Nordkurier: Angler angezeigt, 90er Hecht

G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Ja der 90 cm Riesenhecht, oder Megahecht, da stellt der arme Kerl sich mal in die Öffentlichkeit, mit einem schönen Fisch, aber eigentlich nicht wirklich herausragend und hat dann nicht mal die richtige Tageskarte gelöst.
 

sprogoe

-Privatier- sponsert by DRV
Und dem Hecht läuft das Blut des Anglers aus den Kiemen, wo seine Hand sich doch außerhalb des Mauls befindet???
Wenn der im öffentlichen Dienst so schlampig arbeitet, wie er beim Erwerb eines Angelscheins vorgeht, dann Prost Mahlzeit.
 
Zuletzt bearbeitet:

Kochtopf

Chub Niggurath
Sorry kein Mitleid.
Einfach doof
 

Meefo 46

Well-Known Member
Moin .Ob Unwissenheit oder nicht geschuldet für mich ist es unserem Bürokratismus Wahnsinn jeder macht hier seine eigenen Vorschriften .

Ich plädiere für eine Bundesweite Einheitlichkeit der Vorschriften.
 

Rheinspezie

Fischender Gentleman
Ich denke mal ,

ein paar hundert Euro wird Ihn das mindestens kosten.

Leider hat er auch zugegeben, einen 60er Hecht aus dem Gewässer verzehrt zu haben.

Es ist also ein greifbarer Schaden entstanden.

Es ist definitiv der Tatbestand der Fischwilderei hier - das kann übel enden.

R.S.
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Einheitliche Vorschriften sehe ich hinsichtlich der Vielfalt der Gewässer nicht, aber eine Applikation nach niederländischem Muster hätte hier wohl geholfen und bei der Vielzahl der Gewässer und Fischereirechte wäre sie auch sinnvoll.
 

Orothred

Well-Known Member
Seh ich das richtig, dass der Kerl einen Erlaubnisschein gekauft hat bei einer Stelle, die für dieses Gewässer gar nicht das Recht hat, Erlaubnisscheine auszugeben?
Warum steigt man denen nicht aufs Dach?
 

Bilch

Otto-Normalangler
Den Vorschriften nach ist er schuldig, wenn man aber den gesunden Menschenverstand einschaltet, sollte ihn man aber dafür nicht drakonisch bestrafen, bzw. überhaupt nicht, er soll z.B. nur die richtige Erlaubnis kaufen.

Was aber das Umgang mit dem Fisch angeht, da habe ich meine eigenen Prinzipien. Wenn man nicht die Absicht hat den Fisch zu entnehmen, dann gehört dieser so schnell wie möglich zurück ins Wasser - Posieren hat beim waidgerechten Umgang nichts zu suchen.
Wenn dieser Angler seinen Fangerfolg nicht mit der ganzen Welt teilen wollte, hätte er überhaupt keine Probleme.
 

phirania

phirania
In stillem Gedenken
Frag mich gerade,ob sein Angelkollege dann auch die falsche Karte hatte..
Wenn ja warum er seinem Kollegen dann nicht bescheid gegeben hat.
 

u-see fischer

Traurig ich bin
Seh ich das richtig, dass der Kerl einen Erlaubnisschein gekauft hat bei einer Stelle, die für dieses Gewässer gar nicht das Recht hat, Erlaubnisscheine auszugeben?
Warum steigt man denen nicht aufs Dach?

Das ist halt die Frage. Da niemand (der AB User) dem Verkaufsgespräch beigewohnt hat, kann auch niemenad eine Aussage zum Verkaufsgespräch und Kaufsgegenstand machen.
So kann ich z.B. einen Rheinschein in NRW erwerben, berechtigt mich zum Fischfang mit der Angel in ganz NRW. Jeoch obliegt es dem Angler sich selber um temporäre und ganzjährige Sperrgebiete zu informieren und diese einzuhalten. Gleiches gilt für Nebengewässer (Häfen, Altarme Flußmündungen usw. für die größtenteils ein anderer Erlaubnisschein erforderlich ist. Die Grenzen dieser Nebengewässer sind meist nicht eindeutig zu erkennen, Verstöße dagegen (Gewässergrenzen) sind dennoch strafbar.
Ergo, wird man dem Verkäufer schwerlich eine Fehlverhalten nachweisen können.
 

