Olaf Lindner antwortet: Fragen zum maschinenlesbaren Ausweis

Anglerboard Redaktion

Administrator
Teammitglied
NEU-Beitragsbild-Anglerboard_635x332PX_Olaf-Lindner.jpg
[FONT=&quot]
[/FONT]

[FONT=&quot]
[/FONT]

[FONT=&quot] Was heißt denn "maschinenlesbar", was soll damit gemacht werden?[/FONT]

[FONT=&quot]Lindner: Maschinenlesbar bedeutet, dass der Ausweis eine eindeutige fälschungssichere Nummer auf einem Chip enthält. Diese Nummer kann man mit jedem handelsüblichen Smartphone per NFC auslesen.[/FONT]

· [FONT=&quot]Welche Funktionen hat der Ausweis?[/FONT]
[FONT=&quot]Lindner: Erst mal ersetzt er die alten Papierausweise. Der neue Ausweis bietet alles was der alte Ausweis geboten hat, inkl. der Möglichkeit Marken aufzukleben (kleine Hologramme). In Zukunft können beliebige weitergehende Funktionen mit dem Ausweis verknüpft werden, z.B. Mitglieder-Rabattprogramme, Fischereierlaubnis, Vereinsausweis, Versicherungen usw.[/FONT]
[FONT=&quot]
[/FONT]
· [FONT=&quot]Wer zahlt den?[/FONT]
[FONT=&quot]Lindner: Das hängt vom jeweiligen Landesverband ab. Die Herstellungskosten sind günstig. Der Ausweis muss nicht teurer werden, als die alten Papierausweise. Dazu ist er unbegrenzt gültig.

[/FONT] · [FONT=&quot]Wer haftet für Verlust & Missbrauch? Der BV, der LV, der [/FONT][FONT=&quot]Verein[/FONT][FONT=&quot], der Angler?[/FONT]
[FONT=&quot]Lindner: Es ändert sich nichts zu den bestehenden Papierausweisen. Dazu gibt es die Möglichkeit Ausweise von zentraler Stelle für gültig oder ungültig zu erklären. Das ging vorher nicht ohne Mithilfe des Inhabers. Der Ausweis ist dazu um ein Vielfaches fälschungssicherer als der alte Papierausweis.

[/FONT] · [FONT=&quot]Welchen Aufwand werden [/FONT][FONT=&quot]Vereine[/FONT][FONT=&quot] damit haben, wenn sie Mitglieder aufnehmen, abmelden und z.B. diese Karte nicht zurück bekommen?[/FONT]
[FONT=&quot]Lindner: Die Karten sind personenbezogen und werden nicht zurückverlangt, die Nummer auf dem Chip wird einfach als ungültig oder abgelaufen deklariert. Für die Verbände, Angelgeschäfte, Vereine, Mitglieder wird es einen Online-Service zur Gültigkeitsprüfung, Ausgabe, Abmeldung usw. geben. Sofern der Verband Klebemarken beibehalten will, kann der Ausweis auch ohne digitale Technik Verwendung finden.
[/FONT]

· [FONT=&quot]Sind die Mitgliedsausweise personalisiert?
Wenn JA: Wer übermittelt die personenbezogenen Daten und wie ist die Übermittlung das rechtlich nach DSGVO abgesichert?[/FONT]

[FONT=&quot]Lindner: Ja die Mitgliedsausweise sind personalisiert. Wobei derzeit nur Name, Geb-Datum und Vereinszugehörigkeit (optional) aufgedruckt werden sollen. Der Chip speichert keine personenbezogenen Daten, nur eine eindeutige Nummer. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten werden Datenschutzerklärungen auf Grundlage der DSGVO mit allen Rechten und Pflichten für alle Beteiligten getroffen. Wohl jeder Verband in Deutschland hat eine Liste seiner Mitglieder, das Thema Datenschutz ist wichtig und mit vernünftigen Regelungen gesetzeskonform lösbar. Jeder der ein Smartphone, ein soziales Netzwerk, Rabattkarten oder auch nur das Internet nutzt, gibt zweifelhaften (meist amerikanischen) Organisationen einen weiten Teil seines Lebens Preis und das ist nicht von den europäischen Datenschutzverordnungen gedeckt.[/FONT]
[FONT=&quot]
[/FONT]
· [FONT=&quot]Elktr. Mitgliedsausweise und Datenschutzverordnung. Wie bietet man hier den Vereinen Rechtssicherheit?[/FONT]
[FONT=&quot]Lindner: Dazu gibt es klare Datenschutzvereinbarungen auf Grundlage der neuen DSGVO.[/FONT]
[FONT=&quot]
[/FONT]
[FONT=&quot]Die Chancen und möglichen Vereinfachungen, die ein solcher Ausweis für die organisierten Angler in Deutschland eröffnen könnte sind enorm. Es ist eine der Kernforderungen der Angler an die Verbände, angeln in Deutschland einfacher zu machen und Mehrwerte zu bieten.[/FONT]
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Olaf Lindner antwortet: Fragen zum maschinenlesbaren Ausweis

