Pressemeldung: Position des LSFV-NDS zu Entnahmefenster

Thomas9904

Well-Known Member
Pressemeldung:


Position des Landessportfischerverbandes Niedersachsen e.V. zur anglerischen Hege und Pflege von Fischbeständen durch Entnahmefenster

Foto_Entnahmefenster.jpg

http://www.lsfv-nds.de/index.php?option=com_content&view=featured&Itemid=301

1) Allgemeine Betrachtung
2) Spezielle Betrachtung
3) Checkliste zur Einführung eines Entnahmefensters


1) Allgemeine Betrachtung

Ein Entnahmefenster stellt ein optionales Hegeinstrument zum Schutz der natürlichen Altersstruktur und zur Erhöhung oder Stabilisierung des Jungfischvorkommens (Laicherfolg) einer Fischpopulation dar. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaß für eine Fischart wird bei einer Entnahmefensterregelung zudem ein Höchstmaß festgesetzt. Im Größenbereich zwischen dem Mindestmaß und dem Höchstmaß können die gefangenen Fische entnommen werden. Zu kleine, noch nicht geschlechtsreife Fische werden ebenso zurückgesetzt wie besonders große und für den Bestandserhalt besonders wertvolle Individuen einer Fischpopulation.

Eine ganze Reihe wissenschaftlicher Studien aus aller Welt belegen die enorme ökologische Bedeutung der großen Fische für die natürliche Fortpflanzung, die Robustheit der Fischbestände gegenüber Umweltveränderungen sowie die Funktionalität der gesamten Ökosysteme. Durch eine Entnahmefensterregelung kann die natürliche Altersstruktur einer beangelten Fischpopulation gestärkt und der Reproduktionserfolg stabilisiert oder gesteigert werden. Der Fischereiberechtigte ist motiviert und verpflichtet einen der Größe und Art des Gewässers entsprechenden Fischbestand zu erhalten (vgl. §40 Abs. 1 Nds. FischG), inklusive der Fischarten, Größenklassen, Mengen sowie genetische- und generelle Zusammensetzungen des Gesamtbestandes. Hierfür stehen dem Hegepflichtigen verschiedenste Instrumente zur Verfügung. Zum Wohle unserer heimischen Fischbestände und deren nachhaltiger Hege und Pflege steht der Landessportfischerverband Niedersachsen e.V. Entnahmefenstern als optionales Hegeinstrument positiv gegenüber.


2) Spezielle Betrachtung

Folgende Punkte sind bei der Einführung eines Entnahmefensters zu beachten:

1) Jede Hege- und Pflegemaßnahme, egal ob es sich um Strukturverbesserungen, Fischbesatz, Wahl der Fischereigeräte, Gewässerzugang, die Festsetzung von Schonzeiten oder Entnahmeregelungen (inklusive Entnahmefenster) handelt, sollte nachvollziehbar begründet und der speziellen Gewässercharakteristik sowie dem Hegeziel angepasst sein. Die Prüfung der Voraussetzungen für jede dieser Maßnahmen obliegt dem Hegepflichtigen (Fischereirechtsinhaber) nach Abwägung sachbezogener Gründe. Als Entscheidungsgrundlage dienen bspw. Fangstatistiken und/oder Probebefischungen sowie fischereiliche Untersuchungen. Die Einführung eines Entnahmefensters zum Schutz großer Laichfische ist dabei eine mögliche Hegemaßnahme, welche, der Notwendigkeit entsprechend, in Kombination mit anderen Maßnahmen ergriffen werden kann (vgl. §3 & §4 BiFischO-Landesrecht Niedersachsen für die gesetzlichen Mindestanforderungen).

2) Die Einführung eines Entnahmefensters ist eine Einzelfallentscheidung des Hegepflichtigen nach Abwägung der ihm zur Verfügung stehenden Mittel und Informationen. So wie nach jeder anderen Hege- und Pflegemaßnahme auch, sollte der Hegepflichtige geeignete Erfolgskontrollen durchführen und die Ergebnisse dokumentieren.

