Thomas9904
Well-Known Member
Vorabveröffentlichung Mag März 2011
Zitat aus der Neuen Osnabrücker Zeitung:
Diese Aussage stammt laut Bericht von Hans Macke, Vorsitzender der Niedersächsisch-Westfälischen Anglervereinigung und wurde von den Mitgliedern "mit Betroffenheit aufgenommen"..
Leider ist aus diesem Bericht nicht zu entnehmen, ob es sich da um eine Gesetzesänderung, eine Verordnung, eine Verfügung oder sonstige Verwaltungshandlung oder nur um "Angstmache" des Ministeriums handelt.
Ebensowenig ob die Verbände in Niedersachsen dazu gehört wurden, und ob und wie sie die Angler in ihrem berechtigten Interesse, Fische tierschutzgerecht zu hältern, unterstützten und was sie unternahmen.
Auch wissen wir noch nicht, ob dann im gleichen Zuge das Stellen von Reusen für Berufs- und Nebenerwerbsfischer verboten wurde, was auf Grund der wesentlich längeren Einsatzzeit ja Fische noch mehr "leiden lassen würde", wenn man der falschen Argumentation des Ministeriums folgen wollte..
Ebensowenig wissen wir, ob die Verbände den vom DAV in Auftrag gegebenen, hervorragenden rechtswissenschaftlichen Aufsatz von Jendrusch/Niehaus in die Diskussion mit der Landesregierung eingebracht haben, die wir schon seit 2008 bei uns veröffentlicht haben:
http://www.anglerboard.de/werbimg/A...zen_des_Fischereirechts_Jendrusch_Niehaus.pdf
Daraus zum Thema Setzkescher (bei Gemeinschaftsfischen):
Das Ministerium setzte zudem fälschlicherweise "Stress" mit Leiden gleich, während Jendrusch/Niehaus dazu anmerken:
Zum Thema Schmerz/Stress/Leiden bei Fischen gibt es von Professor Schreckenbach auch einiges interessantes beim VDSF zu lesen, in welcher er der Auffassung von Rose folgt, daß Fischen eine bestimmte Hirnregion im Großhirn, die Bewußtsein und damit einhergehend Schmerzempfinden beim Menschen und anderen Primaten hervorruft, fehlt. Somit sei, so Rose und nachfolgend Schreckenbach/Pietrock, die bewußte Erfahrung von Schmerz bei Fischen unmöglich.
Dieses bewußte erfahren von Schmerz ist aber Voraussetzung für "Leiden" im Sinne des TSG:
Wer auf Schmerz, Stress etc. nur reaktiv, aber nicht bewusst reagiert, erfährt (da kein eigenes "Bewusstsein") auch kein "Leiden" im Sinne des TSG.
Ebenso führen R.Hamers und K. Schreckenbach im Artikel "Stress bei Fischen" aus, dass Stress nicht automatisch negativ sein muss oder "Leiden" hervorruft, sondern sogar zwingend zum überleben notwendig und damit auch positiv sei - grundsätzlich, nicht nur bei Fischen.
Selbst bei Menschen wird zwischen gutem und schlechtem Stress unterschieden, siehe dazu zig Veröffentlichungen in Medizinschriften.
Somit setzt hier das Ministerium also, wenn der Artikel so stimmt, zudem fälschlicherweise Stress automatisch mit Leiden gleich.
Und selbst wenn der notwendige wissenschaftliche Nachweis gelänge, dass Fische zumindest überhaupt "leidensfähig" im Sinne des TSG wären, kann daraus juristisch noch lange kein grundsätzliches Setzkescherverbot resultieren.
Jendrusch/Niehaus dazu:
Da das Ministerium wohl selber das Strafrecht anführt, dazu auch aus dem rechtswissenschaftlichen Aufsatz von Jendrusch/Niehaus:
Zum einen ist das Ministerium selbst wohl gar nicht sicher, dass hier der Tatbestand des "Leidens" vorliegt (Zitat: "dass die Voraussetzungen möglicherweise für Tierquälerei gegeben sind.").
Und noch gar nicht ist vom Ministerium bedacht, dass für eine Strafanzeige/Verurteilung nicht nur das Kriterium "Leiden"; sondern auch zusätzlich unabdingbar die Kriterien "erheblich" sowie "länger anhaltend" gegeben sein müssen.
Wieso hier das Ministerium dann solche Äußerungen tätigt und versucht Angst zu schüren unter den Anglern, das müssen wir entsprechend nachfragen und werden dann berichten.
Warum jetzt in Niedersachsen anscheinend wieder eine Gegenbewegung eingeleitet werden soll zu weiteren generellen Setzkescherverboten, was welche Verbände dagegen unternehmen, werden wir versuchen zu ermitteln.
