PETA meldet: Bekannter Angler Matze Koch aus Ostfriesland angezeigt

Fantastic Fishing

Well-Known Member
AW: PETA meldet: Bekannter Angler Matze Koch aus Ostfriesland angezeigt

Der gesunde Menschenverstand hilft auch hier weiter; davon abgesehen sehe ich den waidgerechten und guten fachlichen Umgang mit dem Wirbeltier Fisch darin, unnötiges Leid , Qual und Schäden an der Kreatur bei Ausübung der Angelei , zu vermeiden.


Wir haben eindeutige Hinweise , in welche Richtung die Reise zu gehen hat.


Verurteilungen bzw. Sanktionen wegen Trophäenfischens , Hälterung , ( zu ) langen Foto-Sessions geben hierüber Aufschluss und stehen dem Tierschutzgesetz entgegen.


Wenn wir unbehelligt angeln möchten, haben wir auch entsprechende Verantwortung bei der Ausübung der Angelei zu übernehmen.


Bei der Ausübung der Angelei gelten nunmal höhere Anforderungen , als am Wochenende zum Kegeln zu fahren.


Die Angelei steht hier gar nicht zur Diskussion - auch die Ansichten der sogn. Tierrechtler interessieren nicht.


Dieser Personenkreis ist auch mit einer tierschutzgerechten Ausübung der Angelei nicht einverstanden , das Angeln an sich ist Ihnen ein Dorn im Auge.


Verhält sich der Angler korrekt am Wasser , wird es auch keine Sanktionen gegen Ihn geben ( können ) .


Die Angelei ist durch die Fischereigesetze klar zur Praktizierung freigegeben.


Die Ausübung der Angelei ist entscheidend.


Und negative Begleiterscheinungen setzen der Anglerschaft allgemein zu.


Man Frage mal die Jäger, welchen hohen Ansprüchen sie genügen müssen , da wurde die Angelei recht stiefmütterlich behandelt.


Aber da nun Jeder seines eigenen Glückes Schmied ist, kann sich Jeder sein Verhalten am Wasser selbst aussuchen ; etwaige Konsequenzen eingeschlossen.


Es geht um Fakten, nicht Jemanden zum richtigen Angeln zu bekehren.
Gewisse Verhaltensweisen machen angreifbar und werden wie es aussieht , sanktioniert.


LL

Der Rest der Welt macht es also falsch, der gute LEX aus dem gallischen Dorf in NRW weiß aber, wie es richtig geht? Deine Darstellungen sind aus dem Katalog für Phrasen schön abgeschrieben.

Leid, Qual, Verantwortung, etwas moralische Würze und wir haben den verbandstreuen, altbackenen Angler in Definition. Ein Fisch wird abgehakt, man macht ein Bild, setzt ihn zurück und fertig ab.

Dein Pathos ist wie die "Catch-Phrase" im Trash TV um seinen Applaus zu ernten.

Hälterung?

Was spricht dagegen, wenn jemand aus X-Diversen Gründen seinen Fang nicht sofort in die Freiheit entlässt? Ich kann Fische frisch halten, für späteren Transport, vielleicht ist meine Entscheidungsfindung vor dem Angeln nicht stark genug, um zu Wissen, ob es Abends Fisch gibt oder nicht. Vielleicht weiß ich nicht, welche Größe mir ans Band geht und möchte nicht unnötig abschlagen.

Vielleicht will ich eine Bestandsaufnahme machen, Statistiken führen. Vielleicht ein tolles Foto für Erinnerungen?

Du bist kein Angler für mich. Deine Aussagen sind einfach jedesmal extrem weit weg von der Praxis. Schreibtischtäter.
 

Laichzeit

Well-Known Member
AW: PETA meldet: Bekannter Angler Matze Koch aus Ostfriesland angezeigt

Die gute fachliche Praxis zur Hälterung ist ausreichende Setzkeschergröße, vollständig untergetaucht, kein Überbesatz, nicht im Wellenschlag, nicht zu lange ect. und nicht das Teil komplett zu verbieten.
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
AW: PETA meldet: Bekannter Angler Matze Koch aus Ostfriesland angezeigt

FF,
absolut d'accord. Gutes Posting!
Übrigens ist Lexi nicht nur weit weg vom Angeln. Mindestens die gleiche Distanz hat er auch zur Welt der hier einschlägigen §§.