3) Die Einführung eines Entnahmefensters obliegt ausschließlich dem Hegepflichtigen. In Niedersachsen ist dies zumeist ein Angelverein. Die vom Hegepflichtigen erlassenen Entnahmeregeln sind für alle Fischereiausübungsberechtigten (Vereinsmitglieder) an diesem Gewässer bindend.

4) Die Einführung eines Entnahmefensters geschieht auf freiwilliger Basis des Hegepflichtigen. Nur so kann flexibel auf Veränderungen im Fischbestand und dem Gewässerökosystem reagiert werden. Eine verpflichtende Einführung oder auch die pauschale Zuweisung der Ober- und Untergrenzen des Entnahmefensters durch den Gesetzgeber wäre kontraproduktiv.

5) Eine Änderung des Niedersächsischen Fischereigesetzes, bzw. der Niedersächsischen Binnenfischereiordnung ist für die Einführung eines Entnahmefensters nicht notwendig. Begründete Hegemaßnahmen zum Schutz der Laichfische sind auch heute bereits möglich.

6) Da ein Entnahmefenster dem Schutz großer und besonders effektiver Laichfische dient, muss die betreffende Fischart zum potenziell natürlichen Artenspektrum des Gewässers gehören und sich dort natürlich reproduzieren.

7) Gefangene Fische außerhalb des Entnahmefensters (zu groß oder zu klein) sind schonend vom Haken zu lösen und unverzüglich wieder einzusetzen (vgl. §5 Absatz 1 BiFischO-Landesrecht Niedersachsen).

8) Ein Entnahmefenster schont neben zu kleinen Fischen auch die wichtigen großen Laichfische. Die Untergrenze des Entnahmefensters darf das gesetzliche Mindestmaß der betreffenden Fischart nicht unterschreiten (vgl. §3 BiFischO-Landesrecht Niedersachsen). Effektiv ist eine Entnahmefensterregelung nur dann, wenn zudem auch die großen Laichfische effektiv geschützt werden und zudem jeder Fisch mindestens 1-mal ablaichen kann. Die Ober- und Untergrenzen sind immer gewässerspezifisch festzulegen und müssen sich aus den vorhandenen Daten zur Entscheidungsfindung begründbar erschließen. Das Entnahmefenster sollte nicht zu groß sein um wirken zu können. Es darf aber auch nicht zu klein sein und muss insgesamt so gewählt werden, dass eine nachhaltige Fischentnahme gewährleistet ist.

9) Der LSFV-NDS hat bereits seit Januar 2013 eine Entnahmefensterregelung für den Dümmer (zweitgrößter See in Niedersachsen) eingeführt. Hier gelten bspw. folgende Ober- und Untergrenzen: Hecht 45-85 cm, Zander 40-70 cm. Der Grund für die Einführung leitete sich aus fischereilichen Untersuchungen ab, nach denen nur noch wenige größere Laichfische im See vorhanden sind und auf allen anderen Größenklassen ein hoher Fraßdruck durch Kormorane lastet.

3) Checkliste zur Einführung eines Entnahmefensters

Folgende Checkliste sollten Sie für Ihr Gewässer prüfen, wenn Sie die Einführung eines
Entnahmefensters erwägen. Die Voraussetzungen für ein Entnahmefenster sind prinzipiell
gegeben, wenn Sie alle Punkte mit JA beantworten können:

- Die Zielfischart(en) gehört zum natürlichen Artenspektrum und reproduziert sich auf
natürliche Weise erfolgreich.
- Die Entscheidung für ein Entnahmefenster kann nachvollziehbar hergeleitet werden
(bspw. Fangstatistiken, Probebefischungen oder Vergleichbares).
- Das individuelle Höchstmaß und Mindestmaß kann fachlich begründet werden (s. 8+9
der speziellen Betrachtung).
- Die Maßnahme gilt für den überwiegenden oder ganzen Teil des
Gewässers/Pachtstrecke.
- Die Entscheidungsgrundlagen werden dokumentiert.
- Die Maßnahme wird in geeigneter Weise evaluiert und dokumentiert (bspw. detaillierte
Fangstatistiken inkl. der zurückgesetzten Fische, Probebefischungen oder Ähnliches).


