Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

G

Gelöschtes Mitglied 77693

Guest
Moin Leute, ich bin mit diesem Beitrag versehentlich beim Stammtisch gelandet und wurde entsprechend ausgeschipft.

Vielleicht hat ja jemand hier Interesse an den Informationen?

Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Niedersachsen hat ein Papier herausgegeben, unter dem Titel

Betäubung und Schlachtung oder Tötung von Fischen und Krebstieren
Da heisst es unter anderem:
Stumpfer Schlag auf den Kopf - gemäß Anlage 1 Nummer 5 ist der stumpfe Schlag auf den Kopf mit einem geeigneten Gegenstand (Abbildung 3) und ausreichend kräftig auszuführen. Ein den Tod herbeiführendes Verfahren muss unmittelbar danach durchgeführt werden, zum Beispiel durch Entbluten (Kiemenrundschnitt, Abbildung 4) oder sofortiges Herausnehmen der Eingeweide einschließlich des Herzens.

Hier der Link zum kompletten Artikel

 
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