Niederlande: Darf ich aktuell wegen Corona in Holland angeln? (Info Thread)

Zanderangler1

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edit by Mod: Keine Beleidigungen bitte
 
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Zanderangler1

Well-Known Member
Zanderangler1
Ich lese hier ja meist nur mit und schreibe nur wenig.
Aber wer mit denen als Naturnutzer , Angler, Jäger oder auch "nur" Naturliebhaber kein Problem hat, wohnt hoffentlich in Berlin Mitte und hat noch nie einen Baum gesehen, sonst ist das Maß an Blindheit nicht zu entschulden (pers. Meinung keine Beleidigung)

Wurmbaader
Ich weiß wer und was Peta ist, aber ich habe kein Problem mit Denen. Die könnten eher ein Problem mit mir bekommen.
Halte mich doch nicht für so Naiv oder uninformiert. In Holland haben die allerdings (noch) keine Lobby gegen uns Angler.
Und falls mal Jemand kommen sollte und mich dumm anmacht, ein Freischwimmer Zeugnis kann Jeder von Denen Gratis erlangen.
 

Minimax

Machine-Gun-Mini
Zanderangler1
Ich lese hier ja meist nur mit und schreibe nur wenig.
Aber wer mit denen als Naturnutzer , Angler, Jäger oder auch "nur" Naturliebhaber kein Problem hat, wohnt hoffentlich in Berlin Mitte und hat noch nie einen Baum gesehen, sonst ist das Maß an Blindheit nicht zu entschulden (pers. Meinung keine Beleidigung)

Wurmbaader
Ey! Ich wohne in Charlottenburg, und meine ganze erweiterte Familie ist so grün, alternativ, vegetarisch, vegan oder sonstwas, das ich völlig den Überblick verloren habe.
Dnnoch hält die ganze Bande Peta für Spacken, ohne das ich da was zu sagen musste.
Verwirrt,
Minimax

Edit
Oje, von Charlottenburg bis in die Niederlande ists weit- also Entschuldigung fürs Offtopicen
 
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De_Snoekbaars

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Nur mal eben als Info für die, die einen Kurzurlaub übers Wochenende planen

Update vom 12. Mai, 14.59 Uhr: Wer aus den Niederlanden zurück nach Nordrhein-Westfalen kommt und sich länger als 48 Stunden dort aufgehalten hat, muss fortan fünf Tage in Corona-Quarantäne. Das sieht eine neue Einreiseverordnung des Bundes vor, wie NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch bekanntgab. Bisher konnten sich Touristen nach der Rückkehr „frei testen“ lassen. Diese Regel gilt nun allerdings nicht mehr. Erst am fünften Tag könnten sich die betroffenen dann frei testen lassen. Grenzpendler sind von der Maßnahme nicht betroffen. Die Niederlande gelten nach wie vor als Hochinzidenzgebiet.
 

Zanderangler1

Well-Known Member
Wird immer besser, wie ich schon vermutet habe. Demnächst ist die Einreise zurück in die BRD nur noch Gen Impften gestattet.
 

rheinfischer70

Well-Known Member
Nur mal eben als Info für die, die einen Kurzurlaub übers Wochenende planen

Update vom 12. Mai, 14.59 Uhr: Wer aus den Niederlanden zurück nach Nordrhein-Westfalen kommt und sich länger als 48 Stunden dort aufgehalten hat, muss fortan fünf Tage in Corona-Quarantäne. Das sieht eine neue Einreiseverordnung des Bundes vor, wie NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch bekanntgab. Bisher konnten sich Touristen nach der Rückkehr „frei testen“ lassen. Diese Regel gilt nun allerdings nicht mehr. Erst am fünften Tag könnten sich die betroffenen dann frei testen lassen. Grenzpendler sind von der Maßnahme nicht betroffen. Die Niederlande gelten nach wie vor als Hochinzidenzgebiet.
Passt doch von Freitagabend bis Sonntagabend.
 

Alier

New Member
Hallo Leute,

da immer wieder Fragen in den Raum geworfen werden, ob man in den Niederlanden zu Zeiten von Corona angeln darf und wie das ganze geregelt ist, würde ich hier gerne einen passenden Thread dazu erstellen. Diesen Thread möchte ich so aktuell wie möglich halten und den Start-Beitrag immer mit dem aktuellen Status aktualisieren.

Die Frage bezieht sich nicht nur darauf, ob wir dort angeln dürfen, sondern ob wir auch uneingeschränkt die Grenze passieren dürfen.

Stand: 15.12.2020 UPDATE

Dürfen wir aktuell in den Niederlanden zum angeln fahren?: Es wird dringend davon abgeraten zum Angeln in die Niederlanden zu fahren. Die Stimmung ist sehr angespannt.