Bei Fragen zum Entnahmefenster und/oder alternativen Hege- und Pflegeoptionen kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle des LSFV-NDS. Wir beraten Sie gerne.

www.lsfv-nds.de
info@lsfv-nds.de
Tel: 0511 357 266 0
 
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Ralle 24

User
AW: Pressemeldung: Position des LSFV-NDS zu Entnahmefenster

Der Niedersächsische Verband wird mir immer sympathischer.

Man hat das Thema Entnahmefenster sehr gut aufgearbeitet und in hervorragender und unmißverständlicher Weise eine saubere "Gebrauchsanweisung" erstellt.

Gratulation. #6
 

allegoric

Member
AW: Pressemeldung: Position des LSFV-NDS zu Entnahmefenster

Sehr geil, das nenne ich sinnvoll! So macht Fischen wieder Spaß und der Bestand ist auf lange Zeit gesichert.
Man kann "bedenkenlos" Fische der "richtigen" Größe entnehmen und es gebe weniger Diskussionen. Das wäre etwas wichtiges, was der neue Verband mit auf die Agenda nehmen sollte.
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Pressemeldung: Position des LSFV-NDS zu Entnahmefenster

Sachlich mit Hand & Fuß.
Vorbildlich!
(Da können sich andere LVs absolut eine Scheibe von abschneiden)
 

Ein_Angler

Schönwetterangler
AW: Pressemeldung: Position des LSFV-NDS zu Entnahmefenster

Sehr gut, das hört sich doch alles vernüftig an. Jetzt müssen nur noch die anderen Verbände und Bewirtschafter auch auf solche Ideen kommen. Ich würde mir im Rhein Entnahmefenster wünschen, die müssen dringend her, sonst gibt es bald von einigen Arten keine grossen Fische mehr. Bei uns gibt es Tage, dann stehen da auf 20 Buhnen 20 Angler auf der anderen Rheinseite in der Hafeneinfahrt nochmal 15, und alle sind auf Zander aus.
 

Burney

Member
AW: Pressemeldung: Position des LSFV-NDS zu Entnahmefenster

Super! Wurde gleich mal weitergeleitet an den Verein. Mal schauen ob es Beachtung findet...
 

raubangler

Bin immer friedlich...
AW: Pressemeldung: Position des LSFV-NDS zu Entnahmefenster

- Die Zielfischart(en) gehört zum natürlichen Artenspektrum und reproduziert sich auf
natürliche Weise erfolgreich.



Übersetzung1: Schluss mit Besatz
Übersetzung2: 80% der Vereinsmitglieder sind irgendwie über
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Pressemeldung: Position des LSFV-NDS zu Entnahmefenster

So interpretiere ich das nicht.
"Vermehrt sich natürlich" heißt nicht "wird nicht besetzt".

Wenn man das so verstehen will, dass nur der natürliche Zuwachs rausgefangen werden darf, ist das Angeln wie wir es kennen tot, das stimmt.

Aber ich interpretiere es so:
kein Fenster für Arten, die sich überhaupt nicht fortpflanzen.
Womit wir automatisch beim Streitpunkt "Karpfen" sind.
(mal ganz abgesehen von ReFo, Stör,...).

Ich persönlich habe nichts gegen Fenster auch beim Karpfen.
(In einigen Gewässern vermehrt er sich erfolgreich, in vielen nicht, aber diesen Punkt lass ich mal ganz beiseite)
Wenn man Fenster für Karpfen will, sollte man in den meisten Fällen ehrlich sagen, "das schaffen wir aus Spaß daran, große Karpfen zu angeln".
Für mich persönlich ein legitimer Grund!
Denn der Sinn des Angelns ist das Angeln selbst. Nicht nur Fische fressen.
Aber das sehen viele wohl anders; Gesetzgeber, Verbände,...
Mit dem Versuch, ein Fenster für Karpfen aus Schonung von gr. Laichfischen zu schaffen, wird die vorgeschobene Lüge gleichzeitig zu dick wie durchschaubar.