Allerdings sollte man ihm zugute halten, dass er (nach eigenen Angaben) Funktionär ist. Funktionär steht für nix. Man muss nur funktionieren, für wen oder was auch immer.
 

Fantastic Fishing

Well-Known Member
AW: PETA meldet: Bekannter Angler Matze Koch aus Ostfriesland angezeigt

FF,
absolut d'accord. Gutes Posting!
Übrigens ist Lexi nicht nur weit weg vom Angeln. Mindestens die gleiche Distanz hat er auch zur Welt der hier einschlägigen §§.

Allerdings sollte man ihm zugute halten, dass er (nach eigenen Angaben) Funktionär ist. Funktionär steht für nix. Man muss nur funktionieren, für wen oder was auch immer.

Ich frage mich immer, welches Kriterium ein Mensch besitzen muss, um in die Riege der funktionierenden Funktionäre zu kommen.
 

Fantastic Fishing

Well-Known Member
AW: PETA meldet: Bekannter Angler Matze Koch aus Ostfriesland angezeigt

Leider muss ich zustimmen. Selbst in den kleinsten Gruppen von 100 Mann stärke in Vereinen organisiert hast du oft solche Kandidaten im Vorsitz. Oft schon mehr als 30 Jahre, mit eben solchen Ansichten.

Diese Phalanx muss durchbrochen werden, sonst sehe ich mich in 5 Jahren beim Stippen mit der Verwertung von 10 Zentimeter langen Plötzen konfrontiert. Schließlich kann man diese zu Sprotten verarbeiten.........
 

smithie

Well-Known Member
AW: PETA meldet: Bekannter Angler Matze Koch aus Ostfriesland angezeigt

Wer oder was ist PETA? Die eigentlichen Totengräber des Angelns findet man im eigenen Lager:


https://www.augsburger-allgemeine.d...echle-aus-dem-Augsburger-Land-id51217181.html


Wurm betont: „Alles andere wäre ebenso unsinnig wie Pilze zu sammeln und sie anschließend wegzuwerfen.“
Quelle: siehe oben.

Um den Vergleich irgendwie passend zu machen, schlage ich vor, dass er den Pilz blind abschneiden muss, und anschließend ALLE essen muss, von Steinpilz über Knollenblätter bis Fliegenpilz.


Unfassbar.


Zwar wird ein Großteil der geangelten Fische auch wirklich verzehrt, allerdings werden noch immer etwa 15 Prozent der Fische geangelt und anschließend wieder freigelassen. Wurm und Weiser sind sich einig: „Das ist der falsche Ansatz. Ich darf ihn nur fangen, wenn ich ihn essen will.“
Quelle: siehe oben.


Mich würde interessieren, woher die 15 % kommen.
Dafür, dass immer von Karpfen C&R Orgien lammentiert wird, sind 15 % ja schon fast NIX!


Gut, dass sie sich einig sind und ihre Meinung an passender Stelle einbringen werden #d
 

LexLegis

Member
AW: PETA meldet: Bekannter Angler Matze Koch aus Ostfriesland angezeigt

@LexLegis: Das ist derart hohles Bla Bla, dass ich kein Bock habe, mich damit näher zu beschäftigen.

Eine Ausnahme vielleicht:

Es gibt keine gute fachliche Praxis der Angelfischerei! Nicht mal der DAFV, der diesen Unsinn auf seine HP hat, ist in der Lage zu definieren, was er darunter versteht.

Weidgerechtigkeit ist nichts anderes, als die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zuzüglich Folklore. ....[/QUOTE]




Herr Kreder ( Schlichter ) - das in Klammern Erwähnte ist bemerkenswert ; wie angestrengt Sie sich mittlerweile eingeben in die Thematik - ich lege es einmal wohlwollend als



"leidenschaftlich" aus.


Wir drehen uns mittlerweile im Kreise ; wenn Sie sich an dem Begriff waidgerecht stören , dann ist - wie Sie es so treffend nannten - die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen - maßgeblich.


( Erneut ) also wieder das (übergeordnete) Tierschutzgesetz .


Sie hatten bereits im C+R Thema zurückrudernd anerkennen müssen , dass Zitat sinngemäß " Von einem generellen Entnahmeverzicht offen vorgetragen , Abstand zu nehmen sei,
um als Angler nicht in Schwierigkeiten zu geraten" Zitat sinngemäß Ende .


