Peta erstattet Strafanzeige gegen Heinz Galling

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Peta erstattet gegen den NDR-Moderator Heinz Galling Strafanzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

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Ein angeblich noch lebender Köderfisch erregt die Gemüter (Beispielfoto)

Peta verdächtige Galling, beim Angeln einen lebenden Köderfisch verwendet zu haben, um Hechte zu fangen. In der am 13. November ausgestrahlten Folge der NDR-Sendung „Rute raus, der Spaß beginnt“ soll Galling eine Rotfeder gefangen haben, um diese als Köder für Hechte zu verwenden, erklärte Peta. Ein Fernsehzuschauer soll Peta über ihr Whistleblower-Formular auf den mutmaßlichen Gesetzesverstoß hingewiesen haben.

Galling habe in der Sendung allerdings darauf hingewiesen, dass lebende Fische nicht mehr als Köder verwendet werden dürfen. Ab Minute 20.33 sei jedoch zu sehen, wie der Fisch noch zappelt. Peta schließe aus, dass es sich hierbei um Nervenzuckungen handelt, die auch nach dem Tod häufig vorkommen. Stattdessen erinnerte die Organisation den NDR an seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag und forderte den Sender auf, die Sendung „Rute raus, der Spaß beginnt“ sofort abzusetzen.

Hier könnt Ihr Euch die Folge noch einmal anschauen.


Habt Ihr die Folge gesehen? Wie ist Eure Meinung dazu? Schreibt es uns in die Kommentare!



Quelle: https://www.rnd.de/medien/ndr-leben...heinz-galling-DGX24HAK3FTYKPM5LMCUNWXNA4.html
 
Hallo,

Angler wissen das, da sie ausgebildet sind und Erfahrung haben.

Worauf sich wohl die angebliche Expertise der Tierrechtler bezieht, die das ja kategorisch ausschließen?
Heinz Gallig macht die Filmreihe nicht unbedingt nur für uns Angler.
Was wir wissen und gelernt haben ist der breiten Öffentlichkeit eben nicht bewusst und doch ist diese "Anzeige" lächerlich...........

Und das wir hier schon 9 Seiten beschreiben zeigt, wie man Ringe im Wasser erzeugt ;)

gruß degl
 
Edit: zur Verdeutlichung, der Post bezieht sich auf diesen Artikel.

Zur Einordnung des Artikels:
Wenn nach einer Strafanzeige ein sog. Anfangsverdacht besteht, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Anfangsverdacht dürfte hier auch unproblematisch vorliegen, da es jedenfalls nach dem Inhalt der Anzeige möglich ist, dass dort ein lebender Köderfisch verwendet wurde und das wäre eine Straftat nach dem TierSchG.

Die nächste Stufe ist jetzt zu prüfen, ob es denn so war und - vorbehaltlich anderer uns unbekannter Beweismittel- da dürfte sich das ganze dann auflösen und eine Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO erfolgen. Das ist ein völlig alltäglicher Prozess bei der Staatsanwaltschaft.
 
Zuletzt bearbeitet:
„Peta kommt als Teil der Zivilgesellschaft seiner Pflicht nach, hier bekannt gewordene Straftaten, Missstände, Unzulässigkeiten etc. bei der dafür vorgesehenen Behörde anzuzeigen.

wann kommen unsere Verbände ihrer Pflicht nach bekannt gewordene Straftaten, Missstände, Unzulässigkeiten etc. seitens PETA bei der dafür vorgesehenen Behörde anzuzeigen?
 
„Peta kommt als Teil der Zivilgesellschaft seiner Pflicht nach, hier bekannt gewordene Straftaten, Missstände, Unzulässigkeiten etc. bei der dafür vorgesehenen Behörde anzuzeigen.

wann kommen unsere Verbände ihrer Pflicht nach bekannt gewordene Straftaten, Missstände, Unzulässigkeiten etc. seitens PETA bei der dafür vorgesehenen Behörde anzuzeigen?

https://www.witze.tv/wp-content/uploads/2019/02/Die-kleine-Petra-ist-zum-ersten-Mal.png
 
Zur Einordnung des Artikels:
Wenn nach einer Strafanzeige ein sog. Anfangsverdacht besteht, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Anfangsverdacht dürfte hier auch unproblematisch vorliegen, da es jedenfalls nach dem Inhalt der Anzeige möglich ist, dass dort ein lebender Köderfisch verwendet wurde und das wäre eine Straftat nach dem TierSchG.

Die nächste Stufe ist jetzt zu prüfen, ob es denn so war und - vorbehaltlich anderer uns unbekannter Beweismittel- da dürfte sich das ganze dann auflösen und eine Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO erfolgen. Das ist ein völlig alltäglicher Prozess bei der Staatsanwaltschaft.

