Anglerboard-Team
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DEUTSCHER ANGLERVERBAND e.V.
Berlin, 25. Mai 2007
Sehr geehrter Herr Minister Gabriel,
sehr geehrter Herr Professor Kächele,
das Ausrufen des o. g. Wettbewerbs haben wir mit viel Sympathie verfolgt.
Mit Bedauern mussten wir jedoch zur Kenntnis nehmen, dass im Frage- bzw. Bewertungskatalog mit wenig Sensibilität agiert worden ist. Wieder einmal wird so getan, als wären Angeln sowie Natur- und Artenschutz Gegensätze. Auf unsachliche Art und Weise – oder aus absoluter Unkenntnis der Realität – werden die Leistungen der deutschen Anglerschaft gerade auf diesen Gebieten negiert.
Im Fragebogen zum Wettbewerb um den Titel „Bundeshauptstadt Naturschutz“ wird unter Punkt 5.4 für die Einrichtung von Fischruhezonen ein Angelverbot als scheinbar einziges und erstrebenswertes Mittel der Wahl aufgeführt.
Dem müssen wir in entschiedener Form entgegentreten!
Die Anglerinnen und Angler unseres Landes sind anerkannte Nutzer und Schützer der heimischen Gewässer sowie der darin bzw. daran lebenden Fauna und Flora. So leisten sie unentgeltlich unzählige freiwillige Arbeitsstunden an den Gewässern und tragen auch finanziell die Unterhaltung dieser Biotope im Dienste des Gemeinwohls. Die Mitglieder der Anglervereine richten u. a. Laich- und Fischschonbezirke ein, die jedoch nicht mit einem Angelverbot für das gesamte Gewässer zu verwechseln sind!
Seit einigen Jahren ist eine zunehmende administrative Tendenz zu verzeichnen, Menschen aus der Natur auszusperren, statt sie aktiv in die nachhaltige Förderung der Ressourcen einzubeziehen. Nur eines dieser ökologisch und sozial fragwürdigen Mittel ist eben das von Ihnen offensichtlich favorisierte Angelverbot. Eine sehr gravierende Folge dieser absurden „Umweltpolitik“ in Deutschland ist eine Jugend ohne Naturbezug und Werteverständnis, wie die Jugendreporte der Philipps-Universität Marburg belegen.
Wir bitten Sie deshalb dringend, diese ökologisch unsinnige und unsoziale Tendenz nicht mitzutragen und den Passus des Angelverbots ausdrücklich nicht in die Bewertung beim Wettbewerb um den Titel „Bundeshauptstadt Naturschutz“ einzubeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Mikulin
Präsident
Berlin, 25. Mai 2007
Offener Brief des DAV zu den Bewertungskriterien im Wettbewerb um die „Bundeshauptstadt Naturschutz“ vom 25. Mai 2007
Sehr geehrter Herr Minister Gabriel,
sehr geehrter Herr Professor Kächele,
das Ausrufen des o. g. Wettbewerbs haben wir mit viel Sympathie verfolgt.
Mit Bedauern mussten wir jedoch zur Kenntnis nehmen, dass im Frage- bzw. Bewertungskatalog mit wenig Sensibilität agiert worden ist. Wieder einmal wird so getan, als wären Angeln sowie Natur- und Artenschutz Gegensätze. Auf unsachliche Art und Weise – oder aus absoluter Unkenntnis der Realität – werden die Leistungen der deutschen Anglerschaft gerade auf diesen Gebieten negiert.
Im Fragebogen zum Wettbewerb um den Titel „Bundeshauptstadt Naturschutz“ wird unter Punkt 5.4 für die Einrichtung von Fischruhezonen ein Angelverbot als scheinbar einziges und erstrebenswertes Mittel der Wahl aufgeführt.
Dem müssen wir in entschiedener Form entgegentreten!
Die Anglerinnen und Angler unseres Landes sind anerkannte Nutzer und Schützer der heimischen Gewässer sowie der darin bzw. daran lebenden Fauna und Flora. So leisten sie unentgeltlich unzählige freiwillige Arbeitsstunden an den Gewässern und tragen auch finanziell die Unterhaltung dieser Biotope im Dienste des Gemeinwohls. Die Mitglieder der Anglervereine richten u. a. Laich- und Fischschonbezirke ein, die jedoch nicht mit einem Angelverbot für das gesamte Gewässer zu verwechseln sind!
Seit einigen Jahren ist eine zunehmende administrative Tendenz zu verzeichnen, Menschen aus der Natur auszusperren, statt sie aktiv in die nachhaltige Förderung der Ressourcen einzubeziehen. Nur eines dieser ökologisch und sozial fragwürdigen Mittel ist eben das von Ihnen offensichtlich favorisierte Angelverbot. Eine sehr gravierende Folge dieser absurden „Umweltpolitik“ in Deutschland ist eine Jugend ohne Naturbezug und Werteverständnis, wie die Jugendreporte der Philipps-Universität Marburg belegen.
Wir bitten Sie deshalb dringend, diese ökologisch unsinnige und unsoziale Tendenz nicht mitzutragen und den Passus des Angelverbots ausdrücklich nicht in die Bewertung beim Wettbewerb um den Titel „Bundeshauptstadt Naturschutz“ einzubeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Mikulin
Präsident