Um diesen Pudels Kern kam man nicht umher - letztendlich ist daher die Erkenntnis gereift, dass Landefischereigesetze zur Legitimation von C+R (grundsätzlich ohne Aneignungswillen zu Angeln) , ungeeignet sind.


Es spielt keine Rolle, ob Sie den Begriff "waidgerecht" oder "gute fachliche Praxis" , ablehnen oder verwenden.


Gemeint ist - und das wissen auch Sie - der schonende Umgang mit dem Wirbeltier Fisch.


Ich gebe -letztmalig- ein paar Beispiele zu besserem Verständnis : nicht waidgerecht in meiner Ansicht wäre es , bspw. Köderfische ohne Frischwasser zu hältern auf engem Raum - nicht waidgerecht wäre es, lebende Grundeln nach dem Abhaken ins Gebüsch zu werfen.
Nicht waidgerecht wäre es , in der Schonzeit auf geschonte Fische zu angeln, unter der Schutzbehauptung, man wäre auf ganz andere Arten aus.


Es gibt noch beliebige Beispiele - übergeordnet bleibt bestehen, dass in jedem Fall das Tierschutzgesetz missachtet wird.


Und das wollen wir nicht - oder widersprechen Sie mir da?


Es spielt im Übrigen keine Rolle , was man glaubt, über einen bspw. Verband "einfordern" zu müssen.


Letztendlich - und hier kommt ein Merksatz für den beschaulichen Rest-Sonntag :


...ist JEDER Angler PERSÖNLICH für sein Verhalten am Wasser verantwortlich.


Manche Praktiken machen den Angler angreifbar - sowohl ethisch-sozial, als auch juristisch.


Das sind gesellschaftliche Entwicklungen, die Sie nicht aufhalten ; spitzfindige juristische Winkelzüge in der Argumentation werden vom Großteil der Bevölkerung gar nicht wahrgenommen bzw. verstanden.


Jeder Angler stellt sich durch sein Verhalten am Wasser "vor" und wird sich auf entsprechende Nachfragen einlassen müssen.


Freundlich interessiert vom Passanten vorgetragen oder wutentbrannt durch einen Tierrechtler per Anzeige.


Letztendlich sollte es doch verständlich sein, dass ein bspw. Verband , sich nicht unterstützend über Angel/Verhaltenspraktiken aüßern kann, wenn er

a. persönlich anderer Ansicht und
b. rechtliche Minenfelder bei einer Ausübungsart der Angelei erkennt.


Ein Verband/Verein, etc. hat eine Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Mitgliedern und kann nicht durch falsche Signale deren rechtssichere Ausübung der Angelei gefährden.


Gesamtinteressen stehen vor Einzelinteressen , um eine freie , nachhaltige Angelei mit gutem Image , zu gewährleisten.


In diesem Sinne beste Wünsche und Petri Heil,


LL
 
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Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
AW: PETA meldet: Bekannter Angler Matze Koch aus Ostfriesland angezeigt

@LexLegis: Das ist derart hohles Bla Bla, dass ich kein Bock habe, mich damit näher zu beschäftigen.

Eine Ausnahme vielleicht:

Es gibt keine gute fachliche Praxis der Angelfischerei! Nicht mal der DAFV, der diesen Unsinn auf seine HP hat, ist in der Lage zu definieren, was er darunter versteht.

Weidgerechtigkeit ist nichts anderes, als die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zuzüglich Folklore. ....[/QUOTE]




Herr Kreder ( Schlichter ) - das in Klammern Erwähnte ist bemerkenswert ; wie angestrengt Sie sich mittlerweile eingeben in die Thematik - ich lege es einmal wohlwollend als



"leidenschaftlich" aus.


Wir drehen uns mittlerweile im Kreise ; wenn Sie sich an dem Begriff waidgerecht stören , dann ist - wie Sie es so treffend nannten - die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen - maßgeblich.


( Erneut ) also wieder das (übergeordnete) Tierschutzgesetz .


Sie hatten bereits im C+R Thema zurückrudernd anerkennen müssen , dass Zitat sinngemäß " Von einem generellen Entnahmeverzicht offen vorgetragen , Abstand zu nehmen sei,
um als Angler nicht in Schwierigkeiten zu geraten" Zitat sinngemäß Ende .


Um diesen Pudels Kern kam man nicht umher - letztendlich ist daher die Erkenntnis gereift, dass Landefischereigesetze zur Legitimation von C+R (grundsätzlich ohne Aneignungswillen zu Angeln) , ungeeignet sind.