UPDATE:
Ursprünglich war der Thread (auch an anderen Stellen im Netz) dazu gedacht, die Leute - ganz unabhängig einer Meinung - darüber zu informieren, ob sie in der jeweiligen Situation zum Angeln in die Niederlanden fahren dürfen. Da man aber, egal in welche Richtung es geht, von allen möglichen Seiten angefeindet wird, ist mir die Lust zu helfen vergangen. Der Thread darf jetzt gerne als Diskussionsplattform dienen. Besprecht hier die aktuelle Situation. Ich halte mich davon fern und gebe nur einen abschließenden Rat: Fahrt aktuell nicht rüber, denn die Situation ist angespannt. Und das nicht nur wegen Corona, sondern vor allem weil die Leute unzufrieden sind.
Welche Reisenden befinden sich nicht in häuslicher Quarantäne Die folgenden Reisenden müssen bei ihrer Ankunft in den Niederlanden nicht in häuslicher Quarantäne sein: Personen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Beerdigung in die Niederlande reisen. Transit oder Transfer während einer internationalen Reise Personen, die mit dem Auto/Bus aus einem gelben oder grünen Bereich in die Niederlande reisen und einen orangefarbenen Bereich durchqueren. Das Auto / der Bus darf nur für einen notwendigen Zwischenhalt, wie zum Beispiel zum Tanken, kurzzeitig verlassen werden. Wenn eine Überweisung durchgeführt wurde, wurde der Übergabepunkt möglicherweise nicht verlassen. Personen, die mit dem Flugzeug/Zug aus einem nicht als Hochrisikogebiet ausgewiesenen Gebiet in die Niederlande einreisen und in ein Hochrisikogebiet überführen. Verlassen Sie den Flughafen/Bahnhof nicht. Personen, die aus einem Hochrisikogebiet über die Niederlande in ein anderes Land reisen. Der Flughafen / Bahnhof / Busbahnhof darf nicht verlassen werden. Beim Autotransport darf das Auto nur für notwendige Zwischenstopps, wie zum Beispiel zum Tanken, kurzzeitig stehen bleiben. Haben sich vor der Ankunft außerhalb eines ausgewiesenen Risikogebiets aufgehalten Dies gilt für Personen, die sich unmittelbar nach ihrer Ankunft in den Niederlanden mindestens 10 aufeinanderfolgende Tage außerhalb eines ausgewiesenen Risikogebiets aufgehalten haben. Bleiben Sie weniger als 12 Stunden Dies gilt für: Personen, die sich weniger als 12 Stunden in den Niederlanden aufhalten, unabhängig vom Zweck des Aufenthalts in einem Gebiet mit sehr hohem Risiko. Oder Personen, die sich weniger als 12 Stunden in einem ausgewiesenen Hochrisikogebiet aufgehalten haben und unabhängig vom Zweck des Aufenthalts in dem Hochrisikogebiet in die Niederlande zurückkehren. Grenzarbeiter, Grenzstudenten und Grenzstudenten Dies gilt für Personen, die außerhalb der Niederlande leben, aber in den Niederlanden arbeiten/studieren/zur Schule gehen und mindestens einmal pro Woche an ihren Wohnort außerhalb der Niederlande zurückkehren. oder Personen, die in den Niederlanden wohnen, aber außerhalb der Niederlande arbeiten/studieren/zur Schule gehen und mindestens einmal pro Woche an ihren Wohnort in den Niederlanden zurückkehren. Voraussetzung hierfür ist die physische Anwesenheit am Arbeitsplatz/in der Bildungseinrichtung; Heimarbeit oder (digitales) Fernstudium sind keine realistische Option. Notwendiger Familienbesuch Die Ausnahme ist für Besuche bei Verwandten ersten oder zweiten Grades vorgesehen. Notwendige Familienbesuche sind zum Beispiel der Familiennachzug nach längerer Trennung aufgrund der COVID-19-Pandemie oder der Besuch eines erkrankten Familienmitglieds. Darüber hinaus gilt die Ausnahme auch für Verwandte wie Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwägerinnen und Schwager sowie Stiefbrüder und -schwestern. Informelle Betreuer und Miteltern Dies gilt für Personen, die zur informellen Pflege reisen, und Personen, die im Zusammenhang mit einer gemeinsamen Elternschaft reisen. Bei informellen Pflegenden handelt es sich um strukturelle Grenzüberschreitungen im Rahmen der informellen Pflege, wobei die Grenze mindestens einmal pro Woche überschritten wird. Medizinisches Personal und notwendige medizinische Behandlung Diese Personen sind ausgenommen, wenn sie in Ausübung ihrer Tätigkeit oder zur Arbeit reisen. Für medizinisches Personal gelten die in der LCI-Leitlinie COVID-19 – Anhang Grundsätze der Testpolitik und des Einsatzes von Gesundheitspersonal außerhalb des Krankenhauses beschriebenen Grundsätze. Dies gilt auch für Personen, die im Rahmen ihrer Dienstreise oder bei Fahrten zu oder von ihrem Arbeitsplatz notwendige Arbeiten zur Bekämpfung der Epidemie des Virus SARS-CoV-2 durchführen. Personen, die im Zusammenhang mit einer notwendigen medizinischen Behandlung einreisen. Kurzfristige Geschäftstätigkeiten über die Grenze Dies gilt für ein- und ausreisende (wiederkehrende) Personen mit Fach- und Sachkenntnissen, die in einem entscheidenden Bereich, in dem physische Präsenz erforderlich ist, dringende Nebenarbeiten ausführen müssen, damit wichtige Prozesse und Dienstleistungen in den entscheidenden Bereichen weitergeführt werden können. Diese Kategorie gilt nicht für Saisonarbeiter und Wanderarbeiter Geschäftsaktivitäten, die einen wesentlichen Beitrag zur Bedeutung der niederländischen Wirtschaft oder Gesellschaft leisten Dies gilt für Personen, die zur Ausübung einer Geschäftstätigkeit in die Niederlande reisen und für die ihr Aufenthalt einen wesentlichen Beitrag zur Bedeutung der niederländischen Wirtschaft oder Gesellschaft leistet. Und eine der folgenden Bedingungen muss erfüllt sein: Die Aktivität oder Arbeit ist dringend und kann nicht verschoben werden. Die physische Anwesenheit der betroffenen Person ist erforderlich und die Aktivität oder Arbeit kann nicht aus der Ferne ausgeführt werden. Die Tätigkeiten oder Tätigkeiten der betroffenen Person beinhalten eine erhebliche potenzielle Direktinvestition, die mindestens 5 neue Arbeitsplätze in den Niederlanden oder mindestens 500.000 € in den Niederlanden schafft
 

