Petition zur Änderung des Fischereigesetzes [Sinnig? ]

Gime2g

New Member
Hey Leute,

Ich kotz mich schon seit langer Zeit über das Deutsche Fischereigesetz aus und hatte jetzt eine Idee, weiß jedoch nicht ob das ganze Sinnig ist und ob sowas überhaupt eine Änderung erwirken kann.

Und zwar bin ich totaler Fan von der Art wie die Niederlanden das Angeln regeln. Jeder darf angeln, Gewässerscheine gibt's an jeder Ecke zu kaufen und für bereits wenig Geld ist es sogar möglich Jahreskarten für das gesamte Land zu kaufen. Man muss also keinem Verein beitreten in dem man dann an 8 Mittelmäßigen Gewässern fischen darf, was aber sobald man mal wo anders ist auch schon wieder nutzlos ist.

Diese Problematik wird man wohl kaum ändern können aber es gibt eine weitere Sache die mir jedes Mal die Laune versaut.

Nun hat man schon den Schein und zahlt ständig an die Vereine damit man Angeln darf aber der Partner oder Freunde dürfen nicht mit?! Das ist eine schöne Art Leuten das Angeln von vornherein zu vermiesen. Denn meine Frau wird sicher keinen Schein machen, nur um alle 3 Monate mal gemütlich mit mir angeln gehen zu können.

Wieso in aller Welt ist es denn bitte nicht gestattet unter Aufsicht eines Fischereiberechtigten ebenfalls zu Angeln? Meinetwegen obliegt das fertig machen der Ang und die Tötung demjenigen mit Angelschein aber um Gottes Willen lass dich 1-2 Leute unter Aufsicht mit angeln.

Meine Idee währe nun eine Petition dafür zu starten allerdings weiß ich nicht ob das auch nur irgendjemanden der dafür zuständig ist kratzen würde. Oder ob ich sogar nur der einzige bin den das aufregt.

Lässt mich doch mal eure Meinungen dazu hören.
 

Blueser

Well-Known Member
Werden in Holland auch Besatzmaßnahmen und Gewässerpflege durchgeführt und wer bezahlt diese? ;)
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo,

es gibt kein Deutsches Fischereigesetz. In Deutschland ist die Fischerei Ländersache, daher haben wir 16 verschiedene, die Fischerei betreffende, Ländergesetze.
Zu den Niederlanden, was ich da so hier mitbekommen habe, ist es mit dem überall im ganzen Land mit einem Schein fischen auch nicht so, wie Du angibst.
Außerdem haben die Niederländer Entnahmeregeln, welche ich nicht akzeptieren kann. Auch dort gibt es blödsinnige Regelungen. Nicht nur bei uns.
Bei uns kann jeder, der wirklich Interesse hat auch zum Angeln. Da gibts keine unüberwindbare Hürden. Man muss halt die Prüfung machen, aber die ist ja nun nicht so schwierig und die schafft auch jeder, der sich auch nur ein bißchen bemüht.
Ich z. B. bin mit meinen hiesigen (Mittelfranken) fischereilichen Möglichkeiten voll zufrieden und bis auf ein besseres Fischen auf Salmoniden, bei denen wir hier topographisch leider benachteiligt sind, muss ich wegen keiner Fischart woanders hinfahren um gut zu fangen. Ich habe die Möglichkeit in 24 Gewässern zu fischen (Vereins- und Verbandsgewässer) und das genügt mir vollauf.

Petri Heil

Lajos
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Nur dumm, das wir gar kein "deutsches Fischereigesetz" haben!
 

Koalabaer

Well-Known Member
Und zwar bin ich totaler Fan von der Art wie die Niederlanden das Angeln regeln. Jeder darf angeln, Gewässerscheine gibt's an jeder Ecke zu kaufen und für bereits wenig Geld ist es sogar möglich Jahreskarten für das gesamte Land zu kaufen. Man muss also keinem Verein beitreten in dem man dann an 8 Mittelmäßigen Gewässern fischen darf, was aber sobald man mal wo anders ist auch schon wieder nutzlos ist.