Es spielt keine Rolle, ob Sie den Begriff "waidgerecht" oder "gute fachliche Praxis" , ablehnen oder verwenden.


Gemeint ist - und das wissen auch Sie - der schonende Umgang mit dem Wirbeltier Fisch.


Ich gebe -letztmalig- ein paar Beispiele zu besserem Verständnis : nicht waidgerecht in meiner Ansicht wäre es , bspw. Köderfische ohne Frischwasser zu hältern auf engem Raum - nicht waidgerecht wäre es, lebende Grundeln nach dem Abhaken ins Gebüsch zu werfen.
Nicht waidgerecht wäre es , in der Schonzeit auf geschonte Fische zu angeln, unter der Schutzbehauptung, man wäre auf ganz andere Arten aus.


Es gibt noch beliebige Beispiele - übergeordnet bleibt bestehen, dass in jedem Fall das Tierschutzgesetz missachtet wird.


Und das wollen wir nicht - oder widersprechen Sie mir da?


Es spielt im Übrigen keine Rolle , was man glaubt, über einen bspw. Verband "einfordern" zu müssen.


Letztendlich - und hier kommt ein Merksatz für den beschaulichen Rest-Sonntag :


...ist JEDER Angler PERSÖNLICH für sein Verhalten am Wasser verantwortlich.


Manche Praktiken machen den Angler angreifbar - sowohl ethisch-sozial, als auch juristisch.


Das sind gesellschaftliche Entwicklungen, die Sie nicht aufhalten ; spitzfindige juristische Winkelzüge in der Argumentation werden vom Großteil der Bevölkerung gar nicht wahrgenommen bzw. verstanden.


Jeder Angler stellt sich durch sein Verhalten am Wasser "vor" und wird sich auf entsprechende Nachfragen einlassen müssen.


Freundlich interessiert vom Passanten vorgetragen oder wutentbrannt durch einen Tierrechtler per Anzeige.


Letztendlich sollte es doch verständlich sein, dass ein bspw. Verband , sich nicht unterstützend über Angel/Verhaltenspraktiken aüßern kann, wenn er

a. persönlich anderer Ansicht und
b. rechtliche Minenfelder bei einer Ausübungsart der Angelei erkennt.


Ein Verband/Verein, etc. hat eine Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Mitgliedern und kann nicht durch falsche Signale deren rechtssichere Ausübung der Angelei gefährden.


Ich hoffe in der Tat ''letztmalig''. Das Minenfeld für die Angler sind die Verbände und deren Vertreter, als deren einer Du Dich hier bezeichnest. VHS Recht reicht nicht!




Gesamtinteressen stehen vor Einzelinteressen , um eine freie , nachhaltige Angelei mit gutem Image , zu gewährleisten.


In diesem Sinne beste Wünsche und Petri Heil,


LL


Ich hoffe in der Tat ''letztmalig''! Die Minenfelder für die Angler sind die Verbände und deren Vertreter, als deren einer Du Dich hier zwischen den Zeilen outest.

VHS Rechtskenntnisse reichen nicht.
 
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Kolja Kreder

Mitglied
AW: PETA meldet: Bekannter Angler Matze Koch aus Ostfriesland angezeigt

Wir drehen uns mittlerweile im Kreise ; wenn Sie sich an dem Begriff waidgerecht stören , dann ist - wie Sie es so treffend nannten - die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen - maßgeblich.

Da sind wir dann doch schon einmal einer Meinung!


(Erneut) also wieder das (übergeordnete) Tierschutzgesetz .

Das ist falsch, weil eine völlig unzulässige Verkürzung. Denn zum einen ist das TierSchG nicht übergeordnet, sondern in ein Konstrukt von gesetzlichen Regelungen eingebettet. Hierzu gilt das Verfassungsrecht im Allgemeinen genau so, wie das TierSchG, die TierSchlV und die LFischG nebst Verordnungen im Besonderen. Man kann da nicht einfach ein Gesetz herausnehmen und es kurzerhand zum gesetzlichen Primat erheben. Das ist eine laienhafte Vorstellung. So gesehen passt sie aber völlig zu den Verbänden.


Sie hatten bereits im C+R Thema zurückrudernd anerkennen müssen , dass Zitat sinngemäß " Von einem generellen Entnahmeverzicht offen vorgetragen, Abstand zu nehmen sei, um als Angler nicht in Schwierigkeiten zu geraten" Zitat sinngemäß Ende.

