Thomas9904
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Pressemitteilung der agrarpolitischen der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm
16.03.2009
"Wenn nach Angaben der EU-Kommission 88 Prozent der kommerziell genutzten Fischbestände der EU-Gewässer überfischt sind, dann bleibt doch nur das Fazit, dass die EU-Fischereipolitik gescheitert ist. Dass die Regierung jedoch lediglich Umsetzungsdefizite erkennen will, ist nicht nachvollziehbar. Diese realitätsferne Haltung der Bundesregierung lässt auch für die Zukunft nur eine zögerliche Herangehensweise an die Reform der Fischereipolitik befürchten.
Dabei zeigen die Antworten der Bundesregierung auf die konkreten Fragen zur Bewertung einzelner Instrumente der Fischereipolitik, dass sie im Detail durchaus weiter ist. Zu begrüßen ist beispielsweise ihr Bekenntnis zur Harmonisierung der Kontroll- und Sanktionsvorschriften. Wir Bündnisgrüne begrüßen auch, dass sich die Bundesregierung klar zu einem schnellstmöglichen Rückwurfverbot für alle nicht überlebensfähigen Beifänge bekennt. Dabei ist es richtig, bei verschiedenen Arten und Fischereien differenziert vorzugehen, da im Einzelnen die Überlebenschancen höher sein können als die Sterberate. Unverständlich ist jedoch, warum die Regierung die Frage der Verwertung unerwünschter Beifänge als nachrangig betrachtet. Schließlich geht es hierbei im Kern darum, die Verschwendung von Ressourcen zu unterbinden Ein gewisses Maß an Beifängen ist auch bei größt-möglicher Sorgfalt nicht zu vermeiden und fällt demnach unweigerlich an, wenn es ein Rückwurfverbot gibt.
Zu begrüßen ist auch, dass die Bundesregierung in der mangelnden Beseitigung von Überkapazitäten bei einigen Fischereiflotten ein zentrales Defizit der GFP erkennt. Dass sich die Bundesregierung trotzdem für keine über die gültigen Regelungen hinaus gehenden Maßnahmen zum Abbau der Fischfangkapazitäten ausspricht, ist ein eklatanter Mangel an politischer Handlungsfähigkeit oder schlimmer Handlungswilligkeit. Hier muss die Bundesregierung konsequenter werden und eine neue Initiative zum Kapazitätsabbau fordern, wenn sie in Zukunft noch ernst genommen werden will!
Nachvollziehbar sind die Argumente der Bundesregierung gegen ein Management der Fischerei durch Eigentumsrechte an Fischereiressourcen. Auch wenn ökologische Vorteile vermutet werden können, ist in der Tat ein unerwünschter Konzentrationsprozess zugunsten weniger kapitalstarker Unternehmen zu erwarten. Wenn die Bundesregierung jedoch bei den Fischereiressourcen am Gemeingut und an der jährlichen Vergabe von Nutzungsrechten festhalten will, dann muss man sie fragen, warum sie sich nicht gleichzeitig dafür ausspricht, für die Vergabe dieser Nutzungsrechte eine Lizenzgebühr in Höhe von bspw. 10 Prozent der Erlöse zu verlangen. Schließlich verlangt der Staat auch für die Nutzung anderer öffentlicher Güter solche Gebühren, z.B. die zehnprozentige Förderabgabe auf Bodenschätze. Und so erhielte die Nutzung der Fischereiressourcen einen Preis."
Versendet durch:
Sören Sturm,
Wiss. Mitarbeiter, Büro Cornelia Behm MdB,
Agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
16.03.2009
Grüne fordern Rückwurfverbot, Abbau von Flottenkapazitäten und Lizenzgebühren für die Nutzung von Fischereiressourcen
"Es ist nicht zu begreifen, dass die Bundesregierung das Scheitern der EU-Fischereipolitik (GFP) immer noch ignoriert", sagte heute die Sprecherin für Agrar- und Fischereipolitik der bündnisgrünen Bundestagsfraktion, Cornelia Behm, nach der Beantwortung einer kleinen Anfrage ihrer Fraktion durch die Bundesregierung. "Wenn nach Angaben der EU-Kommission 88 Prozent der kommerziell genutzten Fischbestände der EU-Gewässer überfischt sind, dann bleibt doch nur das Fazit, dass die EU-Fischereipolitik gescheitert ist. Dass die Regierung jedoch lediglich Umsetzungsdefizite erkennen will, ist nicht nachvollziehbar. Diese realitätsferne Haltung der Bundesregierung lässt auch für die Zukunft nur eine zögerliche Herangehensweise an die Reform der Fischereipolitik befürchten.
Dabei zeigen die Antworten der Bundesregierung auf die konkreten Fragen zur Bewertung einzelner Instrumente der Fischereipolitik, dass sie im Detail durchaus weiter ist. Zu begrüßen ist beispielsweise ihr Bekenntnis zur Harmonisierung der Kontroll- und Sanktionsvorschriften. Wir Bündnisgrüne begrüßen auch, dass sich die Bundesregierung klar zu einem schnellstmöglichen Rückwurfverbot für alle nicht überlebensfähigen Beifänge bekennt. Dabei ist es richtig, bei verschiedenen Arten und Fischereien differenziert vorzugehen, da im Einzelnen die Überlebenschancen höher sein können als die Sterberate. Unverständlich ist jedoch, warum die Regierung die Frage der Verwertung unerwünschter Beifänge als nachrangig betrachtet. Schließlich geht es hierbei im Kern darum, die Verschwendung von Ressourcen zu unterbinden Ein gewisses Maß an Beifängen ist auch bei größt-möglicher Sorgfalt nicht zu vermeiden und fällt demnach unweigerlich an, wenn es ein Rückwurfverbot gibt.
Zu begrüßen ist auch, dass die Bundesregierung in der mangelnden Beseitigung von Überkapazitäten bei einigen Fischereiflotten ein zentrales Defizit der GFP erkennt. Dass sich die Bundesregierung trotzdem für keine über die gültigen Regelungen hinaus gehenden Maßnahmen zum Abbau der Fischfangkapazitäten ausspricht, ist ein eklatanter Mangel an politischer Handlungsfähigkeit oder schlimmer Handlungswilligkeit. Hier muss die Bundesregierung konsequenter werden und eine neue Initiative zum Kapazitätsabbau fordern, wenn sie in Zukunft noch ernst genommen werden will!
Nachvollziehbar sind die Argumente der Bundesregierung gegen ein Management der Fischerei durch Eigentumsrechte an Fischereiressourcen. Auch wenn ökologische Vorteile vermutet werden können, ist in der Tat ein unerwünschter Konzentrationsprozess zugunsten weniger kapitalstarker Unternehmen zu erwarten. Wenn die Bundesregierung jedoch bei den Fischereiressourcen am Gemeingut und an der jährlichen Vergabe von Nutzungsrechten festhalten will, dann muss man sie fragen, warum sie sich nicht gleichzeitig dafür ausspricht, für die Vergabe dieser Nutzungsrechte eine Lizenzgebühr in Höhe von bspw. 10 Prozent der Erlöse zu verlangen. Schließlich verlangt der Staat auch für die Nutzung anderer öffentlicher Güter solche Gebühren, z.B. die zehnprozentige Förderabgabe auf Bodenschätze. Und so erhielte die Nutzung der Fischereiressourcen einen Preis."
Versendet durch:
Sören Sturm,
Wiss. Mitarbeiter, Büro Cornelia Behm MdB,
Agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN