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[FONT="] Was heißt denn "maschinenlesbar", was soll damit gemacht werden?[/FONT]
[FONT="]Lindner: Maschinenlesbar bedeutet, dass der Ausweis eine eindeutige fälschungssichere Nummer auf einem Chip enthält. Diese Nummer kann man mit jedem handelsüblichen Smartphone per NFC auslesen.[/FONT]
· [FONT="]Welche Funktionen hat der Ausweis?[/FONT]
[FONT="]Lindner: Erst mal ersetzt er die alten Papierausweise. Der neue Ausweis bietet alles was der alte Ausweis geboten hat, inkl. der Möglichkeit Marken aufzukleben (kleine Hologramme). In Zukunft können beliebige weitergehende Funktionen mit dem Ausweis verknüpft werden, z.B. Mitglieder-Rabattprogramme, Fischereierlaubnis, Vereinsausweis, Versicherungen usw.[/FONT]
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· [FONT="]Wer zahlt den?[/FONT]
[FONT="]Lindner: Das hängt vom jeweiligen Landesverband ab. Die Herstellungskosten sind günstig. Der Ausweis muss nicht teurer werden, als die alten Papierausweise. Dazu ist er unbegrenzt gültig.
[/FONT] · [FONT="]Wer haftet für Verlust & Missbrauch? Der BV, der LV, der [/FONT][FONT="]Verein[/FONT][FONT="], der Angler?[/FONT]
[FONT="]Lindner: Es ändert sich nichts zu den bestehenden Papierausweisen. Dazu gibt es die Möglichkeit Ausweise von zentraler Stelle für gültig oder ungültig zu erklären. Das ging vorher nicht ohne Mithilfe des Inhabers. Der Ausweis ist dazu um ein Vielfaches fälschungssicherer als der alte Papierausweis.
[/FONT] · [FONT="]Welchen Aufwand werden [/FONT][FONT="]Vereine[/FONT][FONT="] damit haben, wenn sie Mitglieder aufnehmen, abmelden und z.B. diese Karte nicht zurück bekommen?[/FONT]
[FONT="]Lindner: Die Karten sind personenbezogen und werden nicht zurückverlangt, die Nummer auf dem Chip wird einfach als ungültig oder abgelaufen deklariert. Für die Verbände, Angelgeschäfte, Vereine, Mitglieder wird es einen Online-Service zur Gültigkeitsprüfung, Ausgabe, Abmeldung usw. geben. Sofern der Verband Klebemarken beibehalten will, kann der Ausweis auch ohne digitale Technik Verwendung finden.
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· [FONT="]Sind die Mitgliedsausweise personalisiert?
Wenn JA: Wer übermittelt die personenbezogenen Daten und wie ist die Übermittlung das rechtlich nach DSGVO abgesichert?[/FONT]
[FONT="]Lindner: Ja die Mitgliedsausweise sind personalisiert. Wobei derzeit nur Name, Geb-Datum und Vereinszugehörigkeit (optional) aufgedruckt werden sollen. Der Chip speichert keine personenbezogenen Daten, nur eine eindeutige Nummer. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten werden Datenschutzerklärungen auf Grundlage der DSGVO mit allen Rechten und Pflichten für alle Beteiligten getroffen. Wohl jeder Verband in Deutschland hat eine Liste seiner Mitglieder, das Thema Datenschutz ist wichtig und mit vernünftigen Regelungen gesetzeskonform lösbar. Jeder der ein Smartphone, ein soziales Netzwerk, Rabattkarten oder auch nur das Internet nutzt, gibt zweifelhaften (meist amerikanischen) Organisationen einen weiten Teil seines Lebens Preis und das ist nicht von den europäischen Datenschutzverordnungen gedeckt.[/FONT]
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· [FONT="]Elktr. Mitgliedsausweise und Datenschutzverordnung. Wie bietet man hier den Vereinen Rechtssicherheit?[/FONT]
[FONT="]Lindner: Dazu gibt es klare Datenschutzvereinbarungen auf Grundlage der neuen DSGVO.[/FONT]
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[FONT="]Die Chancen und möglichen Vereinfachungen, die ein solcher Ausweis für die organisierten Angler in Deutschland eröffnen könnte sind enorm. Es ist eine der Kernforderungen der Angler an die Verbände, angeln in Deutschland einfacher zu machen und Mehrwerte zu bieten.[/FONT]