AW: Ohne Erlaubniskarte erwischt. Wie hoch fällt die Strafe aus?
Sorry, daß ich mich erst so spät wieder melde, aber ich wollte erst abwarten, was sich noch so in meinem Briefkasten findet.
Dann war ich mir nicht sicher, ob der Ausgang meines Verfahrens hier nicht einige falsch motivieren könnte..
Ok, zum Stand der Dinge:
- Das Strafverfahren wegen Fischwilderei wurde wegen Geringfügigkeit von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingestellt.
- Ein Geldstrafe (Ordnungswidrigkeit) gab es bis jetzt nicht.
ABER:
Meinen Urlaub habe ich mir mit dieser ganzen Aktion selbst gründlich versaut und ich habe nicht viel Urlaub im Jahr..
Ich kann nur jedem hier raten, immer einen Erlaubnisschein zu besitzen!