Ärger vermeiden ist aber etwas anderes, als im Unrecht zu sein. Wenn mein Nachbar meine Einfahrt zuparkt, kann ich natürlich die Polizei hohlen und die lässt den Wagen dann abschleppen. Ich kann aber auch, um Ärger zu vermeiden, ein Auge zudrücken und meinen Wagen mal eben wo anders abstellen.

Was wäre ich denn für ein Rechtsanwalt oder Berater, wenn ich nicht darauf hinweisen würde, dass die Durchsetzung einer bestimmten Rechtsposition - die ich für richtig halte - mit Aufwand und Ärger verbunden ist? Was wäre ich für ein Ratgeber, wenn ich nicht eine Vermeidungsstrategie parat hätte? Dies alles bedeutet aber mit Nichten, dass ich einen grundsätzlichen Entnahmewillen für rechtlich notwendig, geschweige denn für überhaupt justiziabel halten. Also haue ich bei meiner Vermeidungsstrategie exakt in die Kerbe und zeige auf, wo man das Brett an der dünnsten Stelle bohrt. So etwas lernt man, wenn man als Richter ausgebildet wurde. ;)


Um diesen Pudels Kern kam man nicht umher - letztendlich ist daher die Erkenntnis gereift, dass Landefischereigesetze zur Legitimation von C+R (grundsätzlich ohne Aneignungswillen zu Angeln) , ungeeignet sind.

Für diese steile These hast du bislang noch kein einziges juristisches Argument geliefert. Daher behaupte ich auch weiter das Gegenteil.


Es spielt keine Rolle, ob Sie den Begriff "waidgerecht" oder "gute fachliche Praxis" , ablehnen oder verwenden. Gemeint ist - und das wissen auch Sie - der schonende Umgang mit dem Wirbeltier Fisch.

Eine Fisch abzuknüppel und zu töten ist das ziemliche Gegenteil von einer schonender Behandlung. Daran erkennt man, dass es hier eigentlich gar nicht um den Fisch oder dessen schonenden Behandlung geht. Würden wir diesen Gedanken weiterspinnen, dann müssten wir PETA im Ergebnis Recht geben, denn die schonenste Behandlung eines Wirbeltiers ist, dieses weder zu Fangen, noch zu Nutzen, noch zu halten. Daran erkennt man, dass es hier letztlich nur um Ideologie geht. Es geht nicht um den Fisch. Durch die Position der Verbände liefert die organisierte Anglerschafft vielmehr den Angelgegnern die Argumente. Damit verdingen sich die Verbände in ihrem gegenwärtigen Gewand als Totengräber des Angelns in Deutschland.


Ich gebe -letztmalig- ein paar Beispiele zu besserem Verständnis : nicht waidgerecht in meiner Ansicht wäre es , bspw. Köderfische ohne Frischwasser zu hältern auf engem Raum - nicht waidgerecht wäre es, lebende Grundeln nach dem Abhaken ins Gebüsch zu werfen.
Nicht waidgerecht wäre es , in der Schonzeit auf geschonte Fische zu angeln, unter der Schutzbehauptung, man wäre auf ganz andere Arten aus.

Ja, wobei das letzte Beispiel schon wieder kaum justiziabel ist, weil es hier wieder nur um eine bestimmte Motivation des Anglers geht, die - wenn sie sich nicht in objektiv erkennbaren Verhalten zeigt - nicht erkannt werden kann. Zudem können wir als Angler nach wie vor den Fisch nicht ansprechen, wie es der Jäger kann.


Es gibt noch beliebige Beispiele - übergeordnet bleibt bestehen, dass in jedem Fall das Tierschutzgesetz missachtet wird.
Und das wollen wir nicht - oder widersprechen Sie mir da?

Natürlich widerspreche ich, weil das TierSchG eben ein Teil des Ganzen und nicht übergeordnet ist.

Das sind gesellschaftliche Entwicklungen, die Sie nicht aufhalten ; spitzfindige juristische Winkelzüge in der Argumentation werden vom Großteil der Bevölkerung gar nicht wahrgenommen bzw. verstanden.

