Hallo,
hier nochmal schwarz auf weiß Vom Land NRW:
Auszug:
Land NRW
"Welche Regelungen gelten für das Nachbarland Niederlande seit der Einstufung als Hochinzidenzgebiet?
Die Bundesregierung hat die Niederlande mit Wirkung zum 6. April 2021 als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Damit gilt bei Einreise aus dem Nachbarland grundsätzlich die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen Testnachweises.
Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Die Einhaltung der Testpflicht wird durch Stichprobenkontrollen der Bundes- und Landes-Polizei überprüft.
Als Tests werden sowohl PCR-Tests als auch PoC-Schnelltests eines befugten medizinischen Dienstleisters sowie Selbsttests unter Aufsicht fachkundigen Personals akzeptiert. Der Testnachweis kann auf Papier oder in digitaler Form – zum Beispiel durch Vorzeigen eines Dokuments auf dem Mobiltelefon – erbracht werden. Der Testnachweis ist grundsätzlich bereits bei Einreise mitzuführen.
Wer ist von der Testpflicht betroffen?
Die Testpflicht gilt für alle Personen, die nach einem Aufenthalt in den Niederlanden nach Deutschland einreisen oder zurückkehren. Die Verpflichtung gilt grundsätzlich unabhängig von Nationalität und Wohnort, der Dauer des Aufenthalts in den Niederlanden oder dem Grund der Reise.
Ausgenommen von der Testpflicht sind kraft Bundesrechts Durchreisende sowie Transporteure, die weniger als 72 Stunden in Deutschland bleiben. Als Transporteure gelten Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitendend Personen, Waren oder Güter transportieren. Weitere Ausnahmen können beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden.
Welche Regeln gelten für Grenzpendler/Grenzgänger zwischen den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen?
Für Pendler, die die Grenze wegen ihres Berufs, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung regelmäßig überqueren müssen, ist ein negativer Test 72 Stunden gültig, so dass sie sich bis zu zwei Mal in einer Arbeitswoche testen lassen müssen.
Wer regelmäßig mehrmals pro Woche enge Familienangehörige (Verwandte 1. Grades, Ehegatte, Lebenspartner, Lebensgefährte, Kinder aufgrund geteilten Sorgerechts oder Umgangsrechts) auf der anderen Seite der Grenze besucht, muss sich ebenfalls regelmäßig testen lassen. Analog zur Regelung für die Grenzpendler gilt in diesen Fällen ein negativer Test 72 Stunden, so dass in sechs Tagen zwei Tests notwendig sind.
Welche Ausnahmen gibt es für die Anmeldepflicht bei der Einreise aus den Niederlanden?
Zusätzlich zur Testpflicht besteht zudem eine Anmeldepflicht für Einreisende aus den Niederlanden. Die Anmeldung muss vor Ankunft auf
www.einreiseanmeldung.de erfolgen.
Von der Anmeldepflicht sind Durchreisende und Aufenthalte unter 24 Stunden ausgenommen."