Randstreifen an Gewässern

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Gelöschtes Mitglied 828

Guest
Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand meine Frage beantworten. Und zwar geht es darum ob es eine Regelung/Gesetz gibt wie breit der Randstreifen an einem Gewässer sein muss. Im konkreten Fall geht es um einen Fussabschnitt an der Naab an den ein Feld angrenzt. Jedoch ist dieser bloß sehr eingeschränkt zum Angeln nutzbar da der Bauer der das Feld bewirtschaftet bis fast direkt, vielleicht noch knapp 1m, ans Ufer ran geackert hat. Nun würde mich interessieren ob das so rechtens ist. Ich habe schonmal das Internet bemüht aber nichts weiter gefunden. Eventuell kennt sich ja hier jemand mit so einer Sachlage aus.
 
AW: Randstreifen an Gewässern

Ich glaube ich hab mal was von 5 Metern gelesen..kann aber auch sein das es nur der Durchschnitt war.
Ich mach mich nach der Arbeit mal schlau

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AW: Randstreifen an Gewässern

Bayern ist das einzige Bundesland in dem es keinen gesetzlichen Uferrandstreifen gibt!
Deshalb wirst du auch nichts gefunden haben....
 

Franz_16

Mitglied
AW: Randstreifen an Gewässern

Servus Stuffel,
es gibt Regelungen wie weit man bei bestimmten Maßnahmen (Düngung, Pflanzenschutzmittel etc.) wegbleiben muss.

Grundsätzlich interessant sind aber erstmal die Grundstücksverhältnisse.
Anhand von Grenzsteinen lässt sich relativ einfach herausfinden ob der Landwirt innerhalb seiner Grundstücksgrenzen agiert hat oder nicht.

Du kannst aber auch einfach beim zuständigen Wasserwirtschaftsamt anrufen und nachfragen wie es sich im konkreten Fall verhält. Die wissen da im Normall extrem genau Bescheid, wie es vor Ort aussieht.

Gerade im Bezug auf die aktuell laufenden Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist das vielerorts alles wieder in den Fokus gerückt und man ist seitens der Behörde da voll im Bilde. Kann also gut sein, dass du da ganz schnell die gewünschte konkrete Antwort bekommst.

P.S.
Mancherorts ist man im Rahmen der Flurbereinigung hergegangen und hat sich von Seiten der öffentlichen Hand an Flüssen 5m Uferstreifen gesichert und das mit dem § 40 FlurbG begründet.

So ganz ohne Widerstand ging das natürlich auch nicht.
Da ist auch einiges vor Gericht gelandet, kann man mal nachlesen ;)

https://www.jurion.de/urteile/bverwg/1984-04-12/bverwg-5-c-11083/
 

Hanjupp-0815

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AW: Randstreifen an Gewässern

Nee Franz, es geht ja um die Naab (Bayern), da ist es so wie "daoxxnsepp" schreibt.
Liegt einzig im Ermessen des Bauern, leider... Ist das einzige/letzte Bundesland mit Wildwestmanieren :(.
 

UMueller

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AW: Randstreifen an Gewässern

Ich hatte bezüglich Randstreifen mal ein Gespräch mit dem UHV geführt. Am Ende bleibt tatsächlich nur ein Meter übrig. Dieser Meter ist Sache des UnterHaltungsVerbandes. Dichter als ein Meter ran pflügen darf der Landwirt an einem Gewässer 2. Ordnung eigentlich nicht.
 

Thomas9904

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AW: Randstreifen an Gewässern

Immer aufpassen, weil länderspezifisch - was Du (für NDS? laut Deine Ortsanagbe) bei euch erfragt hast, muss hier für Bayern nicht gelten.
Wie bei Fischereigesetzen.
 

UMueller

Well-Known Member
AW: Randstreifen an Gewässern

Unterhalb eines Meters wirds aber eh kritisch für den Traktorfahrer, es sei denn er will den Bachgrund pflügen.;)
 

UMueller

Well-Known Member
AW: Randstreifen an Gewässern

@ Thomas
Mit kritisch meinte ich das er sein Gefährt riskiert, deshalb schrieb ich Bachgrund pflügen;).
 

Hanjupp-0815

Well-Known Member
AW: Randstreifen an Gewässern

Ein halbwegs gesunder Bauer wird sicher nen Meter vom Uferrand wegbleiben, könnte ja auch unterspült sein.
Was ich in dem Zusammenhang viel kritischer finde, ist die fehlende Pufferzone was das Spritzen angeht. Da gibt es überall klare Vorgaben für den Abstand zum Gewässer, nur in Bayern leider nicht.

Das einzige positive im Zusammenhang mit landw. Nutzung von Uferrandstreifen (in Bay.) was mir einfällt, ist das Verbot der Viehzäune bis direkt ans Gewässer bzw. quer über Bäche.
Das war bei uns hier gängige Praxis. Mich hat besonders das Spannen der der Litzen quer übern Bach tierisch genervt, weil ich beim drunter durch kriechen nie weiss ob Saft drauf ist #t.

Hab dann beim WWA nachgehakt und erfahren das dies nicht erlaubt ist. Die Tierhalter machen das gern weil es etliche Meter Zäune sparen kann, und vor allem weil es das Tränken erspart. Dabei treten die Viecher aber die Ufer runter, fördern Erosion und Sedimenteintrag.
Seit meiner Eingabe beim WWA kommt das hier nur noch selten vor.
Aber ansonsten ist Bayern weiterhin ein Entwicklungsland was Umwelt- und Naturschutz angeht.
 

knutwuchtig

Well-Known Member
AW: Randstreifen an Gewässern

bei uns war das so , das der bauer jahr für jahr immer mal eine furche zuviel gezogen hatte. über die jahre waren es ca 15 meter in der breite und ca 400m in der länge vom gewässerufer,die er geklaut hat und das hat lange zeit keinen interessiert.derzeit müssen bei uns ca10m beim pflanzenschutz und 3m vom ufer abstand gehalten werden beim düngen. https://www.lpv.de/fileadmin/user_u...najtschik_Uferrandstreifen_Landwirtschaft.pdf
 

Hanjupp-0815

Well-Known Member
AW: Randstreifen an Gewässern

Hehe, jo alles Gauner und Jammerlappen die Bulldoggsbauern !

In meinem Ex-Jagdrevier gibts einen kleinen, schmalen Feldweg am Waldrand von ca. 100m Länge. Der verbindet 2 weitere, die in Gegenrichtung verlaufen miteinander und ist auch in den Karten eingetragen.
Der Besitzer des Feldes nebenan ackert den alle 3 oder 4 Jahre einfach unter. Ein völlig sinnloser Versuch sein Feld zu vergrößern weil Waldarbeiter, Förster und Jäger das sofort bemerken, weil für die, diese Verbindung ziemlich wichtig ist.

Der zahlt jedesmal das neu Anlegen und schottern, völlig dämlich |kopfkrat. Zumal dieser Acker am Hang liegt und schlechten Ertrag wegen der 2-seitigen Einrahmung vom Wald bietet.

Wir haben immer vermutet, der macht das um noch mehr Wildschaden zu produzieren weil das die einzige Chance für ihn ist, aus nem schlechten Feld einen Gewinn rauszuholen.
 

roki

Mitglied
AW: Randstreifen an Gewässern

In Bayern gibt es kein Gesetz, die Landesregierung setzt auf Einsicht der Landwirte.
 
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