Weg vom Knackpunkt Karpfen:
Was mir an dieser Erklärung gut gefällt:
- gewässerspezifische Betrachtung
- Verantwortung beim Fischereirechtinhaber
- Ablehnung genereller Regelung durch Landesfischereigesetze

In der miserabel gemachten Petition -irgendwo hier im Board auch Diskussionsthema- sind all diese Punkte schlichtweg "vergessen" worden.
 

Ralufragnar

Member
AW: Pressemeldung: Position des LSFV-NDS zu Entnahmefenster

Hier redet keiner von Karpfen, dass interpretierst du gerade. Das sollte einfach so übernommen werden denn es lässt dem Angler im Allgemeinen viel mehr Spielraum.
Garantiert werden die Bekloppten mit der vorgeschobenen "Lüge Begründung" kommen. Nur gerade das macht sie durchschaubar und berechenbar.
Wenn man von Anfang ausschliesst, dass dies nur Aufgrund von Angler Interessen geschieht nimmt man denen die Luft aus den Segeln.
Ich finde es nur heuschlerich, wenn Leute jede Woche angeln gehen die Tiefkühltruhe voll mit Fisch haben, den sie nicht mehr sehen können und dann behaupten wir sind gegen das Zurücksetzen von Fischen oder die achso bösen Karpfen oder Welsangler stigmatisieren. #q Leute ohne euch auf die Füße treten zu wollen ihr versteht mich schon.
 

Ralufragnar

Member
AW: Pressemeldung: Position des LSFV-NDS zu Entnahmefenster

@Thomas9904
Ich denke das der Aussenstehende, der Leidenschaft entwickelt oder besitzt immer besser ist als der alteingesessene der nur vom System profitiert.
Ein Danke an deine Bemühungen und ich denke, dass du durch dein kritisches Nachfragen einige Denkanstöße in den Oberen Reihen verursacht hast. Liebe Grüße Tom
 

raubangler

Bin immer friedlich...
AW: Pressemeldung: Position des LSFV-NDS zu Entnahmefenster

...
Aber ich interpretiere es so:
kein Fenster für Arten, die sich überhaupt nicht fortpflanzen.
...

Womit wir zum ersten Mal im Gesetz(!) stehen haben werden, was in das Gewässer eigentlich nicht hineingehört.
Opfer1.

Danach kommen die Arten, die sich ohne Angler (in der bisherigen Anzahl) auch ohne Besatz erhalten lassen könnten.
Opfer2.

Dauert höchstens 10 Jahre.
 

raubangler

Bin immer friedlich...
AW: Pressemeldung: Position des LSFV-NDS zu Entnahmefenster

Womit wir zum ersten Mal im Gesetz(!) stehen haben werden, was in das Gewässer eigentlich nicht hineingehört.
Opfer1.

Danach kommen die Arten, die sich ohne Angler (in der bisherigen Anzahl) auch ohne Besatz erhalten lassen könnten.
Opfer2.

Dauert höchstens 10 Jahre.

Und mit Opfer meine ich die Angler, die die Arten als Zielfisch haben....
 

Ralufragnar

Member
AW: Pressemeldung: Position des LSFV-NDS zu Entnahmefenster

Von welchen Arten sprechen wir denn hier ?
Der Stör war vor Hunderten Jahren ein einheimischer Fisch. Der Graskarpfen vermehrt sich prächtig oups selber schuld.
Der Karpfen, Aal, Hecht, Barsch, Brassen, Rotaugen und Federn, Quappe, Schleien, Welse, Zander, Bachforelle, selbst der Lachs war ein einheimischer Fisch, Seeforelle, Seesaibling, Bachsaibling, Alet, Äsche, Barbe, Karauschen, Trüsche, Nase, etc. also welchen Fisch vermissen wir den Weissen Hai ?
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Pressemeldung: Position des LSFV-NDS zu Entnahmefenster

Von welchen Arten sprechen wir denn hier ?
Der Stör war vor Hunderten Jahren ein einheimischer Fisch.

