Thomas9904
Well-Known Member
Presseinformation
Nr. 268/2016 - Hannover, den 09.09.2016
Hannover.
Der Niedersächsische Landkreistag hat Ende 2015 in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine Arbeitshilfe zur Sicherung der Natura 2000-Gebiete in Niedersachsen erstellt.
Dieses Papier beinhaltet unter anderem zahlreiche Vorschläge zur Einschränkung bzw. zum Verbot der Angelfischerei und beschränkt den Naturzugang erheblich.
Aus Sicht des umweltpolitischen Sprechers der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Dr. Gero Hocker, gehen die Empfehlungen dieser Arbeitshilfe weit über das notwendige Maß hinaus.
„Die FDP bringt deshalb in das kommende Plenum einen Antrag ein, der die Landesregierung auffordert, die Arbeitshilfe zurückzuziehen und für eine praxisgerechte Umsetzung von Natura 2000 zu sorgen.
Der Zugang zur Natur muss allen Nutzern weiter offenstehen. Die Einschränkungen, die Anglern, Landwirten und sogar Hundebesitzern drohen, gehen entschieden zu weit. Sie werden unter Generalverdacht gestellt, Natur zu zerstören, dabei machen sich gerade Menschen aus diesen Gruppen tagtäglich in vielfacher Weise um den Naturschutz verdient“,
so Hocker.
Nachfolgend der Antrag der FDP im Wortlaut:
Nr. 268/2016 - Hannover, den 09.09.2016
Gero Hocker: Angelverbote – Natura 2000 muss praxisgerecht umgesetzt werden
Hannover.
Der Niedersächsische Landkreistag hat Ende 2015 in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine Arbeitshilfe zur Sicherung der Natura 2000-Gebiete in Niedersachsen erstellt.
Dieses Papier beinhaltet unter anderem zahlreiche Vorschläge zur Einschränkung bzw. zum Verbot der Angelfischerei und beschränkt den Naturzugang erheblich.
Aus Sicht des umweltpolitischen Sprechers der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Dr. Gero Hocker, gehen die Empfehlungen dieser Arbeitshilfe weit über das notwendige Maß hinaus.
„Die FDP bringt deshalb in das kommende Plenum einen Antrag ein, der die Landesregierung auffordert, die Arbeitshilfe zurückzuziehen und für eine praxisgerechte Umsetzung von Natura 2000 zu sorgen.
Der Zugang zur Natur muss allen Nutzern weiter offenstehen. Die Einschränkungen, die Anglern, Landwirten und sogar Hundebesitzern drohen, gehen entschieden zu weit. Sie werden unter Generalverdacht gestellt, Natur zu zerstören, dabei machen sich gerade Menschen aus diesen Gruppen tagtäglich in vielfacher Weise um den Naturschutz verdient“,
so Hocker.
----------------------------------------------------
Nachfolgend der Antrag der FDP im Wortlaut:
Antrag
Fraktion der FDP Hannover, den 06.09.2016
Naturnutzung ermöglichen, Angelverbote vermeiden – Natura 2000 praxisgerecht umsetzen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung:
Der Niedersächsische Landkreistag hat Ende 2015 in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine Arbeitshilfe zur Sicherung der Natura 2000-Gebiete in Niedersachsen erstellt. Dieses Papier beinhaltet u.a. zahlreiche Vorschläge zur Einschränkung bzw. zum Verbot der Angelfischerei.
Beispielsweise beinhaltet das Papier die Empfehlung, im Lebensraumtyp 3260 – Fließgewässer mit flutender Wasservegetation – die fischereiliche Nutzung komplett zu verbieten. Dieser Lebensraumtyp ist bei fast allen mehr oder weniger naturnahen Fließgewässern der Geest, der Heide und des Hügellandes mehr oder weniger vorzufinden.
Auch weitere Formen der beruflichen wie privaten Naturnutzung sollen nach diesem Papier eingeschränkt oder verboten werden.
Im Zusammenspiel mit der bereits von allen Naturschutzbehörden angewendeten Musterverordnung des NLWKN für die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, die erhebliche Beschränkungen des Naturzugangs fordert und momentan in neue Schutzgebietsverordnungen einfließt, stellen diese neuen und von der obersten Landesfachbehörde für Naturschutz mitgetragenen Empfehlungen eine fast flächendeckende Bedrohung für zahlreiche Formen der Ausübung der Naturnutzung, besonders der Angelfischerei, dar.
Der Niedersächsische Landtag fordert daher die Landesregierung auf den NLWKN anzuweisen, die Musterverordnung über die Sicherung von Naturschutzgebieten zurückzuziehen, auf den Niedersächsischen Landkreistag einzuwirken, seine Arbeitshilfe Natura 2000 ebenfalls zurückzuziehen, im Rahmen eines Runden Tisches mit allen relevanten Naturnutzern ein gemeinsames Konzept für eine praxisfreundliche Sicherung von Natura 2000-Gebieten auszuarbeiten, welches den Landkreises als Leitfaden dienen soll.
Begründung:
Natura 2000 soll ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten sein, das nach den Richtlinien der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie errichtet wird. Es ist somit eine Vorgabe der EU, die in Deutschland mit der Umsetzung in nationales Recht innerhalb des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahre 1998 und dessen Novellen 2002 und 2007 rechtsverbindlich wurde. Die Niedersächsische Landesregierung hat derzeit 385 FFH-Gebietsvorschläge gemeldet und 71 Europäische Vogelschutzgebiete erklärt.
Für die Fraktion der FDP
Christian Grascha MdL
Parlamentarischer Geschäftsführer