Schon allein diese wichtige Erklärung / Erkenntnis / Erfahrung steht dem Großteil der Zeitungsleser wohl NICHT zur Verfügung !

Es brennt sich "nur" der Name des vermeindlichen ´"Straftäters" , das gewichtige Wort Staatsanwaltschaft sowie Anzeige und Ermittlung ein beim Leser.

Da ist m.M. nach schon ein persönlicher Nachteil/Schaden durch ggf. Vorverurteilung bei weniger Informierten da !

Es kann aber auch noch in die andere Richtung laufen, wenn bspw. Klage erhoben wird und man sich genauer über einen Sachverständigen informieren will?!

Wenn der dann mglw. sagt : "ja, ein lebender Fisch zuckt beim Einstechen und ja, das können auch Zuckungen des getöteten Fischchens sein" , wäre das ja 50:50

wahrscheinllich. Je nachdem wie Herr G. sich gibt , könnte das dann gegen Geldauflage auch eingestellt werden ( m.M.n. ) , was ein zusätzlicher Schaden wäre zzgl. der anwaltlichen Kosten...oder halt worst case.

Wie gesagt Glaskugel.

Peta profitiert auch durch die Nennung - sie sind der gerechte "Überführer" des Tierquälers - weil - der muss ja Dreck am Stecken haben , sonst würde ja nicht ermittelt ( s.o. uninformierte/naive Leser ).

Schlimm.

R.S.coffeegirl
 
Hallo,

das Problem ist m.E., dass solche Meldungen eben schon platziert werden dürfen, bevor die Staatsanwaltschaft entschieden hat, ob ein Verfahren eröffnet wird oder nicht.

Für den Persönlichkeitsschutz wäre es deutlich besser, wenn das erst publiziert werden dürfte, wenn das geklärt wurde oder der Beschuldigte zustimmt.
 
Dass ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, hat die Staatsanwaltschaft doch im verlinkten Artikel bestätigt. Die PETA kann davor doch auch völlig frei sagen, dass sie Strafanzeige gestellt hat. Ich sehe da kein Problem und vor allem keine falsche Berichterstattung.

Es brennt sich "nur" der Name des vermeindlichen ´"Straftäters" , das gewichtige Wort Staatsanwaltschaft sowie Anzeige und Ermittlung ein beim Leser.

Und nun soll aus Mangel an Informationsbereitschaft der Leser jede Berichterstattung eingestellt werden, weil Leute die Grundzüge unseres Rechtssystems nicht kennen? Das kann doch auch nicht die Lösung sein. Außerhalb der Anglerschaft und der Fanbasis rund um das Fernsehformat dürfte sich ohnehin fast niemand für das Verfahren und seinen Ausgang interessieren.
 
Hi, der Artikel ist mir zu einseitig. Er dient viel zu sehr als Plattform, um die Ideologie und "Erfolge" dieser Extremististen zu verbreiten. Der oberflächliche Leser (und das sind leider oftmals die meisten) kommt nicht zu einem objektiven Eindruck. Die zahlreichen Biologen und Wissenschaftler, die dort genannt werden sind sicherlich entweder angestellte oder petanahe "Wissenschaftler", denen ich jegliche Kenntnis von Körperreaktionen eines frisch getöteten Rotauges abspreche. Dazu braucht man ein paar Winter Deadbaiterfahrung.
Die Sachlage ist für mich eindeutig:
1. Heinz hat den Fisch getötet.
2. Das kann das Drehteam samt H.H. sicherlich bestätigen.
3. Die Staatsanwälte werden zusätzlich noch mit so einem Quatsch behelligt, wo sie sicherlich nicht gerade unausgelastet sind.
 
Geht's jetzt wieder von vorne los?
Wartet das Urteil ab oder besser die Einstellung des Verfahrens. Und der soll blos nicht so deppert sein und irgendwas zahlen, damit das eingestellt wird.

Mit den Gegenklagen könnte man erreichen, dass PETA geg. mal eine ordentliche Spende für Angelprojekte abdrücken muss.
Das wäre mal Gerecht.
 
Hallo,
Dass ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, hat die Staatsanwaltschaft doch im verlinkten Artikel bestätigt.
Von welchem Artikel sprichst Du denn da?

Der Link im Eröffnungspost führt zu einem Artikel wo weder die Staatsanwaltschaft noch der Beschuldigte zu Wort kommen.

Dass man sich entschieden hat überhaupt Ermittlungen aufzunehmen, wurde m.W. erst gestern bestätigt.
 
Hallo,

Von welchem Artikel sprichst Du denn da?