Wieso in aller Welt ist es denn bitte nicht gestattet unter Aufsicht eines Fischereiberechtigten ebenfalls zu Angeln? Meinetwegen obliegt das fertig machen der Ang und die Tötung demjenigen mit Angelschein aber um Gottes Willen lass dich 1-2 Leute unter Aufsicht mit angeln.

... man könnte noch viele weitere Sachen mit dazu packen. smile01

Meine Idee währe nun eine Petition dafür zu starten allerdings weiß ich nicht ob das auch nur irgendjemanden der dafür zuständig ist kratzen würde. Oder ob ich sogar nur der einzige bin den das aufregt.

Lässt mich doch mal eure Meinungen dazu hören.


Hallo Gime2g


... bevor du da unnötig viel Arbeit reinsteckst. Den größten Gegner findest du innerhalb der ,,deutschen Anglerschaft''.

auf den Punkt gebracht:

Durch Neid, oder Missgunst oder übertriebenes Moralgedöns ist dein ritterliches Vorhaben zum Scheitern verurteilt.


... der deutsche Angler findet die freizügige Reglung vieler Länder natürlich Klasse!
beim eigenen Tümpel ist aber Schluß mit lustig.


PS: lehn dich einfach zurück und genieße die Show. smile01


Gruß Jörg
 
Zuletzt bearbeitet:

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Aber dafür haben wir ein Bundeskleingartengesetz, BKleinG - die Abkürzung so sinnig. Es ist schon wichtig, dass das Um und Auf im Heimgarten bundesgesetzlich geregelt is! :laugh :laugh :laugh

 

Pescador

Barschangler
@Gime2g Kenne viele Gewässer (in NRW) die durch Vereine bewirtschaftet werden. Und keines wo man Partnerin, Kinder u. Freunde, auch als Gastangler nicht mitbringen dürfte.
Wie auch @Blueser bereits vermutlich andeutete, bewirtschaften und pflegen Vereine die Angelgewässer in unserem Land ...
 

Lajos1

Well-Known Member
Aber dafür haben wir ein Bundeskleingartengesetz, BKleinG - die Abkürzung so sinnig. Es ist schon wichtig, dass das Um und Auf im Heimgarten bundesgesetzlich geregelt is! :laugh :laugh :laugh


Hallo,

wir haben ja auch ein MuschGesetz; MuSchG, Abkürzung für Mutterschutzgesetz, nicht dass da jemand auf falsche Gedanken kommt :laugh :laugh .

Gruß

Lajos
 

Finke20

OCC Sieger der Herzen
smile01
# Gime2g

Wie schon mehrfach geschrieben gibt es in Deutschland kein "Deutsches Fischereigesetz", sondern 16 verschiedene Fischereigesetze und das werden sich die Länder auch nicht aus der Hand nehmen lassen.
Man sieht es ja bei den ganzen Corona Verordnungen.

Denn meine Frau wird sicher keinen Schein machen, nur um alle 3 Monate mal gemütlich mit mir angeln gehen zu können.

Das ist jetzt solch eine Sache, bei uns in MV und auch in anderen Bundesländer kann man sich einen zeitlich befristeten Fischereischein kaufen https://www.lallf.de/fischerei/angelfischerei/touristenfischereischein/ . Dieser sogenannte Touristenfischereischein ist dann 28 Tage gültig und kann auch verlängert werden. (Gilt natürlich auch für Einwohner aus MV). Erstausstellung 24€ und Verlängerung 13€ immer für das Kalenderjahr gesehen. Wird auf Dauer auch teuer.
Dann kauft man sich eine Gewässerkarte und schon kann man angeln gehen jedenfalls in MV, viel einfacher geht es eigentlich nicht.
 