Lindner: Ja die Mitgliedsausweise sind personalisiert. Wobei derzeit nur Name, Geb-Datum und Vereinszugehörigkeit (optional) aufgedruckt werden sollen. Der Chip speichert keine personenbezogenen Daten, nur eine eindeutige Nummer. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten werden Datenschutzerklärungen auf Grundlage der DSGVO mit allen Rechten und Pflichten für alle Beteiligten getroffen. Wohl jeder Verband in Deutschland hat eine Liste seiner Mitglieder, das Thema Datenschutz ist wichtig und mit vernünftigen Regelungen gesetzeskonform lösbar. Jeder der ein Smartphone, ein soziales Netzwerk, Rabattkarten oder auch nur das Internet nutzt, gibt zweifelhaften (meist amerikanischen) Organisationen einen weiten Teil seines Lebens Preis und das ist nicht von den europäischen Datenschutzverordnungen gedeckt.
Damit befinden sich personenbezogene Daten auf dem Ausweis und die Probleme mit dem Datenschutzgesetz gehen los. Wer sich bei besagten US-Konzernen anmeldet, tut dies freiwillig. Keiner ist gezwungen. Bei Angelvereinen ist das was ganz anderes. Warum sollen denn bitte personenbezogene Daten aller Vereinsmitglieder an einen Verband, nur, weil die Personen im Verein angeln wollen. Das ist ein Datenschutzproblem und das sollte man auch nicht klein reden, denn ist ist ganz und gar nicht klein. Es kann sogar so zentral werden, dass daran der ganze Ausweis scheitert. Darüber sollte man sich als erstes Gedanken machen.
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Olaf Lindner antwortet: Fragen zum maschinenlesbaren Ausweis

[FONT=&quot]
[/FONT]
[FONT=&quot]Der neue Ausweis bietet alles was der alte Ausweis geboten hat, inkl. der Möglichkeit Marken aufzukleben (kleine Hologramme). [/FONT]
Da hab ich jetzt meinen Kaffee in die Tastatur gespuckt...

[FONT=&quot]
[/FONT]
[FONT=&quot]Es ist eine der Kernforderungen der Angler an die Verbände, angeln in Deutschland einfacher zu machen und Mehrwerte zu bieten.[/FONT]
Es wird NICHTS gesagt, was mit diesem Ding gemacht werden soll, wozu das überhaupt gut sein soll.
Und KEIN Angler hat so einen Dreck eingefordert.
Die Idee kam von Schneiderlöchner.
 

torstenhtr

Active Member
AW: Olaf Lindner antwortet: Fragen zum maschinenlesbaren Ausweis

Das ist ein Datenschutzproblem und das sollte man auch nicht klein reden, denn ist ist ganz und gar nicht klein. Es kann sogar so zentral werden, dass daran der ganze Ausweis scheitert.
Das ist eher eine technische Problematik, aber wenn die sich z.B. an den deutschen Sportausweis orientieren, lösbar (Stichwort "Auftragsdatenverarbeitung").

Nur der praktische Nutzen erschließt sich mir nicht, man braucht trotzdem eine Angelerlaubnis für das spezifische Gewässer und somit weitere Dokumente. Ich bezweifle, das damit signifikant Gelder gespart werden können, wahrscheinlich steigt wegen Datenschutz & co eher der Verwaltungsaufwand an. (der einzelne Angler düfte nix davon haben)

Für den DAFV sicher clever, weil er die Bindung der Mitgliedsverbände mit so einer Maßnahme erhöht.
 