Zum einen habe ich den Eindruck, dass die interessierten Mitleser sehr wohl verstehen, um was es geht und auch ein Verständnis für Winkelzüge haben. Zum Anderen sehe ich in deinem Vorurteil lediglich den Versuch zu begründen, warum man als Verbandler die Angler bevormunden darf. Bevormundung durch Verbände lehne ich aber ab und bekämpfe sie, wo ich kann. Auch der Gutsherr bevormundet seine Magd und Knechte. Auch er Begründet es damit nur das Gute zu wollen. Aber gut gewollt ist eben zumeist das Gegenteil von gut gemacht!

Freundlich interessiert vom Passanten vorgetragen ...
... die nach meinen Erfahrungen immer erfreut sind, wenn man einen Fisch nicht entnimmt, sondern ihn wieder zurücksetzt.


Letztendlich sollte es doch verständlich sein, dass ein bspw. Verband , sich nicht unterstützend über Angel/ Verhaltenspraktiken aüßern kann, wenn er

a. persönlich anderer Ansicht und
b. rechtliche Minenfelder bei einer Ausübungsart der Angelei erkennt.

Wie kann ein Verband eine persönliche Meinung haben. Klingt für mich nach Ludwig dem 14.: "l'etat ce moi!". Und da sind wir auch schon bei der unerträglichen Arroganz und Selbstgerechtigkeit der Verbände.


Ein Verband/Verein, etc. hat eine Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Mitgliedern und kann nicht durch falsche Signale deren rechtssichere Ausübung der Angelei gefährden.

Hat ein Verband/ Verein in diesem Punkt eben nicht. Hier gilt alleine die Selbstverantwortung des umfassend ausgebildeten deutschen Anglers! Und schon gar nicht darf man mit diesem fadenscheinigen Argument seine arrogante Bevormundungs- Politik zu begründen versuchen. Na gut, man kann es versuchen aber das Argument überzeugt eben nicht.


Gesamtinteressen stehen vor Einzelinteressen , um eine freie , nachhaltige Angelei mit gutem Image , zu gewährleisten.

Um das zu gewährleisten sollten die Verbände eher mal ihre Blicke nach außen und nicht nach innen wenden. Was wir brauchen ist eine Werbekampage für das Angeln. Erfahrungsgemäß können die Verbände das aber nicht. Und wenn die so etwas anstoßen würden, käme vermutlich nur eine Werbung fürs Wanderfischprogramm oder Naturschutzarbeit dabei raus. Dabei lägen ein paar Immagegilme von je 2-3 Minuten nebst der einen oder anderen Plakataktion mit begleitenden Seiten in der Presse locker im Buget eines Landesverbandes.

Das sind die Aufgabe eines Verbandes:

- Dienstleistung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Lobbyarbeit

Was wir Angler nicht brauchen ist Bevormundung durch selbst ernannte Besserangler.
 
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Kochtopf

Chub Niggurath
AW: PETA meldet: Bekannter Angler Matze Koch aus Ostfriesland angezeigt

Der Verband sollte die Interessen der Mitglieder wahren und nicht "persönlich anderer Meinung" sein!
 

smithie

Well-Known Member
AW: PETA meldet: Bekannter Angler Matze Koch aus Ostfriesland angezeigt

Ich hatte viele Teile zitiert und dachte, ich kommentiere sie. Allerdings sehe ich nicht ein Fünkchen Wille bei LL, überhaupt zu verstehen, was die Leute hier schreiben.


Daher nur ein wesentlicher Punkt:
Letztendlich sollte es doch verständlich sein, dass ein bspw. Verband , sich nicht unterstützend über Angel/Verhaltenspraktiken aüßern kann, wenn er


a. persönlich anderer Ansicht und
b. rechtliche Minenfelder bei einer Ausübungsart der Angelei erkennt.


NOCHMAL: ein Verband hat verdammt nochmal keine persönliche Meinung zu haben.
Ein Verband hat die Meinung seiner zahlenden Mitglieder zu vertreten.
Und ich behaupte, KEIN deutscher Angelverband kennt diese Interessen, weil er sie nicht abfragt.

Und er hat zu versuchen, das rechtliche Minenfeld zu räumen, damit genau die genannte persönliche Verantwortung wieder da ist und keine Bevormundung wie sie jetzt aktiv von Verbänden gelebt wird.


Ignoriert nur weiter, was sich an der Basis tut - ich hoffe inständig, dass es mal mehr als ein blaues Auge gibt. Vielleicht findet dann einmal ein Umdenken bei denjenigen statt, die behaupten, die Angler zu vertreten.



Ich sollte mir die Zeilen irgendwo abspeichern, offensichtlich muss man die ständig wiederholen #c
 
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