Der Link im Eröffnungspost führt zu einem Artikel wo weder die Staatsanwaltschaft noch der Beschuldigte zu Wort kommen.

Dass man sich entschieden hat überhaupt Ermittlungen aufzunehmen, wurde m.W. erst gestern bestätigt.

Ich habe den Artikel jetzt verlinkt. Ich habe ja auch geschrieben, dass zunächst nur die PETA verlauten lassen hat, dass sie Strafanzeige erstattet hat. Das beinhaltet nur die Wertung der PETA und hat keinerlei rechtliche Bindungswirkung für irgendjemanden. Insoweit stimmt ja auch der Eingangspost.
 
Dass ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, hat die Staatsanwaltschaft doch im verlinkten Artikel bestätigt. Die PETA kann davor doch auch völlig frei sagen, dass sie Strafanzeige gestellt hat. Ich sehe da kein Problem und vor allem keine falsche Berichterstattung. In der Vorverurteilung liegt sehr wohl eine falsche Berichterstattung



Und nun soll aus Mangel an Informationsbereitschaft der Leser jede Berichterstattung eingestellt werden, weil Leute die Grundzüge unseres Rechtssystems nicht kennen? Natürlich nicht! Es könnte aber bessere Regelungen geben, es darf einfach nicht sein, dass jemand bereits vor einer Verhandlung als schuldig hingestellt wird.. Es dürfte auch nicht sein, dass ein Beschuldigter bereits im Vorfeld, vor Gerichtsentscheid namentlich genannt wird.

Das kann doch auch nicht die Lösung sein. Außerhalb der Anglerschaft und der Fanbasis rund um das Fernsehformat dürfte sich ohnehin fast niemand für das Verfahren und seinen Ausgang interessieren.
 
Wo ist denn hier eine Vorverurteilung passiert?
Eine Strafanzeige kann jeder stellen. Der Inhalt kann sinnvoll sein, er kann auch sinnlos sein. Theoretisch könnte ich mit ein paar Klicks eine Strafanzeige gegen Brillendorsch stellen, weil er blaue und rote Schrift verwendet hat. Dann eröffne ich noch einen Thread mit: "Strafanzeige gegen Brillendorsch - kommt er jetzt endlich hinter Gitter?" und berichte davon. Dass es deshalb nicht zu einer Verurteilung kommt, liegt bei diesem Beispiel auf der Hand. Aber genau so muss man eben auch mit der PETA-Anzeige umgehen.

Es dürfte auch nicht sein, dass ein Beschuldigter bereits im Vorfeld, vor Gerichtsentscheid namentlich genannt wird.

Wenn ein nicht strafbares Verhalten angezeigt wird, kommt die Sache nie zu Gericht, sondern wird durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Auch eine Einstellung wegen Geringfügigkeit mit oder ohne Auflage muss nicht zwingend zu Gericht. Dass sowas auch öffentlich wird, dient auch der Transparenz. Die Justiz soll gerade nicht im stillen Kämmerlein ohne jede Kontrollmöglichkeit entscheiden. Die Bestätigung, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde - wie oben gesagt, absolute Alltagsroutine - greift dagegen nicht sonderlich tief in die Rechte des Beschuldigten ein. Das Problem ist auch eher wie das durch wenig informierte Leute aufgebauscht wird.
 
Theoretisch könnte ich mit ein paar Klicks eine Strafanzeige gegen Brillendorsch stellen, weil er blaue und rote Schrift verwendet hat. Dann eröffne ich noch einen Thread mit: "Strafanzeige gegen Brillendorsch - kommt er jetzt endlich hinter Gitter?" und berichte davon. Dass es deshalb nicht zu einer Verurteilung kommt, liegt bei diesem Beispiel auf der Hand.
ich sehe darin sehr wohl eine Vorverurteilung.
Es müsste heißen: Strafanzeige gegen den Anwender der blauen und roten Schrift. (Beschuldigter ist dem Gericht namentlich bekannt)

so sollte das geregelt sein um eben den Missbrauch unseres Rechtssystems zu schützen,
 
Die Strafanzeige ist kein hoheitlicher Akt. Die kann jeder erstellen und das kann sogar mündlich gemacht werden. Das hat auch mit den Strafverfolgungsbehörden (und erst recht nicht mit dem Gericht, was nur in besonderen Fällen im Laufe des Ermittlungsverfahrens oder eben nach Anklageerhebung damit befasst ist) nichts zu tun. Die können nicht mal verhindern, dass jemand Strafanzeige stellt. Eine Strafanzeige ist eine Wissensmitteilung an eine Strafverfolgungsbehörde. Nicht mehr, nicht weniger.
Eine mögliche Vorverurteilung findet höchstens im Kopf derer statt, die das nicht verstehen.
 
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