Der Stör, das stimmt.
Aber der Stör wird nicht gehandelt, gehandelt werden alle möglichen anderen Störarten.
Die aber sind fremd und ihr Besatz fast immer verboten.

Nö ich sehe das genau wie kati48268.

Aber das ist so oder so nur eine Stellungnahme, nicht mal eine echte Empfehlung.
Nicht selten wurde ja einfach behauptet das so etwas schlicht verboten sei.
Nun wird es wohl einigen klarer das es einfach eine normale Erweiterung des Mindestmaßes, zum Erhalt eines natürlichen Fischbestandes sein kann.
Zusätzlichen Besatz schließt es nicht aus, möglicherweise aber den Fang, der geschützten Fische.

Und zwischen den Zeilen findet sich recht klar, das so etwas eben so wie kati48268 schrieb, bei gewissen Arten keinen Sinn ergibt.
Wenn nicht aus Sinn der Arterhaltung, dann wohl nur zum Spaß.
Spaß aber, ist halt böööööse. :)
 
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Perca3.0

Member
AW: Pressemeldung: Position des LSFV-NDS zu Entnahmefenster

Interessant gemacht finde ich.

Wie ist denn so eine "Position" rechtlich einzuordnen? Kennt sich da einer aus? Hat das irgend ne unmittelbare Bedeutung für die Vereine?
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Pressemeldung: Position des LSFV-NDS zu Entnahmefenster

Womit wir zum ersten Mal im Gesetz(!) stehen haben werden, was in das Gewässer eigentlich nicht hineingehört.
Opfer1.

.

Das ist erstens kein Gesetz - es wird extra drauf hingewiesen, dass deswegen ein Gesetz NICHT geändert werden muss oder soll!

Weil mit diesen Richtlinien nach Ansicht des LSFV (soweit ich weiss, nach Absprache mit den Behörden, LAVES) der Hegepflichtige in Niedersachsen, der ein Entnahmefenster für sein Gewässer und bestimmte Arten für sinnvoll hält und dieser Empfehlung folgend handelt, das auf Grundlage des geltenden Gesetzes Stand heute schon so machen KANN (nicht MUSS!)..
 
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Thomas9904

Well-Known Member
AW: Pressemeldung: Position des LSFV-NDS zu Entnahmefenster

Frag euren Verband........
Grundsätzlich geht das ja, meines Wissens, muss aber in Bayern immer bei Abweichungen von gesetzlichen Schonzeiten/Schonmaßen die untere Fischereibehörde zustimmen.

Da müsste der bayerische Verband, wie der aus Niedersachsen, sich halt mal mit den Behörden auseinandersetzen.
Um eine für beide Seiten akzeptable Anweisung zu finden, nach der sich die Bewirtschafter richten können und die dann auch (so entsprechend vom Bewirtschafter umgesetzt) von den Behörden genehmigt wird.

Wir sind aber in Deutschland, das MUSS nun mal in jedem Bundesland einzeln geregelt werden.....
 

Fischer am Inn

Active Member
AW: Pressemeldung: Position des LSFV-NDS zu Entnahmefenster

Hallo

Warum gibts sowas in Bayern nicht!!


Sowas gibt's in Bayern. Einer meiner Vereine hatte sogar mal so ein Zwischenschonmaß (sogar in der Spezialform des inversen Zwischenschonmaßes) und zwar für Forellen. Wurde aber wieder aufgegeben, weil es die Angler selbst mehrheitlich nicht wollten.

Servus
Fischer am Inn
 
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