AW: Ohne Erlaubniskarte erwischt. Wie hoch fällt die Strafe aus?
käse. es gibt keine versuchte wilderei. würde man aber wissen, wenn man auch mal LESEN würde.
BINGO
egal ob er missglückt oder eben nichts dabei fängt der versuch der Wilderei ist gegeben.
käse. es gibt keine versuchte wilderei. würde man aber wissen, wenn man auch mal LESEN würde.
Meine Güte, bleib doch mal auf dem Teppich und zieh' hier nicht irgendwelche obskuren Vergleiche an den Haaren herbei. Hier geht es weder um Wilderei noch um Diebstahl, zumindest nicht im moralischen Sinne, der TE hatte blos seine Jahreskarte noch nicht bekommen, hat dazu 'ne völlig klare Frage gestellt und muß sich jetzt seitenweise hobbyjuristische Ausführungen und pseudophilosophischen Stuß durchlesen, langsam wird das hier zu 'ner Endlosschleife!
Wenn der Staatsanwalt seine sieben Sinne beisammen hat wird die Sache eingestellt und für den Fall das ihm grad an dem Tag ein Furz ins Hirn gefahren ist zahlt der TE 100 Euro an den örtlichen "Moralapostel" e.V. , also was soll's!
BINGO