ist so nicht Richtig
Dein negatives Testergebnis kannst du nachreichen, du muss es nicht beim der Grenzüberschreitung vorlegen
Nach dem Grenzübertritt bist du aber verpfklichtet auf direkten Weg zu einer Teststation in D zu fahren und einen Test machen zu lassen
 

Zanderangler1

Well-Known Member
Genau, und Das vergess mal ganz schnell! Ich fahre oft jeden Abend zum Angeln rüber. Solch eine Tortur werde ich nicht mit machen.
 

Hallo,

hier mal ein Auszug aus den Regeln für NRW. Es ist zu unterscheiden: Testpflicht und Quarantänepflicht. Laut der 24 Stundenregel muss man zwar nicht in Quarantäne aber man muss sich testen lassen. Und man kann auch keinen Test nachreichen, weil die Niederlande als Hochinzidenzgebiet ausgewiesen ist und nicht mehr als Risikogebiet, somit ist ein Test schon bei der Einreise fällig.

Wie das nun in der Praxis gehandhabt wird, kann ich nicht sagen. Ich hoffe nur, dass sich das bis zum Ende der Schonzeit ein wenig entspannt, sonst muss ich meinen Bundesfischereischein der seit 2013 abgelaufen ist verlängern lassen und in Deutschland angeln.

Gruß fishcatcher

Welche Regeln gelten in Nordrhein-Westfalen für Einreisen aus anderen Risikogebieten?​

Für Einreisende nach Nordrhein-Westfalen aus allen übrigen vom Robert Koch-Institut aufgelisteten Risiko- und Hochinzidenzgebieten (ausgenommen die Virusvarianten-Gebiete) gibt es eine Quarantänepflicht nur dann, wenn sie entgegen der Verpflichtung nach Bundesrecht keine Einreisetestung haben vornehmen lassen. Die Einreisetestung ist durch eine Schnell- oder PCR-Testung binnen maximal 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise zu erfüllen. Reisende aus einem Hochinzidenzgebiet haben nach der Einreiseverordnung des Bundes bereits zum Zeitpunkt der Einreise ein negatives Testergebnis vorzuweisen. Eine mangels Einreisetestung zunächst einzuhaltende Quarantäne kann jederzeit durch einen negativen Test beendet werden.

Ausgenommen von dieser Quarantänepflicht werden unter anderem
1) Durchreisende,
2) Binnenschiffer,
3) der kleine Grenzverkehr bei Aufenthalten von unter 24 Stunden,
4) Verwandtenbesuche, Warentransporte und Diplomaten/Abgeordnete bei Aufenthalten von unter 72 Stunden,
5) tägliche oder wöchentliche Grenzpendler und Grenzgänger.

Außerdem wird in der Quarantäneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmt, dass diejenigen, die die Testpflicht nicht durch einen Schnelltest, sondern durch einen PCR-Test erfüllen, bis zum Erhalt des Ergebnisses in Quarantäne gehen müssen.

Zu beachten ist, dass auch der Bund Bestimmungen zur Einreise aus Risikogebieten erlassen hat. Danach sind Einreisende aus Risikogebieten insbesondere verpflichtet, sich vor der Einreise digital unter www.einreiseanmeldung.de anzumelden. Ausnahmen von der Anmeldepflicht gelten beispielsweise für den ‚kleinen Grenzverkehr‘ – also bei einem Aufenthalt unter 24 Stunden.
 

vonda1909

Well-Known Member
Alles Blödsinn! Nix brauchst du für einen Tagesausflug. Da Holland zwar Hochrisikogebiet ist wie die BRD auch doch nicht mit den neuen Virusvariante!
Das ist eine Verbindliche Auskunft des Landesgesundheitsamt Düsseldorf.
021191191001.dort zum nachfragen.
 

Zanderangler1

Well-Known Member
Alles Blödsinn! Nix brauchst du für einen Tagesausflug. Da Holland zwar Hochrisikogebiet ist wie die BRD auch doch nicht mit den neuen Virusvariante!
Das ist eine Verbindliche Auskunft des Landesgesundheitsamt Düsseldorf.
021191191001.dort zum nachfragen.
Ich denke das die da leider auf dem Holzweg sind und ihre eigenen Einreisebestimmungen wer aus NL kommt nicht kennen.
Die 24 Stunden Regel, also Tagesausflug, trifft nicht mehr zu.
Man MUSS nun bereits ein negatives Testergebnis welches nicht älter als 48 Stunden sein darf, mit sich führen!
Mit den 24 Stunden gilt nur für folgendes...
Zusätzlich zur Testpflicht besteht zudem eine Anmeldepflicht für Einreisende aus den Niederlanden. Die Anmeldung muss vor Ankunft auf www.einreiseanmeldung.de erfolgen. Von der Anmeldepflicht sind Durchreisende und Aufenthalte unter 24 Stunden ausgenommen.

Lediglich die Anmeldepflicht ist davon ausgenommen, NICHT aber das man ein negatives Testergebnis bei sich haben muss wenn man aus NL zurück nach NRW kommt! So wie ich gelesen habe, kontrollieren die das Stichprobenmässig an der Grenze nun auch.
 

Zanderangler1

Well-Known Member
Wer keinen Test mit sich führt, macht sich also nicht unmittelbar strafbar. Stattdessen können lediglich dann Bußgelder fällig werden, wenn jemand nach der Einreise aus den Niederlanden gegen die Quarantäne-Regeln verstößt. Ein solcher Verstoß wird wie eine Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einer Geldbuße von maximal 25.000 Euro geahndet. Üblich sind jedoch Strafen in einem Rahmen von 200 und 1400 Euro. Die Höhe der Strafe ist dann unter anderem davon abhängig, ob jemand nachweislich mit Corona infiziert war oder nicht.


Also VORSICHT wer hier meint, er könne ohne Testergebnis mal einfach über die Grenze nach Holland fahren. Das kann teuer werden!
 
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