Niedersachsen: Offizielles Setzkescherverbot?
http://www.noz.de/lokales/50857267/der-setzkescher-darf-nicht-mehr-genommen-werdenZitat aus der Neuen Osnabrücker Zeitung:
„Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung hat allen Landesverbänden gesagt: Der Setzkescher darf nicht mehr genommen werden, weil wissenschaftliche Erhebungen ergeben haben, dass den Fischen „Stress“ (Leiden) zugefügt wird, dass die Voraussetzungen möglicherweise für Tierquälerei gegeben sind. Das ist nach Paragraf 222 Strafprozessordnung ein Straftatbestand, was mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft geahndet wird.“
Diese Aussage stammt laut Bericht von Hans Macke, Vorsitzender der Niedersächsisch-Westfälischen Anglervereinigung und wurde von den Mitgliedern "mit Betroffenheit aufgenommen"..
Leider ist aus diesem Bericht nicht zu entnehmen, ob es sich da um eine Gesetzesänderung, eine Verordnung, eine Verfügung oder sonstige Verwaltungshandlung oder nur um "Angstmache" des Ministeriums handelt.
Ebensowenig ob die Verbände in Niedersachsen dazu gehört wurden, und ob und wie sie die Angler in ihrem berechtigten Interesse, Fische tierschutzgerecht zu hältern, unterstützten und was sie unternahmen.
Auch wissen wir noch nicht, ob dann im gleichen Zuge das Stellen von Reusen für Berufs- und Nebenerwerbsfischer verboten wurde, was auf Grund der wesentlich längeren Einsatzzeit ja Fische noch mehr "leiden lassen würde", wenn man der falschen Argumentation des Ministeriums folgen wollte..
Ebensowenig wissen wir, ob die Verbände den vom DAV in Auftrag gegebenen, hervorragenden rechtswissenschaftlichen Aufsatz von Jendrusch/Niehaus in die Diskussion mit der Landesregierung eingebracht haben, die wir schon seit 2008 bei uns veröffentlicht haben:
http://www.anglerboard.de/werbimg/A...zen_des_Fischereirechts_Jendrusch_Niehaus.pdf
Daraus zum Thema Setzkescher (bei Gemeinschaftsfischen):
Hier wird also schon mal klar gemacht, dass der juristische Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" eigentlich keinen Spielraum für eine Verurteilung zulässt, solange die Wissenschaft nicht in großer, überwiegender Mehrheit nachweisen kann, dass Fische überhaupt im Sinne des TSG "leidensfähig" sind. Nicht mit einzelnen Studien (die legt immer jede Seite vor, und die widersprechen sich immer gegenseitig), sondern eben in großer, überwiegender, wissenschaftlich haltbarer Mehrheit der Studien.Auch neueste wissenschaftliche Untersuchungen konnten die Frage, ob Fische auf Grund ihrer besonderen Entwicklungsgeschichte in der Lage sind, Schmerzen und Leiden i.S.d. TierSchG zu erfahren, nicht klären.
Konsequenz daraus ist notwendigerweise, dass im Sinne des strafrechtlichen in dubio pro reo-Grundsatzes keine Strafbarkeit nach § 17 Nr. 2 b TierSchG zulasten des Veranstalters von Gemeinschaftsfischen und teilnehmenden Anglern begründet werden kann, da die Verwirklichung des § 17 Nr. 2 b TierSchG notwendigerweise die Zufügung erheblicher Schmerzen oder Leiden voraussetzt.24
Das Ministerium setzte zudem fälschlicherweise "Stress" mit Leiden gleich, während Jendrusch/Niehaus dazu anmerken:
Die Ausführungen sind jedoch durchweg von einer Parallelwertung tierischer Verhaltensweisen und Reaktionsmuster unter Zugrundelegung menschlicher Erfahrungswerte im Zusammenhang mit Schmerzen und Leiden geprägt.
Zum Thema Schmerz/Stress/Leiden bei Fischen gibt es von Professor Schreckenbach auch einiges interessantes beim VDSF zu lesen, in welcher er der Auffassung von Rose folgt, daß Fischen eine bestimmte Hirnregion im Großhirn, die Bewußtsein und damit einhergehend Schmerzempfinden beim Menschen und anderen Primaten hervorruft, fehlt. Somit sei, so Rose und nachfolgend Schreckenbach/Pietrock, die bewußte Erfahrung von Schmerz bei Fischen unmöglich.
Dieses bewußte erfahren von Schmerz ist aber Voraussetzung für "Leiden" im Sinne des TSG:
Wer auf Schmerz, Stress etc. nur reaktiv, aber nicht bewusst reagiert, erfährt (da kein eigenes "Bewusstsein") auch kein "Leiden" im Sinne des TSG.
Schreckenbach/Pietrock, Schmerzempfinden bei Fischen: Stand der Wissenschaft, Schriftenreihe des Landesfischereiverbandes Baden Württemberg, Heft 2, S. 17 ff
Ebenso führen R.Hamers und K. Schreckenbach im Artikel "Stress bei Fischen" aus, dass Stress nicht automatisch negativ sein muss oder "Leiden" hervorruft, sondern sogar zwingend zum überleben notwendig und damit auch positiv sei - grundsätzlich, nicht nur bei Fischen.
Selbst bei Menschen wird zwischen gutem und schlechtem Stress unterschieden, siehe dazu zig Veröffentlichungen in Medizinschriften.
Somit setzt hier das Ministerium also, wenn der Artikel so stimmt, zudem fälschlicherweise Stress automatisch mit Leiden gleich.
