Presseinfo zur Anglerdemo 3.0 und Übergabe einer Resolution an Bundeskanzlerin Merkel

Thomas9904

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Presseinformation
zur Anglerdemo 3.0 und zur Übergabe einer Resolution
an Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel.

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Die angekündigten Angelverbote in Nord- und Ostsee wurden zur Chefsache gemacht. Angler und angeltouristische Betriebe aus Ostholstein haben den Besuch der Bundeskanzlerin in Heiligenhafen am 14. Juli 2017 genutzt, um gegen das vom BMUB angekündigte Angelverbot zu protestieren.

Während Lars Wernicke vom Organisationsteam der Anglerdemo die Wahlkampftour von Frau Dr. Merkel nutzte, um eine Resolution an den Stab der Kanzlerin zu überreichen, machten draußen vor der Seebrücke rund 50 Angelkutter und Kleinboote mit lauten Signalhörnern auf sich aufmerksam.

In der Resolution wird die Politik aufgefordert, keine Angelverbote oder Einschränkungen "ohne wissenschaftlichen Nachweis, ohne klare Zielsetzung, ohne zeitliche Begrenzung, ohne neutrale Gutachten und ohne Berücksichtigung der Folgen für Wirtschaft und Angeltourismus" auszusprechen.

Damit setzen die Unterzeichner der Resolution, Manfred Wohnrade vom Wassertourismus in Schleswig-Holstein e.V. (WiSH) und Lars Wernicke vom Organisationsteam Anglerdemo, ein weiteres deutliches Zeichen gegen das geplante Angelverbot.

Daniel Günther, der neue Ministerpräsident Schleswig-Holsteins, forderte in seinen Grußworten Frau Bundeskanzlerin Merkel auf, das Angelverbot im Fehmarnbelt zu stoppen:
„Das ergibt keinen Sinn“.

Diese Position wurde vom MdB Ingo Gädechens (CDU) in seinen Schlussworten unterstrichen.

Bereits im Vorwege u.a. durch das Team Anglerdemo über das Thema informiert und an dem Tag mehrmals darauf angesprochen sagte Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel:
„Es sollten nicht gerade die Flächen gesperrt werden, die die besten Stellen für das Angeln sind“
und versprach, das Thema noch einmal in der Bundesregierung zu besprechen.

„Eigentlich sollte das Verbot bereits im Juni 2017 in Kraft getreten sein. Wir hoffen jetzt auf ein Veto durch die Bundeskanzlerin“,

so Jens Meyer von der Entwicklungsgesellschaft Ostholstein (EGOH).

Seit eineinhalb Jahren jongliert das Bundesumweltministerium (BMUB) mit den Begründungen für das angekündigte Angelverbot in den Schutzgebieten der deutschen AWZ in Nord- und Ostsee, darunter auch der Fehmarnbelt, dem das Bundesamt für Naturschutz bereits jetzt einen guten bis sehr guten Zustand bescheinigt.

Laut Aussage des BMUB liegt der Fokus in den Entwürfen der Schutzgebietsverordnungen für den Fehmarnbelt auf der Herstellung eines günstigen Erhaltungszustandes des Lebensraumes „Riff“ und seinen charakteristischen Arten nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL).

Der letzte vorliegende FFH-Bericht 2013 bewertet die Gefährdung des Lebensraumtyps „Riffe“ durch das Angeln/Angelsport als gering. Die größten Beeinträchtigungen und Gefährdungen entstehen für den Lebensraumtyp durch den Sand- und Kiesabbau, die Meerwasserverschmutzung, die Fischerei, durch den Stickstoffeintrag und durch den Klimawandel. Es bestehen berechtigte Zweifel daran, dass das alleinige Verbot der Freizeitfischerei eine Verbesserung des Lebensraumtyps herbeiführt.

Nach den letzten Veröffentlichungen des BMUB sollen von 4.452 Quadratkilometern der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Ostsee zukünftig 2.345 qkm (52,68%) und weitere 28qkm (0,63%) temporär für Angler gesperrt werden. Nach wie vor nennt das BMUB keinen wissenschaftlichen Beleg, der nachweist, dass Angeln einen negativen Einfluss oder gar eine erhebliche Störwirkung hat.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.facebook.com/Anglerdemo/
http://www.wassertourismus-sh.com/angeln
www.anglerdemo.de

Heiligenhafen, den 21. Juli 2017 Lars Wernicke
 
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