AW: Petition: Einführung von Entnahmemaße für Sportangler in Nordrhein-Westfalen
Moin,
die Petition bedient sich m.M. nach alter und immer wieder kolpoltierter Denkfehler.
"Der kleine Fisch hat schlechtere Gene".
Schon alleine diese Aussage ist höchst laienhaft, da überhaupt keine Daten (Abwachsrate,Alter etc.) vorliegen.
Einem Fisch kann man nicht ins Gen "schauen" - vielleicht hat der kleine Fisch beste Gene - ist aber erst 2 Jahre alt !
"Große Fische sind zur Bestandserhaltung unbedingt zu schonen"
Wieder dahergeplappert - Große Fische haben in erster Linie Eines getan :
schon etliche male abgelaicht.
Sie haben somit ihren Beitrag zur Erhaltung mehrfach erfüllt.
Ganz große (bspw.) Zander sind immer extrem selten im Vergleich zum Gesamtbestand.
Der höchste Teil der Laichmasse (gesamt) wird daher von kleineren und mittleren Fischen in das Gewässer gebracht.
Die beste Laichqualität hat wohl der Riese auch nicht - eher die mittleren Größen .
Große Fische braucht man nicht unbedingt zu schonen - man kann es auch so sehen : Bei bspw. einer Großfischentnahme können 5 Kilo verwertet werden - dadurch kann man auf die Entnahme von 5 kleineren Fischen a 1 Kg. verzichten.
Auch Moralisch bewertet- wenn man denn möchte , hat man dann nur ein Individuum entnommen, welches s.o. schon etliche male gelaicht hat und nun eben "dran" ist ... ewiges Leben gibt es auch unter Fischen nicht.
Die gesamte Petition hat schon ein gewisses "Geschmäckle" , sich selbst ggf. als genereller Releaser, bessere Chancen auf Trophäen-Fische zu erschleichen.
Auf dem Rücken der benachteiligten Angler, die einen großen fisch gerne verwerten würden.
Is biologisch quatsch
Ist höchst egoistisch
Ist bischen dumm und leider auch anti-sozial gedacht.
R.S.
P.S: Mir dümpelt, dass Herr Arlinghaus in der Vergangenheit genau zu dieser Thematik Stellung nahm mit dem Ergebnis : wenn, dann eher die mittleren Größen zu schonen und bei Bedarf entweder kleine oder ganz große Fische zu entnehmen.
Am Besten für den Bestand wäre natürlich, gar Nichts zu entnehmen
.... (führt dann aber zum Angelverbot, wäre ein Entnahmeverbot ausgesprochen m. M. nach)