Alier

New Member
Hallo Leute,

da immer wieder Fragen in den Raum geworfen werden, ob man in den Niederlanden zu Zeiten von Corona angeln darf und wie das ganze geregelt ist, würde ich hier gerne einen passenden Thread dazu erstellen. Diesen Thread möchte ich so aktuell wie möglich halten und den Start-Beitrag immer mit dem aktuellen Status aktualisieren.

Die Frage bezieht sich nicht nur darauf, ob wir dort angeln dürfen, sondern ob wir auch uneingeschränkt die Grenze passieren dürfen.

Stand: 15.12.2020 UPDATE

Dürfen wir aktuell in den Niederlanden zum angeln fahren?: Es wird dringend davon abgeraten zum Angeln in die Niederlanden zu fahren. Die Stimmung ist sehr angespannt.


UPDATE:
Ursprünglich war der Thread (auch an anderen Stellen im Netz) dazu gedacht, die Leute - ganz unabhängig einer Meinung - darüber zu informieren, ob sie in der jeweiligen Situation zum Angeln in die Niederlanden fahren dürfen. Da man aber, egal in welche Richtung es geht, von allen möglichen Seiten angefeindet wird, ist mir die Lust zu helfen vergangen. Der Thread darf jetzt gerne als Diskussionsplattform dienen. Besprecht hier die aktuelle Situation. Ich halte mich davon fern und gebe nur einen abschließenden Rat: Fahrt aktuell nicht rüber, denn die Situation ist angespannt. Und das nicht nur wegen Corona, sondern vor allem weil die Leute unzufrieden sind.
Welche Reisenden befinden sich nicht in häuslicher Quarantäne Die folgenden Reisenden müssen bei ihrer Ankunft in den Niederlanden nicht in häuslicher Quarantäne sein: Personen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Beerdigung in die Niederlande reisen. Transit oder Transfer während einer internationalen Reise Personen, die mit dem Auto/Bus aus einem gelben oder grünen Bereich in die Niederlande reisen und einen orangefarbenen Bereich durchqueren. Das Auto / der Bus darf nur für einen notwendigen Zwischenhalt, wie zum Beispiel zum Tanken, kurzzeitig verlassen werden. Wenn eine Überweisung durchgeführt wurde, wurde der Übergabepunkt möglicherweise nicht verlassen. Personen, die mit dem Flugzeug/Zug aus einem nicht als Hochrisikogebiet ausgewiesenen Gebiet in die Niederlande einreisen und in ein Hochrisikogebiet überführen. Verlassen Sie den Flughafen/Bahnhof nicht. Personen, die aus einem Hochrisikogebiet über die Niederlande in ein anderes Land reisen. Der Flughafen / Bahnhof / Busbahnhof darf nicht verlassen werden. Beim Autotransport darf das Auto nur für notwendige Zwischenstopps, wie zum Beispiel zum Tanken, kurzzeitig stehen bleiben. Haben sich vor der Ankunft außerhalb eines ausgewiesenen Risikogebiets aufgehalten Dies gilt für Personen, die sich unmittelbar nach ihrer Ankunft in den Niederlanden mindestens 10 aufeinanderfolgende Tage außerhalb eines ausgewiesenen Risikogebiets aufgehalten haben. Bleiben Sie weniger als 12 Stunden Dies gilt für: Personen, die sich weniger als 12 Stunden in den Niederlanden aufhalten, unabhängig vom Zweck des Aufenthalts in einem Gebiet mit sehr hohem Risiko. Oder Personen, die sich weniger als 12 Stunden in einem ausgewiesenen Hochrisikogebiet aufgehalten haben und unabhängig vom Zweck des Aufenthalts in dem Hochrisikogebiet in die Niederlande zurückkehren. Grenzarbeiter, Grenzstudenten und Grenzstudenten Dies gilt für Personen, die außerhalb der