Orothred

Well-Known Member
Was aber das Umgang mit dem Fisch angeht, da habe ich meine eigenen Prinzipien. Wenn man nicht die Absicht hat den Fisch zu entnehmen, dann gehört dieser so schnell wie möglich zurück ins Wasser - Posieren hat beim waidgerechten Umgang nichts zu suchen.
Wenn dieser Angler seinen Fangerfolg nicht mit der ganzen Welt teilen wollte, hätte er überhaupt keine Probleme.

Seh ich genau so....diese dauernden Fotos von unmaßigen, geschonten oder in dem Fall übermaßigen Fischen regen mich tierisch auf....
 

Orothred

Well-Known Member
Das ist halt die Frage. Da niemand (der AB User) dem Verkaufsgespräch beigewohnt hat, kann auch niemenad eine Aussage zum Verkaufsgespräch und Kaufsgegenstand machen.
So kann ich z.B. einen Rheinschein in NRW erwerben, berechtigt mich zum Fischfang mit der Angel in ganz NRW. Jeoch obliegt es dem Angler sich selber um temporäre und ganzjährige Sperrgebiete zu informieren und diese einzuhalten. Gleiches gilt für Nebengewässer (Häfen, Altarme Flußmündungen usw. für die größtenteils ein anderer Erlaubnisschein erforderlich ist. Die Grenzen dieser Nebengewässer sind meist nicht eindeutig zu erkennen, Verstöße dagegen (Gewässergrenzen) sind dennoch strafbar.
Ergo, wird man dem Verkäufer schwerlich eine Fehlverhalten nachweisen können.

Ja, Grenzen, Schongebiete, alles klar soweit...

Aber wenn ich das wie gesagt richtig verstanden habe, hätte die Ausgabestelle für das komplette Gewässer keinen Erlaubnisschein ausstellen dürfen. Hier könnte man schlicht und einfach Betrug vorwerfen....
 

Nemo

Heckbremser
Die ganze Geschichte ist an Skurrilität eigentlich kaum zu überbieten.

Angefangen damit, dass ein Angler einen 90cm Hecht stolz als "Megahecht" meldet:annoyed wird er angezeigt, weil er (woher man auch immer man das wusste) den falschen Erlaubnisschein gelöst hatte und der Hecht außerhalb des Entnahmefensters lag, obwohl gar keine Aussage darüber zu lesen war, ob der Fisch entnommen wurde oder nicht. Die kleinen Blutflecken an den Kiemen können meiner Meinung nach alles sein, ein geschlachteter Hecht dieser Größe sieht anders aus. Wie auch immer, jedenfalls äußert er sich noch dazu, den großen Fisch freigelassen aber einen kleineren entnommen und verzehrt zu haben. Das war möglicherweise nur eine Schutzbehauptung, damit keiner den Vorwurf erhebt, er hätte gezielt C&R betrieben, kommt aber als Bumerang zurück, weil er keine passende Erlaubnis hat. Wenn er Glück hat, glaubt man ihm, dass er das ganze nicht vorsätzlich gemacht hat, weil nun wirklich keiner so blöd wäre, absichtlich die falsche Karte zu lösen und dann an die Presse zu gehen.
Kurze Frage, wieso soll es nur eine Ordnungswidrigkeit sein, wenn er gar keinen Fischereischein gehabt hätte?

Ich habe allerdings auch nur die drei Artikel im Nordkurier verfolgt, vielleicht gab es in irgend welchen Social Media Kanälen detailliertere Infos dazu.
https://www.nordkurier.de/neustrelitz/wesenberger-faengt-einen-mega-hecht-0635404505.html
https://www.nordkurier.de/neustreli...en-90-zentimeter-hecht-angeln-0835424005.html
https://www.nordkurier.de/neustrelitz/angler-verteidigt-sich-gegen-vorwuerfe-0835431505.html
 
