AW: Niedersächsischer Fischerprüfungs-Ausweis in NRW
Der Prüfungsnachweis ist grundsätzlich gültig. (Ich glaube in fast allen Bundesländern -gab es da nicht etwas mit den Bayern?)
Du wirst dir aber bei Wohnsitz in NRW einen neuen Fischereischein (1- oder 5 jährig) besorgen müssen.
Dazu wird das Prüfungszeugnis zur Vorlage gefordert.#6