Papamopps

Well-Known Member
Hallo,

es gibt kein Deutsches Fischereigesetz. In Deutschland ist die Fischerei Ländersache, daher haben wir 16 verschiedene, die Fischerei betreffende, Ländergesetze.
Zu den Niederlanden, was ich da so hier mitbekommen habe, ist es mit dem überall im ganzen Land mit einem Schein fischen auch nicht so, wie Du angibst.
Außerdem haben die Niederländer Entnahmeregeln, welche ich nicht akzeptieren kann. Auch dort gibt es blödsinnige Regelungen. Nicht nur bei uns.
Bei uns kann jeder, der wirklich Interesse hat auch zum Angeln. Da gibts keine unüberwindbare Hürden. Man muss halt die Prüfung machen, aber die ist ja nun nicht so schwierig und die schafft auch jeder, der sich auch nur ein bißchen bemüht.
Ich z. B. bin mit meinen hiesigen (Mittelfranken) fischereilichen Möglichkeiten voll zufrieden und bis auf ein besseres Fischen auf Salmoniden, bei denen wir hier topographisch leider benachteiligt sind, muss ich wegen keiner Fischart woanders hinfahren um gut zu fangen. Ich habe die Möglichkeit in 24 Gewässern zu fischen (Vereins- und Verbandsgewässer) und das genügt mir vollauf.

Petri Heil

Lajos


Lade dich hiermit herzlich ein, im Rheinischen angeln zu kommen.

In Köln hast du den Rhein, günstig, schwierig. Aber machbar.

Daneben suche ich derzeit einne See für mich und meine Söhne.
Und fast jeder hat einen eigenen Verein.
200€ pro Gewässer. Ggf haben die 2 oder 3....bei manchen zahlt man aber zusätzlich für andere Gewässer.
Und man hat mal eben 75-200€ Aufnahmegebühren oder Wartelisten

Mal eben ein Gewässer ausprobieren... nö.

Tageskarten haben immer besondere Auflagen. Und mit 10-18€ im Vergleich zu Holland teuer.

NRW ist da vielleicht auch speziell. Aber dass sie so die Leute nach Holland drängen...klar.


Und als ich am Rhein ausversehen einen großen Wels hatte...hab ich mir echt Gedanken gemacht, ob ich den mitnehmen muss, ob ich beobachtet werde oder ob er mir aus der Hand fallen darf.

Zielfisch war Zander. Mit entsprechender Montage. Also warum ist hier C&R verboten?
 

Papamopps

Well-Known Member
@Gime2g Kenne viele Gewässer (in NRW) die durch Vereine bewirtschaftet werden. Und keines wo man Partnerin, Kinder u. Freunde, auch als Gastangler nicht mitbringen dürfte.
Wie auch @Blueser bereits vermutlich andeutete, bewirtschaften und pflegen Vereine die Angelgewässer in unserem Land ...


Meine Frau hätte inaktives Mitglied werden müssen, um in dem.ersten Verein in dem wir waren, das umzäunte Gebiet zu betreten. Versicherungschutz lautete der Grund.
 

tibulski

Well-Known Member
Hallo,

wir versuchen ein ähnliches Model, wie in Holland langfristig auch in Deutschland zu etablieren. Ob das klappt und wie lange das dauern wird, kann ich nicht abschätzen. Aber wir sind schon seit 2 Jahren an dem Thema dran und haben im Hintergrund einiges angestoßen. Wesentliche Komponente ist der neue digitale Verbandsausweis, den wir mit zunehmender Geschwindigkeit in verschiedenen Landesverbänden einführen. Wir haben dazu eine neue Plattform entwickelt, die es den Vereinen ermöglicht vollautomatisiert die Ausweise zu bestellen und laufend zu pflegen. Dazu können digitale Merken eingeklebt werden. Ziel ist es da auch digitale Angelkarten druafzulegen. Werden die Ausweise dann unter den Verbänden anerkannt kommen wir dem Ziel nach dem Vorbild Niederlande schon deutlich näher. Die neue Plattform läuft schon, braucht aber noch etwas Feinschliff. Ist seit einiger Zeit intern das mit Absatand wichtigste Projekt im Verband.