Niederlande leben, aber in den Niederlanden arbeiten/studieren/zur Schule gehen und mindestens einmal pro Woche an ihren Wohnort außerhalb der Niederlande zurückkehren. oder Personen, die in den Niederlanden wohnen, aber außerhalb der Niederlande arbeiten/studieren/zur Schule gehen und mindestens einmal pro Woche an ihren Wohnort in den Niederlanden zurückkehren. Voraussetzung hierfür ist die physische Anwesenheit am Arbeitsplatz/in der Bildungseinrichtung; Heimarbeit oder (digitales) Fernstudium sind keine realistische Option. Notwendiger Familienbesuch Die Ausnahme ist für Besuche bei Verwandten ersten oder zweiten Grades vorgesehen. Notwendige Familienbesuche sind zum Beispiel der Familiennachzug nach längerer Trennung aufgrund der COVID-19-Pandemie oder der Besuch eines erkrankten Familienmitglieds. Darüber hinaus gilt die Ausnahme auch für Verwandte wie Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwägerinnen und Schwager sowie Stiefbrüder und -schwestern. Informelle Betreuer und Miteltern Dies gilt für Personen, die zur informellen Pflege reisen, und Personen, die im Zusammenhang mit einer gemeinsamen Elternschaft reisen. Bei informellen Pflegenden handelt es sich um strukturelle Grenzüberschreitungen im Rahmen der informellen Pflege, wobei die Grenze mindestens einmal pro Woche überschritten wird. Medizinisches Personal und notwendige medizinische Behandlung Diese Personen sind ausgenommen, wenn sie in Ausübung ihrer Tätigkeit oder zur Arbeit reisen. Für medizinisches Personal gelten die in der LCI-Leitlinie COVID-19 – Anhang Grundsätze der Testpolitik und des Einsatzes von Gesundheitspersonal außerhalb des Krankenhauses beschriebenen Grundsätze. Dies gilt auch für Personen, die im Rahmen ihrer Dienstreise oder bei Fahrten zu oder von ihrem Arbeitsplatz notwendige Arbeiten zur Bekämpfung der Epidemie des Virus SARS-CoV-2 durchführen. Personen, die im Zusammenhang mit einer notwendigen medizinischen Behandlung einreisen. Kurzfristige Geschäftstätigkeiten über die Grenze Dies gilt für ein- und ausreisende (wiederkehrende) Personen mit Fach- und Sachkenntnissen, die in einem entscheidenden Bereich, in dem physische Präsenz erforderlich ist, dringende Nebenarbeiten ausführen müssen, damit wichtige Prozesse und Dienstleistungen in den entscheidenden Bereichen weitergeführt werden können. Diese Kategorie gilt nicht für Saisonarbeiter und Wanderarbeiter Geschäftsaktivitäten, die einen wesentlichen Beitrag zur Bedeutung der niederländischen Wirtschaft oder Gesellschaft leisten Dies gilt für Personen, die zur Ausübung einer Geschäftstätigkeit in die Niederlande reisen und für die ihr Aufenthalt einen wesentlichen Beitrag zur Bedeutung der niederländischen Wirtschaft oder Gesellschaft leistet. Und eine der folgenden Bedingungen muss erfüllt sein: Die Aktivität oder Arbeit ist dringend und kann nicht verschoben werden. Die physische Anwesenheit der betroffenen Person ist erforderlich und die Aktivität oder Arbeit kann nicht aus der Ferne ausgeführt werden. Die Tätigkeiten oder Tätigkeiten der betroffenen Person beinhalten eine erhebliche potenzielle Direktinvestition, die mindestens 5 neue Arbeitsplätze in den Niederlanden oder mindestens 500.000 € in den Niederlanden schafft
 
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