AW: Peenestrom - von Karnin bis Peenemünde
Hallo,
Lt. Infoseite Stadt Wolgast ist das Angeln nur im Museumshafen erlaubt, oder sehe ich das falsch?
Ausnahmeregelung – Angeln im Hafengebiet der Stadt Wolgast
Gemäß § 14 der Hafenbenutzungsordnung für das öffentliche Hafengebiet der Stadt Wolgast vom
7. September 2006 gilt für Angler in den Häfen der Stadt Wolgast :
Von allen Anlagen des öffentlichen Hafengebietes die dem Güterumschlag, der Abfertigung von Passagieren und dem Anlegen von Sportbooten dienen, ist das Angeln grundsätzlich verboten.
Im Hafengebiet Wolgast gelten folgende Ausnahmeregelungen:
a) Das Angeln ist ganzjährig erlaubt:
• im Museumshafen – Kaianlage Fischmarkt
b) Im Zeitraum November bis März kann die Ordnungsbehörde, durch Bekanntmachung, das Angeln in folgenden Bereichen gestatten:
• im Stadthafen (Schlossinselseite) – Kaianlage Hafen- und Peenestraße
• im Stadthafen – (Straße am Kai) Kaianlage, Gebiet zwischen der Kollbergbrücke und dem Absperrzaun des Umschlaghafens
Bekanntmachung :
jeweils ab dem 1. November des laufenden Jahres bis zum 31. März des darauf folgenden Jahres gilt folgende Ausnahmeregelung:
Das Angeln ist innerhalb der gekennzeichneten Hafengrenzen an folgenden Kaianlagen gestattet:
1. im Stadthafen (Schlossinselseite) – Kaianlage Hafen- und Peenestraße
2. im Stadthafen – (Straße am Kai) Kaianlage - Gebiet zwischen der Kollbergbrücke und dem Absperrzaun des Umschlaghafens
Das Angeln ist an den übrigen Kaianlagen insbesondere hinter den Absperrzäunen im Süd- und Stadthafen nicht gestattet.
Die weiteren Bestimmungen der Hafenbenutzungsordnung bleiben unberührt.