Und selbst wenn der notwendige wissenschaftliche Nachweis gelänge, dass Fische zumindest überhaupt "leidensfähig" im Sinne des TSG wären, kann daraus juristisch noch lange kein grundsätzliches Setzkescherverbot resultieren.
Jendrusch/Niehaus dazu:
Für den Fall, dass die Fische nach dem Fang in einem Setzkescher gehältert und nach dem Wiegen wieder in das Gewässer zurückgesetzt werden, ohne dass es hierfür eine hegerische Notwendigkeit gibt, wären neben dem Tatbestandsmerkmal „Leiden“ auch die Erfordernisse „erheblich“ und „länger andauernd“ zu verwirklichen.
Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass das Merkmal „erheblich“ nach der Rechtsprechung des BGH gewichtige und gravierende Beeinträchtigungen voraussetzt25, welche sich nicht ohne weiteres begründen ließen.
Da das Ministerium wohl selber das Strafrecht anführt, dazu auch aus dem rechtswissenschaftlichen Aufsatz von Jendrusch/Niehaus:
Auf solch falschen Fakten beruht dann also das ausgesprochene Setzkescherverbot, sofern der Bericht so stimmt.Für die strafrechtliche Relevanz kommt es lediglich auf die erste Variante, namentlich die Zufügung länger anhaltender erheblicher Schmerzen oder Leiden an.
Abzustellen ist für die Bemessung des Zeitrahmens auf den Taterfolg, nicht auf die Tathandlung.
Die Zeitspanne, welche als länger anhaltend einzustufen ist, lässt sich dabei nicht fixieren, sondern ist abhängig von der
Intensität der Schmerzen oder Leiden. Faustformelartig lässt sich festhalten:
Je gravierender die Schmerzen oder Leiden, desto kürzer die Zeitspannen, die ausreichen, um das Tatbestandsmerkmal des „länger Anhaltens“ zu erfüllen.
26 Wenn aber schon auf Grund der einfachen Hirnstrukturen bei Fischen Zweifel an der generellen Leidens- und
Schmerzfähigkeit bestehen, so muss dies bei der Bemessung des Zeitrahmens, welcher als lang anhaltend einzustufen ist, ebenfalls Berücksichtigung finden.27
Zum einen ist das Ministerium selbst wohl gar nicht sicher, dass hier der Tatbestand des "Leidens" vorliegt (Zitat: "dass die Voraussetzungen möglicherweise für Tierquälerei gegeben sind.").
Und noch gar nicht ist vom Ministerium bedacht, dass für eine Strafanzeige/Verurteilung nicht nur das Kriterium "Leiden"; sondern auch zusätzlich unabdingbar die Kriterien "erheblich" sowie "länger anhaltend" gegeben sein müssen.
Wieso hier das Ministerium dann solche Äußerungen tätigt und versucht Angst zu schüren unter den Anglern, das müssen wir entsprechend nachfragen und werden dann berichten.
Grundlage vieler Setzkescherverbote:
http://vdsf.de/fischerei/wettfischen.html
Seit 1994 bis heute unverändert gültig sind die Ausführungen des VDSF zum Thema Wettfischen.
Darin wird explizit darauf hingewiesen, dass "Wettfischen" zu verbieten sein, aber:
Zur Abgrenzung von "guten" (zu erlaubenden) Gemeinschaftsfischen zu "schlechten" (zu verbietenden) Wettfischen wird unter Punkt 3 zum einen ausgeführt:Gemeinschaftsfischen auch in Zukunft für sinnvoll, das gilt insbesondere für gemeinschaftliche Fischen, die als traditionelle Veranstaltungen durchgeführt werden oder der sozialen Bindung im Verein dienen.
Also keinesfalls ist die auch tierschutzgerechte Hälterung im geeigneten Setzkescher erlaubt.der gefangene Fisch ist immer sofort fischweidgerecht zu töten
Das "schlechte" Wettfischen im Gegensatz zum "guten" Gemeinschaftsfischen wird zudem laut VDSF dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Kriterien erfüllt sind - explizit darunter aufgeführt unter anderem der Gebrauch eines Setzkeschers.
Durch diese Argumentation seitens des Verbandes, indem der Setzkescher und Hälterung per se negativ belegt wurde und dadurch wie das Wettfischen als per se tierschutzwidrig (was beides falsch ist), war es nachfolgend natürlich für Angelgegner und Tierschützer leicht, in den Gesetzgebungen der Länder vermehrt durchzusetzen, dass Setzkescher grundsätzlich verboten werden.
Im Laufe der Jahre wurde dies dann in vielen Bundesländern wieder erlaubt, auch dank der Hilfe der Landesverbände von VDSF und DAV und des DAV-Bund, welche die die grundsätzlich negative Darstellung des Setzkeschers durch den VDSF-Bund nicht teilen.
Warum jetzt in Niedersachsen anscheinend wieder eine Gegenbewegung eingeleitet werden soll zu weiteren generellen Setzkescherverboten, was welche Verbände dagegen unternehmen, werden wir versuchen zu ermitteln.