Die 16 Landesfischereigesetze zu ändern oder gar in einem bundesweiten Gesetz zu vereinheitlichen, halte ich auch für schlichtweg unmöglich. Wenn man die Gesetze nicht ändern kann, sollte man versuchen die komplexen Regelungen vor den Anglern zu verstecken. Ich habe mich dazu schon vor einiger Zeit mit den Verantwortlichen in den Niederlanden für den Vispass getroffen.

LG,

Olaf
 

Lajos1

Well-Known Member
Lade dich hiermit herzlich ein, im Rheinischen angeln zu kommen.

In Köln hast du den Rhein, günstig, schwierig. Aber machbar.

Daneben suche ich derzeit einne See für mich und meine Söhne.
Und fast jeder hat einen eigenen Verein.
200€ pro Gewässer. Ggf haben die 2 oder 3....bei manchen zahlt man aber zusätzlich für andere Gewässer.
Und man hat mal eben 75-200€ Aufnahmegebühren oder Wartelisten

Mal eben ein Gewässer ausprobieren... nö.

Tageskarten haben immer besondere Auflagen. Und mit 10-18€ im Vergleich zu Holland teuer.

NRW ist da vielleicht auch speziell. Aber dass sie so die Leute nach Holland drängen...klar.


Und als ich am Rhein ausversehen einen großen Wels hatte...hab ich mir echt Gedanken gemacht, ob ich den mitnehmen muss, ob ich beobachtet werde oder ob er mir aus der Hand fallen darf.

Zielfisch war Zander. Mit entsprechender Montage. Also warum ist hier C&R verboten?

Hallo,

erstmal danke für Deine Einladung. Aber wie schon erwähnt, brauche ich zum Angeln (ausser für wirklich gute bis sehr gute Salmonidengewässer) meine fränkische Heimat nicht verlassen.
Ich zahle für die 24 Vereins- und Verbandsgewässer im Jahr 310 Euro und das ist für den süddeutschen Raum schon als günstig anzusehen. Zumal es sich da schon meist um gute bis sehr gute Gewässer handelt.
Tageskarten kosten bei uns so allgemein 12-15 Euro, soweit es sich nicht um Salmonidengewässer handelt. Allerdings gibts die meist auch nicht so einfach. Da waren aber die Gastfischer, zumindest ein gewisser Teil, selbst schuld. Früher gaben wir im Verein Gastkarten ohne weitere Auflagen aus. Nach andauernden Verstößen von Gastanglern gegen die Bestimmungen der Gewässer- und Angelordnung gibt es seit etlichen Jahren eben Gastkarten nur noch in Verbindung mit der Begleitung eines Vereinsmitglieds und auch nicht für alles Gewässer.
Wenn ich z. B. beim Hechtfischen einen großen, für mich nicht verwertbaren, Waller fange, habe ich kein Problem, den zurückzusetzen, da kann sogar ein Fischereiaufseher neben mir stehen. Es war nicht beabsichtigt einen Waller zu fangen und er ist mir für eine Verwertung deutlich zu groß. Also fehlt der vernünftige Grund, das Tier zu töten.
Ich kann natürlich keinen 5 Kilo Hecht zurücksetzen ohne evtl. Probleme zu bekommen. Aber einen Hecht mit 70 cm und 2 Kilo setze ich auch zurück, da der mir zu klein ist. So handhabe ich das in etwa schon seit 60 Jahren und da passiert nichts, da ich ja auch die Absicht habe, einen Fisch zu entnehmen, wenn ich zum Angeln gehe, aber über die Entnahme selbst entscheide schon noch ich.
Reines C&R, also das zum Angeln gehen ohne jegliche Absicht einer Entnahme ist in Deutschland eben nicht erlaubt (wenn es einer tut ist mir das aber egal, ich bin kein Moralapostel), da hier dann der vernünftige Grund nach dem Tierschutzgesetz fehlt.
Mit den Regeln in Holland, da mißfällt mir z.B., dass es da mitunter erlaubt ist während der Schonzeit auf die geschonte Art zu fischen. Oder Karpfen und Waller sind ganzjährig geschützt. Beide Arten sind in ihrem Bestand nicht im Geringsten bedroht beim Waller kommt noch hinzu, dass der in Holland ursprünglich nie vorkam. Das ist ganz einfach Blödsinn, ist mir aber wurscht, wir haben mitunter auch nicht gerade stimmige Vorschriften. Dann, wenn ein Fisch durch den Fangvorgang sehr schwer verletzt wurde, muss ich den ebenfalls zurücksetzen. Den muss ich bei uns, aber entnehmen, was auch richtig ist, um den Fisch nicht elendig verrecken zu lassen.
Außerdem habe ich hier schon von Hollandexperten gelesen, dass es passieren kann, wenn man erlaubterweise einen Fisch entnimmt, man eventuell vier platte Reifen am Auto hat oder eine Tracht Prügel bekommen kann (beides mehrmals von Holland-Experten hier gelesen), auf so etwas kann ich gerne verzichten, denn wenn ich auf Hecht fische, will ich auch einen entnehmen. Dies nur, weil der Threadstarter Holland so in den Himmel hob, denn fischereilich gesehen, wird mich Holland nie sehen.