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sprogoe

-Privatier- sponsert by DRV
Es kann doch keine Ausgabestelle Scheine für ein Gewässer ausstellen, für das sie keine Berechtigung haben,
diese Scheine liegen denen doch auch garnicht vor. Will ich mir einen Erlaubnisschein für den Rhein kaufen,
kriege ich (mir angeblich unbewußt) von der Ausgabestelle auch keinen Schein für die Mosel. Jeder Angler ist ja wohl verpflichtet,
sich den Angelschein genauestens durchzulesen. bevor er mit dem Angeln beginnt.
Hätte er das getan, durfte er garnicht erst mit dem Angeln beginnen, sondern zurück zur Ausgabestelle gehen müssen. Ev. hat er es ja gelesen und sich bewußt dumm gestellt.
In meinen Augen hat der Typ bewußt eine strafbare Handlung in Kauf genommen und sollte doch mal den Sachverhalt ehrlich schildern.
Wieder bringt so ein senesationslüsterner Heini das Angeln und somit die gesammte Anglerschaft in Verruf.

Edit by Mod - Gewalt gehört hier nicht hin!
 
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hanzz

Master of "steht noch nicht fest"
Ja, Grenzen, Schongebiete, alles klar soweit...

Aber wenn ich das wie gesagt richtig verstanden habe, hätte die Ausgabestelle für das komplette Gewässer keinen Erlaubnisschein ausstellen dürfen. Hier könnte man schlicht und einfach Betrug vorwerfen....

Ich glaub, so einfach ist das nicht.
Hört sich ja nach einem Gewässerpool, bzw. verschiedenen an. Der Kollege ist zur Ausgabestelle gegangen, im Glaube zur richtigen, und hat sich wohl ohne nachzufragen nen Schein geholt. Leider den falschen.
Wenn man zu einer Ausgabestelle geht, seinen Fischereischein hinlegt und sagt, ich möchte diesen Schein haben, so bekommt man ihn. Hätte der Kollege nicht nach dem Schein, sondern nach dem Schein für dieses oder jenes Gewässer gefragt, hätte er wohl die passende Antwort bekommen.
Aber das sind nur Vermutungen.

Den Gedanken mit der Schutzbehauptung hatte ich auch.
Könnte, hätte, müsste?
 

u-see fischer

Traurig ich bin
Ja, Grenzen, Schongebiete, alles klar soweit...

Aber wenn ich das wie gesagt richtig verstanden habe, hätte die Ausgabestelle für das komplette Gewässer keinen Erlaubnisschein ausstellen dürfen. Hier könnte man schlicht und einfach Betrug vorwerfen....

Wie gesagt, es war ja niemand (von uns) dabei, als er den Schein gekauft hat. Fakt ist, er hat eine Gastanglererlaubnis des LV Meck-Pom gekauft, die Frage, die wir nicht beantworten können, wonach hat er bei der Ausgabestelle gefragt. Schein des LV Meck-Pom oder Schein für den Woblitzsee.

Er kannte das Entnahmefenster für den Woblitzsee, weiß aber nicht, wer dieses Entnahmefenster erlassen hat, sehr suspeckt. So wie das für mich aussieht hat er einen Schein für die Gewässer LV Meck-Pom gekauft und sich nicht informiert, welche Gewässer dazu gehören. Der Angler kommt aus Wesenberg, Wesenberg liegt unmittelbar am Woblitzsee.

Da ich Grundsätzlich an das Gute im Menschen glaube, will ich ihm keinen Vorsatz unterstellen fahrlässigkeik, weil er sich nicht über das Gewässer erkundigt hat aber schon.
 

Nemo

Heckbremser
Jeder Angler ist ja wohl verpflichtet,
sich den Angelschein genauestens durchzulesen. bevor er mit dem Angeln beginnt.
Hätte er das getan, durfte er garnicht erst mit dem Angeln beginnen, sondern zurück zur Ausgabestelle gehen müssen. Ev. hat er es ja gelesen und sich bewußt dumm gestellt.
In meinen Augen hat der Typ bewußt eine strafbare Handlung in Kauf genommen und sollte doch mal den Sachverhalt ehrlich schildern.

Sehe ich ganz anders. Er hat sich insgesamt schon blöd angestellt, aber dass er das alles absichtlich gemacht hat und damit auch noch selbst an die Presse geht, kann ich mir nicht vorstellen.
 
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