Tatsächlich gibt es in MV in den
Binnengewässer keine Gesetzliche Schonzeit.
Wen es eine Hecht-Schonzeit in bestimmter Gewässer gibt, wird diese immer nur durch den Fischereirechtsinhaber selbst bestimmet.
Etwas anders sieht es in den Küstengewässer des Landes MV aus. Da gibt es eine Gesetzliche Schonzeit
vom 1. März bis zum 30. April.
Ich hoffe damit ist die Frage beantwortet.