Petri Heil


Lajos
 

doebelfaenger

Active Member
Hallo,

wir versuchen ein ähnliches Model, wie in Holland langfristig auch in Deutschland zu etablieren. Ob das klappt und wie lange das dauern wird, kann ich nicht abschätzen. Aber wir sind schon seit 2 Jahren an dem Thema dran und haben im Hintergrund einiges angestoßen. Wesentliche Komponente ist der neue digitale Verbandsausweis, den wir mit zunehmender Geschwindigkeit in verschiedenen Landesverbänden einführen. Wir haben dazu eine neue Plattform entwickelt, die es den Vereinen ermöglicht vollautomatisiert die Ausweise zu bestellen und laufend zu pflegen. Dazu können digitale Merken eingeklebt werden. Ziel ist es da auch digitale Angelkarten druafzulegen. Werden die Ausweise dann unter den Verbänden anerkannt kommen wir dem Ziel nach dem Vorbild Niederlande schon deutlich näher. Die neue Plattform läuft schon, braucht aber noch etwas Feinschliff. Ist seit einiger Zeit intern das mit Absatand wichtigste Projekt im Verband.

Die 16 Landesfischereigesetze zu ändern oder gar in einem bundesweiten Gesetz zu vereinheitlichen, halte ich auch für schlichtweg unmöglich. Wenn man die Gesetze nicht ändern kann, sollte man versuchen die komplexen Regelungen vor den Anglern zu verstecken. Ich habe mich dazu schon vor einiger Zeit mit den Verantwortlichen in den Niederlanden für den Vispass getroffen.

LG,

Olaf

Mensch Olaf @tibulski ,

Edit by Mod.
Nettiquette beachten!
Ich seziere das mal:

Kurz zur Erklärung: Mit dem Erwerb eines Vispas tretet ihr einem Verein in den Niederlanden bei und könnte dafür für 35 bis 50 Euro (je nach Verein) einen Großteil der Gewässer in den Niederlanden befischen.

In Deutschland braucht ihr zum Angeln den Fischereischein (bekommt ihr nach bestandener Prüfung beim Amt) und für fast jedes Gewässer einen Erlaubnisschein. Den könnt ihr entweder als Gastkarte erwerben (zb. Rheinschein in NRW) oder ihr bekommt ihn über einen Verein, dem ihr beitretet. Ausnahmen: Touristenschein (sozusagen ein zeitlich begrenzter Fischereischein ohne Prüfung, etwa in S-H oder M-V) und einige "freie" Gewässer, etwa an der Küste oder in Hamburg, an denen ihr nur den Fischereischein benötigt.

