NRW: 10-Punkte Katalog der Partnerverbände des ländlichen Raumes

Thomas9904

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Pressemeldung

NRW: 10-Punkte Katalog der Partnerverbände des ländlichen Raumes

Die zwölf Partnerverbände des ländlichen Raumes legen einen 10-Punkte-Katalog ihrer Forderungen für das neue Landesnaturschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen vor. Im Mittelpunkt steht der Vorrang des Prinzips „kooperativer Naturschutz mit den Eigentümern und Nutzern“.


Bei ihrer Zusammenkunft am vergangenen Donnerstag haben die Partnerverbände des ländlichen Raumes ihre Forderungen an das neue Landesnaturschutzgesetz NRW verabschiedet. Dabei legen sie besonderen Wert auf den Verzicht zusätzlicher, über die bestehenden Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes hinausgehenden Auflagen und Beschränkungen. Zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen sollen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Prinzip „Qualität vor Quantität“ ausgerichtet werden. „Naturschutz und Landschaftspflege in Nordrhein-Westfalen können nur gelingen, wenn sie im Einvernehmen mit Grundstückseigentümern, Bewirtschaftern und Nutzern geplant und umgesetzt werden“, so die einhellige Auffassung aller Partnerverbände.


Landfrauenverbände sind dem Bündnis für den ländlichen Raum beigetreten.
Die beiden nordrhein-westfälischen Landfrauenverbände sind dem Bündnis für den ländlichen Raum beigetreten. Mit ihnen gehören jetzt insgesamt zwölf Verbände aus Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei und Grundbesitzern zu der Interessengemeinschaft, die damit mehr als 500.000 Mitglieder vertritt.


Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V.

Hier der Text des Positionspapieres:
Münster, Bonn, Düsseldorf, Essen, Dortmund, Hamm, den 28. April 2015

„Für Land und Leute – wir denken in Generationen“

Die Partnerverbände des ländlichen Raumes fordern bei der Erstellung des Landesnaturschutzgesetzes NRW die Berücksichtigung der folgenden 10 Punkte:

1. Wir sind für einen kooperativen Naturschutz mit den Eigentümern und Nutzern.

2. Wir sind für den Erhalt und die Förderung der Biodiversität auf freiwilliger Basis im Rahmen der Landnutzung.

3. Wir sind für eine Verbesserung der Qualität bestehender Biotope durch Pflege und lehnen die Forderung nach der Erhöhung des quantitativen Umfangs eines Biotop-Verbundsystems ab.

4. Wir sind für eine besondere Berücksichtigung agrarstruktureller Belange bei der Auswahl von Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und für eine entsprechend geringstmögliche Inanspruchnahme landwirtschaftlich
genutzter Flächen. Das Prinzip „Qualität vor Quantität“ muss Vorrang haben.

5. Wir sind für eine Anpassung und Präzisierung des neuen Bundesnaturschutzgesetzes in Bezug auf die Verhältnisse in NRW und lehnen darüber hinaus gehende Anforderungen ab.

6. Wir sind für das im Bundesnaturschutzgesetz festgelegte Prinzip, vertragliche Vereinbarungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ordnungsrechtlichen Festsetzungen vorzuziehen.

7. Wir sind für ein klares Bekenntnis, jegliche Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nur mit Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer und Bewirtschafter umzusetzen.

8. Wir sind für eine Übernahme der Regelungen zur guten fachlichen Praxis aus dem Bundesnaturschutzgesetz und lehnen zusätzliche Anforderungen für NRW ab. Anstelle eines neuen Ordnungsrechts in NRW müssen über den Vertragsnaturschutz die Erfordernisse des Naturschutzes mit den Ansprüchen der Landnutzung in Einklang gebracht werden.

9. Wir sind für eine eigenständige Abwägungs- und Ermessensentscheidung der Träger der Landschaftsplanung, Art und Umfang des Schutzes von Natur und Landschaft festzusetzen.

10. Wir sind für ein notwendiges Einvernehmen mit den Jagd- und Fischereibehörden sowie den betroffenen Jagd- und Fischereirechtsinhabern bei Einschränkungen der Jagd und der Fischerei in Schutzgebieten.

Wer wir sind:
Als Partnerverbände des ländlichen Raumes vertreten wir unmittelbar die Interessen von mehr als 500.000 Land- und Forstwirten, Jägern, Fischern, Landfrauen und Eigentümern, die mit und von der Natur leben. Wir stehen für Millionen von Bürgerinnen und Bürgern im ländlichen Raum.
 
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