Hallo Angelfreunde!
Ich hoffe, hier Hilfe bei meinem Problem zu finden.
Hier die Kurzversion:
Ich möchte einen Angelschein beantragen, kann aber mein Prüfungszeugnis nicht mehr finden. Was kann ich tun, ohne erneut die Fischereiprüfung ablegen zu müssen?
Hier die Langversion:
Mit 11 oder 12 Jahren habe ich 1988 oder 1989 die Fischereiprüfung in Hessen abgelegt. Seit dieser Zeit hatte ich durchgängig einen Jahresfischereischein bis zum Jahr 2007. Aufgrund eines Auslandsaufenthaltes habe ich 2007 den Fischereischein nicht mehr verlängert.
Mittlerweile lebe ich in Bayern und möchte dort gerne wieder angeln gehen. Auf meiner Gemeinde wollte ich kürzlich einen neuen Fischereischein beantragen, musste dann aber feststellen, dass mir mein Prüfungszeugnis nicht mehr vorliegt. Scheinbar ist es bei einem meiner Umzüge verloren gegangen. Das ist natürlich meine Schuld, ich muss aber auch sagen, dass man als 11-jähriger Bub nicht unbedingt daran denkt, solch ein Dokument sicher abzuheften.
Ich habe mich dann an die Untere Fischereibehörde der Gemeinde in Hessen gewendet, die mir bis 2007 die Fischereischeine ausgestellt hatte, mit der Bitte, mir eine Zweitschrift des Zeugnisses zukommen zu lassen. Die Behörde hat mir dann mitgeteilt, dass 5 Jahre nach dem letzten Ausstellen meines Fischereischeines alle meine Unterlagen turnusgemäß vernichtet wurden und sie somit nichts mehr zu mir vorliegen haben, auf dessen Basis sie mir weiterhelfen können.
Das Original des bis 2007 gültigen Fischereischeines liegt mir noch vor, wird aber weder von meiner neuen Gemeinde in Bayern, noch von der alten Gemeinde in Hessen anerkannt, um mir einen neuen Fischereischein ausstellen zu können. Ohne das Prüfungszeugnis bewegen sich die Beamten keinen Millimeter.
Ich habe mich auch an den Anglerverein gewendet, bei dem ich von 1989 – 2006 Mitglied war. Aber auch dort lagen leider keine Unterlagen mehr zu mir vor.
Von Seiten der neuen Gemeinde in Bayern heißt es, dass mir ohne Vorlage eines Zeugnisses kein Fischereischein ausgestellt werden kann. Das wurde mir sowohl von der Gemeinde selbst als auch von der Regierung Schwaben mitgeteilt.
Das von mir nicht mehr auffindbare Zeugnis ist die eine Sache (mea culpa!). Die andere Sache, die ich nicht begreife, ist: Ich hätte ja in Hessen über all die Jahre nie einen Fischereischein ausgestellt bekommen, wenn ich die Fischereiprüfung nicht bestanden hätte. Ich hätte ohne eine bestandene Prüfung auch nie Mitglied im Anglerverein werden können. Ich frage mich, warum diese Umstände von keiner der Seiten anerkannt werden...
Hat jemand von Euch eine Idee, was ich noch machen könnte, um an den Angelschein zukommen? Das erneute Ablegen der Fischereiprüfung würde ich gerne vermeiden ;-)
Vielen Dank!!
Tom