August
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AW: Noch mehr Tierschutz in der Fischerei – Minister Jost kündigt Gesetzesänderung an
Habe mal eine Frage an euch aus dem Folgenden https://www.landtag-saar.de/Drucksache/Gs15_1916.pdf gesetzesentwurf im saarland lese ich folgendes
nun habe ich mir mal die https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschlv_2013/gesamt.pdf
Tierschutzschlachtverordnung Herausgesucht und da steht Bei Aalen dfolgendes drin.
hm also ich habe damals beim Lehrgang zwar gelernt das man einen aal Töten muss in dem man ihm hinter dem Kopf die Wirbelsäule durchtrennt allerdings das man diesen an ort und stelle auch aushemen muss ist mir neu und Zudem wäre das ja an unsere Gewässern auch Verboten da keine Fische unmittelbar am gewässer Ausgenommen werden dürfen
jetzt steht bei mir ein Grosses ?????
Habe mal eine Frage an euch aus dem Folgenden https://www.landtag-saar.de/Drucksache/Gs15_1916.pdf gesetzesentwurf im saarland lese ich folgendes
Zu Nr. 5)
Als neuer Absatz 5 wird in § 10 eingefügt, dass die Tötung von Fischen tierschutzg
e-
recht nach Maßgabe der Tierschutzschlachtverordnung zu erfolgen hat und dass es
insbesondere ve
rboten ist, ihnen mehr als unvermeidbare Schmerzen oder Leiden
zuzufügen. Diese Regelung, die bereits nach der (bundesrechtlichen) Tierschut
z-
schlachtverordnung verbindlich gilt und die im Saarland auch in der Fischereiausbi
l-
dung vermittelt wird, wird hier
(als gesetzliche Verweisung) aufgenommen, um zu b
e-
tonen, dass auch ein Verstoß gegen diese Verordnung zu den in § 10 verbotenen,
nicht waidgerechten, Angelm
ethoden zu rechnen ist
nun habe ich mir mal die https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschlv_2013/gesamt.pdf
Tierschutzschlachtverordnung Herausgesucht und da steht Bei Aalen dfolgendes drin.
(10) Wer einen Fisch schlachtet oder tötet, muss diesen unmittelbar vor dem Schlachten oder Töten nach
Maßgabe der Anlage 1 Nummer 9 betäuben. Abweichend von Satz 1 dürfen
1. Plattfische durch einen schnellen Schnitt, der die Kehle und die Wirbelsäule durchtrennt, und
2. Aale, wenn sie höchstens bis zu einer Zahl von 30 Tieren pro Tag gefangen und verarbeitet werden, durch
einen die Wirbelsäule durchtrennenden Stich dicht hinter dem Kopf und sofortiges Herausnehmen der
Eingeweide einschließlich des Herzens
ohne vorherige Betäubung geschlachtet oder getötet werden.
hm also ich habe damals beim Lehrgang zwar gelernt das man einen aal Töten muss in dem man ihm hinter dem Kopf die Wirbelsäule durchtrennt allerdings das man diesen an ort und stelle auch aushemen muss ist mir neu und Zudem wäre das ja an unsere Gewässern auch Verboten da keine Fische unmittelbar am gewässer Ausgenommen werden dürfen
jetzt steht bei mir ein Grosses ?????