Hallo,
Die Durchführung wird ja nicht erwähnt.
Da müsste dann doch die Ausschreibung so formuliert worden sein, dass sie als Anstiftung nach §26 StGB gesehen wird?
Ob das dann voraussetzt, dass die beteiligten Angler auch wirklich Straftaten begangen haben, müssen Juristen klären.
In solchen Einladungen steht ja i.d.R. immer drin, dass die Fische ordnungsgemäß gefangen, getötet und verwertet werden müssen.
Klingt für mich als Laie nicht als Aufruf, gegen Gesetze zu verstoßen.
Aber durch die Durchführung der Veranstaltung.
Die Durchführung wird ja nicht erwähnt.
dass die Organisatoren sich mit der Ausschreibung auf jeden Fall einer Straftat schuldig gemacht haben – Quelle: https://www.svz.de/19076791 ©2019
Da müsste dann doch die Ausschreibung so formuliert worden sein, dass sie als Anstiftung nach §26 StGB gesehen wird?
Ob das dann voraussetzt, dass die beteiligten Angler auch wirklich Straftaten begangen haben, müssen Juristen klären.
In solchen Einladungen steht ja i.d.R. immer drin, dass die Fische ordnungsgemäß gefangen, getötet und verwertet werden müssen.
Klingt für mich als Laie nicht als Aufruf, gegen Gesetze zu verstoßen.