AW: Olaf Lindner antwortet: Fragen zum maschinenlesbaren Ausweis

Die DSGVO geht besonders auch auf Vereine-Verbände ein. Die sehen keinen Grund weshalb ein Verein einem Verband seine Mitgliederdaten zur Verfügung stellen darf. Ausser sie sind in einem Verband als Funltionär tätig oder in einem Sportverband in einer Verbandsklasse.
Wenn ein Verein trotzdem Daten zur Verfügung stellt muss jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Datenschutzerklärung des Vereins unterschreiben. Da steht dann auch drin was der Verband mit den Daten darf. Im Prinzip nichts da er (bei den Anglern) in der Regel nichts für Einzelne tut. Zudem sind die Vereinsmitglieder nicht Vebandsmitglieder sondern nur der Verein. Da sollte mal ein Datenschutzexperte ran. Bin am Samstag auf einem Seminar vom Verein mit einem externen Referenten dazu, da der Verband dazu nur anbietet. Da steht nix,genau das wird angeboten. Vielleicht weis ich dann am Montag mehr dazu.
 

torstenhtr

Active Member
AW: Olaf Lindner antwortet: Fragen zum maschinenlesbaren Ausweis

Wenn ein Verein trotzdem Daten zur Verfügung stellt muss jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Datenschutzerklärung des Vereins unterschreiben.
Jein, es hängt davon ab, wie die Daten verarbeitet werden. Im Fall einer Funktionsübertragung liegst du richtig, falls jedoch der Verein nur den Service des Verbandes im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung nutzt, ist eine solche explizite Erklärung des einzelnen Mitglieds nicht notwendig (so mein aktueller Erkenntnisstand). Dazu müssen alle Auflagen der Auftragsverarbeitung beachtet werden. Frage doch dazu einmal den Referenten.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Olaf Lindner antwortet: Fragen zum maschinenlesbaren Ausweis

Bei der Auftragsdatenverarbeitung (ADV) muss es eine vertragliche Regelung zwischen dem Verein (Auftraggeber) und dem BV (Auftragnehmer) geben, der folgendes regelt:

Pflichten zur Vertragsgestaltung nach § 11 BDSG
Der Auftraggeber bleibt im Falle von ADV voll für die Einhaltung der Bestimmungen des BDSG verantwortlich. Rechte von Betroffenen sind gegen den Auftraggeber geltend zu machen.

Der Auftragnehmer ist Aufgrund der Tauglichkeit der Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz personenbezogener Daten auszuwählen.

Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden, wobei mindestens folgende Gegenstände geregelt sein müssen:
-Gegenstand und Dauer des Auftrages (um was für eine Dienstleitung handelt es sich und wie lange soll die Dienstleistung andauern)
-Umfang, Art und Zweck der Dienstleistung (Wozu dient die Dienstleistung, welcher Zielerreichung ist sie dienlich, mit welchen Mitteln wird dies erreicht)
-Art der Daten (welche Daten oder Datenkategorien werden verarbeitet, erhoben oder genutzt)
-Kreis der Betroffenen (also der Mitglieder des Vereins)
-konkrete Festlegung der zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen
-Sicherstellung, dass gewährleistet ist, dass personenbezogene Daten berichtigt, gelöscht oder gesperrt werden können
-Pflichten des Auftragnehmers, insbesondere welche Kontrollen er vorzunehmen hat
-Berechtigung zur Begründung von Unterauftragsverhältnissen
-Kontrollrechte des Auftraggebers
-Duldungs- und Mitwirkungspflichten bei diesen Kontrollen
-Mitteilungspflicht des Auftragnehmers bei Verstößen gegen das BDSG oder den Vertrag
Weisungsbefugnisse
-Verfahrensweise mit Datenträgern und Unterlagen bei Ende der Dienstleistung
-Kontrollpflicht des Auftraggebers ggü. dem Auftragnehmer vor Vertragsbeginn und regelmäßig während der Laufzeit des Vertrages bzgl. der technischen und organisatorischen Maßnahmen
-Dokumentationspflicht dieser Kontrolle