Nun zu den Aussagen von @tibulski:

"Wie versuchen, ein ähnliches Modell wie in Holland langfristig auch in Deutschland zu etablieren."
Völliger Schwachsinn. Die Fischereirechte hierzulande sind tausendfach aufgesplittert, das ist ein Ding der Unmöglichkeit.

"Wesentliche Komponente ist der neue digitale Verbandsausweis"
Völliger Schwachsinn. Mit dem "neuen digitalen Verbandsausweis" oder derzeit mit dem analogen Sportfischerpass könnt ihr NIRGENDWO angeln. Er zeigt nur, dass ihr leider über eine Vereinsmitgliedschaft Zwangsmitglied in einem dem DAFV noch angeschlossenen Landesverbände seid. Ob er jemals kommen sollte, ist also völlig egal. Der Nutzen für euch als Angler: NULL! Nochmal: NULL!

Wäre auch eine schöne Frage für die Fischereiprüfung: Welche dieser drei Dokumente nutzen euch etwas, wenn ihr in Deutschland angeln wollt:

A) Fischereischein
B) Erlaubnisschein
C) "Neuer digitaler Verbandsausweis"

Die Aussage von @tibulski "Werden die Ausweise dann unter den Verbänden anerkannt, kommen wir dem Ziel nach dem Vorbild Niederlande schon deutlich näher." ist also ebenfalls völliger Schwachsinn. Mit dem Vispas könnt ihr angeln, mit dem "neuen digitalen Verbandsausweis" höchstens Kokslinien geradeziehen.

Die Aussage "Ist seit einiger Zeit intern das mit Abstand wichtigste Projekt im Verband." ist deshalb furchterregend. Wenn ein NUTZLOSES DING das wichtigste Projekt ist, na dann gute Nacht!

Viele Grüße,
-df


P.S.: Empfehle dazu auch dringend die Lektüre dieses AB-Threads: https://www.anglerboard.de/threads/...-fragen-zum-maschinenlesbaren-ausweis.337749/

Inklusive des einmalig genialen @tibulski Zitates: "Der neue Ausweis bietet alles was der alte Ausweis geboten hat, inkl. der Möglichkeit Marken aufzukleben (kleine Hologramme)." Soviel zu "digital"... ab75

Das einzig Gute ist: Bevor der "neue digitale Verbandsausweis" kommt, steht bei der Geschwindigkeit, mit der dieses "intern wichtigste Projekt" vorangetrieben wird, der DAFV sowieso ohne Mitglieder da.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Dennis Knoll

Angeln-mit-Stil
Zu den Niederlanden, was ich da so hier mitbekommen habe, ist es mit dem überall im ganzen Land mit einem Schein fischen auch nicht so, wie Du angibst.
Die einzelnen Vereine haben noch die Möglichkeit, einzelne Gewässer oder Abschnitte nur Vereinsmitgliedern vorzubehalten.
Aber das sind nun wirklich nicht so viele und empfinde ich sogar als gute Lösung für manche zu hart überlaufene Gebiete.


Werden in Holland auch Besatzmaßnahmen und Gewässerpflege durchgeführt und wer bezahlt diese? ;)
Beides wird in den Niederlanden durchgeführt. Vor allem in Sachen Gewässerpflege sind die Niederlanden ein Traum. Du findest dort kaum einen Gewässer, nicht Mal den kleinsten Tümpel, der nicht gemäht, entschlammt oder ausgebaggert wird, wenn es erforderlich ist. Und wenn es zu heiß wird und der Sauerstoff fehlt, werden die Pumpwerke angeworfen und keine Fische verenden.
Besser geht es nicht.
 
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