Noch mehr Tierschutz in der Fischerei – Minister Jost kündigt Gesetzesänderung an

August

Member
AW: Noch mehr Tierschutz in der Fischerei – Minister Jost kündigt Gesetzesänderung an

Habe mal eine Frage an euch aus dem Folgenden https://www.landtag-saar.de/Drucksache/Gs15_1916.pdf gesetzesentwurf im saarland lese ich folgendes
Zu Nr. 5)
Als neuer Absatz 5 wird in § 10 eingefügt, dass die Tötung von Fischen tierschutzg
e-
recht nach Maßgabe der Tierschutzschlachtverordnung zu erfolgen hat und dass es
insbesondere ve
rboten ist, ihnen mehr als unvermeidbare Schmerzen oder Leiden
zuzufügen. Diese Regelung, die bereits nach der (bundesrechtlichen) Tierschut
z-
schlachtverordnung verbindlich gilt und die im Saarland auch in der Fischereiausbi
l-
dung vermittelt wird, wird hier
(als gesetzliche Verweisung) aufgenommen, um zu b
e-
tonen, dass auch ein Verstoß gegen diese Verordnung zu den in § 10 verbotenen,
nicht waidgerechten, Angelm
ethoden zu rechnen ist


nun habe ich mir mal die https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschlv_2013/gesamt.pdf

Tierschutzschlachtverordnung Herausgesucht und da steht Bei Aalen dfolgendes drin.

(10) Wer einen Fisch schlachtet oder tötet, muss diesen unmittelbar vor dem Schlachten oder Töten nach
Maßgabe der Anlage 1 Nummer 9 betäuben. Abweichend von Satz 1 dürfen
1. Plattfische durch einen schnellen Schnitt, der die Kehle und die Wirbelsäule durchtrennt, und
2. Aale, wenn sie höchstens bis zu einer Zahl von 30 Tieren pro Tag gefangen und verarbeitet werden, durch
einen die Wirbelsäule durchtrennenden Stich dicht hinter dem Kopf und sofortiges Herausnehmen der
Eingeweide einschließlich des Herzens
ohne vorherige Betäubung geschlachtet oder getötet werden.

hm also ich habe damals beim Lehrgang zwar gelernt das man einen aal Töten muss in dem man ihm hinter dem Kopf die Wirbelsäule durchtrennt allerdings das man diesen an ort und stelle auch aushemen muss ist mir neu und Zudem wäre das ja an unsere Gewässern auch Verboten da keine Fische unmittelbar am gewässer Ausgenommen werden dürfen

jetzt steht bei mir ein Grosses ?????
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Noch mehr Tierschutz in der Fischerei – Minister Jost kündigt Gesetzesänderung an

Schlachtverordnung ist eigentlich für gewerbliche gedacht - auch wieder eine unnötige und anglerfeindliche VErschärfung, das auch fpr Angler zu nehmen wie im Saarland passiert (mit Duldung und aktiver Förderung des Saarverbandes)......

Frag die Anglerfeinde von Verband doch, wie sie es nun gerne hätten ...
 

August

Member
AW: Noch mehr Tierschutz in der Fischerei – Minister Jost kündigt Gesetzesänderung an

Frag die Anglerfeinde von Verband doch, wie sie es nun gerne hätten ...

He He Thomas keine Ahnung wer sich den Mist da ausgedacht hat allerdings hat das irgendwie mit

sowas kommt ja dabei raus wenn es NABU Gerecht werden soll am ende. Legen wir das mal unter der Rubrik Politischer Pups ab und Warten auf Irgendeinen trump der das ganze wieder Rückgängig macht so langsam denke ich brauchen wir den hier auch wenn man sich einmal dieses Wirrwarr in den Ganzen Fischereigesetzen ansieht
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Noch mehr Tierschutz in der Fischerei – Minister Jost kündigt Gesetzesänderung an

vergiss es - guck in B-W (und auch Saarland, nur ists da kein Gesetz/Verordnung, sondern vom Verband als KöR) mit Nachtangelverbot (oder jedem sonstigen neuen Verbot:
Welches kam je wieder mal weg?

Vor allem, wenns die anglerfeindlichen Verbände selber mit initiiert hatten?

Vorteil Saarland-Angler:
Frankreich, Luxemburg, Belgien ist um die Ecke...
 
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