Dies muss dann alles vom Verein überwacht werden. Bei Verstößen muss der Verein gegen den Verband klagen. Ein riesen Aufwand für was?
 

rhinefisher

Wellknown Member
AW: Olaf Lindner antwortet: Fragen zum maschinenlesbaren Ausweis

Hi!
Das macht ihr ganz sicher ohne mich!
Sollte ich jemals irgendwelche Einschränkungen durch diesen "Ausweis" erfahren, zeige ich dem Verband gerne mal, was man mit einigen Kg Geld so alles machen kann..!
Petri

Was bildet ihr euch eigentlich ein..??
 

Sten Hagelvoll

Konserviererin
AW: Olaf Lindner antwortet: Fragen zum maschinenlesbaren Ausweis

[FONT=&quot]
[/FONT]

[FONT=&quot]Welche Funktionen hat der Ausweis?[/FONT]
[FONT=&quot]Lindner: Der neue Ausweis bietet alles was der alte Ausweis geboten hat, inkl. der Möglichkeit Marken aufzukleben (kleine Hologramme). [/FONT]

Großartig!

Kann ich da quasi analog Hologram-Marken neben den Chip kleben, oder wie darf man sich das vorstellen?
 

torstenhtr

Active Member
AW: Olaf Lindner antwortet: Fragen zum maschinenlesbaren Ausweis

Dies muss dann alles vom Verein überwacht werden. Bei Verstößen muss der Verein gegen den Verband klagen. Ein riesen Aufwand für was?
Das ist richtig, der Verein ist der VERANTWORTLICHE für den Datenschutz. Technisch ist das alles machbar, aber Kosten-Nutzen nun ja ..

Man müsste die Sportvereine fragen, was denen der deutsche Sportausweis bringt. Anscheinend ist bei denen das Thema auch nicht ganz unumstritten [1]. Trotzdem sind nach dem Artikel ~6 Mio. Exemplare im Umlauf.

--

[1] http://www.wn.de/Sport/Lokalsport/A...-wird-nicht-gut-angenommen-Was-bringt-uns-das
 

rhinefisher

Wellknown Member
AW: Olaf Lindner antwortet: Fragen zum maschinenlesbaren Ausweis

Hi!
Das macht ihr ganz sicher ohne mich!
Sollte ich jemals irgendwelche Einschränkungen durch diesen "Ausweis" erfahren, zeige ich dem Verband gerne mal, was man mit einigen Kg Geld so alles machen kann..!
Petri

Was bildet ihr euch eigentlich ein..??


Sorry - das kommt arg blöde rüber... aber ich bin dermaßen in Rage, dass ich mich nach 10 Min. noch nicht wirklich beruhigt habe.
Was denkt ihr euch dabei nur??
Zum ersten mal denke ich dass der Thomas vielleicht doch recht hat... .
Wird womöglich mal Zeit den Sessel zu verlassen und aktiv zu werden.. .
Petri
 

Wegberger

aus dem Westen
AW: Olaf Lindner antwortet: Fragen zum maschinenlesbaren Ausweis

Hallo,

Zum ersten mal denke ich dass der Thomas vielleicht doch recht hat... .

|rolleyes|good:
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Olaf Lindner antwortet: Fragen zum maschinenlesbaren Ausweis

[FONT=&quot]
[/FONT]



· [FONT=&quot]Sind die Mitgliedsausweise personalisiert?
Wenn JA: Wer übermittelt die personenbezogenen Daten und wie ist die Übermittlung das rechtlich nach DSGVO abgesichert?[/FONT]

[FONT=&quot]Lindner: Ja die Mitgliedsausweise sind personalisiert. Wobei derzeit nur Name, Geb-Datum und Vereinszugehörigkeit (optional) aufgedruckt werden sollen. Der Chip speichert keine personenbezogenen Daten, nur eine eindeutige Nummer. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten werden Datenschutzerklärungen auf Grundlage der DSGVO mit allen Rechten und Pflichten für alle Beteiligten getroffen. Wohl jeder Verband in Deutschland hat eine Liste seiner Mitglieder, das Thema Datenschutz ist wichtig und mit vernünftigen Regelungen gesetzeskonform lösbar. Jeder der ein Smartphone, ein soziales Netzwerk, Rabattkarten oder auch nur das Internet nutzt, gibt zweifelhaften (meist amerikanischen) Organisationen einen weiten Teil seines Lebens Preis und das ist nicht von den europäischen Datenschutzverordnungen gedeckt.[/FONT]

