AW: Pachtvertrag gekündigt, welche Frist?
Hier mal ein Auszug aus dem aktuellen Gesetzestext.
Art. 25
(1) 1 Fischereipachtverträge sind für mindestens zehn Jahre und mit höchstens drei Personen als
Pächtern abzuschließen. 2 Die Verpachtung von Koppelfischereien oder von Anteilsrechten an
solchen darf keinesfalls an eine Anzahl von Pächtern erfolgen, die die Zahl der Verpächter übersteigt.
3 Bei Verpachtung an eine juristische Person muss vertraglich bestimmt werden, dass die Fischerei
auf Grund des Pachtvertrags ohne Erlaubnisschein von höchstens drei Personen ausgeübt werden
darf.
(2) 1 Pächter darf nur sein, wer einen gültigen Fischereischein besitzt. 2 Pachtet eine juristische
Person, so muss mindestens ein verfassungsmäßig berufener Vertreter Inhaber eines gültigen
Fischereischeins sein. 3 Diese Bestimmungen gelten nicht für geschlossene Gewässer im Sinn des
Art. 2 Nrn. 1 und 2 .
(3) Wird während der Pachtzeit die Erteilung des Fischereischeins zurückgenommen oder widerrufen,
so kann, insofern nicht Mitpächter die Verbindlichkeit des auszuschließenden Mitglieds übernehmen,
der Verpächter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist das Pachtverhältnis kündigen.
(4) Die Verpachtung ist nur nach dem ganzen Inhalt des Fischereirechts zulässig.
(5) Die Trennung eines Fischwassers oder Fischereigebiets in Abteilungen zum Zweck der
Verpachtung ist unzulässig.
(6) 1 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die Änderung oder Verlängerung eines
Fischereipachtvertrags; sie finden entsprechend Anwendung auf andere Rechtsgeschäfte zur
Überlassung des Fischereiausübungsrechts. 2 Die Kreisverwaltungsbehörde kann Abweichungen von
den Bestimmungen der Abs. 1, 4 und 5 gestatten, wenn hieraus Nachteile für das verpachtete
Fischwasser und für die mit ihm zusammenhängenden Fischwasser nicht zu befürchten sind.
Art. 26
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Ich deute das so, dass eine automatische, jährliche Verlängerung der Pacht sowieso nicht zulässig ist. Ziffer (1) und (6) sagen ja recht eindeutig, dass die Gültigkeitsfristen jeweils bei mindestens 10 Jahren liegen. Also Pacht für 10+ Jahre und dann die Verlängerung für weitere 10+ Jahre und so weiter und so fort.
Eine ordentliche Kündigung kann demnach ja wohl nur nach Ablauf so einer 10+ Jahresfrist erfolgen und nicht mitten in der Gültigkeit. Eine Kündigung könnte demnach, du hast die Teiche seit 13 Jahren also frühestens in 7 erfolgen, es sei denn du würdest die Bedingungen für eine außerordentliche Kündigung des Vertrages schaffen.