Im Sinne des Artikel 4 Ziffer 1 DSGVO
sind Name und Geburtsdatum sogenannte allgemeine Personendaten, die unter den Datenschutz fallen.
Die Aussagen in der Antwort von Herrn Lindner zeugen von erschreckender fachlicher Unkenntnis.

Der Vergleich mit Datenschutzregelungen im Ausland soll wohl suggereiren, dass wer sein Leben im INet datensschutzungesichert preisgibt, darf es auch beim Verband in Deutschland?!?!

Solch fachlich imkompetente, undifferenierte, mit sich selbst ins Unrecht rückenden Vergleich zeugt vom Dilettantismus eines hauptamtlichen Pressesprechers, der den Zustand seines Arbeitgebers offenbart!
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Olaf Lindner antwortet: Fragen zum maschinenlesbaren Ausweis

Im Sinne des Artikel 4 Ziffer 1 DSGVO
sind Name und Geburtsdatum sogenannte allgemeine Personendaten, die unter den Datenschutz fallen.
Die Aussagen in der Antwort von Herrn Lindner zeugen von erschreckender fachlicher Unkenntnis.

Der Vergleich mit Datenschutzregelungen im Ausland soll wohl suggereiren, dass wer sein Leben im INet datensschutzungesichert preisgibt, darf es auch beim Verband in Deutschland?!?!

Solch fachlich imkompetente, undifferenierte, mit sich selbst ins Unrecht rückenden Vergleich zeugt vom Dilettantismus eines hauptamtlichen Pressesprechers, der den Zustand seines Arbeitgebers offenbart!

|good:
 
AW: Olaf Lindner antwortet: Fragen zum maschinenlesbaren Ausweis

Spannend ist ja, das vermutlich der saarlandspräsi Schneiderlöchner diesen Ausweis noch mit auf den Weg gebracht hat. Auf meine Anfrage wegen dem Datenschutz erklärt er, dass der Saarverband keine Daten an den DASV weitergegeben hat oder geben wird.
 

torstenhtr

Active Member
AW: Olaf Lindner antwortet: Fragen zum maschinenlesbaren Ausweis

Ich würd noch über folgende Lindner's Aussage stolpern:
[FONT=&quot]Wohl jeder Verband in Deutschland hat eine Liste seiner Mitglieder

Mitglieder sind in der Regel Vereine, die (personenbezogenen) Daten der einzelnen Angler dürfen ohne Einverständnis nicht an einen Verband weitergegeben werden (mit Ausnahme spez. Auftragsverarbeitung).
[/FONT]
 

smithie

Well-Known Member
AW: Olaf Lindner antwortet: Fragen zum maschinenlesbaren Ausweis

Großartig!

Kann ich da quasi analog Hologram-Marken neben den Chip kleben, oder wie darf man sich das vorstellen?
Das ist ein Papierausweis mit einem Einsteckfenster für die Chip-Karte :)

Spannend ist ja, das vermutlich der saarlandspräsi Schneiderlöchner diesen Ausweis noch mit auf den Weg gebracht hat. Auf meine Anfrage wegen dem Datenschutz erklärt er, dass der Saarverband keine Daten an den DASV weitergegeben hat oder geben wird.
Die heißen dann bei euch halt alle Max Mustermann...
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Olaf Lindner antwortet: Fragen zum maschinenlesbaren Ausweis

Ich würd noch über folgende Lindner's Aussage stolpern:


Mitglieder sind in der Regel Vereine, die (personenbezogenen) Daten der einzelnen Angler dürfen ohne Einverständnis nicht an einen Verband weitergegeben werden (mit Ausnahme spez. Auftragsverarbeitung).
[/FONT]

Daran erkennt man die völlige Ahnungslosigkeit in der Sache!
 
Oben